Meine Beschwerde wird bei der Kammer unter dem Az.: 2567/13 geführt
Die Kammer will zunächst das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft abwarten, weil diese weitergehende Ermittlungsmöglichkeiten hat. Anschließend wird die Kammer das Verhalten von Rechtsanwalt Helmut Naujoks unter berufsrechtlichen (standesrechtlichen) Gesichtspunkten prüfen.
Meine Strafanzeige hatte ich ursprünglich an die Staatsanwaltschaft Hamburg geschickt. Sie wurde offensichtlich an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main abgegeben. Sie lautete:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
Hamburg, 14.06.2013
Nötigung durch Georg Hofers und RA Helmut Naujoks
Strafanzeige
Guten Tag,
wir sind mit einem neuen Fall von Mobbing und Nötigung durch den Rechtsanwalt Helmut Naujoks, Elbchausee 83, 22763 Hamburg konfrontiert worden. Dieser Anwalt wirbt auf seiner Internetseite http://www.anwaltskanzlei-naujoks.de und in den Medien damit, dass es ihm gelingt Betriebsräte und andere unkündbare Personen aus dem Unternehmen zu entfernen. In dem Buch Aus der schönen neuen Welt von Günter Wallraff sind entsprechende Vorfälle ab S. 301 nachzulesen. Ich habe von diesen Einzelfällen erst jetzt Kenntnis erlangt und erstatte hiermit Anzeige wegen Nötigung gegen Rechtsanwalt Helmut Naujoks und den ehemaligen Geschäftsführer der Kabel BW GmbH, Herrn Georg Hofer u.a.
Die beiden Herren haben Herrn Roland Renger, den Betriebsratsvorsitzenden der Kabel BW GmbH, mit einer Vielzahl von fristlosen Kündigungen überzogen, in der Absicht ihn zu zermürben und zur Aufgabe seines Arbeitsverhältnisses zu nötigen. Auch, wenn sich die Vorfälle im Jahre 2007 zugetragen haben, beginnt die Verjährungsfrist erst bei Kenntnis der Straftat zu greifen. Die Schadensersatzansprüche der Opfer verjähren bei Straftaten erst nach 30 Jahren.
Da Nötigung ein Offizialdelikt ist, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen von Amts wegen zu führen. Sollte beabsichtigt sein das Verfahren einzustellen, weil
1. der Täter nicht zu ermitteln ist, werden wir bei der Ermittlung behilflich sein
2. kein öffentliches Interesse, erklären wir ausdrücklich unser öffentliches Interesse und werden auch die Öffentlichkeit, inkl. Medien unterrichten, sobald das Aktenzeichen bekannt ist.
Wir haben die Bürgerinitiative Mobbing-Zentrale Arbeitskreis Naujoks gegründet, deren 1. Vorsitzende ich bin. Wir werden nach weiteren Betroffenen suchen und diese bitten, dem Arbeitskreis beizutreten. Sowohl die Mitglieder des Arbeitskreises, als auch alle Helfer und die Öffentlichkeit werden laufend über den Stand des Verfahrens informiert. Parallel zur Strafanzeige werden wir politisch relevante Stellen einschalten, sowie das Justizministerium. Es ist nicht hinnehmbar, dass seit 15 Jahren alle Strafverfahren eingestellt werden, wenn es um Mobbing geht.
Diese Strafanzeige wird im Internet veröffentlicht.
Mit freundlichem Gruß
M. Rolf
Meine Ehefrau ist auch von diesen Empfehlungen dieses „Rechts“anwaltes betroffen.
Ihr Arbeitgeber erprest, mobbt, nötigt meine Frau und hat ihr wörtlich und unter Zeugen „den Krieg erklärt“ und sie aufgefordert, schwarzzu arbeiten.
Das alles weil sie wörtlich „zu der falschen Seite des Betriebsrates steht“ =Verstoß gegen Betriebsverfassungsgesetz, aber keiner tut etwas.
Wir haben Strafanzeige gestellt, befürchten jedoch, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, da der Arbeitgeber mit der politisch führenden Kraft „verbandelt ist.
Meine Frau wurde unberechtigt abgemahnt, ihr wurde der Urlaub verweigert und eine ihr zustehende Prämie nicht gezahlt.
Herr Rechtsanwalt Naujoks hat jetzt eine 2. Adresse auf seiner Kanzlei Homepage angegeben
Bockenheimer Anlage 37 in 60322 Frankfurt am Main.