Grundsätzlich gilt: die Probezeit ist zum Probieren da – für beide Seiten.
Wenn ich bereits in der Probezeit merke, dass Topf und Deckel nicht passen, dann nichts wie weg!
Stellt euch die Frage: „Hat dieser Arbeitgeber mich verdient?“
Wenn die Antwort NEIN heißt, dann sucht euch etwas Besseres.
Es gibt Ausnahmen.
Wenn vor mir schon etliche andere die Probezeit nicht überlebt haben…
dann gibt es dafür einen Grund. Manchmal macht es Sinn seine Vorgänger einfach zu fragen.
Eine hohe Fluktuation hat oft etwas mit jahrelangen ungeklärten Konflikten zu tun.
Mobbing in Serie sozusagen. Da hilft manchmal ein offenes Wort mit dem Unternehmer.
Ihm ist der Grund womöglich gar nicht bekannt.
Gibt es einen Betriebsrat, dann weiß er womöglich, was in der Abteilung faul ist.
Der Betriebsrat kann initiativ tätig werden, ohne den Mitarbeiter in der Probezeit zu gefährden.
Rechtsschutz durch eine Versicherung oder eine Gewerkschaft ist nie verkehrt.
Und zu guter Letzt:
Auch in der Probezeit ist der Arbeitgeber verpflichtet Mobbing zu unterbinden.
Niemand muss sich anschreien oder beleidigen lassen. Was viele nicht wissen:
auch Arbeitnehmer dürfen abmahnen.
Verliert man in oder nach der Probezeit seinen Job durch Mobbing, bestehen auch hinterher noch
Möglichkeiten Schadensersatz und Schmerzensgeld einzuklagen. Verklagt werden sollten immer der Arbeitgeber und die Mobber.
Selbstverständlich braucht man für solche Klagen Anwälte, die etwas von Mobbing verstehen.
Und die haben wir natürlich.