Stadtreinigung Hamburg – Überstunden – Urteil ist da!

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Nun liegt der Urteilstext vor und es ist erfreulich,
dass die Kammer deutliche Worte gefunden hat.

Wenn es bisher möglich war,
Dienstgespräche und Sicherheitsschulungen
während  der normalen Arbeitszeit durchzuführen,
ist es nicht nachvollziehbar,
warum das jetzt nicht mehr möglich sein soll.

Mit den 13 Seiten Urteilstext möchte ich euch verschonen.

Aber zwei Passagen habe ich euch vorerst kopiert.

Urteil Überstunden 1

Urteil Überstunden 2

 

Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann
(also jeder Müllmann, der von der Regelung betroffen ist)
kann den Urteilstext beim Arbeitsgericht Hamburg anfordern
gegen eine Gebühr.   Aktenzeichen:  16 Ca 345/15

Er erhält dann eine geschwärzelte Ausfertigung,
also eine, bei der die Namen der Beteiligten
nicht lesbar sind oder abgekürzt wurden.

Das steht im Tarifvertrag:

Tarifvertrag 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Regelmäßig wiederkehrende Schulungen oder Dienstgespräche sind definitiv planbar.
Sie gehören zu den „weichen“ Arbeitszeiten im Gegensatz zu den „harten“ Arbeitszeiten,
in denen körperlich schwere Arbeit zu leisten ist.

Weiche Arbeitszeiten an die harten als Überstunden zu hängen
und regelmäßig zu verlangen verstößt auch gegen Arbeitsschutzrechte.
Hier wäre für alle Kollegen, die dadurch krank geworden sind auch noch
einmal zu überlegen nachträglich Schadensersatz und Schmerzensgeld
geltend zu machen.    Das gilt auch – und gerade – für Ehemalige.

Wir helfen gern dabei.

Wie ihr seht bin ich dabei, mich durch das Urteil zu arbeiten.

Urteil 5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihr seht, das Gericht stellt auf die dienstliche Notwendigkeit ab.
Kein Müllmann würde je Überstunden verweigern, wenn die Straßen
nach einem Wirbelsturm voller Müll wären und der Verkehr nicht fließen könnte.
Da würden sogar die Bürger mit Hand anlegen.

Das trifft aber auf jährlich regelmäßig wiederkehrende Schulungen
und Gespräche nicht zu. – Das sind keine unplanbaren Naturereignisse.

Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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6 Antworten zu Stadtreinigung Hamburg – Überstunden – Urteil ist da!

  1. K.W. sagt:

    Mit dem Inhalt zu den Überstunden- grundsätzlich- hat die Kammer sich festgelegt.
    Eine mögliche und hilflose Berufung kann zu der ergangenen Gerichtsentscheidung kein gegenteiliges Urteil mehr hervorbringen, denn die vorliegende Entscheidung basiert auf geltendes Arbeitsrecht, bestehenden Arbeitsverträgen und dem fußenden Tarifvertrag TV-AVH. Zudem wird sie durchgeltendes Recht gestützt.
    Macht Euch keine Sorgen, das Ding ist bereits gelaufen.
    Das anschließende Verfahren für die „Kettenüberstunden“ für die Touren wird darauf aufbauen.
    Überstunden bleiben Sonderarbeit und somit die Ausnahme.
    Ständige Rechtssprechung des BAG Erfuhrt.
    Hier hat wohl jemand die Rechnung ohne den Wirt gemacht…
    Karl.

    • Ricarda sagt:

      Das sehe ich auch so. Der Versuch, den Tarifvertrag auszuhöhlen dürfte gescheitert sein. Wenn der Personalrat allerdings für 2016 zugestimmt hat, dann solltet ihr euch den zur Brust nehmen. Für mich würde das reichen, um den Rücktritt und Neuwahlen zu fordern. So verrät man seine Kollegen nicht.

  2. Anonymus sagt:

    Hallo, dort steht doch das die Berufung nicht gesondert zugelassen wird. Also kann die SRH doch keine Berufung gegen das Urteil einlegen. Oder verstehe ich da etwas falsch?

    mfg

  3. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    So jetzt habt ihr es Schwarz auf Weiß und für alle (auch hier nochmals für die dauerhaft mitlesende SRH) Kollegen nachvollziehbar 🙂

    Großen dank an den Kollegen der dieses erstritten hat, durch mithilfe Seitens der SRH 🙂

    Denn wiedereinmal hat man die Grenzen bei einen Kollegen überschritten, wo man wohl nie dachte das dieser gegen an gehen würde, nur wenn man auf den falschen trifft wie auch schon mehrfach in der Vergangenheit bei anderen, dann trifft man auf Widerstand.

    Und dieser Widerstand hält weiter an und wird von Zeit zu Zeit immer stärker und ein Ende ist wohl immer noch nicht in Sicht !

    Was mag da bloß noch so alles auf uns und die SRH zukommen 😉

    Jetzt muss man nur noch die evtl. Berufung abwarten,die die SRH garantiert einlegen wird.

    Ansonsten würde das Urteil nach 4 Wochen nach Zustellung rechtskräftig und die SRH hätte garantiert planerische Touren Probleme die sich nur durch ein Zeitgewinn durch eine Berufung kurzweilig lösen lassen, denn ein Berufungsverfahren wird seitens der SRH garantiert mit Voransage verloren gehen !

    Also, Kollegen habt keine Angst euer Recht (!) ist auf eurer Seite und alles muss in die Arbeitszeit gelegt werden.

    Gespannt sollten wir auch alle auf das Zukünftige Verhalten unseres PR und seinen 1.Vorsitzenden sein, die uns in Zukunft keine Märchengeschichten mehr erzählen können und uns in Einkunft mit der Geschäftsführung für die Zukunft nicht mehr für Dumm verkaufen können !

    Ich hoffe das dieses Kollegen weiterhin Mut macht sich zu Wehren und vielleicht doch mal drüber nach zu denken und den Mut aufbringen hier Wahrheitsgemäße Vorfälle in der SRH zu posten.

    Denn wir wollen unserer SRH nicht (!) durch Unwahrheit gemäße Berichte Schaden, denn das tun schon andere dauerhaft besonders vor Gericht.
    Nein , wir wollen die kriminellen Machenschaften derer aufdecken, die den guten Ruf der SRH durch bewusstes Mobben und Bossen betrieben und geschädigt haben !

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

    • Ricarda sagt:

      Es ist zwar zu befürchten, dass die SRH in Berufung gehen wird, aber der Grundsatz, dass Überstunden die Ausnahme sind, gilt auch heute schon. Supper konnte ja nicht einmal belegen, dass der Personalrat tatsächlich für 2016 zugestimmt hat. Sollte das der Fall sein, wäre doch zunächst einmal zu klären, wieso euch der Personalrat verkauft hat. Aber freigestellte Personalräte können ja auch nicht mehr nachempfinden, was es heißt, zu malochen und danach dann noch in Gespräche gehen zu müssen. Wie gesagt, ihr tätet gut daran schon heute an einer freien Liste zu arbeiten für die nächsten Wahlen.

      Abgesehen davon, wäre eine Berufung wohl auch nicht erfolgreich. Ich habe den Anwalt erlebt. Der ist klasse. So klar, gut vorbereitet und nicht aus der Ruhe zu bringen. So eindeutig, wie das Urteil ausgefallen ist, dürfte es auch schwer sein eine schlüssige Berufungsbegründung zu formulieren, die das LAG veranlassen könnte, das Urteil zu korrigieren. Es wurde deutlich, dass die SRH hier versucht, den Tarifvertrag zu unterlaufen. Die Tourenverdichtung verlangt den Kollegen immer mehr ab und führt verstärkt zu Arbeitsunfähigkeiten, zu Erwerbsunfähigkeit und vorzeitigem Ausscheiden mit der Folge finanzieller Einbußen. Das hat bei der SRH System.

      Wenn über lange Zeiträume Menschen auf diese Weise krank gemacht werden, dürfte sogar der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt sein. Meine Strafanzeige wegen Nötigung hat ja bereits zu einem Verfahren geführt und ich bitte alle Müllmänner, besonders die ehemaligen, noch einmal darüber nachzudenken, ob sie bereit sind der Staatsanwaltschaft zu erzählen, was mit ihnen passiert ist.

      Neben diesem Rechtsstreit ist noch ein weiterer anhängig, bei dem es um die Tourenplanung geht. Bei der SRH läuft offensichtlich grundsätzlich etwas falsch und mit jedem Rechtsstreit wird es offensichtlicher.

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