Nachdem Leowald so groß getönt hatte,
das Urteil aus der 1. Instanz würde sowieso
in der Berufung kassiert werden,
freue ich mich sehr darüber,
dass die Stadtreinigung eingeknickt ist.
Mir liegt jetzt der Vergleichstext vor.
Danach dürfen Überstunden nach 14:07 Uhr nicht mehr angeordnet werden.
Für den Kläger gilt jetzt ohnehin, dass er keine Überstunden nach 14:07 Uhr mehr machen muss und für alle anderen Kollegen gilt, dass sie diese nur noch freiwillig machen,
denn – man staune – die Stadtreinigung will mit dem Personalrat dazu eine Dienstvereinbarung treffen.
Das ist allerdings bisher nur eine Absichtserklärung.
Fakt ist: Es darf niemand mehr bedroht oder abgemahnt werden,
wenn er keine Überstunden nach 14:07 Uhr machen will und
dumme Sprüche wie den über den Kläger würden künftig
beim Petitionsausschuss landen.
Damit rudert die SRH ein weiteres mal zurück.
Sicherheits-Schulungen und Gespräche mit Vorgesetzten sollten regelmäßig in der Dienstzeit erfolgen. so war es jahrelang und es gibt keinen Grund, daran irgendetwas zu ändern. – Schauen wir mal, ob eine künftige Dienstvereinbarung dem Rechnung trägt.
Und sollte jemals wieder ein Vorgesetzter auf die Idee kommen,
Euch nach Feierabend rein zu rufen, nur um Euch zusammen zu falten,
wie es bisher üblich war, dann meldet Euch bitte sofort !
Damit sollte ab sofort wirklich Schluss sein.
Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –
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