Schüler sind straffähig vom 14. Lebensjahr an. Vorher sind sie bedingt straffähig und werden über die Jugendämter betreut. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass sie nicht mehr in ihren Familien leben dürfen. Was in diesem Video gezeigt wird, hat nichts mehr mit Mobbing zu tun. Hier geht es um Körperverletzung und das Recht am eigenen Bild. Unabhängig vom Alter schalten wir in solchen Fällen einen Anwalt für Strafrecht ein.
Erst kürzlich wurde eine 15jährige zu einer Geldstrafe von € 500,– verurteilt, weil sie Fotos einer Mitschülerin in youtube hochgeladen und mit sexuellen Beleidigungen kommentiert hatte. Zahlt sie das Geld bis zum 31. 12 2010 nicht, dann wird sie die Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, und so etwas steht in der Schufa. Kein guter Start ins Berufsleben.