NEWTOPIA: Totschlag inklusive ?

https://www.youtube.com/watch?t=42&v=IhVZVIK7wyg

Ich verfolge die Serie Newtopia aus beruflichem Interesse.

Wie entstehen Konflikte ?  –  Wie eskalieren sie ?
Wie bildet sich ein Mob ?  –   Wer ist Täter oder Opfer ?

In den Verträgen von NEWTOPIA ist verbale und körperliche Gewalt untersagt.
Wer sie anwendet, muss das Experiment verlassen.

In der obigen Szene fordert Kalle  Peyman und Lennert auf,
Hans zu provozieren, damit dieser austickt und körperliche Gewalt anwendet.
Die handelnden Personen werden rund um die Uhr von Kameras beobachtet.
Spätestens bei Aufzeichnung dieser Szene hätte SAT1 Kalle aus dem Experiment
wegen Vertragsbruchs entfernen müssen.  – Das ist aber nicht geschehen !
Intrigen heben ja bekanntlich die Spannung und das ist gut für ein Einschaltquote.

Wäre Hans ausgetickt, wie Kalle es nannte, dann wäre das nicht ohne schwere Verletzungen, möglicherweise sogar mit Todesfolge, abgegangen, denn Hans ist ein Kraftpaket.   –  SAT1 hat also billigend in Kauf genommen, dass es bei NEWTOPIA womöglich zum Totschlag kommt.

Hans Ripa

Muskelpaket Hans

Die Anstiftung von Kalle ist verbale Gewalt.
Gewalt beginnt nicht erst beim Körperkontakt.
Margit Ricarda Rolf
(Mobbing-Zentrale)

Ob Kalle & Co damit gerechnet hätten ?
Karl-Peter – Der Radikator
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Gütetermin Fall 2 ./. Stadtreinigung Hamburg

Heute fand in der Kammer von Richter Grote der Gütetermin des zweiten Mobbingfalles bei der Stadtreinigung Hamburg statt. Ich saß, wie so oft, in der Öffentlichkeit.

Richter Grote stellte fest, dass der Klagantrag auf Feststellung lautete, dass nicht erforderliche Untersuchungen beim personalärztlichen Dienst PÄD unberechtigt gewesen seien und Schadensersatz, soweit mir bekannt € 50.000. Frau Supper von der Stadtreinigung erklärte, die Körperschaft hätte das Recht Mitarbeiter zum PÄD zu schicken. Sie bezog sich auf das Urteil in Sachen Harder, zu dem die beiden Juristen offensichtlich unterschiedliche Auslegungen eines Absatzes hatten. Der Kläger sei über ein Jahr krank gewesen, es hätte ein Feedbackgespräch gegeben, er hätte die Arbeit für 2 Stunden täglich wieder aufgenommen, die Leistungsfähigkeit habe überprüft werden sollen und eine Nachschau nach 6 Monaten. Die Arbeitsfähigkeit sei festgestellt worden, das Arbeitsverhältnis sei ordnungsgemäß abgerechnet und der Kläger wieder tätig.

Der Klägeranwalt trug vor, es sei eine Notsituation geschaffen worden, der Kläger sei nach 20 Jahren Beschäftigung in eine existenzbedrohende Situation geraten und habe diese nur durch Hilfe Dritter bewältigen können, man habe ihm verwehrt die Arbeit wieder aufzunehmen (das erinnert nun wirklich an den Fall Harder) und er habe keine Vergütung erhalten und wäre auf Hartz IV angewiesen gewesen. Außerdem habe er vorher eine andere Tätigkeit gehabt.

Richter Grote beanstandete, dass die Klage erst 10 Monate später eingereicht worden sei. Er sei ja bereits seit Mai 2014 wieder tätig.

Nun meldete sich der Kläger zu Wort und erklärte, er sei ausgegrenzt worden und hätte Existenzängste gehabt. Richter Grote spitze die Ohren (das konnte man beinahe sehen) und nahm doch tatsächlich das Wort Mobbing in den Mund. Was dann geschah, ist nicht nachvollziehbar. Der Klägervertreter hob beide Hände vor sich und sagte: „Nein, nein!“ Chance verpasst!

(Hier war Gelegenheit vorzutragen, dass die Vorfälle Teil eines systematischen Geschehen waren, mit dem Ziel der Ausgrenzung und Existenzvernichtung. Es hätte ebenfalls vorgetragen werden können, dass das kein Einzelfall ist, sondern die derzeitige Politik der Stadtreinigung Hamburg.)

Richter Grote lehnte sich entspannt zurück und erklärte, ein Schmerzensgeldgrund sei nicht dargelegt worden und diktierte für das Protokoll, dass die Klaganträge auf Feststellung zu 1. bis 6. nicht zulässig sind. Der Klägervertreter fragte nach: „Zu 1 auch nicht?“ Richter Grote legte nach: „Nein zu 1 auch nicht. Feststellungsklagen kann man grundsätzlich nicht für die Vergangenheit führen. Da wäre eine Leistungsklage erforderlich. Er gab beiden Parteien auf weiter vorzutragen und terminierte die Hauptverhandlung. (Diesen Nachhilfeunterricht hätte Richter Grote nicht wirklich nötig gehabt.)

Wenn ich mich recht erinnere, hat der Klägervertreter denselben Fehler schon einmal gemacht. So jedenfalls ist der Prozess nicht zu gewinnen!

Im Fall Dorit Köhn ./. Bayerische Landesbank wurden über 600 Seiten vorgetragen: substantiiert! Jede Briefmarke, jedes Fahrgeld, jede zusätzliche Übernachtung, minutiös, unter Angabe der Verursacher mit Zeugenaussagen und Dokumenten unter Darlegung des Kausalzusammenhangs zum jeweiligen Schaden. Über 9 Monate wurde die Klage vorbereitet, bis wir so weit waren, sie einzureichen. Durchgeführt wurde sie von Anwälten, die sich nicht nur auf Mobbing spezialisiert haben, sondern auch im Team mit uns und der Selbsthilfegruppe eng zusammen gearbeitet haben. Trotzdem hat Dorit bekanntlich verloren.

Ich empfehle dem Kläger die Klage zurück zu ziehen, sich einen Anwalt aus unserem Netzwerk zu suchen, die Klage viel besser vorzubereiten – und zwar im Team – und sie dann erneut zu erheben. Man kann nicht einfach zum Gütetermin gehen, buh machen, hoffen, dass der Gegner es mit der Angst zu tun bekommt und entsprechend reagiert, und man dadurch um seine Hausaufgaben herum kommt.

Zu dem heutigen Auftritt fällt mir nur ein Wort ein: peinlich !

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Olivia – Keine Angst in Andersrum – Buchtipp

olivia-jones-mobbing-opfer-in-der-schule

Als wenn ich es nicht geahnt hätte. Das ist wohl mehr als überfällig. Wie kaum ein anderer Mensch steht Olivia für das Anderssein und den Weg zu einem selbstbestimmten Leben – egal, was andere denken oder sagen. Heute erscheint ihr Buch für Kinder.

http://www.vip.de/cms/olivia-jones-mobbing-opfer-in-der-schule-46439-c8ef-99-2231608.html

Viel Erfolg mit diesem Buch, Olivia.

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Arbeitskreis Honeywell – vorläufig keine Namensänderung

Ricarda-P1

Honeywell wurde aufgekauft und auch unter dem Namen des neuen Arbeitgebers wird die Abmahnwelle fortgesetzt. Wir haben erörtert, wie wir damit umgehen wollen. Dabei kam auch die Namensanpassung des Arbeitskreises zur Sprache. Wir nehmen vorläufig davon Abstand, denn wir möchten dem neuen Arbeitgeber die Chance geben, über eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing nachzudenken. Dazu werde ich ihn gesondert anschreiben.

Die nächste Sitzung wird Ende Februar 2015 stattfinden. Wir beabsichtigen dazu auch die Gewerkschaftssekretärin einzubinden und zwei Betriebsräte einzuladen. Wir wollen dem Betriebsrat vorschlagen eine Betriebsversammlung zum Thema Mobbing/Bossing zu organisieren. Ich würde dazu einen Vortrag zum Thema halten wollen.

Auch Arbeitnehmer können ihren Arbeitgeber abmahnen. Was dabei beachtet werden muss, soll ebenfalls vorgestellt werden.

Wer sich bei Honeywell von Mobbing/Bossing betroffen fühlt, kann Mitglied des Arbeitskreises werden. Sobald er Mitglied ist, wird er zur nächsten Sitzung eingeladen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

(BI) Arbeitskreis Honeywell
Margit Ricarda Rolf
– 1. Vorsitzende –

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Harder ./. Stadtreinigung – Gehälter

Ricarda-P1

Gestern war es wohl eher langweilig für den Zuschauer.
Bei Gericht ging es um die Abrechnung für den einen Monat,
wo 10 Euro fehlten, nein doch eher € 9,15, Gehaltsabrechnungen über Null Euro, die Frage, ob nun Steuerklasse 1 oder 6 zugrunde lag, dies nachträglich geändert werden könne für 2013 usw.
Wer den gesamten Fall nicht kennt, dürfte wohl eher nur Bahnhof verstanden haben.

Ich blieb mit Harder zur Urteilsverkündung dort.
Die Richterin fasste das Urteil in 4 Sätzen zusammen und sagte unterm Strich:
„Herr Harder, Sie haben praktisch alles gewonnen. Nur wo es zu Doppeltzahlungen gekommen wäre, nicht und auch bei den Gerichtskosten tragen Sie den Löwenanteil.
Das hängt mit der Höhe im Klagantrag zusammen.
Das Urteil geht Ihnen dann schriftlich zu.

Was ich vielleicht noch erwähnen sollte: Frau Supper und ihr Begleiter waren in der Verhandlung sehr aufgeregt und schlecht vorbereitet. Die Fragen der Richterin nach Gehaltsabrechnungen, was, wann bezahlt wurde oder auch nicht, waren begleitet von wildem Geblätter in den Akten, hochroten Gesichtern und Nervosität.

Und Harder ?  – Der verließ das Gericht und strahlte.  Gönnen wir es ihm !

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Harder ./. Stadtreinigung – „Streichen Sie die Segel“

Ricarda-P1

Richter Rath habe ich ja schon oft erlebt und häufig macht es ihm Spaß mit der Öffentlichkeit zu interagieren. Heute nicht!

Es ging um drei Verfahren, die zu einem Termin zusammengefasst wurden. Richter Rath rügte. Nicht uneitel wies er darauf hin, dass die Vorinstanz Fehler gemacht habe, viele Fehler und die galt es zu korrigieren. Die Richterin hätte nach weiteren Beendigungstatbeständen fragen müssen. Ein Feststellungsantrag sei nicht vollstreckbar, sondern nur ein Leistungsantrag. Insoweit sei das erstinstanzliche Urteil fehlerhaft und schon deshalb würde, im Falle einer Ausurteilung das Verfahren verloren gehen. Er empfahl der Stadtreinigung dringend den Berufungsantrag zurück zu ziehen.

Schweigen. Blicke und Getuschel zwischen Supper und Rechtsanwalt. Dann wurde die Rücknahme abdiktiert. (Mit der Folge, dass alle 4 Kündigungen endgültig vom Tisch sind!)

Im zweiten Fall empfahl Richter Rath der Stadtverwaltung dringend zu erklären die Abmahnungen umgehend aus der Akte zu entfernen. Blickwechsel zwischen Supper und Rechtsanwalt. „Streichen Sie die Segel!“ riet Richter Rath.

Die Stadtreinigung strich brav die Segel. Betretene Gesichter. (Damit sind auch die Abmahnungen vom Tisch.)

Richter Rath konnte es sich nicht verkneifen die Streitwerte der Vorinstanz zu korrigieren. Man könne das alles auf der Internetseite nachlesen und kein Geringerer als er habe das verfasst. Man müsse schließlich das Rad nicht ständig neu erfinden. Er korrigierte alle Streitwerte nach oben.

Zu guter Letzt ging es um die Frage nach 10.000 € Schmerzensgeld. Das verneinte Richter Rath. Infrage käme das nur bei Nichtbeschäftigung
ohne vertretbare Gründe oder vorsätzlich und das sei hier nicht gegeben. Harder solle sich doch bitte vergleichen. Das lehnte Harder (klugerweise) ab.

Am Ende der Sitzung erfolgte die Urteilsverkündung.

Zum Schmerzensgeld erklärte Richter Rath, die Kammer hätte dies abgelehnt, weil zu der Frage ob keine vertretbaren Gründe oder Vorsatz für die Nichtbeschäftigung vorlägen, nichts vorgetragen worden sei. Das ist übrigens richtig.

Wir warten jetzt auf das schriftliche Urteil. Ich rechne in diesem Jahr eigentlich nicht mehr damit. Harder bleibt bei der Stadtreinigung beschäftigt, die Abmahnungen fliegen aus der Personalakte und wir dürfen gespannt sein, ob sich Professor Dr. Rüdiger Siechau nach dieser Blamage erdreistet weitere Kündigungen zu konstruieren oder endlich Ruhe gibt.

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BI Rücktritt Landrat Stolz – Qualitätsjournalismus

Ricarda-P1

Margit Ricarda Rolf

Wer unsere Aktivitäten verfolgt, weiß, dass wir Flugblätter verteilen, weil wir mit Bürgern des Kreises Pinneberg ins Gespräch kommen möchten.
Eines dieser Flugblätter landete offensichtlich bei Frau Voigt
von der A-Beig-Gruppe.
Frau Voigt stellte mir einige Fragen zur BI (Bürger-Initiative)
und ich schrieb ihr daraufhin folgende E-Mail:

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Guten Tag Frau Voigt,

in der Anlage erhalten Sie eine Kopie des Schriftstückes,
das sich in der Prozessakte gefunden hat, mit dem
handschriftlichen Vermerk von Landrat Stolz,
sowie mein Anschreiben an ihn vom 24.07.2014.
Eine Antwort habe ich nicht erhalten.

Im Vorfeld hatte Herr Keck, sozial-psychiatrischer Dienst,
am 22.05.2013 erklärt, dass keine Anhaltspunkte vorlägen,
die eine Fremdgefährdung belegen würden.
Die Vorgehensweise gegen den Betroffenen war von Anfang an rechtswidrig.
Jürgen Tober schrieb am 25.07.2013, dass sich Herr Keck
auch durch ein weiteres Telefonat nicht umstimmen ließ.

Am 06.05.2013 teilte Michael Karock Barbara Langer per Mail mit,
dass sich Frau P.  vom Schießstand mit einer geladenen Kurzwaffe versehen habe
aus Angst und in der konkreten Absicht  auf einen Menschen zu schießen.

DAS allerdings veranlasste die Behörde nicht, tätig zu werden.
Ich habe Jürgen Tober deswegen angeschrieben und mit ihm telefoniert.
Er sagte mir,  es sei nicht beabsichtigt, meinen Brief zu beantworten.

Da läuft also eine bewaffnete Frau außerhalb des Schießstandes herum,
die ausdrücklich erklärt hat, auf einen Menschen schießen zu wollen
und von ihr wird nicht verlangt ein Gutachten beizubringen, dass
ihr bescheinigt keine Gefahr für die Öffentlichkeit zu sein.
Der Landrat duldet offensichtlich Wild West im Kreis Pinneberg.

Nachdem der Betroffene (Henning von Stosch) das Gutachten beigebracht hat,
hat der Kreis einfach nur das Gerichtsverfahren für erledigt erklärt.
So einfach macht man es sich im Kreis Pinneberg.
Von mir hat Landrat Stolz inzwischen den Beinamen „Schönwetter-Landrat“ bekommen.   –  Bei Gegenwind duckt er sich einfach weg.

Die Gespräche mit Bürgern bestätigen das übrigens.
Landrat Stolz weicht offensichtlich häufiger aus, wenn
Bürger mit unangenehmen Anliegen kommen.
Wir sammeln fleißig weiter.
Für Rückfragen erreichen sie mich über Handy.

Mit freundlichem Gruß
Margit Ricarda Rolf

Daraus hat Frau Voigt folgenden Artikel gemacht:

KREIS PINNEBERG | „Stoppt diesen Landrat!“ – diese Forderung steht auf einem Zettel, den eine Bürgerinitiative (BI) derzeit unter anderem in Kummerfeld, Rellingen und Pinneberg verteilt. Wer sich genau hinter der BI verbirgt, ist unbekannt – und auch die Forderungen der BI werden auf dem Flyer nicht deutlich. Landrat Oliver Stolz reagierte auf Anfrage dieser Zeitung gelassen.

Auf dem Zettel der BI, die sich „Rücktritt Landrat Stolz“ nennt, heißt es ohne Nennung eines konkreten Sachverhalts: „Landrat Stolz hat in einem konkreten Einzelfall seine Mitarbeiter angewiesen, von einem Bürger zu verlangen, auf seine Kosten ein Gutachten darüber erstellen zu lassen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht.“ Dadurch seien dem Bürger hohe Kosten entstanden und sein Ruf geschädigt worden. Margit Ricarda Rolf, Gründerin der Hamburger Mobbing-Zentrale, ist als Ansprechpartnerin auf dem Zettel angegeben. Sie sagte: „Wir sind zirka eine Handvoll Aktive, haben aber viele Sympathisanten im Kreis.“ Mehr wolle sie zu der BI nicht sagen.

Stolz sagte: „Leider bleibt die Verfasserin des Flugblatts in ihren Äußerungen, worum es eigentlich geht, unklar. Die wenigen Fakten werden verdreht und falsch dargestellt. Unsere Vorgehensweise war im Interesse der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt. Eine solche Flugblattaktion ist zwar nicht erfreulich, ich bin aber sicher, dass unsere Bürger ein sehr gutes Urteilsvermögen haben.“ Auf die Rücktrittsforderung ging er nicht ein.

Recherchen haben ergeben, dass Anlass der Forderung ein Fall ist, bei dem einem Schützen durch den Kreis Pinneberg die Waffenerlaubnis entzogen wurde. Dieser hatte sich an die Redaktion gewandt, um zu beweisen, wie er durch die Verwaltung gemobbt werde. Er sprach von „Waffenhysterie“. Aus den 150 Seiten, die der Schütze der Redaktion dieser Zeitung zur Verfügung stellte, geht jedoch auch hervor, dass seit 2006 von mehreren Vereinen und Verbänden angezweifelt wird, ob er weiterhin die psychischen Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfülle.

Kommentar:
Es geht doch nichts über Quaklitätsjournalismus in unserem Land !
.                                                                                                                              Ricarda

Siehe auch:   Landrat Stolz bei GOOGLE und HIER im Blog .

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Sascha Clemens Rolf – Nachruf

Sascha Clemens Rolf

Sascha Clemens Rolf

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Sascha wurde am 24.10.2014 auf dem Friedhof Ohlsdorf beigesetzt. Er verstarb am 05.10.2014 an den Folgen eines Schlaganfalls
im Alter von nur 35 Jahren.

Sascha hinterlässt seine Ehefrau und einen Sohn.

Sascha gehörte mit seinen 18 Jahren zu den Gründungsmitgliedern der Mobbing-Zentrale e.V. Er gehörte dem erweiterten Vorstand an und war für PC, Internetauftritt und Forum zuständig. Auch nach der Schließung und Neugründung als Unternehmen blieb er der Mobbing-Zentrale treu.
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Ihm verdanken wir auch die Seiten:

www.mobbing-zentrale.de
www.mobbing-zentrale.eu
und www.deuvag.de

Er setzte unsere Vorstellungen schnell um und half uns Trolle und Störer fern zu halten, die sich bereits seit dem ersten Internetauftritt die Mobbing-Zentrale gern zum Ziel gemacht haben.  Im Laufe der Jahre begleitete Sascha uns vor allen Dingen im Kampf gegen Cyber-Mobbing und ich möchte ihn hier noch einmal persönlich zu Wort kommen lassen:

Zitat:
„Schaut euch mal die Seitenaufrufe an. Das sind etwa 300 und ihr könnt ganz sicher sein, dass 280 davon dem Täter und dem Opfer zuzuordnen sind. Die restlichen 20 sind wahrscheinlich Freunden der beiden zuzuordnen. Was ich damit sagen will, ist:
Hört einfach auf die Seiten aufzurufen!
Die Reichweite im Netz ist lange nicht so groß, wie die Opfer vermuten.“

Wir verdanken Sascha ein Umdenken in Sachen Cyber-Mobbing;
hin zur Entwicklung des ORMOnline-Reputations-Managements.

Obwohl Sascha oft in der Lage war, die Täter zu identifizieren, obwohl diese gern Tor-Server genutzt haben, war die Kripo nicht in der Lage das Problem Cyber-Mobbing in den Griff zu bekommen.
Es gibt bis heute weder ein Anti-Mobbing-Gesetz,
noch ein Gesetz gegen Cyber-Mobbing.
Die technischen Möglichkeiten die Täter zu identifizieren hat es immer gegeben.

Wir verlieren mit Sascha einen kompetenten und loyalen ehrenamtlichen Mitarbeiter,
der großen Anteil hatte am Kampf gegen Mobbing.
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei Sascha.
Deine Mahnungen, Anregungen und oft überraschenden Lösungen
klingen uns stets im Ohr.
Unvergessen bleiben uns Dein Humor
und Deine coolen Sprüche.

Wir erlauben uns an dieser Stelle auch im Namen aller Mobbingbetroffenen zu sprechen, die über das Internet seit April 1998 den Weg zu uns gefunden haben und im Namen aller Netzwerkpartner, die über das Internet mit uns verbunden sind.

Du wirst uns allen sehr fehlen.

Margit Ricarda Rolf & Karl-Peter

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BI Rücktritt Landrat Stolz – Flugblattaktion

Ricarda-P1

Margit Ricarda Rolf

Nachdem wir mit unserer Flugblattaktion gestartet sind, erreichen mit einzelne Rückfragen. Darüber freuen wir uns natürlich. Gespräche mit Bürgern zeigen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern dass Landrat Stolz sich unangenehmen Gesprächen mit Bürgern offensichtlich gern entzieht. – Er hat von mir inzwischen den Beinamen Schönwetter-Landrat erhalten, denn bei Gegenwind duckt er sich weg.

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Hier mein Anschreiben an den Landrat:

Um dieses Schreiben geht es:

Landrat Stolz Beweis

Reaktion:  ….

 

 

Ich fordere weiterhin alle Abgeordneten des Kreises Pinneberg auf, sich persönlich zu informieren. Dazu sind aber auch die Bürger aufgefordert. Wer sich engagieren möchte, ist herzlich eingeladen sich die pdf-Dateien (siehe unten) herunter zu laden und die Abgeordneten mit dem Thema zu konfrontieren.
Schreibt Eure Abgeordneten an und fordert sie auf, sich zur Abwahl von Stolz zu positionieren.

Im November werden wir ein Info-Treffen in Elmshorn organisieren.

Dort können dann auch weitere Dokumente eingesehen werden:

Bürger sind mehr als nur das dumme Stimmvieh. – Werdet aktiv !

Anschreiben-Landrat-Stolz-2014-07-24

Flugblatt-Stoppt-diesen-Landrat-2014b

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Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

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Hat mein Arbeitgeber mich verdient ? – Isabel Garcia bringt es auf den Punkt.

Das ist genau die Frage, die sich jeder Arbeitnehmer stellen sollte,
nicht nur bei der Bewerbung.

Liebe Isabel – einfach mal wieder klasse !
Margit Ricarda Rolf

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Arbeitsgericht Hamburg: Murat Günes ./. Neupack Verpackungen GmbH & Co. KG

Murat

Im Gütetermin wurde die Kündigung verhandelt wegen angeblicher unwahrer Tatsachenbehauptungen in einem Interview und angeblichem Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit.

Der Arbeitgeber hatte auf angeblichen Hinweis zweier Kollegen behauptet einen begründeten Verdacht auf Täuschung zu haben und beauftragte einen Detektiv mit der Überwachung von Murat. Murats Anwälte bestritten den begründeten Verdacht und boten an ärztliche Atteste beizubringen. Bei der zweiten Kündigung handelt es sich um eine sogenannte Verdachtskündigung.

Richterin Bellasio, die ich übrigens sehr mag, wies darauf hin, dass an eine Verdachtskündigung hohe Anforderungen gestellt werden.

Von Arbeitgeberseite wird kritisiert, dass das Interview, in dem behauptet wird, der Juniorchef hätte Murats Frau geschlagen im Internet weltweit abrufbar sei.
Murat stellte richtig, dass es zu einer Verdrehung gekommen sei. Seine Frau sei nicht vom Juniorchef geschlagen worden, sondern vom Prokuristen. Arbeitgeberseits wird nunmehr kritisiert, dass dies nicht korrigiert worden sei und polemisch angemerkt, Murat hätte das Interview doch wohl vor Veröffentlichung freigegeben.
(Das ist heute übrigens kaum noch üblich)

Richterin Bellasio weist darauf hin, dass es eigentlich unerheblich sei, wer Murats Frau geschlagen hätte.  – Sie sei jedenfalls geschlagen worden.

Es gibt eine Strafanzeige, aber wie bei allen Fällen wurde das Verfahren nicht eröffnet, sondern mangels öffentlichen Interesses eingestellt. (Die Staatsanwaltschaft hätte sich mal in den Gerichtssaal bemühen sollen. Die Öffentlichkeit war bis zur Tür prall gefüllt.)
Auf nochmaliges Nachfragen der Vorsitzenden bestreitet der Arbeitgeber den Tatbestand der Schläge.

Murats Anwalt trägt vor, dass Hausarzt und Krankenhaus die Arbeitsunfähigkeit bestätigt hätten und einen Verband angelegt hätten, der die Belastung des Fußes gestattet.
Der Detektiv sei Laie und habe nicht nur Murat, sondern auch der Familie nachgestellt. Was ginge denn den Arbeitgeber der Arbeitsweg der Ehefrau oder der Schulweg der Kinder an? Hier seien die Persönlichkeitsrechte der Familie verletzt worden und man müsse über ein Verwertungsverbot nachdenken.

Der Arbeitgeber trägt vor, Murat hätte weite Wege zu Fuß zurückgelegt, den Müll weggetragen und ein Rasenstück gemäht (am letzten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit).
Sämtliche Aufnahmen wären im öffentlichen Raum gemacht worden.

Auf die freundliche Frage der Vorsitzenden, ob eine gütliche Einigung möglich sei, scheiterte der Gütetermin erwartungsgemäß am Nein beider Parteien.
Die Vorsitzende teilte die Verfahren und terminierte beide auf den 08.01.2015  9 Uhr.

Wir werden natürlich wieder vor Ort sein.

Ich empfehle Murats Anwälten auf jeden Fall zu bestreiten, dass zwei Kollegen ihn beim Arbeitgeber angeschwärzt haben. Dann müsste der Arbeitgeber sie als Zeugen namentlich benennen. Mal sehen, wie mutig sie im Gerichtssaal sind.
Denunzianten haben ja eher im Verborgenen eine große Klappe.

Den Betriebsrat möchte ich bitten den Beschluss zu fassen, mich als Beraterin hinzuzuziehen.  – Das hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber die Kosten meines Honorars tragen muss. Sonst stände es Murat natürlich jederzeit frei meine Beratung in Anspruch zu nehmen.  Der Weg über den Betriebsrat ist aber geschickter.

Nachgedacht werden sollte außerdem über einen Strafantrag wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit, denn der Arbeitgeber hat in einem Interview tatsächlich vor der Kamera gesagt, dass es ohne Betriebsrat besser ist.
Neupack Verpackungen will ganz offensichtlich den Betriebsrat los werden.

Und zuletzt:  Lieber Betriebsrat von Neupack ,
ich komme natürlich auch gern auf eure Betriebsversammlung !

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Arbeitsgericht Hamburg morgen: Neupack

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/panoramadrei481.html
 

 

Das wird ja morgen ein spannender Prozess. Wir werden dort sein.

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Buchprojekt – Cäcilia Rogge – Carina Stein

Cäcilia Rogge

Gestern stieß ich auf eine Seite von Carina Stein. Sie schrieb:

Zitat:

Monatelange Hilferufe beim Staatsschutz und auch örtlicher Polizei ergebnislos. Stets bin ich zum Haus gelaufen. Mal war der Briefkasten überfüllt, ein andermal leer. Fenster einen Spaltbreit geöffnet. Dann wieder geschlossen. Am 30. Mai hatte ich die Nachbarin gerufen. Es stank bestialisch im Haus. Nachbarin: Viele Leute haben die Polizei und auch das Gesundheitsamt angerufen. Es hiess stets: „Da können wir nichts machen“. Erst ein Hilferuf nach Karlsruhe. Dr. Kraus liess am 30.05. Cäcilias Wohnungstüre öffnen. Sie war schon fünf Wochen tot.

weiter:

Bei meinen Recherchen stelle ich nun fest, dass GIFTMORDE von höchsten Justizkreisen nicht nur vertuscht werden. Justiz mischt mit.

Beweis: Frau Rogge hat sechs Jahre täglich zwischen 11.ooh und 13.oo h vor dem Strafjustizgebäude, Sievekingsplatz 1 in HH gegen eine UNRECHTSJUSTIZ gekämpft. Ich selbst bin mit ihr diverse Male zur Generalstaatsanwaltschaft, Gorch Fock Wall 5. Leitender OSTa Ehlers, der sie für „psychisch krank“ erklärt hat. OStain Starösta und Gödike – zuständig für Verbrechensbekämpfung – hatten schriftlich festgehalten: „Frau Rogge ist NICHT GERICHTSFÄHIG“. Cäcilia ist über einen Zeitraum von sechs Jahren von wahrscheinlich mehr als 30 JÄGERN AUS DEM OSTEN BARBARISCH GEJAGT worden. Polizei mit Hubschrauber, die zugearbeitet haben. Auch GEJAGT von Fotografen. Ich bin da eine Zeugin. Auch Zeugin eineR BARBARISCHEN HINRICHTUNG in ihrer Wohnung.

und weiter:

SECHS JAHRE TÄGLICHE PROTESTDEMO GEGEN EINE UNRECHTSJUSTIZ MIT DEM LEBEN BEZAHLT. AM 30. MAI TOT AUS DER WOHNUNG GEHOLT. LT. AMTSARZT VERSTORBEN AM 27. APRIL. CÄCILIA ROGGE, 62, STASI-OPFER UND FREIHEITSKÄMPFERIN.
Habe nichts dagegen, wenn Sie meinen Namen darunter setzen.

Cäcilias Geschichte: Sie ist am 25.08.45 in Krüden bei Seehausen geboren. Von der Stasi ausgewiesens. 1986 nach Deutschland gekommen. Schwester mysteriös verstorben. Die gesamte Familie – eine Familie Kulik – scheinbar ZERSTÖRT. Schwester Regina Hewel in Kiel, Schauenburger Strasse 17, scheint mit ihren Mördern sich „eingelassen“ zu haben.
Begründung: Wochenlang hatte ich Polizei etc. gerufen, damit die die Türe öffnen. Denn Cäcilia war aus der Wohnung geflüchtet, hatte mit sich mit mir getroffen, alles erzählt. Ihre Mörder hatten im Schrank gelauert. Sind dann über sie hergefallen. Hatten sie mit Spritzen vollgepumpt, 14 Tage „gefangen“ gehalten. Dann konnte Cäcilia flüchten. Wieder in der Wohnung, dann noch mal mit mir Kontakt aufgenommen. Und Cäcilia tot. Da hat der Staatsschutz mitgemischt. Das kann ich nachweisen. Zuständiger Leiter: Herr Barysch.

Zitat Ende

Quelle:     http://carina-stein.blogspot.de/2007/11/ableben-des-stasi-opfers-ccilia-rogge.html

Leider weist die Seite kein Impressum auf.

Ich habe Carina Stein im Laufe der Jahre einmal getroffen. Sie war oft mit Cäcilia zusammen und hat sie wahrscheinlich auch bei vielen Schriftsätzen fürs Gericht unterstützt. In meinen Akten finde ich einen Hinweis der Staatsanwaltschaft. Dort heißt es, Cäcilia würde wohl unter dem Pseudonym Carina Stein schreiben, womit die Staatsanwaltschaft bestätigt sah, dass Cäcilia ein Fall für die Psychiatrie sei.

Es wäre sicher wünschenswert Carina Stein persönlich zu befragen.

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Buchprojekt – Cäcilia Rogge – Richter am Arbeitsgericht Stein

1995 hatte Cäcila es mit Richter Stein zu tun. Er ließ sie nicht zu Wort kommen, ließ ihr Mobbing-Tagebuch nicht zu. Richter Nordmann-Brommberger ließ die Mobbing-Tagebücher zu, machte sich jedoch über Cäcilia lustig und behauptete, sie hätte eine krankhafte schmutzige Fantasie.

Beide Richter zeigte Cäcilia wegen Rechtsbeugung und Korruption an. Die Verfahren wurden eingestellt. Cäcilia glaubte, dafür seien die Rechtsanwälte des Otto-Versand verantwortlich; die Richter hätten sich kaufen lassen. In ihrer Not wusste sie sich nicht mehr anders zu helfen, als seit 2000 mit Plakaten vor dem Arbeitsgericht zu stehen. Die Namen der Richter kürzte sie dabei ab mit St… und No.-Br… Erst zwei Jahre später bemerkte Richter Stein, dass von ihm die Rede war. Er zeigte Cäcilia wegen Beleidigung gemeinsam mit seinem Kollegen an.

Auch dieser Anzeige ging die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht nach. Wurden Cäcilias Anzeigen mangels öffentlichen Interesses eingestellt, so stellte die Staatsanwaltschaft diesmal wegen Schuldunfähigkeit ein. Man versuchte Cäcila zu psychiatrisieren. Dagegen wehrte sich Cäcila tapfer bis zu ihrem Tod. Das Schicksal eines Gustl Mollath blieb ihr damit erspart.

Mein Fazit:

Die 1. Gewalt – unsere Legislatiwe – das sind unsere Politiker – ist es gewohnt ständig in der öffentlichen Kritik zu stehen. Das gehört sozusagen zum Tagesgeschäft. Beleidigungen sind Bagatellen, wie so manche Rede im Parlament (Beispiel Strauß) zeigt. Wer sich hier tummelt, muss ein dickes Fell haben.

Die 2. Gewalt – unsere Exekutive – das ist die Verwaltung. Auch hier ist Kritik, auch namentlich erlaubt, insbesondere wenn jemand oben auf der Karriereleiter steht. Für die kleine Sekretärin gilt das eher nicht.

Die 3. Gewalt – unsere Justiz – dazu gehören Richter und Staatsanwälte – nimmt für sich eine Art von Kritik-Immunität in Anspruch und begründet das mit der richterlichen Unabhängigkeit. Was Bürger als Fehlurteil oder gar Rechtsbeugung empfindet und laut sagt oder schreibt, wird geahndet. Alle Bürger, die Internetplattformen betrieben haben, wie Justizirrtum, Richterdatenbank oder Fehlurteile wurden aktiv bekämpft.

In einer Diktatur erwarte ich nichts anderes.

In einer Demokratie dagegen sollten auch Richter in der Lage sein als Personen des öffentlichen Lebens mit Kritik umzugehen. Wer im Namen des Volkes Recht spricht (oder Unrecht) muss hinnehmen, dass das Volk ein anderes Rechtsempfinden hat und das auch zum Ausdruck bringt.

Liebe Richter,

man nennt euch „Götter in Schwarz“. Wir wissen aber, dass auch ihr sterbliche Menschen seid. Benehmt euch doch bitte auch so.

Dazu gehört auch, Fehler zuzugeben, Verantwortung für eigene Fehler zu übernehmen und der Mut Fehler zu korrigieren.

Richter Stein hat übrigens aufgrund der Plakataktion von Cäcilia sich selbst als befangen erklärt, obwohl der Otto-Versand ihn ausdrücklich als Richter behalten wollte und mehrere Richterkollegen einen Befangenheitsantrag von Cäcilia als unbegründet abgelehnt hatten. Auch das dürfte wohl einzigartig sein.

Ich werde natürlich auch Richter Stein die Möglichkeit einräumen, seine Sicht der Dinge im Buch darzustellen. Es liegt an ihm, davon Gebrauch zu machen.

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Mobbing – Aktion: Arbeitgeber haften – Täter auch

Ricarda-P1

1995 hatte ein Mobbingbetroffener neben seinem Arbeitgeber seine ehemaligen Kollegen und Vorgesetzten in einem zweiten Prozess verklagt. Er verlor diesen, weil das Gericht in seinem Ansinnen einen Nachschlag auf die durch Ausscheiden erhaltene Abfindung sah. Die Klage wurde abgewiesen.

1997 mutete der Petitionsausschuss Mobbingbetroffenen zu, Klageverfahren zu führen, mit dem Hinweis: wir haben, was wir brauchen.
Mobbing könne Körperverletzung, Beleidigung oder Nötigung sein.
Diese Dinge seien bereits geregelt, daher braucht es kein Anti-Mobbing-Gesetz.

Im Prozess Dorit Köhn ./. Bayerische Landesbank und deutsche Kreditbank
waren in 1. Instanz alle neun Täter Mitbeklagte.
In 2. Instanz wurde darauf verzichtet, mit der Folge, dass Richter Feser genau darin ein Schlupfloch fand.  Der Arbeitgeber hätte ja vom Mobbing nichts gewusst.

Als Olaf Scholz Arbeitsminister war, sprach ich mit ihm über die Notwendigkeit
eines Anti-Mobbing-Gesetzes und wies auf die IP 07/569 Rahmenvereinbarung hin.
Es folgte ein Schriftwechsel mit dem EU-Kommissar und einem Hinweis, Deutschland müsse die Vereinbarung nicht bis zum April 2010 umsetzen, sondern hätte noch eine Schonfrist bis 2011.

Nachdem die SPD nunmehr das Justizministerium stellt, habe ich Heiko Mass ebenfalls eine Schonfrist eingeräumt und ihn am 07.05.2014 angeschrieben.
Die Antwort ist blamabel:
Das Ministerium geht auf mein Schreiben nicht ein und ergießt sich in einer allgemeinen Abhandlung, die inhaltlich der der Antwort des Petitionsausschusses von 1997 entspricht.
Die Groko drückt sich vor ihrer Verantwortung.

Vor diesem Hintergrund starten wir die Aktion.

Ich fordere alle Rechtsanwälte für Arbeitsrecht auf in jedem Einzelfall zu prüfen:

– ob auf die Generalquittung verzichtet werden kann
– ob Unternehmer zusätzlich zum Arbeitgeber als einzelne handelnde
.  Personen haftbar gemacht werden können
– ob Vorgesetzte in die Haftung genommen werden können
– ob mobbende Kollegen in die Haftung genommen werden können

Alle Mobbingfälle der letzten 3 Jahre sollten unter diese Prüfung fallen.
War der Mobbingbetroffene psychisch nicht in der Lage einen Prozess zu führen, weil er unter einer Depression gelitten hat oder unter einer Erschöpfung, die ärztlich diagnostiziert wurde oder mittels Gutachten zu bescheinigen ist, entfällt die 3-Jahres-Frist.
Spielen strafbare Handlungen eine Rolle könnte die 30jährige Verjährung greifen.
Auch das ist im Einzelfall zu prüfen.

Darüber hinaus sind alle Träger in die Pflicht zu nehmen,
die Mobbingbetroffene bisher im Regen stehen lassen.
Ihre Ansprüche auf Schadensersatz sind eigene Ansprüche.
Der Mobbingbetroffene ist als Zeuge zu behandeln, was für
ihn eine viel bessere Position ist.

Dies gilt insbesondere für:

– die Krankenkasse
– die Arbeitslosenversicherung
– die Rentenversicherung

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Arbeitgeber Mitarbeiter kostengünstig entsorgen
und die Kosten auf die Sozialgemeinschaft abwälzt.

Jeder Rechtsanwalt, der sich an dieser Aktion beteiligen möchte, ist eingeladen Mitglied des Juristischen Fachausschusses der Mobbing-Zentrale zu werden.
Dort tauschen wir uns aus.

pdf-Arbeitgeber haften – Taeter auch – 2014b

Margit Ricarda Rolf
.  (Mobbing-Zentrale)

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Mobbing – Buchprojekt: Cäcilia Rogge

Cäcilia Rogge

Kein anderer Fall in Deutschland hat die Gerichte so beschäftigt, wie der von Cäcilia Rogge. Deshalb habe ich beschlossen über diesen Fall ein Buch zu schreiben. Viele haben Cäcilia gekannt.

Sie stand mit Plakaten vor dem Arbeitsgericht, vor dem Strafgericht am Sievekingplatz, vor dem Haus von Michael Otto, vor dem Otto-Versandt und auf dem Rathausmarkt. Mit ihren Plakaten klagte sie – wie keine andere – unsere Justiz an, die Korruption und den Filz in der Stadt Hamburg, die Verflechtungen zwischen Staatsanwaltschaften, Ärzten, Politikern und Richtern.

Ich habe schon viel Material gesammelt und möchte es noch ergänzen durch Interviews mit Menschen, die sie gekannt haben.

Cäcilia wurde tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Seit 2003 behauptete sie, Opfer von Giftanschlägen gewesen zu sein. Niemand glaubte ihr. Niemand half ihr. sie hatte 4 Wochen tot in ihrer Wohnung gelegen. Sie wurde verbrannt und anonym beerdigt, ohne dass die Todesursache geklärt wurde.

All die Jahre hat sie nur für eines gekämpft: für ihre Würde.

Jetzt hat man ihr diese Würde sogar noch im Tod genommen. Das möchte ich ändern, denn diese Frau ist es Wert nicht vergessen zu werden.

Wer kann mir dabei helfen? Durch Fotos, Erinnerungen, Dokumente?

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BI: Rücktritt Landrat Stolz – Landrat schweigt!

Ricarda-P1

Mit Schreiben vom 24.07.2014 habe ich Landrat Stolz mitgeteilt, dass ich ihn persönlich verantwortlich mache für die Handlungen seiner Mitarbeiter. Ein Mitarbeiter schrieb:

Zitat:
Mir ist nicht klar, ob von … tatsächlich eine Gefahr ausgeht oder ob er als „Querkopf“ andere „nervt“, die nun auf diesem Wege ihn „elegant los werden wollen.“ – „Sollte dieser Weg für Sie in Ordnung sein, bitte ich um Weitergabe des Vorganges…“

Von der Behörde wurde die Psychiatrisierung voran getrieben, obwohl Zweifel darüber bestanden, dass es dafür eine Grundlage gab. Der Psychologe vom Sozialpsychiatrischen Dienst hatte dies sogar verneint. Trotzdem wies Landrat Stolz seinen Mitarbeiter an:

Zitat:
„Hallo Hr…., wir sollten wie vorgeschlagen verfahren,
auch wenn ich Ihre Zweifel teile.
O. Stolz“

Das Original mit der handschriftlichen Anweisung liegt uns in Kopie vor
und kann auf Wunsch eingesehen werden.

Landrat Stolz weist also seine Mitarbeiter an, die Psychiatrisierung fortzusetzen,
obwohl er Zweifel an der Richtigkeit dieser Vorgehensweise hat und nach Aktenlage
anders zu entscheiden gewesen wäre. Ein von uns vermittelter Gutachter hat festgestellt, dass die Vorgehensweise der Verwaltung jeder Grundlage entbehrt. Der Schaden für den Betroffenen beläuft sich inzwischen auf über € 20.000.

Solange dieser Landrat im Amt ist, muss jeder Bürger damit rechnen,
dass er das nächste Opfer solchen Verwaltungshandelns ist.

Der Fall Mollath hat gezeigt, welche Formen so etwas annehmen kann. Ich habe Landrat Stolz angekündigt, dass ich mich nunmehr an jeden Abgeordneten des Kreises Pinneberg wenden werde, an jeden Bürger, an jeden Wähler.

Im Kreis Pinneberg ist es weder vorgesehen, einen Untersuchungsausschuss zu bilden, der den Fall neutral untersucht, noch ist es möglich den Landrat abzuwählen.
In anderen Kreisen ist das übrigens sehr wohl vorgesehen.
Es bleibt also, den Landrat zum Rücktritt aufzufordern
und die Öffentlichkeit zu informieren.

Mit der Psychiatrisierung von Menschen haben wir als Mobbing-Zentrale bereits seit unserer Gründung zu tun.  Sie reicht aber viel weiter zurück.  Schon im 3. Reich wurden Menschen psychiatrisiert, weggesperrt, enteignet.
Gehen wir noch weiter zurück, reicht sie bis ins Mittelalter,
als man vorzugsweise Frauen als Hexen verbrannte und ihnen Wahn andichtete.

Wir brauchen eine neue Diskussion in Deutschland, denn vielen Menschen und Wählern ist gar nicht bekannt, wie viele Opfer von Psychiatrisierung es in Deutschland tatsächlich gibt.

Das Schweigen und Aussitzen des Landrates spricht für sich.
Bis heute habe ich keine Antwort.
Von meinem Gesprächsangebot hat der Landrat keinen Gebrauch gemacht.

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BI: Rücktritt Landrat Stolz – zweiter Fall

Ricarda-P1

Erste Gespräche im Kreis Pinneberg haben gezeigt,
dass Landrat Stolz in einem zweiten Fall sich ebenfalls auf den Dienstweg zurückgezogen hat und der Bitte eines Bürgers nach einem persönlichen Gespräch nicht nachgekommen ist.

Da lobe ich mir mal unseren Bürgermeister Olaf Scholz,
der den Kontakt zu uns Hamburger Bürgern durch Stadtteilgespräche pflegt.  Jeder Bürger, der diese besucht, kann sich an ihn persönlich wenden und er bleibt so lange anwesend, bis alle Anliegen der anwesenden Bürger aufgenommen wurden.

Ein Landrat, dem die Anliegen der Bürger egal sind,
braucht eigentlich niemand.

Jetzt sind die Abgeordneten gefordert, sich zu informieren. Ich lade aber auch alle Bürger des Kreises Pinneberg dazu ein. Jeder Bürger sollte seinen Abgeordneten ansprechen und fragen, wie er zum Rücktritt von Landrat Stolz steht.

Politik wird nicht mehr von „denen da oben“ gemacht.“
Die da oben“ sind unsere Diener, nicht unsere Herren.
Es liegt an jedem einzelnen Bürger sich politisch zu beteiligen.

Im Kreis Pinneberg ist es nicht vorgesehen, einen Landrat abzusetzen.
In anderen Teilen Deutschlands gibt es dieses Instrument sehr wohl.
Darüber sollte in Pinneberg diskutiert werden.

Bisher ist vorgesehen, dass sich die Bürgerinitiative 14-tägig trifft.
Einen Treffpunkt haben wir bereits. Über Tag und Uhrzeit wird noch abgestimmt, denn wir wollen natürlich möglichst vielen die Gelegenheit geben, sich zu beteiligen und zu informieren.  Im Gespräch ist der 1. und 3. Dienstag in den Abendstunden.

BI – Bürger-Initiative „Rücktritt Landrat Stolz“
Margit Ricarda Rolf    (1.Vorsitzende)                                         Hamburg, 2014-07-23

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Bürgerinitiative (BI) Rücktritt Landrat Stolz gegründet

Ricarda-P1

Bürgerinitiative (BI) Rücktritt Landrat Stolz

Ich habe Landrat Stolz mit Schreiben vom 09.07.2014 aufgefordert zurückzutreten.

Hintergrund:

Bereits Prof. Leymann, dem wir die Mobbingforschung verdanken,
hat 1993 darauf hingewiesen, das psychiatrische Fehldiagnosen und
bewusste Psychiatrisierungen ein beliebtes Mittel sind, Menschen
weg-zu-mobben, Konkurrenten auszuschalten und Frauen, Behinderte
und ältere Mitarbeiter kostengünstig zu entsorgen.

Dichte einem Menschen eine psychiatrische Diagnose an,
sorge dafür, dass er in die Maschinerie der Behörden und
Gutachter gerät und das Schicksal nimmt seinen Lauf.

Hing dem Betroffenen zunächst nur der Ruf an ein psychiatrischer Fall zu sein,
so wird er in seinem Verhalten schon bald die Bestätigung liefern
und zu einem Fall werden !

Durch den Fall Mollath sind viele Bürger für das Thema Psychiatrisierung
sensibilisiert worden.
Im Jahre 2002 wurden in Schleswig-Holstein 1.600 Lehrer psychiatrisiert
und frühverrentet.  –  Der Fall wurde aufgedeckt durch Jörg Hensel (Arbeitsschutz)
der dann seinerseits weggemobbt und frühpensioniert wurde.

Viele Arbeitgeber greifen zur Psychiatrisierung, um unliebsame und ältere Mitarbeiter
los zu werden. – Man unterstellt Betroffenen vorzugsweise Persönlichkeitsstörungen.
Wir kennen die Psychiatrisierung bereits aus dem 3. Reich, wo sie gezielt eingesetzt
wurde bei Homosexuellen und Juden.
Die Psychiatrisierung eines Menschen ist keine Bagatelle, sondern zerstört seine Existenz.
.                                            Das kann jeden Bürger treffen.

Ich werfe Jürgen Tober und seinen Mitarbeitern in einem konkreten Einzelfall vor
wider besseren Wissens gehandelt zu haben, Gutachter massiv beeinflusst zu haben,
Amtsmissbrauch, und dem Lobbyverband der Jägerschaft gefällig gewesen zu sein.

Auch Landrat Stolz war mit dem Fall befasst.
Ich habe Landrat Stolz ein Gespräch unter vier Augen angeboten.
Das hat er abgelehnt, stattdessen auf den Dienstweg verwiesen.
Damit trägt er persönlich die politische Verantwortung für Tober
und seine Mitarbeiter und ich erwarte, dass er diese auch übernimmt.

Das bedeutet Rücktritt, denn die Möglichkeit eines offiziellen Untersuchungsausschusses auf Kreisebene gibt es nicht. – Im Hauptausschuss haben jene die Mehrheit, die Stolz zum Landrat gewählt haben.
Von dort ist keine Abhilfe zu erwarten. – Es bleibt jetzt die Möglichkeit im Rahmen einer Bürger-Initiative Öffentlichkeit herzustellen und Mehrheiten herzustellen, die zum Rücktritt führen und zur öffentlichen Debatte in den Medien, dem Internet und vor Ort.

Bürger und Wähler haben ein Recht darauf zu erfahren,
wie die Abgeordneten zum Sachverhalt stehen und welche
Konsequenzen sie zu ziehen gedenken.
Dazu müssen sie aber zunächst selbst informiert werden.
Weitere Informationen bei mir

BI – Bürger-Initiative „Rücktritt Landrat Stolz“
Margit Ricarda Rolf    (1.Vorsitzende)                                         Hamburg, 2014-07-10

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Arbeitskreis AWO – Seniorenzentrum Hagenbeckstraße zahlt 4000 € Abfindung

DSC06495

Heute, am 9.07.2014, war Kammer-Termin
im 2. Fall bei Richter Waskow.
Es ging wieder einmal um die Sozialauswahl, die Richter Waskow als Ermessensentscheidung wertete, weil die beiden anderen Gekündigten in einer ähnlichen Situation sind.

Er stellte auch in diesem Fall darauf ab, dass der Kläger vorher im Service tätig war und die Beklagte hier in der Beweislast ist.
Letztlich fragte Richter Waskow nach Einigungsmöglichkeiten.

Der Anwalt der AWO trug wahrheitswidrig vor, auch im anderen Fall sei nur eine kleine Abfindung gezahlt worden.  –  Richter Waskow konnte sich nicht an die Höhe der Abfindung erinnern.  Ich mich schon !

Als der Anwalt des Klägers mit ihm vor die Tür ging, sagte ich laut und deutlich, im anderen Fall sei beinahe die Regel-Abfindung gezahlt worden.

Das hat auch der Anwalt der AWO gehört.  Wie von der Tarantel gestochen sprang er auf, lief hinter den Beiden her und nach nicht einmal einer Minuten kamen alle Drei wieder zur Tür herein.

Man hatte sich auf € 4.000,- geeinigt.  –  Die Regel-Abfindung hätte bei € 5.000,- gelegen.
Angeboten hatte die AWO  € 1.300,-

Man sollte die Möglichkeit haben, Anwälte, die wahrheitswidrig vortragen,
aus den Kammern auszuschließen.
Sie sind eine Schande für den ganzen Berufsstand.

Der Ehrgeiz Abfindungen um jeden Preis zu drücken ist außerdem asozial.

Ich wünsche der AWO, dass es sich herum spricht,
in was für einem Klima dort gearbeitet wird.
Es gibt Arbeitgeber, für die arbeitet man einfach nicht.
Das galt nicht nur für Schlecker.

Margit Ricarda Rolf
– Mobbing-Zentrale –

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Fernsehsender sucht Mobbingbetroffenen

Ricarda-P1

Gestern erreichte mich folgende Bitte:

Wir, eine renommierte, international tätige TV-Produktionsfirma, suchen für eine öffentlich-rechtliche Fernsehdokumentation eine/einen Betroffene/Betroffenen, die Opfer von Mobbing im Job sind oder waren und uns für ein Interview zur Verfügung stehen würden. Die Sendung wird 45 Minuten lang sein und wir möchten das Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ aus der Perspektive derjenigen darstellen, die damit Erfahrung haben und darunter leiden müssen/mussten. Wir würden uns sehr freuen, wenn jemand bereit wäre uns seine ganz persönliche Geschichte zu erzählen.

Wenn jemand Interesse hat, vermittel ich den Kontakt gern.
Bitte melden bei:

Margit Ricarda Rolf
0152/34343070

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Arbeitskreis AWO – Seniorenzentrum Hagenbeckstraße – Arbeitsgericht

DSC06495

Heute, am 14. Mai 2014, wurde der nächste Fall
der gekündigten Küchenhilfe in der Kammer von
Richter Waskow verhandelt.

Interessant finde ich, worauf die Kammer
den Schwerpunkt bei der Beurteilung des Sachverhaltes legte.
Richter Waskow erklärte, es sei unstrittig, dass die Schließung der Warmküche eine unternehmerische Entscheidung gewesen sei.
Ob jedoch die Kündigung der Küchenhilfe gerechtfertigt sei, hänge entscheidend davon ab, mit welchen Tätigkeiten das Personal vor der Kündigung beschäftigt worden sei.

Der gegnerische Anwalt räumte ein, es könne durchaus vorgekommen sein,
dass das Küchenpersonal in Krankheitsfällen mal im Service ausgeholfen hätte,
mehr jedoch nicht.
Richter Waskow meinte, wenn das Küchenpersonal regelmäßig auch mit den Aufgaben
des Service beschäftigt worden sei, dann wäre eine Kündigung nicht rechtens.
Außerdem hätte das Seniorenzentrum den Küchenhilfen zunächst auch Arbeitsplätze im Service anbieten müssen. Die Frage der Sozialauswahl und die Anhörung des Betriebsrates sei aus seiner Sicht eher zweitrangig zu beurteilen.

Interessant, gerade weil Richter Stein das komplett anders sah.

Das Verfahren endete mit Vergleich, wobei das Seniorenzentrum erstmals
über eine Regel-Abfindung nachdachte und nicht mehr auf seiner Gemeinnützigkeit
herum ritt und behauptete, für eine Regel-Abfindung kein Geld zu haben.

Natürlich waren die Küchenhilfen regelmäßig damit beschäftigt,
Brote zu schmieren, Essen auszuteilen, das Geschirr einzusammeln
und mit dem kompletten Abwasch.

Die männliche Küchenhilfe hat vor allen Dingen Gläser gespült.

Wer macht das heute ?
Oder trinken die Senioren nichts mehr ?
Und was ist mit dem Geschirr ?

Auch angeliefertes Essen landet doch hoffentlich auf Tellern.
Oder müssen die Senioren jetzt aus Alufolien oder Plastik speisen ?

Welchem Richter will man so etwas verkaufen ?

Nun, wenn dem Vergleich nicht widersprochen wird, hat sich dieser Fall erledigt…

Aufschlussreich für den Arbeitskreis ist der Schriftwechsel im Klag-Verfahren,
denn wir haben inzwischen einige Male festgestellt,  dass sich von Seiten des Seniorenzentrums häufiger in den Schriftsätzen widersprochen wurde.

Margit Ricarda Rolf
1. Vorsitzende im Arbeitskreis
AWO-Seniorenzentrum Hagenbeckstraße

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11-jährige ruft zum Mord an Mitschülerin auf

Ricarda-P1

Mich hat der verzweifelte Anruf einer jungen Mutter erreicht.
Die Klassenkameradin ihrer Tochter hat einer Mitschülerin gesagt:
Wenn du mit mir befreundet sein willst, musst du sie (die Tochter) töten„.   –  Alle drei Mädchen sind 11 Jahre alt.

Der jungen Mutter hat man erklärt, bei Minderjährigen könne man nichts tun, weil sie noch nicht strafmündig sind.

Das ist falsch!

Ich habe der jungen Mutter geraten mit ihrer Tochter zum Kinderarzt zu gehen und sich dort eine Überweisung zum Kinderpsychiater geben zu lassen.

Ein Kind, das so bedroht wird, ist nicht schulfähig und entwickelt – zu Recht – eine Angststörung.   –   Es braucht den Schutz der Eltern und Ärzte  !

Im zweiten Schritt ist das Jugendamt einzuschalten
und der Jugendpsychologe der Polizei.

Das Verhalten der 11-jährigen Täterin ist nicht normal.
Hier muss das familiäre Umfeld unter die Lupe genommen werden.
Es ist erfreulich, dass es Gespräche in der Schule gibt.
Aber natürlich können Lehrer keinen Rundum-Personenschutz gewährleisten.
Ich wünsche mir, dass hier auch Schulpsychologen und Vertrauenslehrer hinterfragen, warum ein 11jähriges Kind ein anderes Kind versucht zum Töten zu nötigen.

Ich rufe hiermit alle Lehrer auf, sich Gedanken zu machen,
in welchem Klima unsere Kinder lernen und aufwachsen sollten.

Dieser Fall mag extrem sein.
Ich befürchte allerdings, dass sich in unseren Schulen ähnliche Dinge
häufig zutragen und viele Kinder sich nicht trauen darüber zu reden.
Hier sind Lehrer gefordert zu thematisieren.
Dieser Fall kann gerade dazu ein Beitrag sein.

Deshalb berichte ich darüber.
Margit Ricarda Rolf                   [ Kontakt ]

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Arbeitskreis AWO – Seniorenzentrum Hagenbeckstraße – Betriebsrat

DSC06495

Am 18.03.2014 fand eine Betriebsversammlung statt. Angekündigt war u.a. ein Tätigkeitsbericht des Betriebsrates der letzten 3 Monate. Unsere Mobbingbetroffene, die krank geschrieben ist, wurde jetzt das zweite Mal zur Betriebsversammlung nicht eingeladen. Der Betriebsrat möchte offensichtlich nicht, dass die Kollegen erfahren, was sich tatsächlich abgespielt hat.

Eingeladen war auch der Verdi-Gewerkschaftssekretär Norbert Proske. Er referierte zum Thema Vorteil der Gewerkschaftsmitgliedschaft. Fragen unserer Betroffenen wurden nicht oder nur unzureichend beantwortet. Proske erklärte, er sei grundsätzlich bereit eine Verdi-Betriebsgruppe zu gründen und diese könne sich auch im Gewerkschaftshaus treffen. Da werden wir ihn beim Wort nehmen. Er sagte allerdings auch, er würde mit dem Arbeitskreis nicht zusammenarbeiten, sondern nur mit Verdi-Mitgliedern. Hallo!!!! Ich bin Verdi-Mitglied und arbeite mit sehr vielen Gewerkschaftssekretären eng zusammen. Aufwachen – Norbert Proske, das hatte ich am Telefon mehrfach betont.

Was gar nicht geht, ist, dass die Mobbingbetroffene vom Betriebsrat abgewürgt wurde. Ihre Fragen betrafen die Schließung der Küche, der Umgang mit dem Personal, das entlassen wurde und die Frage, warum der Betriebsrat nichts getan hat. Darüber wollte der Betriebsrat nicht sprechen. Ein Tätigkeitsbericht sieht anders aus. Da beantwortet man auch Fragen.

Nun denn. Das Wetter wird besser und wenn der Betriebsrat meint den Skandal im eigenen Hause totschweigen zu müssen, dann werden wir mit Flugblättern an die Öffentlichkeit gehen und Mitarbeiter, Kunden und Anwohner über die Zustände dort informieren müssen. Das Flugblatt werden wir dann auch als PDF-Datei zur Verfügung stellen. Es ist Zeit, dass die Öffentlichkeit beginnt unbequeme Fragen zu stellen.

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Harder ./. Stadtreinigung Hamburg – BAG gibt Harder Recht

Ricarda-P1

Die Stadtreinigung Hamburg hatte NichtzulassungsBeschwerde eingelegt und ist damit gescheitert.
Sie müsste jetzt eigentlich alle Löhne nachzahlen
und Harder beschäftigen.

Aber was schert die „Stadtreinigung Hamburg“
unsere deutsche Rechtssprechung ?

Sie wartet tatsächlich ab, bis Harder die Zwangsvollstreckung durchführt.

Was für eine Szene !?!

Man stelle sich das vor:
Da käme der Gerichtsvollzieher mit Harder zur Stadtreingung mit einem Vollstreckungsbeschluss um an seinen Arbeitsplatz zu gehen und der Leiter der Stadtreinigung stände am Eingang und sagt: „Du kommst hier net rein !

Eine groteske Situation. Die Stadtreinigung legt es aber offensichtlich genau darauf an.

Ich habe unseren Bürgermeister angeschrieben und um Hilfe gebeten.
Die Antwort erhielt ich durch die Senatskanzlei – wie schon zu Zeiten von Ole von Beust: Der Bürgermeister mischt sich in laufende Gerichtsverfahren nicht ein !

Das mag ja sein.  Aber hier geht es nicht um ein laufendes Gerichtsverfahren,
sondern um die sinnlose Verschwendung von Steuergeldern Hamburger Bürger und einen Professor, der sich über unsere Rechtsprechung eigenmächtig hinwegsetzt.
Wenn Bürgermeister und Senat hier keinen Handlungsbedarf sehen,
muss sich die Bürgerschaft damit befassen,
und/oder vielleicht ein Untersuchungsausschuss, denn so geht es nicht !

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