Margit Ricarda Rolf
Wer unsere Aktivitäten verfolgt, weiß, dass wir Flugblätter verteilen, weil wir mit Bürgern des Kreises Pinneberg ins Gespräch kommen möchten.
Eines dieser Flugblätter landete offensichtlich bei Frau Voigt
von der A-Beig-Gruppe.
Frau Voigt stellte mir einige Fragen zur BI (Bürger-Initiative)
und ich schrieb ihr daraufhin folgende E-Mail:
.
Guten Tag Frau Voigt,
in der Anlage erhalten Sie eine Kopie des Schriftstückes,
das sich in der Prozessakte gefunden hat, mit dem
handschriftlichen Vermerk von Landrat Stolz,
sowie mein Anschreiben an ihn vom 24.07.2014.
Eine Antwort habe ich nicht erhalten.
Im Vorfeld hatte Herr Keck, sozial-psychiatrischer Dienst,
am 22.05.2013 erklärt, dass keine Anhaltspunkte vorlägen,
die eine Fremdgefährdung belegen würden.
Die Vorgehensweise gegen den Betroffenen war von Anfang an rechtswidrig.
Jürgen Tober schrieb am 25.07.2013, dass sich Herr Keck
auch durch ein weiteres Telefonat nicht umstimmen ließ.
Am 06.05.2013 teilte Michael Karock Barbara Langer per Mail mit,
dass sich Frau P. vom Schießstand mit einer geladenen Kurzwaffe versehen habe
aus Angst und in der konkreten Absicht auf einen Menschen zu schießen.
DAS allerdings veranlasste die Behörde nicht, tätig zu werden.
Ich habe Jürgen Tober deswegen angeschrieben und mit ihm telefoniert.
Er sagte mir, es sei nicht beabsichtigt, meinen Brief zu beantworten.
Da läuft also eine bewaffnete Frau außerhalb des Schießstandes herum,
die ausdrücklich erklärt hat, auf einen Menschen schießen zu wollen
und von ihr wird nicht verlangt ein Gutachten beizubringen, dass
ihr bescheinigt keine Gefahr für die Öffentlichkeit zu sein.
Der Landrat duldet offensichtlich Wild West im Kreis Pinneberg.
Nachdem der Betroffene (Henning von Stosch) das Gutachten beigebracht hat,
hat der Kreis einfach nur das Gerichtsverfahren für erledigt erklärt.
So einfach macht man es sich im Kreis Pinneberg.
Von mir hat Landrat Stolz inzwischen den Beinamen „Schönwetter-Landrat“ bekommen. – Bei Gegenwind duckt er sich einfach weg.
Die Gespräche mit Bürgern bestätigen das übrigens.
Landrat Stolz weicht offensichtlich häufiger aus, wenn
Bürger mit unangenehmen Anliegen kommen.
Wir sammeln fleißig weiter.
Für Rückfragen erreichen sie mich über Handy.
Mit freundlichem Gruß
Margit Ricarda Rolf
Daraus hat Frau Voigt folgenden Artikel gemacht:
KREIS PINNEBERG | „Stoppt diesen Landrat!“ – diese Forderung steht auf einem Zettel, den eine Bürgerinitiative (BI) derzeit unter anderem in Kummerfeld, Rellingen und Pinneberg verteilt. Wer sich genau hinter der BI verbirgt, ist unbekannt – und auch die Forderungen der BI werden auf dem Flyer nicht deutlich. Landrat Oliver Stolz reagierte auf Anfrage dieser Zeitung gelassen.
Auf dem Zettel der BI, die sich „Rücktritt Landrat Stolz“ nennt, heißt es ohne Nennung eines konkreten Sachverhalts: „Landrat Stolz hat in einem konkreten Einzelfall seine Mitarbeiter angewiesen, von einem Bürger zu verlangen, auf seine Kosten ein Gutachten darüber erstellen zu lassen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht.“ Dadurch seien dem Bürger hohe Kosten entstanden und sein Ruf geschädigt worden. Margit Ricarda Rolf, Gründerin der Hamburger Mobbing-Zentrale, ist als Ansprechpartnerin auf dem Zettel angegeben. Sie sagte: „Wir sind zirka eine Handvoll Aktive, haben aber viele Sympathisanten im Kreis.“ Mehr wolle sie zu der BI nicht sagen.
Stolz sagte: „Leider bleibt die Verfasserin des Flugblatts in ihren Äußerungen, worum es eigentlich geht, unklar. Die wenigen Fakten werden verdreht und falsch dargestellt. Unsere Vorgehensweise war im Interesse der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt. Eine solche Flugblattaktion ist zwar nicht erfreulich, ich bin aber sicher, dass unsere Bürger ein sehr gutes Urteilsvermögen haben.“ Auf die Rücktrittsforderung ging er nicht ein.
Recherchen haben ergeben, dass Anlass der Forderung ein Fall ist, bei dem einem Schützen durch den Kreis Pinneberg die Waffenerlaubnis entzogen wurde. Dieser hatte sich an die Redaktion gewandt, um zu beweisen, wie er durch die Verwaltung gemobbt werde. Er sprach von „Waffenhysterie“. Aus den 150 Seiten, die der Schütze der Redaktion dieser Zeitung zur Verfügung stellte, geht jedoch auch hervor, dass seit 2006 von mehreren Vereinen und Verbänden angezweifelt wird, ob er weiterhin die psychischen Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfülle.
Kommentar:
Es geht doch nichts über Quaklitätsjournalismus in unserem Land !
. Ricarda
Siehe auch: Landrat Stolz bei GOOGLE und HIER im Blog .
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