Dänisches Bettenlager – Panorama berichtet

Ricarda-P1

Es gibt Läden, die ich nicht mag.
Dort kaufe ich nicht.

Das Dänische Bettenlager gehört dazu.
Schlender ich wirklich mal durch so einen Laden,
dann stößt mich die Atmosphäre ab.
Entweder sind die Läden fast leer
oder die Verkäufer sind so beschäftigt,
dass ich als Kunde eher überflüssig erscheine.

Nach dem Bericht von Panorama kann ich verstehen,
dass die Mitarbeiter wenig motiviert sind.

Mal ehrlich:   Brauchen wir in Deutschland Arbeitgeber,
die sich vor Tariflöhnen drücken, die junge Menschen ausnutzen
durch Praktika und solche, die Betriebsräte nicht mögen?

Wieder so eine Kette, die in Deutschland eher überflüssig ist.

Der Bericht …

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Arbeitskreis AWO – Seniorenzentrum Hagenbeckstraße Betriebsrat sollte zurücktreten

DSC06495

Die Klägerin und ich wollten mit Frau Rode vom Betriebsrat klären, wann das Gespräch mit Frau Dietz stattgefunden hat. Frau Rode lehnt ein Gespräch mit mir ab.
Nun, das kann sie natürlich tun, hilft aber nicht weiter.

Fakt ist:
Frau Dietz hat ausgesagt von Frau Rode in der Woche nach dem 19.06.2013 in einer Zigarettenpause angesprochen worden zu sein, weil der Anhörungsbogen nicht im Betriebsratsfach war.
Zu diesem Zeitpunkt wäre es leicht gewesen eine Kopie anzufordern.
Stattdessen wurde einfach gar nichts unternommen bis die Wochenfrist verstrichen war. In einem Fall vor mehr als 2 Jahren ist so etwas schon einmal passiert.

Ulrich Thierfeldt war es offensichtlich nicht peinlich in einem öffentlichen Gerichtsverfahren zuzugeben, dass der Betriebsrat Dokumente verschlampt.
Es stellen sich jedoch auch andere Fragen, die einer Klärung bedürfen.

Wer hatte nach einlegen des Dokumentes Zugang zum Raum,
in dem sich das Betriebsratsfach befindet?

Die Tür wird mit einem Magnetschloss geöffnet.
Per PC wird aufgezeichnet, wer den Raum betritt und verlässt.
Es ist also machbar exakt nachzuprüfen, wer in der fraglichen Zeit Zugang zum Betriebsratsfach hatte.
Das Dokument wurde entweder gestohlen oder unterschlagen.
Da der Betriebsrat mit mir darüber nicht reden will, werde ich Strafanzeige erstatten.
Er wird dann eben mit der Kripo reden müssen.

Außerdem sind unsere Anwälte sich einig, dass es schon aus datenschutzrechtlichen Erwägungen unzulässig ist einen Anhörungsbogen in ein offenes Fach zu legen, zu dem auch Nicht-Betriebsräte Zugang haben.
Ich werde also hierzu den Datenschutzbeauftragten einschalten und rate dem Betriebsrat dringend, sich einen geschlossenen Briefkasten zuzulegen.

Natürlich hat ein Betriebsrat grundsätzlich das Recht die Wochenfrist verstreichen zu lassen. Aber ganz ehrlich:  Wer braucht einen solchen Betriebsrat ?

Ich fordere den Betriebsrat des Seniorenzentrums Hagenbeckstraße auf zurückzutreten und den Weg für Neuwahlen frei zu machen.
Einen Betriebsrat, der seine Kollegen in dieser Form im Stich lässt, braucht niemand.
Und ein schlampiger Betriebsrat ist untragbar.
Alle Kollegen und Bewohner, deren Angehörige und unsere Politiker sollten wissen, was sich hier zugetragen hat.
Es müssen Konsequenzen gezogen werden, auch personelle.

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Arbeitskreis AWO – Seniorenzentrum Hagenbeckstrasse – Zeugenvernahme

Ricarda-P1

Heute fand im Arbeitsgericht Hamburg in der Kammer von Richter Dr. Hennings die Zeugenvernahme von Michaela Dietz und Ulrich Thierfeldt statt. Es ging um die Frage, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden war.

Frau Dietz sagte aus, sie sei Zeugin gewesen, dass die Geschäftsführerin den Anhörungsbogen in das Fach des Betriebsrates gelegt hätte, und zwar am 19.06.2014. Dieses Fach befindet sich in einem Durchgangszimmer hinter dem Büro der Geschäftsführerin. Zugang haben die Führungskräfte und die Betriebsräte. Das Fach ist offen, also kein verschlossener Briefkasten.

Ulrich Thierfeldt, der Betriebsratsvorsitzende, sagte aus, der Anhörungsbogen habe sich nicht angefunden, obwohl der Betriebsrat das ganze Betriebsratsbüro auf den Kopf gestellt habe.

Frau Dietz hatte erklärt, sie sei von der Betriebsrätin Rhode angesprochen worden in der Woche nach dem 19.06.2014, weil der Anhörungsbogen nicht im Fach gewesen sei. Das Gericht stellte sich nun die Frage, woher denn Frau Rhode überhaupt davon gewusst hat und stellte diese Frage auch Thierfeldt. Der berief sich auf Gerüchte in so einem kleinen Haus und verschwieg, dass er bereits am 4. Juni von der Klägerin gebeten worden war, sie zu einem Personalgespräch zur Geschäftsführerin zu begleiten. Auch am 05.Juni sprach die Klägerin ihn an, am 07. Juni, am 12. Juni, am 14. Juni und danach fast täglich. Selbst auf Befragen konnte sich Thierfeldt nicht daran erinnern.

Mich erinnert das an den Fall Christian Wulff, der sich an die Urlaubsaufenthalte von Gläseke auch nicht erinnern konnte.

Die Klägerin hatte den Betriebsrat immer wieder angesprochen wegen der Anhörung. Thierfeldt hatte sie immer wieder aufgefordert, abzuwarten, den Ball flach zu halten und erstmal nichts zu unternehmen. Am 27. Juni 2013 sprach die Klägerin noch einmal Frau Rhode und Frau Christensen an und diese erklärten, der Anhörungsbogen sei noch nicht da.

Aufgrund der Zeugenaussagen kam die Kammer zu dem Ergebnis die Klage abzuweisen. Für sie stand fest, dass der Anhörungsbogen in das Fach des Betriebsrates eingelegt worden war. Alles, was danach geschah, müsse sich der Arbeitgeber nicht anrechnen lassen. Es steht der Klägerin frei in Berufung zu gehen.

Uns stellen sich jetzt die Fragen:
1. Wer hat den Anhörungsbogen verschwinden lassen?
2. Hat Thierfeldt gelogen, als er aussagte, er könne sich nicht erinnern von der Klägerin informiert worden zu sein? Und:
3. Wenn ein Altenpfleger sich an die Bitten um Hilfe einer Kollegin nicht erinnern kann, kann er sich daran erinnern, welche Medikamente er ausgeteilt hat?

Fest steht: wer einen solchen Betriebsrat hat, braucht keine Feinde mehr.

Wir prüfen jetzt, ob es sinnvoll ist gegen Thierfeldt Strafanzeige wegen Falschaussage vor Gericht zu stellen. Vielleicht hilft eine Strafanzeige seinem Gedächtnis wieder nach.
Bei Christian Wulff hat das ja auch funktioniert.

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Arbeitskreis AWO – Seniorenzentrum Hagenbeckstraße – Buchprojekt

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Am Montag haben wir im Arbeitskreis beschlossen ein Buchprojekt zu starten. Es ist das erste Mal, dass Mobbingbetroffene aktive Hilfe durch ehemalige Kollegen erhalten, die sich in einem Buchprojekt niederschlägt. Eine besondere Freude ist es, dass sich sogar Rentner bereit finden, mitzuwirken. Wir treffen uns in einem 3-wöchigen Turnus.

Die erste Aufgabe ist es, alte Fotos auszukramen. Selbst, wenn diese nicht gut erhalten sind, können sie als Vorlage für Illustrationen dienen.

Nachdem angeregt diskutiert wurde mit:

„Weißt du noch…;
„Wie hieß denn die noch…;
„War das nicht…;
„Kennst du die noch…;
„Warst du da schon bei uns…?“

sagte eine Rentnerin: „Was einem alles wieder einfällt, wenn man erstmal anfängt!
Früher habe ich wirklich gern für die AWO gearbeitet, aber dann…“

Einigkeit besteht darüber, dass es abwärts ging, als es mit der Zertifizierung los ging.
„Ich will euch nur mal ein Beispiel erzählen,“ begann unsere Rentnerin,
„ich sah beim Essen austeilen eine demente Frau, die stocherte mit der Gabel verkehrt herum in ihrem Essen.  – Sie wusste gar nicht, was sie damit machen sollte.
Da bin ich in meiner Pause hin und habe sie gefüttert.
Angeschrien wurde ich dafür.  Angeschrien.  Das müsst ihr euch mal vorstellen!“

Das sind genau die Geschichten, die wir für unser Buch brauchen,“ sagte ich.

Die Stimmung schlug um.
Wo vorher Frust und Resignation herrschten, begann nun eine aufgeregte Betriebsamkeit. Aufbruchsstimmung ergriff die Mitglieder.

Wir sind uns einig, dass Probleme in Seniorenheimen kein ausschließliches Problem in der Hagenbeckstraße ist.  – Es ist auch kein ausschließliches AWO-Problem.
Wahrscheinlich werden sich viele wiederfinden, wenn sie unser Buch lesen.
Es ist ein Problem unseres derzeitigen Pflegesystems.
Niemand von uns möchte im Alter unter solchen Bedingungen leben,
und ja:   Alte Menschen werden gequält !
Wir gehen nicht liebevoll mit Senioren um.

Freuen würden wir uns, wenn wir Unterstützung bekämen.
Wer Lust und Zeit hat dieses Projekt zu begleiten als Co-Autor, Illustrator oder Verleger, meldet sich bitte bei mir.

Margit Ricarda Rolf         [ Kontakt ]

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Kakadu und Mobbing ?

Über den:
LOGO-DerClub-amDienstag-201

erfuhren die Teilnehmer eine ganze Menge
über den Einsatz von WordPress.

Und am Beispiel von :

erfuhren die Teilnehmer, wie sie es anstellen, dass nach dem Schreiben eines (dieses) Artikels innerhalb weniger Sekunden einige Hundert Besucher auf diese Seite schauten.

mehr …

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Krankenkasse – das besondere Weihnachtsgeschenk!

Ricarda-P1

Nach 16 Jahren Mobbingberatung sollte man meinen, dass es keine Überraschungen mehr gibt. Man kann aber gar nicht so dumm denken, wie einige sind!

Gestern erreichte mich der Hilferuf einer Mobbingbetroffenen. Die Krankenkasse schrieb ihr mit Datum vom 23.12.2013 per Einwurfeinschreiben:

Zitat:

„In Ihrem Fall ist der MDK nach Auswertung der ärztlichen Unterlagen zu dem Schluss gekommen, dass die Arbeitsunfähigkeit mit dem 02.01.2014 endet. Eine Weiterzahlung Ihres Krankengeldes über das gutachterlich festgestellte Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist daher nicht möglich.“

Was für ein tolles Weihnachtsgeschenk!

Mit diesem Fall sollte ich eigentlich zur Bild-Zeitung gehen. Selbstverständlich legen wir Widerspruch ein und klagen notfalls. Ich frage mich nur: was sind das für Menschen, die so gedankenlos und gefühllos handeln? Oder handeln sie etwa vorsätzlich? Die Kasse bekommt von mir jetzt noch die Chance den Bescheid aufzuheben. Tut sie es nicht, dann nenne ich sie beim Namen und mache den Vorgang namentlich öffentlich.

Achtung:
Aufgrund unseres Eingreifens wurde der Bescheid heute „30.12.2013“ aufgehoben. Es erfolgte eine mündliche Entschuldigung. Im Januar erhält die Betroffene eine ordentliche Einladung zum MDK und wir sind zuversichtlich, dass wir auch hier Verständnis finden werden. Bis zum 31.01.2014 ist jetzt erstmal Luft.

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Mobbing – sich selbständig machen – im Gesundheitswesen

Ricarda-P1

Mobbingbetroffenen bleibt oft keine andere Möglichkeit, als sich selbständig zu machen. Viele nutzen die Arbeitslosigkeit durch Mobbing für Weiterbildungen. Möglichkeiten werden aber oft nicht ausgeschöpft, weil jeder für sich allein steht.

In unseren Arbeitskreisen erörtern wir auch die Möglichkeit mit mehreren Betroffenen ein Unternehmen zu gründen. Schaue ich mir an, wie mit Arbeitnehmern im Gesundheitswesen und im Pflegebereich umgegangen wird, dann drängt sich mir die Möglichkeit förmlich auf. Was spricht denn dagegen mit mehreren eine eigene Kita, ein eigenes Seniorenheim oder einen eigenen Pflegedienst zu gründen? Die neuen Rechtsformen der UG oder der Genossenschaft mit 3 Gründungsmitgliedern, auch als gemeinnützige Einrichtung, eröffnen viele Möglichkeiten.

Im Jahre 2014 werden wir uns mit solchen Existenzgründungen befassen und Betroffene dabei unterstützen.

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Mobbing – Arbeitskreis AWO – Seniorenzentrum Hagenbeckstraße gGmbH – Gütetermin

Ricarda-P1

Margit Ricarda Rolf
– Mobbing-Zentrale –

.  Am Freitag, dem 13.12.2013 fand der Gütetermin
.  zwischen einem der entlassenen Köche und dem Seniorenzentrum
.  Hagenbeckstraße gGmbH statt in der Kammer von Richter Dr. Leydecker.
.  Das Seniorenzentrum wurde vertreten von RA Rahden von der Kanzlei Appel & Hadenfeldt,
.  der Koch von Frau Kowalski vom DGB Rechtsschutz.

.  Der Vorsitzende stellte fest, dass die Küche geschlossen worden war,
.  was grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung sei.
.  Das Essen wird jetzt angeliefert von Alsterfood. Frau Kowalski erklärte,
.  dass Frühstück und Abendbrot vor Ort zubereitet würden, was Rahden bestritt.
.  Der Vorsitzende stellte fest, selbst wenn, sei das ja keine Tätigkeit eines Kochs.

Die obligatorische Frage:   „Was soll denn heute hier geschehen ?

Rahden erklärte, er böte für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung von € 1.500 an.
Dieser Betrag sei nicht verhandelbar. Kowalski verließ mit dem Koch den Saal zur Beratung
und schlug einen Bruttolohn vor, also € 2.100 unter Anrechnung von 15 Tagen Urlaub, die
als abgegolten gelten sollen und Aufrechterhaltung der Freistellung.
Dafür müsse Rahden nicht telefonieren, meinte er.
Das Arbeitsverhältnis endete mit Vergleich zum 31.12.2013.

Der Vorsitzende legte den Streitwert mit  € 8.000 fest.

Schlimm:
Als Kowalski den Saal verlassen hatte, erklärte Rahden, es ständen ja noch weitere Prozesse an
und dieser sei die Vorlage für die anderen. Leider seien die anderen ja nicht in dieser Kammer.
„Seh´n wir mal,“ antwortet der Vorsitzende, woraus wir schließen, dass er versuchen wird,
die anderen Verfahren an sich zu ziehen.
Sollte das passieren, müssten wir uns Sorgen um die richterliche Unabhängigkeit machen.

Kommentar:
Der Koch sah für sich keinen Grund zu kämpfen. Die Küche ist geschlossen und seitdem
Frau Carow nicht mehr da ist, also seit Februar 2013, ist es so schlimm geworden, dass
es sich auch nicht lohnt um so einen Arbeitsplatz zu kämpfen.

Ob er bereit wäre in der Küche eines anderen AWO-Heimes zu arbeiten, wollte ich wissen.
„Um Gottes willen, nein!“ war die Antwort.  Nicht nach allem, was er bei der AWO zuletzt erlebt hatte.

Die Regelabfindung hätte etwas mehr als € 8.000 betragen.
Danach wurde wohl auch der Streitwert bemessen.  – Für RA Rahden schnell verdientes Geld!
Für die AWO scheinbar ein gutes Geschäft. – So entsorgt man langjährige Mitarbeiter,
spart Abfindung und ersetzt das Personal durch Zeitarbeit und Outsourcing.

Diese Rechnung geht jedoch nicht auf.
Auf der Strecke bleibt die Reputation.
Erste Angehörige haben ihre Senioren bereits woanders untergebracht.

Ich selbst sage Mitarbeitern der AWO seit 16 Jahren: Die Zustände sind bekannt.
Ich würde für die AWO genauso wenig arbeiten, wie ich für Schlecker gearbeitet hätte.
Man sollte sich immer überlegen:  „Hat mein Arbeitgeber mich verdient?“
Das hat etwas mit Selbstwertgefühl zu tun.“

Gefordert ist hier aber auch die Gewerkschaft.
Es nimmt Überhand, dass Kollegen mit guten Tarifverträgen für billig entsorgt und ausgetauscht werden.
Auch die Politik ist gefordert, dieser Praxis endlich einen Riegel vorzuschieben.

Und nur ganz nebenbei…. mit einem Bedingungslosen GrundEinkommen
hätte die AWO wohl ihre liebe Not überhaupt noch Personal zu finden.

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Arbeitsgericht Hamburg: Harder ./. Stadtreinigung Hamburg – gewonnen – wieder mal…

Ricarda-P1

Gestern, am 2.12.2013, war ich mal wieder im Arbeitsgericht
in der Kammer von Richterin von Beyme.

Verhandelt wurden die Kündigung vom 31.07.2013, die außerordentliche Kündigung, die Kündigung vom 30.09.2013 und 18.09.2013, sowie ausstehende Lohnansprüche ab 05.09.2013,  Oktober und November.

Durch Atteste war bestätigt worden, dass Harder arbeitsfähig ist.
Die Frage der Richterin, warum die Atteste nicht anerkannt würden,
beantwortete Frau Supper von der Stadtreinigung damit, dass
sie ja nur von Hausarzt und Neurologen stammten, nicht aber vom Arbeitsmediziner.
Eine Kündigung hatte Harder erhalten, weil er sich als Gesunder geweigert hatte, erneut dem AMD vorgestellt zu werden.
Das Gericht wies erneut darauf hin, dass Harder dazu nicht verpflichtet sei.
Schließlich ist er seit Monaten arbeitsfähig und nicht in medizinischer Behandlung.
Frau Supper begann nun damit zu argumentieren, dass sie
keinen leidens-gerechten Arbeitsplatz hätte.
Das sei ja nicht das Problem von Harder, meinte die Richterin.
Bei einem Kleinunternehmer könne man das nachvollziehen, aber
doch bitte nicht bei der Stadtreinigung Hamburg!

RA Fehr ritt noch einmal darauf herum, dass Harder Nötigung vorgeworfen würde.
ER hatte es doch tatsächlich gewagt auf Schadensersatz zu klagen und – zu gewinnen !
Darin sieht die Stadtverwaltung Hamburg den Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Nicht einmal ein Jurastudent im 1. Semester würde so etwas einfallen.
So erklärte die Richterin denn auch, dass so etwas absurd sei.
Jeder hätte das Recht zu klagen.
Wenn man dann auch noch gewinnt, spricht das Ergebnis für sich.

Wir warteten die Urteilsverkündung ab. Die Freude war groß. Wieder gewonnen.
Die Richterin verabschiedete uns mit den Worten: „Bis zum nächsten Mal.“
Wir dürfen davon ausgehen, dass die nächsten Kündigungen bereits konstruiert werden.
Die Kammer wünschte uns frohe Weihnachten und versicherte, vor Weihnachten würde nicht mehr terminiert werden.

Verantwortlich für die Stadtreinigung
ist übrigens der Geschäftsführer Prof. Dr. Rüdiger Siechau.
Es sieht so aus, als würde er es als Dreistigkeit empfinden,
wenn überhaupt jemand zu Gericht zieht.
Die Kosten dieses Rechtsstreites liegen inzwischen im 6-stelligen Bereich.

Wir Hamburger sollten uns überlegen, ob ein Geschäftsführer,
der so mit öffentlichen Geldern umgeht, noch tragbar ist.
Den Bund für Steuerzahler werde ich einschalten.
Ich könnte mir aber auch vorstellen eine Anfrage an den Senat zu richten
oder ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen.

Margit Ricarda Rolf
.  (Mobbing-Zentrale)

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Mobbing-Zentrale – Arbeitskreis AWO – Seniorenzentrum Hagenbeckstraße g GmbH

Ricarda-P1

Bitte vormerken:

die nächsten Gerichtstermine sind:

Arbeitsgericht Hamburg.

13.12.2013 12 Uhr
13.01.2014 10 Uhr
13.01.2014 10:30 Uhr und
06.02.2014 10 Uhr

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Mobbing – Arbeitskreis AWO – Seniorenzentrum Hagenbeckstraße gGmbH

DSC06495

Gestern, am 19.12.2013, habe ich eine Mobbingbetroffene zum Betriebsrat begleitet.  Ich komme bei solchen Gelegenheiten gern zu früh, um einen Eindruck von der Atmosphäre zu gewinnen und dem Mobbingbetroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu akklimatisieren, Kollegen zu treffen und sich zu sammeln.

Wir waren beim Betriebsratsbüro, kamen die Treppe herunter, da begegnete uns Frau Michaela Dietz, die im gegnerischen Schriftsatz auch als Zeugin benannt wurde. Sie keifte: „Sie wollen hier ja wohl nicht durchs ganze Haus laufen.
Und außerdem (an die Betroffene gerichtet) haben Sie nicht durch die Küche zu gehen! Wo wollten Sie überhaupt hin?“
Ich antwortete:  „Wir waren beim Betriebsratsbüro, weil wir mit dem Betriebsrat verabredet sind.“ Sie kommandierte uns in die Cafeteria und befahl uns dort zu warten. Ich bemerkte: „Das kann man aber auch freundlicher sagen,“ worauf sie wetterte: „Ich bin freundlich!“ Ich sagte: „Nein, sie sind unfreundlich und aggressiv.“ – „Setzen Sie sich!“ befahl sie. „Ich verständige Herrn Thierfeldt und Sie warten hier, bis er Sie abholt. Möchten Sie einen Kaffee oder Wasser?“ – „Nein danke,“ sagte ich.
Sie verschwand im Büro, kam unmittelbar wieder raus und sagte etwas freundlicher:
„Sie können sich gern einen Kaffee nehmen,“ worauf ich antwortete: „Ich habe doch eben schon „Nein danke“ gesagt.“ Dann drehte sie sich um und verschwand.

Das also ist eine der Frauen, gegen die wir demnächst eine Schadensersatzklage führen werden. Da hatte ich ja schon einen netten Eindruck bekommen. Die ganze Zeit saß eine sehr alte Dame mit schlohweißem Haar dabei. Das interessierte Frau Dietz offensichtlich nicht! Die Schilderungen der Betroffenen im Arbeitskreis über den Umgang von Frau Dietz mit ihnen und anderen Mitarbeitern waren nun für mich sehr nachvollziehbar und unbedingt glaubwürdig.
Wie geht diese Frau mit Kollegen um, wenn keine Zeugen dabei sind?
Und wie geht sie erst mit hilflosen Bewohnern um?
Die Frage ist geradezu beklemmend.

Es wurde 14 Uhr und wir trafen uns mit dem Betriebsrat.

Die Beschwerde über Frau Dietz, Frau M. P.  und die Geschäftsführerin Frau Maja Leswiewicz-Scheibel wurden zu Protokoll genommen. Dann erhielt die Betroffene Gelegenheit ihre Situation noch einmal darzustellen und ich besprach mit dem Betriebsrat, welche Konsequenzen sich, insbesondere auf die Schadensersatzklagen, für das Unternehmen ergeben werden. Der Betriebsrat hat nun die Pflicht über die Beschwerde zu entscheiden und auf Abhilfe hinzuwirken.

Das Gespräch mit dem Betriebsrat fand in angenehmer Atmosphäre statt, und ich bin zuversichtlich, dass Bewegung in die festgefahrene Situation kommen wird.
Viele Betroffene sind bei Verdi organisiert. Dort wurde das Problem inzwischen thematisiert. Es wird uns wohl noch eine Weile begleiten.

Übrigens: Da die Betroffene ungekündigt ist, kann sie selbstverständlich jederzeit den Betriebsrat aufsuchen und sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten lassen.

Margit Ricarda Rolf
– Mobbing-Zentrale –

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Mobbing-Zentrale Arbeitskreis AWO – Kündigungen beim Seniorenzentrum Hagenbeckstraße gGmbH

Ricarda-P1

Während des heutigen Workshops erreichte uns eine telefonische Mitteilung. Das Küchenpersonal des Seniorenzentrums wurde mit sofortiger Wirkung – ohne Vorwarnung! – freigestellt, musste die Spinde ausräumen, die Schlüssel abgeben und nach Hause gehen. In der letzten Woche haben der Koch und sein Stellvertreter quasi allein gearbeitet.

Alle anderen waren bereits krank wegen der katastrophalen Verhältnisse.
Der langjährige Koch hatte das Unternehmen nach 12 Jahren mit einem Auflösungsvertrag verlassen. Es brodelte enorm seit Februar.
Belastet war das Verhältnis besonders durch M. P. , die keine Gelegenheit ausließ die Mitarbeiter zu schikanieren. Die Geschäftsführerein Maja Leswiewicz-Scheibel war mit der Situation offensichtlich so überfordert, dass sie heute beschloss das Küchenpersonal zu entlassen und die Mahlzeiten an eine Fremdküche zu vergeben.
Damit dürfte es vorbei sein für die Senioren, sich zum Abendessen ein Rührei oder Spiegelei zu wünschen. Zu allem Überfluss stürzte eine Seniorin und schlug mit dem Kopf so auf, dass sie blutend ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Heute ist ihr 87. Geburtstag. Sie hat 6 Gäste geladen.

Die Verhältnisse im Seniorenzentrum kommen nicht überraschend.

Ich nahm an einem Gütetermin teil und sah mir an, wie der Arbeitgeber argumentierte. Lapidar meinte RA Manke zu Richter Hennings, er könne sich auch vorstellen die Klägerin zu entlassen. Das Arbeitsverhältnis könne auch einvernehmlich beendet werden.
Eine Regel-Abfindung sei allerdings nicht geplant.
Beim Arbeitgeber handele es sich schließlich um
eine gemeinnützige Einrichtung und dafür sei kein Geld vorhanden.
Man muss sich diese Argumentation einmal vorstellen! Dreist finde ich so etwas.

Genau anders herum wird ein Schuh draus.
Wir, die Gesellschaft muss sich überlegen, ob Einrichtungen,
die so menschenverachtend mit ihrem Personal umgehen,
Steuerfreiheit genießen sollten!!!
Nach meiner Überzeugung sind dafür die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Dieser Fall wird uns noch eine Weile beschäftigen. Angedacht sind jedenfalls Gespräche mit dem Betriebsrat, Verdi und der AWO. Statt eine ganze Küche platt zu machen, sollte die AWO darüber nachdenken, die Geschäftsleitung zu ersetzen.

Allen Betroffenen bieten wir natürlich an ihren Arbeitgeber nicht nur auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verklagen, sondern selbstverständlich auch die handelnden Personen, also die Geschäftsleitung und M.  P. .

Dieser Fall zeigt wieder einmal überdeutlich, wie wichtig gute Führungskräfte sind. Betroffene haben mir heute geschildert, wie sie, nachdem sie gekocht hatten zum Mitarbeitergespräch beordert worden waren, man ihnen dort die Freistellung in die Hand drückte, die Schlüssel verlangte und sie aufforderte den Spind zu räumen und nach Hause zu gehen. Und das unter dem Deckmantel der Diakonie und eines Leitbildes, das offensichtlich mit der Realität nichts zu tun hat.

Spannend wird freilich auch, wie die Senioren jetzt reagieren. Würden die sich alle eine andere Bleibe suchen, wäre ich jedenfalls nicht überrascht.

Gefordert ist jetzt aber auch die Politik.
Wie soll die Welt aussehen, in der wir leben wollen?
Nicht von ungefähr ist Mobbing im Gesundheitswesen der Spitzenreiter.

Jetzt höre ich wieder:
Die Kosten !  –   Geld ist genug da.  – Nur bei den falschen Leuten.
Solange wir es zulassen, dass sich Vorstände und Aufsichtsräte bereichern,
bleiben pflegebedürftige Menschen auf der Strecke.
Mit unserem Grundgesetz ist das unvereinbar.

Margit Ricarda Rolf
– Mobbing-Zentrale –

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Arbeitsgericht Hamburg: Harder ./. Stadtreinigung Hamburg

Ricarda-P1

Margit Ricarda Rolf (Mobbing-Zentrale)

Heute, am 2.09.2013, war ich mal wieder im Arbeitsgericht Hamburg. Gütetermin bei Richterin Dr. von Beyme; anwesend der Kläger mit RA Dr. Frank Vogelsang aus Ahrensburg und für die Beklagte: Hr. Jüstel, Fr. Supper und RA Fehr.

Verhandelt wurden Kündigung und fristlose Kündigung wegen angeblicher Nichterteilung einer Schweigepflichtentbindung, obgleich ein Attest mit Arbeitsfähigkeitsbescheinigung vom Kläger schon im Vorprozess im letzten Jahr vorgelegt wurde.

Der Kläger wurde jetzt im Jahre 2013 abgemahnt.
Prekär daran:  Der Kläger hatte im März den 2. Prozess wegen
des Wunsches der vertragsgemäßen Weiterbeschäftigung erst gewonnen.
Danach ging es los mit Abmahnungen und 2 Kündigungen.
Somit waren bereits etliche Prozesse vorausgegangen,
die bis in die Amtszeit von Richter Schwarzenbacher zurückreichen.

Die hier zuständige Richterin hatte in deren Urteil des Jahres 2013 zu Gunsten des Klägers geurteilt, dass der Kläger (bis zur Erkrankung war er Revierleiter) als Gruppenleiter zu beschäftigen sei. Denn die Beklagte Stadtreinigung hat den Arbeitsplatz durch Umstrukturierung „abgeschafft“ bzw. umbenannt in Gruppenleiter. Die eingelegte Berufung der Stadtreinigung gegen das Urteil verlief im Ergebnis erfolglos, der Kläger hat danach einen Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung entsprechend seiner Eingruppierung nach dem TV-AVH. Alle Prozesse endeten im Ergebnis damit, dass die Stadtreinigung den Kläger beschäftigen muss, wozu sie nicht bereit ist und wohl nach Auswegen sucht.

Es liegt ein Attest vor aus dem September 2012. Seitdem ist der Kläger nicht mehr in ärztlicher Behandlung und arbeitsfähig. Das jedoch bestreitet der Arbeitgeber mit Nichtwissen und verlangt vom Kläger, dass er seine Arbeitsfähigkeit nachweist.
Zu Recht fragte die Vorsitzende denn auch: „Machen Sie das eigentlich bei jedem Arbeitnehmer so, dass er, wenn er wieder gesund geschrieben ist, das nachweisen muss?“ Dem Arbeitgeber geht es darum vom Kläger eine Schweigepflichtentbindung zu erhalten. Diese macht jedoch gar keinen Sinn, denn er ist nicht in ärztlicher Behandlung und für die Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit liegt eine Schweigepflichtsentbindung vor.
(Bei einer solchen Sonderbehandlung fällt einem natürlich gleich der Gleichbehandlungsgrundsatz ein.)  Der Kläger wies darauf hin, dass er ärztliche Atteste vorgelegt hatte, die sein Arzt für „nicht interpretierbar“ hält. Nun argumentierte der gegnerische Anwalt Fehr wirklich eigendrollig: „Wenn der Kläger gesund sei, könnte er ja seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Er hätte dann ja nichts zu befürchten.“

Wie war das doch gleich? Wies nicht schon Prof. Leymann darauf hin, dass Fehldiagnosen in den medizinischen Alltag gehören? Aber ernsthaft:  Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Wenn ein Arzt, bei dem man nicht in Behandlung ist, von der Schweigepflicht entbunden werden soll, um zu beweisen, dass man gesund ist, wird die Sache allerdings zu einer Eulenspiegelei.

Jeder Arbeitgeber kann den medizinischen Dienst einschalten, wenn er vermutet, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht ist. Wenn er vermutet, ein Arbeitnehmer würde seine Arbeitsfähigkeit vortäuschen…. – irgendwie gibt das Arbeitsrecht so etwas nicht her, oder?

Rechtsanwalt Dr. Vogelsang ging denn auch dazu über, rein hypothetisch zu fragen:
„Was wird denn der Arbeitgeber tun, wenn der Kläger die Kündigungschutzklage gewinnt? Würde der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann endlich wieder arbeiten lassen?” – worauf Frau Supper, die Justiziarin sofort rief:
“Dann würden wir in die Berufung gehen – natürlich!“
Der Klägervertreter Dr. Vogelsang fragt dazu erstaunt nach:
„Sie erklären heute schon in Berufung zu gehen, obgleich Sie das Urteil und die Urteilsbegründung noch nicht kennen?“
Frau Supper und Rechtsanwalt Fehr dazu einstimmig: „Ja auf jeden Fall!“.
Wo fängt Vorsatz an ?   –   frage ich mich nun.

Der Kläger bot vor dem Protokoll an, ihn mindestens 4 Wochen versuchsweise wieder arbeiten zu lassen um seine Arbeitsfähigkeit im Arbeitsalltag zu beweisen.
Aber auch das lehnte die Gegenseite grundlos ab.
Die Vorsitzende stellte fest: das Güteverfahren ist gescheitert.
Die Hauptverhandlung ist anberaumt auf den 02.12.2013, 12:30 Uhr, Saal 315

Bis dahin werde ich mir überlegen, wen ich dafür gewinnen kann, eine Anfrage an den Senat zu formulieren, um zu erfahren, wie viele tausend Euro dieser unsinnige Rechtsstreit den Steuerzahler inzwischen gekostet hat und noch weiter kosten soll.
So uneffektiv und offenkundig sinnlos verballert man einfach keine Steuergelder!
Die Stadtreinigung hat schließlich eine Daseinsvorsorge zu erbringen, auch gegenüber ihren langjährig treuen Mitarbeitern. Die Kosten der Müllentsorgung beinhalten damit versteckte Kosten, die gar zu vermeiden wären, wenn dort betriebswirtschaftlich und wie ein Kaufmann gehaushaltet werden würde.  Die Steuerzahler, Mieter und Eigentümer dürfen sich zu Recht darüber beschweren, dass die Kosten der Müllentsorgung grundlos immer weiter erhöht werden bzw. versteckte Gründe für Preiserhöhungen beinhalten.
Die Geschäftsführung der Stadtreinigung hat wohl keine Beziehung zu den generierten Einnahmen. Die typische schwäbische Hausfrau würde so jedenfalls kein Geld aus dem Fenster werfen oder hinnehmen, sich offenkundig überflüssige Prozesse mit Mitarbeitern zu liefern, um einmal ein geflügeltes Wort für Sparsamkeit und umsichtiges Haushalten anzuführen.“

Margit Ricarda Rolf
(Mobbing-Zentrale)

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Whistleblowing – Gütetermin Inge Hannemann – Arbeitsgericht Hamburg

DSC06301

Es war voll. Richter Albers verabschiedete die Presse mit den Worten, nun ist genug.
Dann erörterte er die Sach- und Rechtslage. Vorab informierte er die Öffentlichkeit darüber,
dass dies eine Güteverhandlung ist und keine Entscheidung getroffen wird.

Der Termin dient der Erörterung und Absprache des weiteren Verfahrens.
Dabei ist nur von Interesse, was die Parteien vortragen. weder das einstweilige Verfügungsverfahren ist von Belang,
noch alles, was sonst so geschrieben und berichtet wird.

Die Klage lautet auf:
Weiterbeschäftigung im Jobcenter.  Inge Hannemann ist seit 22.04.2013 vom Dienst suspendiert.
Richter Albers ließ das Jobcenter wissen, dass das keine Dauerlösung sein könne und wollte wissen,
was denn die Lösung aus dortiger Sicht sein solle.  –  Das Jobcenter ging darauf nicht ein.
Inge Hannemann ließ Richter Albers wissen, dass auch sie klar darlegen müsse,
welche Tätigkeit sie sich vorstellen könne, beim Jobcenter oder der FHH (Freie und Hansestadt Hamburg).

Richter Albers stände für eine zweite Güteverhandlung zur Verfügung, wenn die Parteien an einer Lösung interessiert seien,
würde aber auch Richterkollegen damit beauftragen können.
Dazu müssen sich die Parteien nun bis zum 09.09.2013 schriftlich äußern.

Selbstverständlich könne man auch ins Hauptverfahren gehen und entscheiden, in erster Instanz und beim LAG.
Dann müsse darüber befunden werden, ob die Freistellung rechtens war oder ggf. Ansprüche gegen das Jobcenter bestehen,
ob ein Weiterbeschäftigungsanspruch gegen das Jobcenter besteht und wo Inge Hannemann einzusetzen ist,
oder ob der Anspruch gegen die FHH besteht und diese, von der Inge Hannemann entleihen worden ist,
zur Weiterbeschäftigung verpflichtet ist.  –  Das Klageverfahren würde dann wohl nach der 2. Instanz enden.

Die Frage, inwieweit das Recht auf Meinungsäußerung dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspräche
und Inge Hannemann zur Loyalität verpflichtet hätte, dürfte zweitrangig sein.
Tatsache ist, dass sie bei der Stadt beschäftigt ist und lediglich eine – einvernehmliche – Entsendung
an das Jobcenter stattgefunden hat, so die erste Einschätzung von Richter Albers,
wobei er der Kammer nicht vorgreifen würde.

Sollten die Parteien eine einvernehmliche Lösung nicht anstreben,
dürfte die Hauptsache wohl Anfang November verhandelt werden.
Dann müsste Richter Albers alles das lesen, was die Parteien in ihren Schriftsätzen vortragen.
Das würde er auch tun.

Vor allen in Richtung Jobcenter betonte Richter Albers noch einmal,
dass sein Ansatz Konfliktlösung sei und das setze die Gesprächsbereitschaft beider Parteien voraus.
Die Wellen, die der Fall geschlagen hat, gehen auf das zurück, was die Medien draus gemacht haben,
nicht auf tatsächliche Äußerungen von Inge Hannemann.

Damit rückt die Möglichkeit den Arbeitsplatz zu erhalten für Inge Hannemann in greifbare Nähe;
einen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz dagegen hat sie nicht.
Das gibt der Arbeitsvertrag nicht her und steht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers entgegen.
Deutliche Worte! An beide Parteien.

Am unmenschlichen Hartz IV wird dieser Prozess also nicht viel ändern.

Aber vielleicht dieses Lied:

 

 

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Mobbing – Arbeitskreis Stadt Berlin – kein Mobbingbeauftragter!

Ricarda-P1

Seit dem 01.11.1997 habe ich natürlich auch etliche Fälle aus Berlin bearbeitet. In Berlin gibt es aber auch sehr kompetente Mobbingberater, sodass sich die Fälle auch gut verteilt haben. Bisher bestand nicht die Notwendigkeit einen Arbeitskreis zu gründen.

In einem konkreten Einzelfall habe ich nunmehr Bürgermeister Wowereit als obersten Dienstherrn angeschrieben und eine ziemlich nichtssagende Antwort der Senatskanzlei erhalten. Auf die Frage nach einem Mobbingbeauftragter der Stadt wurde ich auf die üblichen Ansprechpartner verwiesen, die Personalstellen der jeweiligen Häuser, Beratungsangebote der Personalvertretungen Frauenbeauftragte und Betriebsärztlichen Dienst. Damit stellt sich unsere Hauptstadt ein Armutszeugnis aus, denn Mobbingbeauftragte gibt es inzwischen in fast jeder größeren Einrichtung.

Im konkreten Fall wurde ausgerechnet einer der konfliktbeteiligten Vorgesetzten mit der Bearbeitung beauftragt, der natürlich keinerlei Notwendigkeit sieht irgendwie tätig zu werden. Das nennt man dann wohl den Bock zum Gärtner machen.

Ich biete hiermit allen Betroffenen, Bediensteten der Stadt Berlin und ihrer Unterbehörden die Möglichkeit Mitglied im Arbeitskreis zu werden und sich auszutauschen.

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Bundespräsident Gauck antwortet nicht – ich fordere ihn hiermit zum Rücktritt auf!

Ricarda-P1

Am 17.05.2013 habe ich Bundespräsident Gauck angeschrieben. Seitdem telefoniere ich regelmäßig mit dem Bundespräsidialamt. Zuerst wurde mir erklärt, ich müsse mich mindestens 6 Wochen gedulden. Mal war mein Schreiben noch nicht im Computer, dann nicht auffindbar, abgegeben an Referat 10 – Angelegenheiten für Inneres, dann bei der Sachbearbeiterin Wiegand, die aber entweder zu Tisch, nicht am Platz oder nicht im Hause war. Heute hatte ich sie endlich am Telefon. Ihr werdet nicht glauben, was diese Person mir mitgeteilt hat. Da ich angekündigt habe mit meinem Schreiben und der Antwort des Bundespräsidenten an die Öffentlichkeit zu gehen, wird mein Schreiben nicht beantwortet.

Als Westdeutsche war ich es bisher gewohnt, dass ich auf Schreiben an Öffentliche Stellen zunächst eine Eingabebestätigung erhalte, dann eine Abgabenachricht mit der Mitteilung, wer mein Schreiben beantwortet und zuletzt eine Antwort. Von Merkel ist man ja aussitzen bereits gewohnt. Jetzt greift diese schlechte Gewohnheit also auch auf das Bundespräsidialamt über. Honecker konnte so vielleicht mit seinen Bürgern umgehen. Aber es ist an der Zeit den Politikern mit Ost-Vergangenheit Nachhilfe im Umgang mit den Bürgern zu erteilen. Wenn Gauck nicht bereit ist sich demokratischen Geflogenheiten anzupassen, sollte er von seinem Amt zurücktreten.

Hier nun mein Brief vom 17.05.2013, der dann wohl ohne Antwort bleiben wird:

Bundespräsidialamt
Herrn Bundespräsident Gauck
Spreeweg 1

10557 Berlin

Hamburg, 17.05.2013

Umgang mit IM´s

Guten Tag Herr Bundespräsident,

das neue Buch „Das erste Leben der Angela M.“ veranlasst mich Ihnen zu schreiben, denn es wirft Fragen auf.

Zunächst möchte ich mich Ihnen aber vorstellen. Ich wurde in Hamburg in der BRD geboren im Jahre 1953, in einer Freien Stadt mit einem Hafen, der das Tor zur Welt bedeutet, in einem Staat, der Demokratie bereits ab dem 5. Schuljahr praktizierte. Ich war Klassen- und Schulsprecherin und später Landesjugendvorsitzende der DAG. Im Jahre 1997 erlebte ich selbst Mobbing und gründete die Mobbing-Zentrale. Seitdem habe ich mehr als 11.000 Betroffenen geholfen, darunter vielen aus der DDR. Im April 1998 gab ich eine Pressekonferenz zu dem Thema „Mobbing mit Stasi-Hintergrund“. Die Presse nahm mich nicht ernst. In meiner Pressemappe lag auch ein Auszug aus der Richtlinie 1/76 von Mielke, die ich überschrieb „Gebrauchsanweisung zum Mobbing“.

Nachdem die Grenzen aufgingen und das MfS aufgelöst wurde, verfügten wir über Daten von hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi und konnten viele identifizieren. Nach dem Namensänderungsgesetz hießen diese Leute durch Heirat plötzlich Müller oder Meyer und tauchten endgültig unter. Viele von ihnen arbeiteten im Untergrund weiter. Etliche IM´s und andere setzten die Verfolgung ihrer Opfer auch im Westen fort. Das betraf nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Personen, die vor 1989 in den Westen kamen und sich hier eine selbständige Existenz aufgebaut hatten. Inzwischen wissen wir, dass es Gruppen gibt, die in geschlossenen Foren Wetten abschließen, wie lange jemand braucht, um ein Opfer in den Tod zu treiben. Opfer sind häufig alleinstehende Frauen. Wir nennen das Gang-Stalking. Geht es dabei um ehemalige DDR-Bürger und vermuten wir einen IM-Hintergrund nennen wir es „Organisiertes Stalking“. Es geht dabei offensichtlich um viel Geld.

Das neue Buch weist auf einen Vorfall hin im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lothar de Maiziere. Der Regierung wurde auf 19 Seiten dargelegt, dass er IM Czerni war. Schäuble hielt das Dokument zurück, schrieb es auf 5 Seiten um, und behauptete genau das Gegenteil. Zwei Mitarbeiter Ihres Hauses gingen an die Presse und dementierten das, worauf sie von Ihnen fristlos entlassen wurden. Die Autoren beriefen sich auf das von Ihnen veröffentlichte Buch „Winter im Sommer- Frühling im Herbst“. Also habe ich es mir gekauft und ebenfalls vollständig gelesen. Immerhin nehmen sie offen zu dem Vorwurf, IM larve gewesen zu sein, Stellung. Sie setzen sich also mit Fragen um Ihre Person auseinander.

Sie erklären darin, dass Ihnen die Entlassung der beiden Historiker Leid getan hätte, Sie aber keine Wahl gehabt hätten, weil beide nicht befugt waren an die Presse heranzutreten. Mir ist nicht bekannt, ob beide versucht haben die Angelegenheit in einem Arbeitsgerichtsverfahren zu klären.

Die Autoren erklären weiter, dass Uwe Müller von der Welt die Herausgabe jener 19 Seiten über de Maiziere eingeklagt und ihnen das Dokument zur Verfügung gestellt habe. In Ihrem Buch schreiben Sie, dass sowohl Kohl, als auch Schäuble versucht hätten durchzusetzen, dass alle Stasi-Akten vernichtet werden. Mir ist bekannt, dass auch Genscher als IM geführt worden ist. Ich vermute, und das bestätigen sie in Ihrem Buch teilweise, dass Stasi-Akten von jedem angelegt wurden, der in die DDR eingereist ist, in der Hoffnung durch sie an Informationen zu kommen, egal, ob freiwillig oder nicht. Inzwischen ist ja auch geklärt, dass die Akte von Kohl sehr wohl eingesehen werden darf.

Die Autoren schildern eindrucksvoll, wie Lothar de Maiziere vorgegangen ist, um Angela Merkel in den Bundestag zu bringen. Zur Stichwahl zwischen Merkel und Zemke bemerken sie, er sei ihr erstes Opfer geworden. Die Summe der Merkel-Opfer ist inzwischen sehr lang.
Es kursiert das Gerücht, sie sei IM Erika gewesen und ihre Akte sei leer. Während im Fall von Lothar de Maiziere offensichtlich viel Material gefunden wurde, bleibt die Vergangenheit der Kanzlerin weitestgehend im Dunkeln.

Sie betonen immer wieder, wie wichtig die Freiheit sei. Als Kind der Freiheit, teile ich diese Ansicht nur bedingt, denn meine Freiheit endet genau da, wo die des anderen beginnt. Freiheit heißt auch Verantwortung. Obwohl Sie auch die Verantwortung kurz ansprechen, kommt sie mir entschieden zu kurz. Immer wieder verwenden sie in Ihrem Buch die Floskel „den aufrechten Gang lernen“. Für mich heißt Verantwortung übernehmen auch Wiedergutmachung. Was ist es Wert, wenn eine Mutter in der DDR verhaftet wird, man ihr die beiden kleinen Töchter wegnimmt, sie in eine Stasi-Familie bringt, ihnen erzählt, die Mutter sei tot und sie ohne Mutter aufwachsen müssen? Was ist es in Euro wert?

Sie diskutieren auch das Thema „Schlussstrich ziehen“. Kohl und Schäuble hätte das bestimmt gefallen. Den Opfern gefällt es nicht. Es kann auch nicht gefallen mit Almosen abgespeist zu werden, in einem Staat, der Banker und Steuerhinterzieher mit Samthandschuhen anfasst. Wir haben in diesem Staat noch immer Täterschutz. Die Opfer bleiben auf der Strecke. Gehört zur Verantwortung nicht mehr?

Ich erwarte von Ihnen als Bundespräsident, dass sie öffentlich Stellung nehmen zu dem Verhalten von Schäuble und seiner Umschreibung in Sachen Lothar de Maiziere. Schlimm genug, dass wahrheitsliebende Menschen, wie die beiden Historiker ihren Hut nehmen mussten. Solche Menschen nennen wir übrigens Whistleblower und der EUGH schützt sie ausdrücklich. Aber jetzt haben Sie die Gelegenheit, das Unrecht wieder gut zu machen. Was hat Schäuble damals getrieben, was treibt ihn heute? Was befürchten Kohl oder Schäuble, was die Stasi-Akten offenbaren könnten?

Die Autoren gehen auch auf Gorbatschow ein, der in ungewöhnlich harschem Ton gefordert habe, dass die strafrechtliche Verfolgung der SED-Führung, der Spione und der Sicherheitskräfte zu unterbleiben habe. Sie alle laufen frei rum. Viele Betroffene schildern, dieselben Leute, die damals für die Stasi gearbeitet haben, sitzen wieder in Führungspositionen. Sie haben beginnend mit 1986 !!! ihre Lebensläufe frisiert und wurden Leiter von Arbeitsämtern, Bankdirektoren und Richter.
Als Leiter der Gauck-Behörde mögen Ihnen die Hände gebunden gewesen sein, wie sie schrieben. Von unserem Bundespräsidenten dagegen erwarte ich Aufklärung. Hat Merkel Sie als Bundespräsident verhindern wollen, weil Sie mehr über sie wissen, als ihr Recht sein kann, dass es öffentlich bekannt wird?

Würden die IM´s geläutert sein und ihre Reue zeigen, könnte man mit der Situation vielleicht umgehen. Hier darf ich den Pastor an ein Herrenwort erinnern: „Wer gestohlen hat, stehle nicht mehr, sondern gebe vielmehr doppelt zurück.“ Etliche IM´s können nicht aufhören. Wer die Methodik der Zersetzung in Potsdam gelernt hat und Mielke ernst nimmt, der die Fortführung im Untergrund gefordert hat, der zersetzt weiter. Auch wenn die Stasi heute kein Ministerium mehr hat, die alten Seilschaften existieren noch und einzelne wenden heute als Vorgesetzte die erlernten Methoden gezielt an, um sich Vorteile zu verschaffen.

180.000 IM´s haben sich quasi über Nacht in Luft aufgelöst. Viele sind in den Westen gegangen und haben viele Unternehmen wie Metastasen infiziert. Man erkennt diese Leute oft an ihrer Handschrift. Ich frage meine Kunden gezielt danach, wenn ich einen Verdacht habe. Wessis haben sich die Methode inzwischen abgeschaut und kopieren sie. Die Angst vor Hartz IV tut ihr übriges. Wo wir vor der Wende Menschen im Westen hatten, die stets aufrecht gingen, haben wir heute ein Volk von Duckmäusern. Die Ossis haben eben nicht den aufrechten Gang gelernt, das erlebe ich in meinen Beratungen immer wieder, sondern haben der jungen Generation in Ost und West gelehrt, sich zu ducken. Angst regiert die Menschen in unserem Land.

In den Hartz IV-Ämtern werden die Menschen eingeschüchtert. Viele gehen inzwischen lieber betteln, als sich dort menschenverachtend behandeln zu lassen. Ich spreche Bettler an und frage nach ihrem Schicksal. Etliche hätten einen Anspruch auf Leistungen, haben aber mit den Sachbearbeitern sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Für mich hat das ganze System und es hängt für mich unmittelbar mit dem Führungsstil von Merkel und Schäuble zusammen.

Sie schreiben, Sie seien in einem sonnigen Herbst Ihres Lebens angekommen. Für die Opfer ist noch immer sibirischer Winter. Ich erwarte von Ihnen, gerade von Ihnen, dass Sie sich der Stasi-Opfer annehmen. Ich werde von der Vision getragen: „Menschen, frei von Angst am Arbeitsplatz und in der Schule“. Dazu gehört auch eine Teilhabe am Leben. Zur Teilhabe am Leben gehören Geld und Gesundheit. 70 % aller Erkrankungen gehen heute auf das Konto psychische Belastungen.

Freiheit ist nicht nur räumlich, sondern vor allen Dingen eine Geisteshaltung. Übernehmen Sie bitte Verantwortung für die gebeutelten Menschen in unserem Land und tragen sie bitte dafür Sorge, dass auch die Opfer wieder aufrecht gehen können, die Täter nicht angeprangert, sondern identifiziert und zur Verantwortung gezogen werden. Beginnen wir bitte mit dem Vorfall Schäuble in der Sache Lothar de Maiziere. Wer wie Schäuble glaubt, Dokumente verfälschen zu dürfen, der muss sich dafür auch öffentlich verantworten. Ich erwarte von Ihnen, dass sie hier aktiv Ihren Beitrag leisten.

Mit freundlichem Gruß

Margit Ricarda Rolf

Da Bundespräsident Gauck es vorzieht nicht zu antworten, fordere ich ihn hiermit zum Rücktritt auf. Einen Bundespräsidenten, der die Fragen der Bürger nicht beantworten will, braucht unser Land nicht.

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2013-07-30 Prozess-Tag Inge Hannemann

vor dem Arbeitsgericht in Hamburg :

Das Drum-Herum war größer als die Gerichtsverhandlung selbst.

Mehr im Blog von Inge Hannemann:  http://altonabloggt.wordpress.com

Hamburg-Journal vom 30.07.2013  19:30 :

Es geht weiter …

 

.

 

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Mobbing – Arbeitskreis Naujoks – Antwort der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Ricarda-iGF

Meine Beschwerde wird bei der Kammer unter dem Az.: 2567/13 geführt

Die Kammer will zunächst das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft abwarten, weil diese weitergehende Ermittlungsmöglichkeiten hat. Anschließend wird die Kammer das Verhalten von Rechtsanwalt Helmut Naujoks unter berufsrechtlichen (standesrechtlichen) Gesichtspunkten prüfen.

Meine Strafanzeige hatte ich ursprünglich an die Staatsanwaltschaft Hamburg geschickt. Sie wurde offensichtlich an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main abgegeben. Sie lautete:

Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15

20355 Hamburg
Hamburg, 14.06.2013

Nötigung durch Georg Hofers und RA Helmut Naujoks
Strafanzeige

Guten Tag,

wir sind mit einem neuen Fall von Mobbing und Nötigung durch den Rechtsanwalt Helmut Naujoks, Elbchausee 83, 22763 Hamburg konfrontiert worden. Dieser Anwalt wirbt auf seiner Internetseite http://www.anwaltskanzlei-naujoks.de und in den Medien damit, dass es ihm gelingt Betriebsräte und andere unkündbare Personen aus dem Unternehmen zu entfernen. In dem Buch Aus der schönen neuen Welt von Günter Wallraff sind entsprechende Vorfälle ab S. 301 nachzulesen. Ich habe von diesen Einzelfällen erst jetzt Kenntnis erlangt und erstatte hiermit Anzeige wegen Nötigung gegen Rechtsanwalt Helmut Naujoks und den ehemaligen Geschäftsführer der Kabel BW GmbH, Herrn Georg Hofer u.a.

Die beiden Herren haben Herrn Roland Renger, den Betriebsratsvorsitzenden der Kabel BW GmbH, mit einer Vielzahl von fristlosen Kündigungen überzogen, in der Absicht ihn zu zermürben und zur Aufgabe seines Arbeitsverhältnisses zu nötigen. Auch, wenn sich die Vorfälle im Jahre 2007 zugetragen haben, beginnt die Verjährungsfrist erst bei Kenntnis der Straftat zu greifen. Die Schadensersatzansprüche der Opfer verjähren bei Straftaten erst nach 30 Jahren.

Da Nötigung ein Offizialdelikt ist, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen von Amts wegen zu führen. Sollte beabsichtigt sein das Verfahren einzustellen, weil

1. der Täter nicht zu ermitteln ist, werden wir bei der Ermittlung behilflich sein
2. kein öffentliches Interesse, erklären wir ausdrücklich unser öffentliches Interesse und werden auch die Öffentlichkeit, inkl. Medien unterrichten, sobald das Aktenzeichen bekannt ist.

Wir haben die Bürgerinitiative Mobbing-Zentrale Arbeitskreis Naujoks gegründet, deren 1. Vorsitzende ich bin. Wir werden nach weiteren Betroffenen suchen und diese bitten, dem Arbeitskreis beizutreten. Sowohl die Mitglieder des Arbeitskreises, als auch alle Helfer und die Öffentlichkeit werden laufend über den Stand des Verfahrens informiert. Parallel zur Strafanzeige werden wir politisch relevante Stellen einschalten, sowie das Justizministerium. Es ist nicht hinnehmbar, dass seit 15 Jahren alle Strafverfahren eingestellt werden, wenn es um Mobbing geht.
Diese Strafanzeige wird im Internet veröffentlicht.

Mit freundlichem Gruß
M. Rolf



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Mobbing – Arbeitskreis Naujoks – die Glaubwürdigkeit von RA Helmut Naujoks

Ricarda

Durch die vielen Berichte über RA Naujoks in den Medien, die deutlich machen, dass RA Naujoks Mobbing gezielt einsetzt um scheinbar Unkündbare loszuwerden, womit er selbst wirbt, waren wir veranlasst uns an die hanseatische Rechtsanwaltskammer zu wenden. Wir staunten nicht schlecht, als wir die Antwort von dort in Händen hielten. Der Fall erhielt das Az.: BIV8/539/2013 und wurde weitergeleitet an die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main,

Zitat:
weil Rechtsanwalt Helmut Naujoks nicht zur Rechtsanwaltschaft in Hamburg zugelassen ist,…

Sein Impressum sagt etwas anders aus:

Die Anschrift der Anwaltskanzlei lautet wie folgt:
Rechtsanwalt Naujoks

Elbchaussee 83
22763 Hamburg

Telefon 0 40 / 413 58 80 -0
Telefax 0 40 / 413 58 80 -20

www.anwaltskanzlei-naujoks.de
Naujoks@Kanzlei-Naujoks.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-IdNr.: DE 191 287 461

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ ist Helmut Naujoks in Deutschland im Bundesland Nordrhein-Westfalen verliehen worden.
Rechtsanwalt Helmut Naujoks ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtanwalt bei der Bundesrechtsanwaltskammer zugelassen und Mitglied der Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Rechtsanwalt Helmut Naujoks ist Mitglied der Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Bleichenbrucke 9, 20354 Hamburg, die als zuständiges Zulassungs- und Aufsichtsorgan fungiert.

Wir haben die Seite gescannt und an die Kammern weitergeleitet.

Soviel zur Glaubwürdigkeit von RA Naujoks. Bleibt die Frage: warum tut ein Anwalt so etwas? Erinnert an guttenbergen oder so…

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Mobbing – Arbeitskreis Edeka

Ricarda

Margit Ricarda Rolf
Leiterin des Arbeitskreises
Mobbing-Zentrale Edeka

Wo gehobelt wird, fallen Späne, sagt der Volksmund.
Wen wundert es da, wenn man Mobbing auch bei
einem so großen Unternehmen wie Edeka findet.

Problematisch finde ich die Zuständigkeit.

Man sollte erwarten dürfen, dass
.                 Vorstand und Aufsichtsrat
dafür sorgen, dass für alle gültige Richtlinien eingehalten werden. – Das ist aber leider nicht der Fall.

Bei Edeka wird jeder Markt selbständig geführt.
Obwohl es Betriebsräte gibt, wird oft weit unter Tarif bezahlt.
Die Gewerkschaft täte gut daran, etwas genauer hinzuschauen.

Wir sammeln die Fälle im Arbeitskreis ein, müssen aber feststellen,
dass große Angst herrscht.
Betroffene sollten sich dringend bei uns melden:    [ Kontakt ]

.
.
.

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Mobbing in der Probezeit – da kann man nichts machen???

Ricarda

Grundsätzlich gilt: die Probezeit ist zum Probieren da – für beide Seiten.

Wenn ich bereits in der Probezeit merke, dass Topf und Deckel nicht passen, dann nichts wie weg!
Stellt euch die Frage: „Hat dieser Arbeitgeber mich verdient?“
Wenn die Antwort NEIN heißt, dann sucht euch etwas Besseres.

Es gibt Ausnahmen.

Wenn vor mir schon etliche andere die Probezeit nicht überlebt haben…
dann gibt es dafür einen Grund. Manchmal macht es Sinn seine Vorgänger einfach zu fragen.
Eine hohe Fluktuation hat oft etwas mit jahrelangen ungeklärten Konflikten zu tun.
Mobbing in Serie sozusagen. Da hilft manchmal ein offenes Wort mit dem Unternehmer.
Ihm ist der Grund womöglich gar nicht bekannt.

Gibt es einen Betriebsrat, dann weiß er womöglich, was in der Abteilung faul ist.
Der Betriebsrat kann initiativ tätig werden, ohne den Mitarbeiter in der Probezeit zu gefährden.
Rechtsschutz durch eine Versicherung oder eine Gewerkschaft ist nie verkehrt.

Und zu guter Letzt:
Auch in der Probezeit ist der Arbeitgeber verpflichtet Mobbing zu unterbinden.
Niemand muss sich anschreien oder beleidigen lassen. Was viele nicht wissen:
auch Arbeitnehmer dürfen abmahnen.

Verliert man in oder nach der Probezeit seinen Job durch Mobbing, bestehen auch hinterher noch
Möglichkeiten Schadensersatz und Schmerzensgeld einzuklagen. Verklagt werden sollten immer der Arbeitgeber und die Mobber.
Selbstverständlich braucht man für solche Klagen Anwälte, die etwas von Mobbing verstehen.
Und die haben wir natürlich.



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Mobbing – Richtlinie 1/76 von Mielke

Ricarda

Ich wurde von einem Anwalt darauf hingewiesen, dass es besser ist, die zitierte Richtlinie im Volltext abzudrucken.

Also:

Januar 1976
Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer
Vorgänge (OV)
Nachweis/Quelle: BStU, MfS, BdL-Dok. 3234 – Druck, 59 S. – keine MfS-DSt-Nr.
Dokumentenkopf/Vermerke: [Auf Deckblatt, S. 1:] Ministerrat der Deutschen Demokratischen Repu­
blik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister – Geheime Verschlusssache GVS MfS 008-100/76 –
1161. Ausf., 30 Bl. – [Auf S. 59, nach Text:] Mielke, Generaloberst.
Zusätzliche Informationen: Ges. 1501 Ex. – Standardverteiler – RL 1/76 führt diverse Bestimmungen zu
Operativen Vorgängen v. a. in Anweisungen zu Vorgangsarten weiter – Außer Kraft durch Auflösung
MfS/AfNS (Gemäß Schreiben v. 29.11.1989 zur Reduzierung dienstlicher Bestimmungen – Anlage 2 –
gehört dieses Dokument zu den Bestimmungen, die als Übergangsregelung weiter gültig sein sollten).
Anlagen/Nachgeordnete Bestimmungen: 1. DfB v. Januar 1976 (VVS 113/76): Registrierung und Erfas­
sung von OV sowie Führung der Vorgangsakten (BStU, MfS, BdL-Dok. 3235) – Schreiben zur Durch­
setzung von Richtlinie und 1. DfB v. 1.3.1976 (BStU, MfS, BdL-Dok. 3238) – 2. DfB v. 15.2.1985
(GVS 6/85): Bearbeitung Zentraler Operativer Vorgänge (BStU, MfS, BdL-Dok. 3237).
Gliederung
[…]
Die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR, die
allseitige Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die weitere Durchsetzung
der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Kampf um die Erhaltung und Siche­
rung des Friedens erfolgen in harter Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialis­
mus.
Der zuverlässige Schutz der gesellschaftlichen Entwicklung und die allseitige Gewähr­
leistung der inneren Sicherheit der DDR erfordern vom Ministerium für Staatssicher­
heit die zielstrebige, konzentrierte und schwerpunktmäßige vorbeugende Verhinde­
rung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes.
Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die
ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge auf der
Basis einer schwerpunktbezogenen politisch-operativen Grundlagenarbeit zur Gewähr­
leistung der Sicherheit und Ordnung im jeweiligen Verantwortungsbereich.
Mit der zielstrebigen Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ist vor allem
vorbeugend ein Wirksamwerden feindlich-negativer Kräfte zu unterbinden, das Eintre­
ten möglicher Schäden, Gefahren oder anderer schwerwiegender Folgen feindlich­
negativer Handlungen zu verhindern und damit ein wesentlicher Beitrag zur kontinu­
ierlichen Durchsetzung der Politik der Partei- und Staatsführung zu leisten.
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit
auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, dass die operativen Kräfte und Mittel, insbesondere die IM und GMS,
zur Lösung dieser Aufgaben konzentriert eingesetzt und entwickelt werden. Durch die
Leiter aller Leitungsebenen sind alle Möglichkeiten zur zielgerichteten politisch­
ideologischen Erziehung der operativen Mitarbeiter und zu ihrer tschekistischen Befä­
higung für eine qualifizierte Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu
nutzen.
Die Lösung der in dieser Richtlinie festgelegten Aufgaben hat im engen Zusammen­
hang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien
Nr. 1/681
, 2/68,2
1/703
und 1/714
, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen
festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen.
Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit zur Qualifizierung der Entwicklung und Bear­
beitung Operativer Vorgänge, bei der Vorbereitung und Durchführung aller darauf
gerichteten politisch-operativen Maßnahmen sowie bei der Führung der Vorgangsak­
ten sind die Festlegungen über die Gewährleistung von Konspiration und Geheimhal­
tung konsequent durchzusetzen.
1. Die zielstrebige Entwicklung Operativer Vorgänge
1.1 Die systematische, schwerpunktbezogene Erarbeitung von Ausgangsmate­
rialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung
Zur Verwirklichung der dem MfS von der Partei- und Staatsführung gestellten Aufga­
ben hat die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge vor allem
zur Sicherung politisch-operativer Schwerpunktbereiche und zur Bearbeitung poli­
tisch-operativer Schwerpunkte zu erfolgen. Das schließt ein, wenn Hinweise auf feind­
lich-negative Handlungen außerhalb bisher erkannter politisch-operativer Schwer­
punktbereiche bekannt werden, diese ebenfalls zielstrebig zu Ausgangsmaterialien für
Operative Vorgänge zu entwickeln bzw. anderweitig zu klären. Es ist zu gewähr­
leisten, dass alle Hinweise auf feindlich-negative Handlungen rechtzeitig erkannt und
konzentriert bearbeitet werden.
Die Leiter haben zu gewährleisten, dass Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge
vor allem dort entwickelt werden, wo
− durch feindliche Angriffe die größten Gefahren für die innere Sicherheit der DDR
hervorgerufen werden können;
1
Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit GMS und IM. In: Müller-Enbergs, Helmut (Hg.): Inof­
fizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Richtlinien und Durchführungsbestim­
mungen. 1. und 2. Aufl., Berlin 1996, 3., durchges. Aufl. 2001, 544 S.
2
Richtlinie 2/68 für die Arbeit mit IM im Operationsgebiet. In: Müller-Enbergs, Helmut (Hg.): Inof­
fizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Teil 2: Anleitungen für die Arbeit mit
Agenten, Kundschaftern und Spionen in der Bundesrepublik Deutschland. 1. und 2. Aufl., Berlin
1998, 1118 S.
3 Richtlinie 1/70: Planungsrichtlinie (BStU, MfS, BdL-Dok. 2550).
4 Richtlinie 1/71 über die operative Personenkontrolle. − der Feind nach unseren Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit angreifen
wird und bedeutende Schäden herbeiführen kann;
− feindlich-negative Handlungen, Einflüsse und Gefahren sowie andere, die gesell­
schaftliche Entwicklung störende und hemmende Erscheinungen offensiv zu be­
kämpfen sind;
− begünstigende Bedingungen und Umstände für die Schädigung der DDR bzw. den
Missbrauch, die Ausnutzung und die Einbeziehung von Bürgern der DDR in die
Feindtätigkeit vorbeugend zu beseitigen sind.
Die systematische Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge er­
fordert die gründliche und allseitige politisch-operative Durchdringung der politisch­
operativen Schwerpunktbereiche. Sie hat folgenden Anforderungen gerecht zu werden:
1. Die umfassende Vertiefung der Kenntnisse über die sicherheitspolitische Bedeu­
tung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche, insbesondere hinsichtlich ih­
rer Bedeutung für die Erfüllung der von der Partei- und Staatsführung gestellten
Aufgaben und der in der Vergangenheit gegen die politisch-operativen Schwer­
punktbereiche gerichteten feindlichen Angriffe bzw. aufgetretenen feindlich­
negativen Handlungen.
2. Die Herausarbeitung der Bereiche, Prozesse, Personenkreise und Personen, die
innerhalb des politisch-operativen Schwerpunktbereiches bedeutenden Einfluss
auf die planmäßige Realisierung der gesellschaftlichen Schwerpunktaufgaben ha­
ben, zu denen operativ bedeutsame Hinweise vorliegen und die aus anderen
Gründen im Mittelpunkt zu erwartender feindlicher Angriffe stehen.
3. Die Gewährleistung einer ständigen Übersicht über alle im politisch-operativen
Schwerpunktbereich vorhandenen operativen Materialien, Personenkontrollakten,
Operativen Vorgänge sowie anderen mit dem politisch-operativen Schwerpunkt­
bereich im Zusammenhang stehenden politisch-operativen Arbeitsergebnisse, ins­
besondere die Ergebnisse der Klärung der Frage »Wer ist wer?« im politisch­
operativen Schwerpunktbereich, und deren exakte Analyse.
Der Einsatz der IM und GMS ist bei der politisch-operativen Durchdringung der poli­
tisch-operativen Schwerpunktbereiche zu konzentrieren auf das Erkennen und Heraus­
arbeiten von
− Hinweisen auf feindlich-negative Handlungen;
− Personen bzw. Personenkreisen in den politisch-operativen Schwerpunktberei­
chen, auf die sich der Feind konzentriert und über die er seine Pläne, Absichten
und Maßnahmen durchzusetzen versucht, und Möglichkeiten des Feindes (Wege,
Verbindungen, Kontakte), auf diese Personenkreise Einfluss zu nehmen und wirk­
sam zu werden;
− begünstigenden Bedingungen und Umständen für die Durchführung und Ver­
schleierung feindlich-negativer Handlungen; − imperialistischen Geheimdiensten und anderen feindlichen Zentren, Organisatio­
nen und Kräften, die gegen den politisch-operativen Schwerpunktbereich wirksam
werden;
− Bereichen, Prozessen, Personenkreisen und Personen im politisch-operativen
Schwerpunktbereich, die für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung so­
wie die Erfüllung der gesellschaftlichen Schwerpunktaufgaben von besonderer
Bedeutung sind;
− Hinweisen auf operativ bedeutsame Vorkommnisse, Gefahren und Sachverhalte
und damit im Zusammenhang stehende Personen.
Auf der Grundlage der dabei erarbeiteten Informationen haben die Leiter der operati­
ven Diensteinheiten den unterstellten Leitern und operativen Mitarbeitern konkret vor­
zugeben,
− welche Bereiche, Prozesse, Personenkreise und Personen, die innerhalb des poli­
tisch-operativen Schwerpunktbereiches bedeutenden Einfluss auf die Erfüllung
der gesellschaftlichen Schwerpunktaufgaben haben, durch den konzentrierten Ein­
satz der operativen Kräfte und Mittel langfristig und kontinuierlich zu sichern
sind;
− wo und wann vorrangig Ausgangsmaterialien über welche Personen oder Sach­
verhalte zur Abwehr feindlich-negativer Handlungen zu entwickeln sind;
− wo und wann bei Vorliegen von Hinweisen auf die Planung, Vorbereitung und
Durchführung von Terror- oder Diversionsverbrechen, von staatsfeindlichem
Menschenhandel, ungesetzlichem Verlassen der DDR, Gewaltverbrechen sowie
schweren Militärstraftaten das Einleiten von Sofortmaßnahmen zu deren rechtzei­
tigen Verhinderung notwendig ist;
− auf der Grundlage welcher bereits verdichteter und überprüfter Ausgangsmateria­
lien ein Operativer Vorgang anzulegen ist;
− wo, wann und wie Informationen an andere Staats- und wirtschaftsleitende Orga­
ne, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftliche Organisatio­
nen und Kräfte zur Einleitung wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu übergeben
sind.
Die erforderlichen politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen zur Entwicklung
Operativer Vorgänge sind entsprechend der Richtlinie Nr. 1/70 in die Arbeitspläne der
Diensteinheiten aufzunehmen.
Für die Schaffung von Voraussetzungen zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für
Operative Vorgänge ist eine auf die politisch-operativen Schwerpunktbereiche bezo­
gene ständige analytische Einschätzung (Bestandsaufnahme) der Wirksamkeit der ope­
rativen Kräfte und Mittel, insbesondere der IM und GMS, vorzunehmen. Dabei ist vor­
rangig zu erarbeiten:
− welche IM und GMS zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für
Operative Vorgänge zur Verfügung stehen; − mit welchen Aufträgen die IM und GMS bisher eingesetzt wurden, welche Mög­
lichkeiten vorhanden sind und welche politisch-operativen Ergebnisse bisher
durch die IM und GMS erzielt wurden;
− welcher konkrete Stand bei der planmäßigen Qualifizierung der IM und GMS zur
Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erreicht wurde.
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben auf der Grundlage dieser Einschät­
zungen festzulegen:
− wie die operativen Kräfte und Mittel, insbesondere die IM und GMS, zur vorbeu­
genden Verhinderung und Aufdeckung von feindlich-negativen Handlungen ein­
zusetzen sind;
− welche Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung und Profilierung der IM und
GMS eingeleitet werden müssen;
− wie bestehende Lücken bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunkt­
bereiche, insbesondere durch zielgerichtete Gewinnung geeigneter IM und GMS,
zu schließen sind;
− wie vorhandene Möglichkeiten für die Entwicklung Operativer Vorgänge zu er­
schließen sind.
Diese Festlegungen sind in die Arbeitspläne und die Bearbeitungskonzeptionen für die
politisch-operativen Schwerpunktbereiche aufzunehmen und haben die erforderlichen
Verantwortlichkeiten und Termine zu enthalten.
1.2 Der qualifizierte Einsatz der IM und GMS zur Entwicklung von Aus­
gangsmaterialien für Operative Vorgänge
1.2.1 Die Einsatzrichtungen der IM und GMS zur Entwicklung von Ausgangsmateria­
lien für Operative Vorgänge
Die Leiter der operativen Diensteinheiten und die operativen Mitarbeiter haben ent­
sprechend ihrer Verantwortlichkeit auf der Grundlage der Ergebnisse der politisch­
operativen Durchdringung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche den weiteren
personen- und sachbezogenen Einsatz der IM und GMS festzulegen, zu organisieren
und zu kontrollieren.
Der Einsatz der IM und GMS ist auf die Erarbeitung und Dokumentierung solcher In­
formationen und Beweise zu orientieren, die Hinweise auf feindlich-negative Hand­
lungen enthalten. Gleichzeitig sind vorbeugende und schadenverhütende Maßnahmen
zu realisieren.
Generelle Einsatzrichtungen der IM und GMS sind: 1. Feststellung und Aufklärung von Hinweisen auf Erscheinungsformen und Aus­
wirkungen der politisch-ideologischen Diversion, der feindlichen Kontaktpoli­
tik/Kontakttätigkeit und der feindlichen Stützpunkttätigkeit
Zur Feststellung und Aufklärung der politisch-ideologischen Diversion ist mit den IM
und GMS vor allem zu erarbeiten,
− welche Mittel und Methoden angewandt werden;
− über welche Kanäle sie wirksam wird;
− wer zu den Trägern und Verbreitern gehört;
− welche nachweisbaren Auswirkungen, insbesondere unter den Zielgruppen, es
gibt;
− welche begünstigenden Bedingungen und Umstände vorhanden sind und wie sie
überwunden werden können.
Zur Feststellung und Aufklärung der feindlichen Kontaktpolitik/Kontakttätigkeit ist
mit den IM und GMS vor allem zu erarbeiten,
− wie operativ bedeutsame Kontakte hergestellt, aufrechterhalten und ausgebaut und
welche Personen hierzu eingesetzt werden;
− welche Personen bereits operativ bedeutsame Kontakte haben bzw. bei welchen
Hinweise dazu vorliegen;
− in welchen Bereichen sich operativ bedeutsame Kontakte konzentrieren;
− welche Auswirkungen eingetreten sind;
− welche imperialistischen Geheimdienste, anderen feindlichen Zentren, Organisa­
tionen und Kräfte besondere Aktivitäten entwickeln und welche Methoden sie da­
bei anwenden;
− welche Rückverbindungen zur feindlichen Kontakttätigkeit genutzt werden;
− welche Kontaktaktivitäten von den bevorrechteten Personen ausgehen.
Zur Feststellung und Aufklärung der feindlichen Stützpunkttätigkeit ist mit den IM
und GMS vor allem zu erarbeiten,
− welche imperialistischen Geheimdienste, anderen feindlichen Zentren, Organisa­
tionen und Kräfte bestrebt sind, feindliche Stützpunkte (Einzelpersonen oder
Gruppen) zu schaffen;
− welche Mittel und Methoden sie dabei anwenden und wie sich das stufenweise
Vorgehen vollzieht;
− an welchen Personen besonderes Interesse besteht und wo es Anzeichen für die
Wirksamkeit feindlichen Vorgehens gibt;
− welche Merkmale diese Personen aufweisen, wie z. B. eine feindlich-negative
Einstellung zur DDR; bestimmte Persönlichkeitseigenschaften wie Karrierismus,
Egoismus, Bestechlichkeit; eine berufliche Stellung und Qualifikation, die Mög­
lichkeiten beinhaltet, Entscheidungen zum Schaden der DDR herbeizuführen;
dienstliche oder private Verbindungen zu Personen in Konzernen und anderen
Einrichtungen der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche der BRD, anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie zu Personen in staatlichen Ein­
richtungen dieser Länder bzw. im Senat von Westberlin, die als Organisatoren der
feindlichen Stützpunkttätigkeit in der DDR auftreten.
Zur Aufdeckung der verbrecherischen Tätigkeit der imperialistischen Geheimdienste
in ihrer gesamten Breite sind die IM und GMS im Rahmen dieser Einsatzrichtung ziel­
gerichtet zu beauftragen und zu instruieren. Die Möglichkeiten der IM und GMS sind
darüber hinaus zielgerichtet zur Erarbeitung von Einschätzungen über Veränderungen
im Vorgehen des Feindes, seine Ziele und Interessen und damit zur Vervollständigung
des Feindbildes zu nutzen.
2. Feststellung und Aufklärung von Hinweisen auf beabsichtigte vorbereitete, ver­
suchte oder bereits durchgeführte staatsfeindliche Handlungen und angrenzende
schwere Straftaten der allgemeinen Kriminalität sowie andere feindlich-negative
Handlungen
Dabei sind solche feindlich-negativen Handlungen zu beachten, die vom Feind be­
wusst unterhalb der Grenze strafrechtlicher Relevanz gehalten werden.
Mit den IM und GMS sind Informationen und Beweise zu erarbeiten, aus denen sich
Hinweise auf die Verletzung konkreter Straftatbestände ergeben, wie
− Landesverratsverbrechen und Geheimnisverratsdelikte;
− staatsfeindlicher Menschenhandel, ungesetzliches Verlassen der DDR;
− Sabotage oder Diversionsverbrechen, Vertrauensmissbrauch, Untreue zum Nach­
teil des sozialistischen Eigentums, Bestechung, Straftaten gegen die allgemeine
Sicherheit;
− Terrorverbrechen, Waffendelikte, Straftaten gegen Leben oder Gesundheit;
− staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung sowie andere kriminelle
Personenzusammenschlüsse, schwerwiegende Straftaten gegen die staatliche und
öffentliche Ordnung, wie insbesondere Rowdytum, Zusammenrottungen.
3. Feststellung und Aufklärung operativ bedeutsamer Vorkommnisse
Die IM und GMS sind in Verbindung mit kriminal- und operativ-technischen und an­
deren Mitteln und Methoden vorrangig einzusetzen zur
− Feststellung der Ursachen;
− Feststellung von Hinweisen auf feindlich-negative Handlungen;
− Feststellung eingetretener Schäden und Auswirkungen sowie des Eintretens einer
Gefährdung der inneren Sicherheit der DDR;
− Feststellung der Personenbewegung und Überprüfung operativ bedeutsamer Per­
sonen;
− Personen- und Sachfahndung;
− Beschaffung von Beweisen bzw. von Vergleichsmaterial;
− Mitarbeit in Expertenkommissionen. 4. Feststellung und Aufklärung operativ bedeutsamer Verletzungen von Sicherheit,
Ordnung und Disziplin
Die IM und GMS sind vorrangig einzusetzen zur
− Personifizierung der Verursacher;
− Aufklärung der Persönlichkeit der Verursacher bzw. verdächtiger Personen sowie
ihrer Motive und Zielstellungen.
5. Feststellung und Aufklärung von Hinweisen auf Organisatoren und Inspiratoren
staatsfeindlicher Tätigkeit im Operationsgebiet, die gegen den Verantwortungsbe­
reich wirksam werden
Mit geeigneten IM ist eine aufgaben- und vorgangsbezogene politisch-operative Arbeit
im bzw. nach dem Operationsgebiet zu gewährleisten.
Durch einen differenzierten und zielgerichteten, mit der Hauptverwaltung Aufklärung
bzw. der jeweils zuständigen Hauptabteilung abgestimmten Einsatz dieser IM, deren
ständiger gründlicher Überprüfung besondere Bedeutung beizumessen ist, sind vorran­
gig Informationen zu gewinnen über
− Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der imperialistischen Ge­
heimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte, die gegen
den Verantwortungsbereich gerichtet sind;
− Personen, die zur Verwirklichung der feindlichen Pläne und Absichten der impe­
rialistischen Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und
Kräfte eingesetzt werden sowie der Möglichkeiten (Wege, Verbindungen, Kon­
takte u. a.), die dazu missbraucht bzw. benutzt werden;
− Methoden und Bedingungen zur Verschleierung der Feindtätigkeit.
Auf der Grundlage dieser generellen Einsatzrichtungen ist unter Berücksichtigung der
konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkei­
ten und Fähigkeiten der IM und GMS festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrich­
tungen der jeweilige IM bzw. GMS einzusetzen ist.
1.2.2 Die Intensivierung des Einsatzes der IM und GMS und die Gewinnung von IM
Zur Entwicklung perspektivvoller Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge ist die
Intensivierung des Einsatzes der IM und GMS zu konzentrieren auf:
− die ständige Herausarbeitung sowie die personen- und sachbezogene Nutzung
aller den IM und GMS zur Verfügung stehenden operativen Möglichkeiten sowie
die zielgerichtete Schaffung neuer operativer Möglichkeiten;
− die zielgerichtete politisch-operative Qualifizierung der IM und GMS und ihre
personen- und sachbezogene Auftragserteilung und Instruierung;
− die Entwicklung und den Einsatz von sachkundigen IM (Experten-IM) , die bei
komplizierten Sachverhalten zur Ursachenfeststellung und weiteren Aufklärung
beitragen können;
− die Befähigung der IM, insbesondere zum • Aufspüren und Erkennen operativ bedeutsamer Hinweise und Sachverhalte,
• selbstständigen und richtigen Reagieren in allen politisch-operativen Situati­
onen,
• Anwenden und Beherrschen qualifizierter, entwicklungsfähiger operativer
Legenden,
• Aufspüren und Sichern von Beweisen,
• unmittelbaren persönlichen Einsatz zur vorbeugenden Verhinderung von
Schäden, Gefahren oder anderen schwerwiegenden Folgen feindlich­
negativer Handlungen.
Für IM, die zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge einge­
setzt werden können, sind in den Plandokumenten, den Bearbeitungskonzeptionen für
die politisch-operativen Schwerpunktbereiche und in den jährlichen Einschätzungen
der IM gemäß der Richtlinie Nr. 1/68 der konkrete Einsatz und die zur Realisierung
notwendigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen festzu­
legen.
Ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme sind zur weiteren Qualifizie­
rung der Arbeit am Feind und zur Schließung der erkannten Lücken insbesondere sol­
che IM zu gewinnen, die günstige Voraussetzungen haben,
− in die Konspiration des Feindes einzudringen, feindlich-negative und schwanken­
de Personen bzw. Personenkreise aufzuklären, deren Vertrauen zu erringen sowie
sie unter wirksamer Kontrolle zu halten;
− feindlich-negative Handlungen aufzudecken;
− komplizierte Vorkommnisse, Sachverhalte und Prozesse zu erkennen, operativ
richtig einzuschätzen und zu ihrer Klärung wirksam beizutragen.
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, dass
− konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche IM zu ge­
winnen sind;
− die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung auf Per­
sonen konzentrieren, die den festgelegten Anforderungen entsprechen;
− die Möglichkeiten der Diensteinheit zur qualifizierten Gewinnung von IM allseitig
und ideenreich genutzt werden;
− die Methoden für die Gewinnung von IM angewandt werden, die entsprechend
den Aufklärungsergebnissen notwendig sind.
1.3 Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden
zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge
Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind
im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der IM und GMS alle anderen ope­
rativen Kräfte, Mittel und Methoden den politisch-operativen Erfordernissen entspre­
chend zweckmäßig und sinnvoll einzusetzen. Das betrifft insbesondere:
− operative Ermittlungen und Beobachtungen zur Feststellung und Überprüfung von
Hinweisen auf feindlich-negative Handlungen;
− operative Fahndungsmaßnahmen, vor allem im grenzüberschreitenden Verkehr;
− die Möglichkeiten der Abteilungen M, Postzollfahndung und 265
zur Feststellung
und Aufklärung feindlich-negativer Verbindungen;
− operativ-technische und kriminal-technische Mittel und Methoden;
− die Informationsspeicher der Abteilungen M und Postzollfahndung, der Dienst­
einheiten der Linie VI über den grenzüberschreitenden Verkehr sowie die Infor­
mationsspeicher anderer Diensteinheiten;
− die Möglichkeiten der Hauptabteilung IX bzw. der Abteilungen IX der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen im Rahmen
von Ermittlungsverfahren,
von Vorkommnisuntersuchungen,
von Prüfungshandlungen nach § 95 (2) StPO,
der Mitwirkung an der operativen Vorgangsbearbeitung,
der Nutzung spezieller Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit.
Der Einsatz dieser Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmateri­
alien für Operative Vorgänge ist mit dem Einsatz der IM und GMS zweckmäßig zu
kombinieren bzw. hat Voraussetzungen für den zielgerichteten Einsatz der IM und
GMS zu schaffen.
Des Weiteren sind damit Informationen der IM und GMS zu überprüfen, zu vervoll­
ständigen und zu verdichten sowie Beweise zu erarbeiten.
1.4 Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung
und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen
Alle Informationen, die im Ergebnis des Einsatzes der IM und GMS und weiterer ope­
rativer Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Durchdringung des Ver­
antwortungsbereiches erarbeitet werden, sind ständig auf ihre politisch-operative und
rechtliche Bedeutsamkeit einzuschätzen, zu überprüfen und durch eine qualifizierte
analytische, insbesondere Vergleichsarbeit, weiter zu verdichten. Dabei sind alle Hin­
weise einzubeziehen, die bei Vorkommnisuntersuchungen, operativen Ermittlungen,
politisch-operativen Sicherheitsüberprüfungen zu Personen, operativen Beobachtungen
und der Durchführung operativer Aktionen erarbeitet werden.
1.4.1 Aufgaben bei der Durchführung der Treffs
Die politisch-operative Einschätzung, Überprüfung, Analyse und Verdichtung der vor­
liegenden und zu erarbeitenden Informationen erfordert:
5 Abteilung 26: Telefonüberwachung. 1. die Bewertung der politisch-operativen und rechtlichen Bedeutsamkeit
Beim Treff ist herauszuarbeiten, ob die gewonnenen Informationen Hinweise auf
feindlich-negative Handlungen oder andere die innere Sicherheit der DDR gefährdende
Handlungen enthalten.
Herauszuarbeiten ist insbesondere, inwieweit die erarbeiteten Informationen Hinweise
enthalten über
− Personen oder Personenkreise, die eine feindlich-negative Tätigkeit ausüben, eine
feindlich-negative Einstellung haben oder auf die sich der Feind konzentriert bzw.
konzentrieren könnte;
− imperialistische Geheimdienste, andere feindliche Zentren, Organisationen und
Kräfte, die vorrangig gegen den Verantwortungsbereich tätig werden;
− Personen in den politisch-operativen Schwerpunktbereichen, die für die Gewähr­
leistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders
bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Ein­
fluss zu nehmen und wirksam zu werden;
− begünstigende Bedingungen und Umstände für die Durchführung und Verschleie­
rung feindlich-negativer Handlungen;
− Personen, die unter Nutzung ihrer Möglichkeiten durch ihre Handlungen ein­
schließlich der Nichterfüllung von Pflichten Sicherheit und Ordnung entscheidend
gefährden;
2. die Prüfung der Vollständigkeit und politisch-operative Maßnahmen zur Komplet­
tierung
Beim Treff sind alle Möglichkeiten der IM und GMS zu nutzen, um möglichst voll­
ständige Informationen zu gewinnen bzw. Hinweise zu erarbeiten, mit welchen poli­
tisch-operativen Maßnahmen die spätere Komplettierung erfolgen kann. Die tiefgrün­
dige und umfassende Abschöpfung der IM und GMS unter besonderer Beachtung einer
objektiven Berichterstattung verlangt eine qualifizierte Entgegennahme und Verarbei­
tung der Informationen durch den operativen Mitarbeiter. Ein wichtiges Hilfsmittel
dabei sind die 8 W-Fragen (wann, wo, was, wie, womit, warum, wer, wen);
3. die Überprüfung auf Wahrheitsgehalt und auf Möglichkeiten zur Schaffung von
Beweisen
Durch gezielte Befragung der IM und GMS ist vor allem zu klären,
− wie sie in den Besitz der Informationen gelangt sind;
− welche Beziehungen zwischen den IM und GMS und den Personen bzw. Sach­
verhalten, die in der Information genannt wurden, bestehen;
− wer noch vom Gegenstand der Information Kenntnis hat;
− wer befragt werden könnte;
− welche Möglichkeiten zur Schaffung von Beweisen genutzt werden könnten; 4. die Festlegung weiterer politisch-operativer Maßnahmen
Auf der Grundlage der Einschätzung der gewonnenen Informationen ist – soweit er­
forderlich und möglich – zu entscheiden, welche weiteren Aufträge und Instruktionen
den IM und GMS zu erteilen bzw. welche Sofortmaßnahmen einzuleiten sind, z. B. bei
Hinweisen auf ungesetzliches Verlassen der DDR, auf staatsfeindlichen
Menschenhandel, auf terroristische Anschläge und Handlungen und bedeutende Gefah­
renzustände.
1.4.2. Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs
Bei der Auswertung der Treffs ist zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag
durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbeson­
dere zur Auftragserteilung und Instruierung der IM und GMS, festzulegen sind.
Dabei ist zu sichern
− das Vergleichen der erarbeiteten Informationen und ihre weitere Überprüfung.
Es ist zu prüfen, ob die erarbeiteten Informationen dem Auftrag und dem Informa­
tionsbedarf entsprechen und ob bereits zur Person/Sache Informationen vorliegen.
Es ist zu gewährleisten, dass dazu vor allem die VSH-Kartei und die Kerblochkar­
tei der Diensteinheit, soweit erforderlich, die zentralen Informationsspeicher des
MfS sowie die Informationsspeicher der anderen staatlichen Organe, genutzt wer­
den;
− die Einleitung der erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen zur Realisie­
rung der Sofortmeldepflicht bei operativ besonders bedeutsamen Informationen
entsprechend den geltenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen;
− die Entscheidung über die Verwertung der Informationen.
Es ist zu sichern, dass alle operativ bedeutsamen Informationen erfasst und so
aufbereitet werden, dass die Speicherung und kontinuierliche Verdichtung ermög­
licht wird;
− die Entscheidung über einzuleitende politisch-operative Maßnahmen.
Es ist festzulegen, wie die in den Informationen enthaltenen Hinweise zu klären
und welche politisch-operativen Maßnahmen dazu notwendig sind. Diese Ent­
scheidung bezieht sich insbesondere auf den Einsatz der operativen Kräfte, Mittel
und Methoden, die Einleitung der operativen Personenkontrolle (OPK), das Anle­
gen Operativer Vorgänge, die Einleitung von vorbeugenden, schadenverhütenden
Maßnahmen und die Erarbeitung von Informationen an leitende Partei- und
Staatsfunktionäre.
1.4.3 Aufgaben der Auswerter
Durch die Auswerter ist zu sichern:
− der ständige Vergleich aller neu gewonnenen mit den in der Diensteinheit bereits
gespeicherten Informationen, insbesondere zu Tatbestandsmerkmalen, Verbin­dungen und Angaben zu Personen, mit dem Ziel der Herausarbeitung von Aus­
gangsmaterialien für Operative Vorgänge;
− die lückenlose Erfassung und Speicherung aller gewonnenen Informationen zu
Personen und Sachverhalten;
− die systematische analytische Arbeit mit den gespeicherten Informationen ent­
sprechend den aktuellen politisch-operativen Erfordernissen;
− die Übergabe der im Ergebnis der analytischen Arbeit gewonnenen Informatio­
nen, die Grundlage für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative
Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an
den zuständigen Leiter;
− die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der weiteren politisch-operativen
Arbeit zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und die ständige Information
des Leiters der Diensteinheit über den erreichten Stand der Bearbeitung.
1.5 Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Ent­
wicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu sichern, dass die OPK zielstrebig
zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt bzw. an­
gewandt und in diesen Prozess eingeordnet wird.
Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und
auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen
festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staats­
feindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der OPK
sind vorbeugende und schadenverhütende Maßnahmen zu realisieren. Die Leiter und
Mitarbeiter haben zur konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der OPK für die Ent­
wicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge folgende Aufgaben zu
lösen:
1. Die OPK ist auf die operativ bedeutsamen Personen und Personenkreise, vorran­
gig in den politisch-operativen Schwerpunktbereichen, zu konzentrieren.
Dazu sind die in den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Ori­
entierungen auf Personen bzw. Personenkreise entsprechend der konkreten poli­
tisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und
zu präzisieren.
Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, dass mit dem Ziel der Entwicklung
von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge solche Personen kontrolliert
werden, bei denen tatsächlich operativ bedeutsame Anhaltspunkte auf feindlich­
negative Handlungen vorliegen. 2. Die IM und GMS sind zielstrebig zur Klärung der operativ bedeutsamen Anhalts­
punkte zu Personen einzusetzen.
Zur zielstrebigen Bearbeitung der OPK und zur Klärung der operativ bedeutsamen
Anhaltspunkte sind die IM offensiv einzusetzen, vorrangig über den Weg der Her­
stellung vertraulicher Beziehungen.
Die IM und GMS haben – ausgehend vom konkreten Inhalt und Charakter der tat­
sächlich vorliegenden operativ bedeutsamen Anhaltspunkte – zu erarbeiten:
− Informationen zur Aufklärung von Handlungen und des Verhaltens der Per­
sonen in den Arbeits-, Wohn- und Freizeitbereichen, aus denen sich weitere
Anhaltspunkte für eine mögliche feindliche Tätigkeit ergeben, z. B.
• über konkrete Rechts- bzw. Pflichtverletzungen,
• über Äußerungen und Reaktionen, die auf feindlich-negative Einstellun­
gen und Zielstellungen hinweisen,
• über die Verbreitung revisionistischer und antisozialistischer Theorien,
• über den wiederholten Anfall an militärischen Objekten,
• über das erkennbare Interesse an geheimzuhaltenden Tatsachen, Gegens­
tänden, Forschungsergebnissen oder an der Art und Weise der Grenzsi­
cherung;
− Informationen zur Aufklärung des Umfangs und des Inhaltes operativ be­
deutsamer Verbindungen und Kontakte, insbesondere
• zu Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin,
• zu solchen Personen, die Verbindungen und Kontakte nach nichtsozialis­
tischen Staaten und Westberlin unterhalten,
• zu bevorrechteten Personen, die sich in der DDR aufhalten,
• zu operativ bedeutsamen Personen, zu denen Verbindungen und Kontak­
te während dienstlicher oder privater Auslandsreisen aufgenommen
wurden,
• zu feindlich-negativ eingestellten Personen oder Personengruppen inner­
halb der DDR;
− Informationen über die Entwicklung der Persönlichkeit und ihrer politischen
Einstellung, vor allem hinsichtlich ihrer Bedeutsamkeit und Wirksamkeit für
das aktuelle oder zu erwartende Handeln bzw. Verhalten dieser Personen,
z. B. über
• die Herkunft und Entwicklung sowie über die Einstellung der Personen
zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung,
• das Verhalten während politischer Höhepunkte und in Spannungs­
situationen,
• das widersprüchliche Auftreten der Personen in den Arbeits-, Wohn- und
Freizeitbereichen und deren Ursachen, • die konkrete Einstellung zur Wahrnehmung übertragener Aufgaben und
Rechtspflichten,
• die Charakter- und Willenseigenschaften, die einen fördernden oder
hemmenden Einfluss auf die Entscheidung zu einem nicht gesellschafts­
gemäßen Verhalten haben können sowie
• den Umgangskreis, vor allem hinsichtlich seines Einflusses auf die Ent­
wicklung der Persönlichkeit und ihrer politischen Einstellung sowie auf
die Verhaltensweisen der Person.
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben – ausgehend von den Kontrollzielen –
eine ständige Kontrolle über die Ergebnisse der OPK zu gewährleisten und sind ver­
antwortlich, dass beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die
erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden.
1.6 Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von
Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge
Die Haupt-/selbstständigen Abteilungen haben darauf Einfluss zu nehmen und dazu
beizutragen, dass Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für
die Durchsetzung der Politik der Partei- und Staatsführung entwickelt werden. Dazu
hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten des MfS nach folgenden
Grundsätzen zu erfolgen:
1. Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie der
meiner Stellvertreter haben die Leiter der Haupt-/selbstständigen Abteilungen und
die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen insbesondere in den Planorien­
tierungen bzw. Planvorgaben vorzugeben,
− wo sich aktuelle bzw. perspektivische Sicherheitsbedürfnisse entwickeln;
− wo in den politisch-operativen Schwerpunktbereichen bzw. zur Bearbeitung
welcher politisch-operativer Schwerpunkte Operative Vorgänge zu entwi­
ckeln sind;
− auf welche konkreten feindlichen Angriffe sowie Mittel und Methoden der
Feindtätigkeit die politisch-operative Arbeit vorrangig zu konzentrieren ist;
− wo welche operativen Kräfte und Mittel vorrangig einzusetzen und zu schaf­
fen sind;
− welche operativen Methoden zur Entwicklung Operativer Vorgänge mit ho­
her sicherheitspolitischer Bedeutung anzuwenden sind.
2. Entsprechend meinem Befehl Nr. 299/656
haben die Haupt-/selbstständigen Abtei­
lungen Rückflussinformationen zu erarbeiten und nach entsprechender Bestäti­
6
Befehl 299/65 über die Organisierung eines einheitlichen Systems der politisch-operativen Auswer­
tungs- und Informationstätigkeit im Ministerium für Staatssicherheit. gung an die Bezirksverwaltungen/Verwaltungen und – soweit erforderlich – an
andere Haupt-/selbstständige Abteilungen zu geben.
Mit diesen Rückflussinformationen ist insbesondere zu orientieren auf:
− neue Pläne, Absichten und Maßnahmen der imperialistischen Geheimdienste
und anderen feindlichen Zentren, Organisationen und Kräfte;
− neue und zu erwartende Angriffsrichtungen sowie Mittel und Methoden der
Feindtätigkeit;
− neue Möglichkeiten und Ansatzpunkte, die vom Gegner zur Organisierung
von Feindtätigkeit genutzt werden;
− bewährte operative Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Aus­
gangsmaterialien für Operative Vorgänge.
3. Die Haupt-/selbstständigen Abteilungen haben die unmittelbare praktische Unter­
stützung gegenüber den Bezirksverwaltungen/Verwaltungen bei der Entwicklung
Operativer Vorgänge zu konzentrieren auf:
− die Bestimmung und politisch-operative Durchdringung der politisch­
operativen Schwerpunktbereiche und die Bestimmung der politisch­
operativen Schwerpunkte;
− die Entwicklung und Qualifizierung der politisch-operativen Grundlagenar­
beit in den politisch-operativen Schwerpunktbereichen;
− die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmate­
rialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung;
− die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die
Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel sowie die Erarbeitung ge­
meinsamer Konzeptionen zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und zur
Bearbeitung Operativer Vorgänge, die eine hohe sicherheitspolitische Bedeu­
tung besitzen;
− die Anwendung operativer Methoden, insbesondere operativer Legenden und
Kombinationen;
− die Qualifizierung der analytischen und Vergleichsarbeit in den politisch­
operativen Schwerpunktbereichen;
− die Koordinierung des Zusammenwirkens mit zentralen staatlichen Organen
und Einrichtungen, insbesondere mit den Organen des MdI und der Zollver­
waltung der DDR.
4. Diese für die Haupt-/selbstständigen Abteilungen festgelegten politisch-operati­
ven Aufgaben und Maßnahmen sind von den Fachabteilungen der Bezirksverwal­
tungen/Verwaltungen entsprechend der konkreten Lage im Verantwortungsbe­
reich umzusetzen und in der Zusammenarbeit mit den Kreis-/Objektdienststellen
zu realisieren.
5. Zwischen den operativen Diensteinheiten ist entsprechend den konkret festgeleg­
ten Verantwortlichkeiten und operativen Möglichkeiten die Gewinnung von In­formationen über operativ bedeutsame Personen und Sachverhalte zur Entwick­
lung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge planmäßig abzustimmen.
Die gewonnenen Informationen sind bei den zuständigen Diensteinheiten zur
rechtzeitigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien zusammenzuführen. Die
Festlegung der Zusammenarbeit hat – soweit erforderlich – in Koordinierungsfest­
legungen zu erfolgen. Die Leiter der Haupt-/selbstständigen Abteilungen und Be­
zirksverwaltungen/Verwaltungen haben zu gewährleisten, dass dafür die notwen­
digen leitungsmäßigen Voraussetzungen vorhanden sind und alle operativen Mög­
lichkeiten allseitig genutzt werden.
6. Die Hauptabteilung IX bzw. die Abteilungen IX der Bezirksverwaltun­
gen/Verwaltungen sind unter voller Wahrung der Verantwortlichkeit der betref­
fenden operativen Diensteinheit bei der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für
Operative Vorgänge einzubeziehen, wenn rechtlich komplizierte Probleme, insbe­
sondere aufgrund neuer Formen der Feindtätigkeit, vorliegen.
Die Hauptabteilung IX bzw. die Abteilungen IX der Bezirksverwaltun­
gen/Verwaltungen haben den operativen Diensteinheiten differenziert Hinweise
für die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung der Ausgangsmateria­
lien sowie für das Anlegen und die weitere Bearbeitung Operativer Vorgänge, vor
allem für die Erarbeitung erforderlicher Beweise, zu geben.
7. Die Diensteinheiten der Linien VI und VIII sowie die Abteilungen M, Postzoll­
fahndung, 26 und die Spezialfunkdienste des MfS haben alle vorhandenen
Möglichkeiten entsprechend ihrer Verantwortlichkeit und dem von anderen opera­
tiven Diensteinheiten vorgegebenen spezifischen Informationsbedarf zur Entwick­
lung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zielgerichtet und konse­
quent zu nutzen. Der dazu erforderliche Informationsfluss ist zwischen den o. g.
Diensteinheiten und anderen operativen Diensteinheiten planmäßig zu organisie­
ren.
8. Die für die Realisierung der Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten des
MfS zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforder­
lichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. 1.7 Die Nutzung der Möglichkeiten der DVP und anderer Organe des MdI
sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe,
Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und
Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vor­
gänge
1.7.1 Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der DVP und der anderen Organe
des MdI für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge
Unter Beachtung der in den Dienstzweigen der DVP und den anderen Organen des
MdI geltenden dienstlichen Bestimmungen ist das operative Zusammenwirken und die
gegenseitige Unterstützung nach folgenden Grundsätzen durchzusetzen:
1. Die für die Abwehrarbeit in der DVP und in den anderen Organen des MdI zu­
ständigen operativen Diensteinheiten des MfS sowie die Diensteinheiten der Linie
IX haben zu gewährleisten, dass ständig und rechtzeitig alle Informationen über
feindlich-negative Handlungen den zuständigen Diensteinheiten des MfS zugäng­
lich gemacht werden. Entsprechend den politisch-operativen Notwendigkeiten
sind geeignete Maßnahmen innerhalb des MfS sowie im operativen Zusammen­
wirken mit der DVP und den anderen Organen des MdI zur weiteren Bearbeitung
bzw. Klärung einzuleiten.
2. Durch die für die Abwehrarbeit in der DVP und in den anderen Organen des MdI
zuständigen operativen Diensteinheiten des MfS ist auf den gezielten Einsatz der
Kräfte, Mittel und Methoden der DVP und der anderen Organe des MdI zur Fest­
stellung von Hinweisen auf feindlich-negative Handlungen Einfluss zu nehmen,
insbesondere bei der
− Untersuchung von Straftaten der allgemeinen Kriminalität;
− Kontrolle ausgewählter Personenkreise;
− Bearbeitung von Anträgen auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der
DDR, Übersiedlung in nichtsozialistische Staaten und nach Westberlin sowie
Eheschließung mit Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin;
− Sicherung volkswirtschaftlich bedeutsamer Objekte;
− Sicherung von Schusswaffen, wesentlichen Teilen von Schusswaffen, Muni­
tion, Sprengmitteln, Giften und radioaktiven Materialien;
− Sicherung der Grenzgebiete an der Staatsgrenze zur BRD und zu Westberlin;
− Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen;
− Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einrei­
sen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen
Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der DDR und der in diesem
Zusammenhang aufgenommenen Kontakte.
3. Bei der Untersuchung von Vorkommnissen, insbesondere bei anonymen und
pseudonymen Gewaltandrohungen, Gewaltverbrechen, Bränden, Havarien und Störungen, ist ein abgestimmtes Vorgehen zur Erarbeitung von Ausgangsmateria­
lien für Operative Vorgänge zu gewährleisten.
1.7.2 Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe,
Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen
und Kräfte
Zur Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Be­
triebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und
Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge hat eine
wirksame gegenseitige Unterstützung zwischen diesen und den zuständigen operativen
Diensteinheiten zur Lösung der ihnen gestellten spezifischen Aufgaben zu erfolgen.
Das ist zu gewährleisten durch
1. die Unterstützung der Leiter bzw. zuständigen Funktionäre von Staats- und wirt­
schaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie ge­
sellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung
und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewusstseins der Werktätigen
und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die
operativen Diensteinheiten entsprechend meinen grundsätzlichen Weisungen zur
Informationstätigkeit des MfS an leitende Partei- und Staatsfunktionäre unter
Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Informationen über
− neue bzw. zu erwartende feindliche Angriffe sowie Grundkenntnisse des
Feindbildes entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen,
− Einflüsse und Wirkungen der politisch-ideologischen Diversion, der feindli­
chen Kontaktpolitik/Kontakttätigkeit und feindlichen Stützpunkttätigkeit,
− vorhandene begünstigende Bedingungen und Umstände für die Gefährdung
von Sicherheit und Ordnung,
− bestehende Gefahren und eingetretene Schäden,
− die gesellschaftliche Entwicklung insgesamt hemmende Faktoren und Er­
scheinungen
unter Beachtung der angewiesenen Formen zu übermitteln. Diese Informationen
müssen u. a. geeignet sein, erforderliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicher­
heit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus
sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffent­
lichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung durchzufüh­
ren;
2. die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staats- und wirt­
schaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesell­
schaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien
für Operative Vorgänge durch die zuständigen operativen Diensteinheiten, insbe­
sondere − bei der Beschaffung und Sicherung von Informationen und Beweisen zu ope­
rativ bedeutsamen Personen, Vorkommnissen und Sachverhalten,
− für die sicherheitspolitische Einschätzung komplizierter Prozesse und Sach­
verhalte, insbesondere durch die zielgerichtete Einbeziehung der Experten-
und Gutachtertätigkeit,
− zur Schaffung strafprozessual verwertbarer Beweismittel auf der Grundlage
von inoffiziellen Informationen und Beweisen,
− zur Aufdeckung, Einschränkung und Beseitigung straftatbegünstigender
Bedingungen und Umstände von Gefahren und Schäden bzw. Schadenursa­
chen; Herausarbeitung von Möglichkeiten feindlich-negativer Kräfte (Wege,
Verbindungen, Kontakte) zur Realisierung feindlich-negativer Handlungen,
− zur Schaffung einer höheren Effektivität des Einsatzes der IM und GMS, ins­
besondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinatio­
nen sowie anderer operativer Mittel und Methoden;
3. die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheits­
beauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz und IM in Schlüsselpositionen zur
aktiven Einflussnahme auf die Realisierung des Zusammenwirkens zur Entwick­
lung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge.
1.8 Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsma­
terialien und die Voraussetzung für das Anlegen Operativer Vorgänge
Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmateria­
lien sind Voraussetzungen für begründete Entscheidungen zum Anlegen Operativer
Vorgänge einschließlich der Festlegung erforderlicher Maßnahmen zu schaffen. Auf
der Grundlage der erarbeiteten Informationen und Beweise ist bei der politisch­
operativen und strafrechtlichen Einschätzung stets davon auszugehen, dass mit dem
Anlegen, der Bearbeitung und dem Abschluss Operativer Vorgänge ein offensiver Bei­
trag zur Durchsetzung der Politik von Partei und Regierung in der Klassenauseinander­
setzung mit dem Imperialismus zu leisten, ein hoher sicherheitspolitischer Nutzeffekt
zu erreichen und die politisch-operative Lage im Verantwortungsbereich positiv zu
verändern ist. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung ist deshalb stets
als Einheit zu realisieren.
1.8.1 Anforderungen an die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von
Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge
1. Ausgangsmaterialien sind zur Herausarbeitung ihrer politisch-operativen Bedeu­
tung nach folgenden Fragestellungen einzuschätzen:
− Welche Ziele werden mit den vermutlich feindlichen Handlungen verfolgt?
In welcher Weise werden Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich
gefährdet? − Worin besteht die Bedeutung der angegriffenen Bereiche, Prozesse, Perso­
nenkreise und Personen für die Entwicklung der DDR und die sozialistische
Integration?
− Welche Pläne, Absichten und Maßnahmen der imperialistischen Geheim­
dienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte sind erkenn­
bar und welche neuen Aspekte werden insgesamt dabei sichtbar?
− Sind die Ausgangsmaterialien in den politisch-operativen Schwerpunktberei­
chen bzw. zur Bearbeitung politisch-operativer Schwerpunkte entwickelt
worden, welche konkreten Beziehungen bestehen zu diesen?
− Ergeben sich aus den Ausgangsmaterialien neue politisch-operative Schwer­
punkte bzw. die Notwendigkeit der Präzisierung erkannter politisch­
operativer Schwerpunkte?
− Wie werden im Verantwortungsbereich die Klassenkampfsituation und die
konkrete politisch-operative Lage durch die vermutlich feindlichen Handlun­
gen beeinflusst?
− Welche Stellung und welchen Einfluss haben die verdächtigen Personen,
über welche Möglichkeiten zur Herbeiführung von Schäden und Gefahren
verfügen sie?
− Welche Verbindungen und Kontakte unterhalten sie zu operativ bedeutsamen
Personen innerhalb und außerhalb der DDR?
− Welche Mittel und Methoden der Tatdurchführung und Verschleierung wer­
den von den verdächtigen Personen angewandt?
2. Ausgangsmaterialien sind hinsichtlich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
nach folgenden Fragestellungen einzuschätzen:
− Durch welche Handlungen der verdächtigen Personen wurden welche Straf­
tatbestände möglicherweise verletzt?
− Welche Informationen und Beweise liegen zu den objektiven und subjektiven
Anforderungen der verletzten Straftatbestände vor? (Was ist bereits bewie­
sen, was noch nicht?)
− Welches Entwicklungsstadium und welche Beteiligungsformen sind gege­
ben?
− Kann die bearbeitete Person die vermutliche Straftat begangen haben?
− Welche Strafaufhebungs- bzw. Strafausschließungsgründe liegen möglicher­
weise vor?
3. Zur weiteren zielstrebigen Bearbeitung des Ausgangsmaterials ist zu prüfen:
− Welche operativen Kräfte und Mittel stehen für die weitere Bearbeitung zur
Verfügung, werden benötigt bzw. sind zu schaffen?
− Mit welchen anderen Diensteinheiten des MfS und welchen staatlichen und
wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen so­wie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften ist zu welchem Zweck zu­
sammenzuarbeiten bzw. zusammenzuwirken?
− Welche weiteren Informationsquellen und -speicher sind für die weitere Be­
arbeitung zu nutzen?
− Welche Sofortmaßnahmen sind insbesondere für die Beweissicherung, Ver­
hinderung von Schäden und zur Veränderung der politisch-operativen Lage
notwendig?
4. Die Hauptabteilung IX bzw. die Abteilungen IX der Bezirksverwaltungen/Ver­
waltungen sind einzubeziehen, wenn die Ausschöpfung der Sachkunde oder der
Mittel und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit von Beginn an erforderlich ist,
z. B.
− bei rechtlich komplizierten Problemen;
− bei der Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Maßnahmen und
der Mitwirkung des Staatsanwaltes;
− bei spezifischen Problemen in der Beweisführung wie Spurensicherung, Fest­
legungen für Dokumentierungen u. a.;
− wenn von Beginn an komplizierte, in der Untersuchung fortzuführende Prob­
leme des Herauslösens von IM auftreten;
− wenn der Sachverhalt Informationen und Beweise für geplante oder vorberei­
tete Gewaltverbrechen wie Attentate, Geiselnahmen, Entführungen oder
Terrorverbrechen enthält;
− bei spezifischen Delikten wie Schleusungen im Transitverkehr;
− wenn an der Begehung der Straftat Diplomaten oder andere bevorrechtete
Personen oder Personen in bedeutenden beruflichen oder gesellschaftlichen
Stellungen beteiligt sind bzw. sein können.
1.8.2 Politisch-operative und strafrechtliche Voraussetzungen für das Anlegen Opera­
tiver Vorgänge und erforderliche Leiterentscheidungen
Operative Vorgänge sind anzulegen, wenn der Verdacht der Begehung
von Verbrechen gemäß erstem oder zweitem Kapitel des StGB – Besonderer Teil
– oder einer Straftat der allgemeinen Kriminalität, die einen hohen Grad an Ge­
sellschaftsgefährlichkeit hat und in enger Beziehung zu den Staatsverbrechen steht
bzw. für deren Bearbeitung entsprechend meinen dienstlichen Bestimmungen und
Weisungen das MfS zuständig ist,
durch eine oder mehrere bekannte oder unbekannte Personen vorliegt.
Der Verdacht auf eine der o. g. Straftaten liegt vor, wenn aus überprüften inoffiziellen
bzw. offiziellen Informationen und Beweisen aufgrund einer objektiven, sachlichen,
kritischen und tatbestandsbezogenen Einschätzung mit Wahrscheinlichkeit auf die
Verletzung eines Straftatbestandes oder mehrerer Straftatbestände geschlossen werden
kann. Das Vorliegen des Verdachtes ist aus der Gesamtheit aller überprüften Informationen
und Beweise zu den objektiven und subjektiven Tatumständen einschließlich der Tä­
terpersönlichkeit abzuleiten. Dabei sind alle be- und entlastenden Hinweise zu berück­
sichtigen.
Zur Herausarbeitung des Verdachtes der Verletzung objektiver Tatbestandsmerkmale
müssen in der Regel insbesondere überprüfte Informationen und Beweise zu solchen
objektiven Umständen der Straftat vorliegen, aus denen Erkenntnisse abgeleitet wer­
den können
− zur möglichen Angriffsrichtung, zu den angegriffenen Objekten und Bereichen,
gesellschaftlichen Verhältnissen, Erscheinungen und Prozessen;
− zur Art und Weise der Begehung, den dabei zur Anwendung gelangten Mitteln
und Methoden der Tatdurchführung und -verschleierung;
− zu den mit der Handlung herbeigeführten oder angestrebten Folgen wie materiel­
len und ideellen Schäden bzw. Gefahrenzuständen;
− zum kausalen Zusammenhang zwischen Handlung und herbeigeführten Folgen;
− zu Ort und Zeit der Tatdurchführung, unter besonderer Berücksichtigung der
Klassenkampfsituation und der politisch-operativen Lage;
− zu Kontakten und Verbindungen der Verdächtigen zu imperialistischen Geheim­
diensten, anderen feindlichen Zentren, Organisationen und Kräften, insbesondere
bei Staatsverbrechen.
Zur Herausarbeitung der subjektiven Tatbestandsmerkmale müssen in der Regel insbe­
sondere überprüfte Informationen und Beweise vorhanden sein, aus denen auf das Vor­
liegen solcher subjektiven Umstände der Straftat geschlossen werden kann, wie:
− schuldhaftes Handeln in der Form des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit;
− schuldhaftes Verletzen von Rechtspflichten;
− schuldhaftes Herbeiführen von Folgen;
− auf die der Tat zugrunde liegenden Motive und die mit der Handlung verfolgten
Ziele;
− Zurechnungsfähigkeit des Verdächtigen bzw. Schuldfähigkeit bei verdächtigen
Jugendlichen.
Zur Herausarbeitung des Verdachtes müssen in der Regel wesentliche Seiten der Per­
sönlichkeit der Verdächtigen und deren Entwicklung aufgeklärt sein, wie insbesonde­
re:
− feindliche oder negative Einstellung zur sozialistischen Staats- und Gesellschafts­
ordnung;
− berufliche und gesellschaftliche Stellung und Qualifikation;
− Persönlichkeitseigenschaften wie Habsucht, Schwatzhaftigkeit, Karrierismus u. a.,
die Anknüpfungspunkte für imperialistische Geheimdienste, andere feindliche
Zentren, Organisationen und Kräfte sein können; − Abweichen vom gesellschaftsgemäßen Verhalten bzw. von allgemein üblichen
gesellschaftlichen oder individuellen Verhaltensweisen oder Gewohnheiten;
− Verbindungen, Kontakte und Beziehungen zu anderen Personen inner- und außer­
halb der DDR, die negativen Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung und da­
mit auf die Begehung der Straftat haben können.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Anlegen eines Operativen Vorganges ist es
nicht erforderlich, dass zu allen objektiven und subjektiven Umständen der Straftat
überprüfte Informationen und Beweise vorliegen.
Erforderlich sind überprüfte Informationen und Beweise, aus denen tatbestandsbezo­
gene Erkenntnisse über den Verdacht der Begehung einer Straftat gewonnen werden
können.
Besonders geeignete Informationen und Beweise sind u. a.
qualifizierte und überprüfte IM-, Beobachtungs- und Ermittlungsberichte; Infor­
mationen der Abteilungen M, PZF und 26 sowie der Spezialfunkdienste; sicherge­
stellte bzw. kopierte operativ bedeutsame Dokumente, Tatortbefundsberichte oder
kriminalistisch gesicherte Spuren bzw. Tatwerkzeuge; Aussagen Inhaftierter,
Strafgefangener und Zeugen; Befragungsprotokolle; gutachterliche Einschätzun­
gen; Hinweise, Mitteilungen und Anzeigen von Staats- und wirtschaftsleitenden
Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen, gesellschaftlichen Organisa­
tionen und Kräften sowie von Bürgern der DDR und anderer Staaten.
Bei der politisch-operativen und strafrechtlichen Einschätzung der Ausgangsmateria­
lien und der dabei erfolgenden Prüfung der politisch-operativen und strafrechtlichen
Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge sind die gesicherten Kenntnis­
se und Erfahrungen über Angriffsrichtungen und -objekte, Pläne, Absichten und Maß­
nahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden des Feindes, spezifische Begehungswei­
sen, insbesondere solche der Tarnung und Verschleierung, sowie Informationen zur
politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich und zur Persönlichkeit der Ver­
dächtigen gründlich analytisch zu verarbeiten und für eine politisch-operativ begründe­
te Entscheidung mit den im Ausgangsmaterial enthaltenen Tatsachen in Beziehung zu
setzen.
Die Entscheidung über das Anlegen Operativer Vorgänge trifft
− in den Haupt-/selbstständigen Abteilungen der Leiter/Stellvertreter,
− in den Bezirksverwaltungen/Verwaltungen der Leiter/Stellvertreter Operativ.
Für die Bestätigung zum Anlegen eines Operativen Vorganges sind dem zuständigen
Leiter vorzulegen:
− der Beschluss zum Anlegen,
− der Eröffnungsbericht,
− der erste Operativplan.
Der Eröffnungsbericht hat zu enthalten: − die Ergebnisse der politisch-operativen und strafrechtlichen Einschätzung des
Ausgangsmaterials,
− die Begründung der politisch-operativen sowie strafrechtlichen Voraussetzungen
für das Anlegen,
− die im Operativen Vorgang zu erreichenden Ziele.
Zur Bearbeitung von Personen fremder Staatsangehörigkeit bzw. von Bürgern der
DDR in besonderen Stellungen und Funktionen ist die Zustimmung einzuholen:
− bei bevorrechteten Personen und dem Personal ausländischer Vertretungen in der
DDR sowie akkreditierten Korrespondenten vom Leiter der Hauptabteilung II,
− bei Bürgern befreundeter sozialistischer Staaten von den Sicherheitsorganen die­
ser Staaten über die zuständigen Hauptabteilungen durch die Abteilung X,
− bei Bürgern der DDR in besonderen Stellungen oder Funktionen, wie Abgeordne­
ten der Volkskammer, der Bezirks- und Kreistage, Nomenklaturkadern des
Staatsapparates, der Partei und anderer gesellschaftlicher Organisationen entspre­
chend der Nomenklatur, von mir, meinen zuständigen Stellvertretern oder vom
Leiter der Bezirksverwaltung/Verwaltung bzw. der zuständigen Hauptabteilung.
Zentrale Operative Vorgänge (ZOV) und dazugehörige Teilvorgänge (TV) sind anzu­
legen, wenn
die angegriffenen Bereiche, Prozesse oder Personen und die verdächtigen Perso­
nen zum Verantwortungsbereich mehrerer Haupt-/selbstständiger Abteilungen,
Bezirksverwaltungen/Verwaltungen oder mehrerer Diensteinheiten einer Haupt-/
selbstständigen Abteilung, Bezirksverwaltung/Verwaltung gehören und deshalb
die Zusammenarbeit dieser Diensteinheiten erforderlich wird bzw. infolge des
Umfangs und der Komplexität der Feindtätigkeit die Konzentration operativer
Kräfte und Mittel mehrerer Diensteinheiten erforderlich ist.
Entscheidungen zum Anlegen von Zentralen Operativen Vorgängen und Teilvorgän­
gen werden durch mich bzw. meine zuständigen Stellvertreter getroffen.
Über das Anlegen weiterer Teilvorgänge zu bereits vorhandenen Zentralen Operativen
Vorgängen ist in Abstimmung zwischen dem Leiter der den Zentralen Operativen
Vorgang führenden Haupt-/selbstständigen Abteilung bzw. Bezirksverwal­
tung/Verwaltung und dem Leiter der Haupt-/selbstständigen Abteilung bzw. Bezirksverwaltung/Verwaltung, in dessen Verantwortungsbereich der Teilvorgang geführt
werden soll, zu entscheiden.
Über das Anlegen von Zentralen Operativen Vorgängen und Teilvorgängen, die aus­
schließlich im Verantwortungsbereich einer Haupt-/selbstständigen Abteilung bzw.
Bezirksverwaltung/Verwaltung zu führen sind, entscheidet deren Leiter. 2. Die zielstrebige Bearbeitung und der Abschluss Operativer Vorgänge
2.1 Die politisch-operativen Zielstellungen der Bearbeitung Operativer Vor­
gänge
Die politisch-operativen Zielstellungen der Bearbeitung Operativer Vorgänge bestehen
darin:
− durch eine offensive, konzentrierte und tatbestandsbezogene Bearbeitung die er­
forderlichen Beweise für den Nachweis des dringenden Verdachtes eines oder
mehrerer Staatsverbrechen bzw. einer Straftat der allgemeinen Kriminalität zu er­
bringen;
− beginnend mit und im Verlauf der gesamten Bearbeitung rechtzeitig die erkannten
oder zu erwartenden gesellschaftsschädigenden Auswirkungen der staatsfeindli­
chen Tätigkeit bzw. anderer Straftaten weitestgehend einzuschränken oder zu ver­
hindern;
− bereits während der Bearbeitung die eine staatsfeindliche Tätigkeit oder andere
Straftaten auslösenden oder begünstigenden Bedingungen und Umstände festzu­
stellen, zu beweisen und weitestgehend einzuschränken oder zu beseitigen;
− die Pläne, Absichten und Maßnahmen imperialistischer Geheimdienste, anderer
feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklä­
ren und durch entsprechend gezielte politisch-operative Maßnahmen ihre Realisie­
rung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern.
Es ist zu sichern, dass diese generellen politisch-operativen Zielstellungen in den
Operativen Vorgängen realisiert werden. Dazu sind für jeden operativen Vorgang im
Eröffnungsbericht und in den Operativplänen konkrete, tatbestandsbezogene und reali­
sierbare Ziele festzulegen.
2.2 Die Arbeit mit Operativplänen
Der Operativplan ist das grundlegende und verbindliche Dokument für die rationelle,
effektive sowie konzentrierte Leitung und Durchführung der Bearbeitung Operativer
Vorgänge.
Die Erarbeitung des Operativplanes hat auf der Grundlage der konkreten politisch­
operativen und strafrechtlichen Einschätzung der Ausgangsmaterialien bzw.
Operativen Vorgänge und der dabei aufgestellten Versionen zu erfolgen.
Die Operativpläne haben Festlegungen zu enthalten über:
− die im Operativen Vorgang zu erreichenden Ziele und die daraus abgeleiteten
Etappenziele;
− die vor allem zum Nachweis des dringenden Verdachts zu gewinnenden notwen­
digen Informationen und Beweise sowie die zu ihrer Erarbeitung erforderlichen
politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen;
− die dazu legendiert einzusetzenden operativen Kräfte – insbesondere inoffiziellen
Mitarbeiter – sowie operativen Mittel; − das zweckmäßigste operativ-taktische Vorgehen und Verhalten der operativen
Kräfte zur Beweisführung, wobei ein gut aufeinander abgestimmter und kombi­
nierter Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden in realisier- und kon­
trollierbarer Weise gesichert werden muss und solche bewährten politisch­
operativen Maßnahmen den Vorrang haben wie Einführung von IM, Herausbre­
chen von IM-Kandidaten, operative Legenden und Kombinationen;
− politisch-operative Maßnahmen zur wirksamen Einschränkung der feindlich­
negativen Handlungen, zur weitgehenden Beseitigung begünstigender Bedingun­
gen und Umstände sowie zur Schadenverhütung;
− die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten bzw. das
evtl. erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Or­
ganen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Orga­
nisationen und Kräften;
− den evtl. erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen;
− die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der poli­
tisch-operativen Maßnahmen.
Die Leiter haben zu gewährleisten, dass jeder Operative Vorgang auf der Grundlage
eines dem aktuellen Stand der Bearbeitung entsprechenden Operativplanes bearbeitet
wird. Die operativen Mitarbeiter sind bei der Erarbeitung von Operativplänen anzulei­
ten und zu kontrollieren.
Die Leiter haben die inhaltliche und terminliche Realisierung der festgelegten poli­
tisch-operativen Maßnahmen, die ständige politisch-operative und strafrechtliche Be­
wertung der gewonnenen Informationen, die Erarbeitung von Zwischeneinschätzungen
(Sachstandsberichten) und der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben
und Maßnahmen zu sichern.
Bei neuen Erkenntnissen über die feindlich-negativen Handlungen oder veränderten
Bedingungen in der Bearbeitung von Operativen Vorgängen sind rechtzeitig neue Ope­
rativpläne auszuarbeiten bzw. die vorhandenen zu präzisieren.
Operativpläne sind zu bestätigen:
− in den Hauptabteilungen durch die Leiter der Abteilungen bzw. deren Stellvertre­
ter;
− in den selbstständigen Abteilungen durch die Leiter der Unterabteilungen/Referate
bzw. deren Stellvertreter;
− in den Bezirksverwaltungen/Verwaltungen durch die Leiter der Abteilungen,
Kreis-/Objektdienststellen bzw. deren Stellvertreter.
Bei Operativen Vorgängen, die von einem übergeordneten Leiter persönlich angeleitet
und kontrolliert werden, sind die Operativpläne von diesem zu bestätigen. 2.3 Die Arbeit mit IM
Die Hauptkräfte für die Bearbeitung Operativer Vorgänge sind die IM, da sie am um­
fassendsten in die Konspiration des Feindes eindringen, diese weitgehend enttarnen,
zielgerichtet auf die verdächtigen Personen einwirken und solche Informationen und
Beweise gewinnen können, die eine offensive, tatbestandsbezogene Bearbeitung Ope­
rativer Vorgänge gewährleisten. Mit dem gezielten Einsatz der IM sind Voraussetzun­
gen für die effektive Nutzung der operativen Mittel und Methoden zu schaffen.
Die ständige Qualifizierung der Arbeit mit IM entsprechend der Richtlinie Nr. 1/68 ist
die entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Bearbeitung Operativer Vorgän­
ge.
Die Möglichkeiten der GMS sind im Rahmen der in der Richtlinie Nr. 1/68 für sie
festgelegten grundsätzlichen Aufgaben zielgerichtet zur Lösung der im Folgenden für
die Arbeit mit IM gestellten Aufgaben zu nutzen.
2.3.1 Die Einsatzrichtungen der IM für eine erfolgreiche, qualifizierte und offensive
Bearbeitung Operativer Vorgänge
Generelle Einsatzrichtungen sind:
1. Erarbeitung von Informationen und Beweisen zum Nachweis des dringenden Ver­
dachtes von Straftaten
Durch die IM sind Informationen und Beweise (be- und entlastende) zu erarbeiten
− zu den objektiven Tatbestandsmerkmalen wie Verhaltensweisen, der Art und
Weise der Tatausführung, Mitteln und Methoden der Vorbereitung, Durchführung
und Verschleierung, dem Ort und der Zeit der Handlungen (Tatort, Fundort, Ein­
trittsort der Folgen), den schädigenden Auswirkungen, der Kausalität zwischen
Handlung und eingetretenen Folgen, weiteren geplanten bzw. bereits vorbereiteten
Straftaten,
− zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen wie schuldhafte Nichteinhaltung von
Rechtspflichten, Einstellungen und Haltungen der verdächtigen Personen zu ihren
Pflichtverletzungen, Motive für das Handeln, angestrebte Ziele, Einstellungen zu
den schädigenden Auswirkungen, Umstände, die schuldhaftes Handeln ausschlie­
ßen bzw. beeinträchtigen könnten,
− zur allseitigen Aufklärung der Persönlichkeit, insbesondere ihrer politischen Ent­
wicklung, Einstellung zum sozialistischen Staat in Vergangenheit und Gegenwart,
zu ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit und in den Arbeits-, Wohn- und Freizeit­
bereichen, ihrer beruflichen Qualifikation und Stellung, ihren Verbindungen zu
anderen Personen in und außerhalb der DDR, Lebensgewohnheiten und Charak­
tereigenschaften.
2. Einschätzung und Begutachtung komplizierter Sachverhalte durch sachkundige
IM (Experten-IM) , insbesondere zur Erarbeitung und Beurteilung von Beweisen Sachkundige IM (Experten-IM) sind zur Prüfung, sachkundigen Einschätzung und
Begutachtung operativer Informationen und Materialien, insbesondere hinsichtlich
ihres Beweiswertes, einzusetzen. Ihr Einsatz kann bei Notwendigkeit auch in Exper­
tenkommissionen erfolgen. Insbesondere haben sie Informationen zu erarbeiten und
Beweise festzustellen und zu beurteilen, die Auskunft geben über
− Ursachen von Vorkommnissen, den Umfang der schädigenden Auswirkungen,
den Kausalzusammenhang zwischen Handlungen und Folgen, die Qualifikation
der verdächtigen Personen, die herbeigeführten Gefahren und noch zu erwartende
schädigende Auswirkungen,
− Rechtspflichten, ihre Verletzung durch die verdächtigen Personen und die objek­
tiven Möglichkeiten zu ihrer Einhaltung.
3. Einleitung und Realisierung schadenverhütender und vorbeugender Maßnahmen
Die IM sind einzusetzen zur
− Gewinnung von Informationen über die vorhandenen begünstigenden Bedingun­
gen und Umstände für feindlich-negative Handlungen und deren Ausnutzung
durch den Feind sowie durch feindlich-negative Handlungen verursachte bzw. zu
erwartende Schäden und Auswirkungen,
− unmittelbaren Verhinderung feindlich-negativer Handlungen, insbesondere sol­
cher mit großer Gesellschaftsgefährlichkeit wie Terrorhandlungen und andere
Gewaltverbrechen,
− Vorbereitung konkreter Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Aufrechterhal­
tung von Sicherheit und Ordnung sowie zur Einleitung schadenverhütender und
vorbeugender Maßnahmen entsprechend ihren Möglichkeiten unter Wahrung der
Konspiration,
− politisch-operativen Kontrolle der Wirksamkeit der durch die anderen Sicher­
heitsorgane oder betreffenden Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe,
Kombinate, Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte
eingeleiteten Maßnahmen, zur Feststellung der Reaktion verdächtiger Personen
und zur Sicherstellung möglicher Beweise.
4. Aufklärung imperialistischer Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organi­
sationen und Kräfte
Geeignete IM sind zur Aufklärung erkannter bzw. möglicher Verbindungen der ver­
dächtigen Personen zu imperialistischen Geheimdiensten, anderen feindlichen Zentren,
Organisationen und Kräften einzusetzen.
Der Einsatz dieser IM hat vor allem zu erfolgen zur
− Nachweisführung der feindlichen Tätigkeit – Schaffung und Sicherung von inoffi­
ziellen und offiziellen Beweismitteln,
− möglichst umfassenden Identifizierung und Aufklärung der imperialistischen Ge­
heimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte, ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden sowie der Personen, die von ihnen
in die feindliche Tätigkeit einbezogen werden bzw. deren Einbeziehung beabsich­
tigt ist,
− Einschränkung und Beseitigung der feindlichen Einwirkungsmöglichkeiten und
der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände, insbesondere in politisch­
operativen Schwerpunktbereichen.
5. Realisierung anderer erforderlicher politisch-operativer Maßnahmen zur Bearbei­
tung Operativer Vorgänge
Der Einsatz der IM hat zur Lösung der zur Bearbeitung Operativer Vorgänge erforder­
lichen vielfältigen Aufgaben zu erfolgen, wie zur
− umfassenden Kontrolle der verdächtigen Personen in ihren Bewegungsräumen
(Arbeits-, Wohn- und Freizeitbereiche),
− Schaffung von Voraussetzungen für die Einführung von IM bzw. das Herausbre­
chen von Personen aus feindlichen Gruppen, für operative Legenden und Kombi­
nationen,
− Ermöglichung des Einsatzes der operativen Technik, der kriminal-technischen
Mittel und Methoden, der operativen Beobachtung, der konspirativen Durchsu­
chung,
− Vorbereitung des Einsatzes von Expertenkommissionen, Beschaffung von Schrift­
stücken und anderen Dokumenten zu Beweiszwecken aus den verschiedensten
Einrichtungen und Institutionen.
Auf der Grundlage dieser generellen Einsatzrichtungen sind die konkreten Einsatzrich­
tungen der jeweiligen IM zur Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen. Da­
bei sind die spezifischen Einsatzbedingungen und das zur Lösung der politisch­
operativen Aufgaben erforderliche Verhältnis der IM zu den verdächtigen Personen zu
berücksichtigen.
2.3.2 Die Erarbeitung des Anforderungsbildes für die zur Bearbeitung Operativer Vor­
gänge einzusetzenden IM
Zur erfolgreichen Bearbeitung Operativer Vorgänge sind an die einzusetzenden IM
hohe Anforderungen zu stellen.
Die IM müssen
− eine solche berufliche oder gesellschaftliche Position aufweisen und über solche
spezifischen Persönlichkeitsmerkmale verfügen, die für die zu bearbeitenden Per­
sonen von Interesse sind,
− in der Lage sein, sich unauffällig ins Blickfeld der zu bearbeitenden Personen zu
bringen, zu ihnen Kontakt herzustellen und ihr Vertrauen zu erwerben,
− den zu bearbeitenden Personen möglichst geistig ebenbürtig oder überlegen sein;
− zuverlässig, ehrlich, mit Eigeninitiative und Ausdauer die ihnen übertragenen
Aufgaben lösen, − ausreichende und konkrete Kenntnisse über das Feindbild sowie über wesentliche
Anforderungen an die zu klärenden Straftatbestände haben,
− mit den Grundregeln der Konspiration zur Bekämpfung des Feindes vertraut sein,
die qualifizierte Arbeit mit operativen Legenden beherrschen und auf Überprü­
fungsmaßnahmen des Feindes richtig reagieren,
− ein solches Einschätzungs- und Reaktionsvermögen besitzen, dass sie in bestimm­
ten Situationen operativ richtig und schnell im Rahmen ihres Auftrages und ihrer
Verhaltenslinie entscheiden können,
− sich durch Mut, Standhaftigkeit, Einsatzbereitschaft, Treue und feste Bindungen
an das MfS auszeichnen, um die Aufgaben der Feindbekämpfung erfolgreich zu
lösen und gegenüber feindlich-negativen Einflüssen gewappnet zu sein,
− im erforderlichen Maße – entsprechend der Deliktspezifik – über Spezialkenntnis­
se verfügen.
Diesen Anforderungen entsprechend ist für jeden zur Bearbeitung eines Operativen
Vorganges auszuwählenden und einzusetzenden IM ein reales Anforderungsbild zu
erarbeiten. Das hat unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzrichtung, der zu
beschaffenden Informationen und Beweise, der Deliktspezifik, des erforderlichen Ver­
hältnisses zur verdächtigen Person, ihrer Persönlichkeit7
sowie der spezifischen
Einsatzbedingungen zu erfolgen.
Das Anforderungsbild ist Grundlage für die Auswahl der IM bzw. IM-Kandidaten und
ihre vorgangsbezogene politisch-ideologische und politisch-operative Erziehung und
Befähigung.
Bei der Auswahl und dem Einsatz der IM ist festzulegen, über welche wesentlichen
Voraussetzungen sie unbedingt verfügen müssen und welche ihnen in der Vorberei­
tung auf ihren Einsatz sowie in der Zusammenarbeit zur Lösung konkreter Aufgaben
im Operativen Vorgang anzuerziehen sind.
Es sind vor allem die IM in die engere Auswahl einzubeziehen, die das Ausgangsmate­
rial erarbeitet haben, die bereits Kontakte oder Berührungspunkte zu den verdächtigen
Personen besitzen8
, und solche IM, die bereits erfolgreich überörtlich eingesetzt wur­
den.
2.3.3 Die Einführung von IM in die Bearbeitung Operativer Vorgänge
Die Einführung von IM in die Bearbeitung Operativer Vorgänge ist darauf zu richten,
− qualifizierte, überprüfte, für die im jeweiligen Operativen Vorgang zu lösenden
politisch-operativen Aufgaben geeignete IM an die verdächtigen Personen mit der
Zielstellung heranzuführen, deren Vertrauen zu gewinnen, um Informationen und
Beweise über geplante, vorbereitete oder durchgeführte feindlich-negative Hand­
lungen sowie Mittel und Methoden des Vorgehens der verdächtigen Personen und
7 Druckfehler gemäß beiliegendem Korrekturblatt handschriftlich korrigiert.
8 Druckfehler gemäß beiliegendem Korrekturblatt handschriftlich korrigiert. ihrer Hintermänner rechtzeitig zu erarbeiten und Voraussetzungen für die
vorbeugende Verhinderung bzw. Einschränkung der feindlich-negativen Hand­
lungen zu schaffen.
Bei der Einführung von IM ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:
− Die Einführung von IM ist bereits zu Beginn der Bearbeitung Operativer Vorgän­
ge sorgfältig vorzubereiten.
− Die Anzahl der in die Bearbeitung eines Operativen Vorganges einzuführenden
IM ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernis­
sen und Bedingungen des Nachweises der feindlichen Tätigkeit, der Qualität der
zur Verfügung stehenden IM und im Interesse der erfolgreichen Arbeit sowie der
Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung festzulegen.
− Die Herstellung des Kontaktes und die Festigung der Beziehungen hat so zu er­
folgen, dass die Interessen, insbesondere die staatsfeindlichen Interessen, so ange­
sprochen werden, dass die Initiativen zur Aufrechterhaltung und Festigung der
Beziehungen von den verdächtigen Personen ergriffen werden und die eingeführ­
ten IM durch ihr auf diese Personen abgestimmtes, taktisch kluges, natürliches,
glaubhaft motiviertes Verhalten deren Vertrauen gewinnen.
− Die Einführung der IM ist erst dann als erfolgreich zu betrachten, wenn konkrete
Ergebnisse zur Realisierung der Zielstellung der Operativen Vorgänge erarbeitet
werden konnten, wie z. B. Informationen und Beweise über geplante, vorbereitete
oder bereits durchgeführte Straftaten, Verbindungen der verdächtigen Personen zu
imperialistischen Geheimdiensten, anderen feindlichen Zentren, Organisationen
und Kräften im Operationsgebiet, feindlich-negative Einstellungen, Ziele und Mo­
tive, die den operativ bedeutsamen Handlungen und Unterlassungen der verdäch­
tigen Personen zugrunde liegen.
Bei der Vorbereitung und Realisierung der Einführung von IM ist vor allem zu sichern
− die sorgfältige Auswahl der für die Einführung geeigneten IM, die dem erarbeite­
ten Anforderungsbild entsprechende Voraussetzungen und Fähigkeiten haben
bzw. bei denen diese kurzfristig geschaffen werden können,
− die Erarbeitung von ausbau- und entwicklungsfähigen operativen Legenden, die
es den einzuführenden IM ermöglichen, offensiv auf die verdächtigen Personen
einzuwirken, sowie der erforderlichen Verhaltenslinien und der für die Herstel­
lung und Festigung der Kontakte erforderlichen operativen Kombinationen,
− die sorgfältige Vorbereitung der ausgewählten IM, insbesondere das Einstellen
auf die Persönlichkeit sowie die Denk- und Verhaltensweisen der verdächtigen
Personen, auf die konkreten Einsatzbedingungen, die Aneignung der operativen
Legenden und erforderlichen Verhaltenslinien, die Vermittlung erforderlicher
Kenntnisse über das konkrete Feindbild, die Deliktspezifik und die möglichen
Begehungsweisen, die Vorbereitung auf Überprüfungen durch die verdächtigen
Personen, − die Schaffung erforderlicher Voraussetzungen für die Einführung der IM, wie
z. B. die zeitweilige Freistellung von beruflichen oder gesellschaftlichen Aufga­
ben, die Schaffung von geeigneten Situationen und Möglichkeiten für die Kon­
taktaufnahme, die Beschaffung und Abdeckung von Dokumenten, Materialien
u. dgl.
Nach der Erreichung konkreter politisch-operativer Ergebnisse ist weiterhin intensiv
auf die Festigung des Vertrauens der verdächtigen Personen zu den eingeführten IM
hinzuwirken. Durch das Verhalten der IM und die Anwendung geeigneter operativer
Legenden und Kombinationen sind gegenüber den verdächtigen Personen Fakten zu
schaffen, die diese in ihrem Sinne als Zuverlässigkeits- und Vertrauensbeweise werten.
Bei der Auswahl der IM, im Prozess der Einführung und der Arbeit am Operativen
Vorgang sind die Möglichkeiten ihres späteren Herauslösens ständig zu beachten und
planmäßig zu schaffen.
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die operativen Mitarbeiter bei der
Auswahl der einzuführenden IM sowie bei der Vorbereitung und Durchführung der zur
Einführung erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen anzuleiten und aktiv zu
unterstützen.
2.3.4 Das Herausbrechen von Personen aus feindlichen Gruppen
Das Herausbrechen ist darauf zu richten,
− Personen aus feindlichen Gruppen für eine inoffizielle Zusammenarbeit zu wer­
ben, um dadurch in die Konspiration der Gruppe einzudringen und Informationen
und Beweise über geplante, vorbereitete oder durchgeführte feindliche Handlun­
gen sowie Mittel und Methoden ihres Vorgehens zu erarbeiten, Anknüpfungs­
punkte und Voraussetzungen für eine notwendige Paralysierung und Einschrän­
kung der feindlichen Handlungen bzw. zur Auflösung der Gruppen zu schaffen.
Das Herausbrechen als offensive Methode ist insbesondere dann erforderlich bzw. zu
prüfen, wenn
− wegen des Verdachtes der Begehung einer Straftat mit hoher Gesellschaftsgefähr­
lichkeit eine kurzfristige Aufklärung unbedingt erforderlich ist,
− für die Einführung von IM keine bzw. nur geringe Erfolgsaussichten bestehen,
− zwischen den Verdächtigen Widersprüche oder Differenzen vorhanden sind oder
geschaffen werden können, die günstige Bedingungen für eine Werbung bieten.
Das Herausbrechen ist gründlich vorzubereiten. Dazu ist vor allem erforderlich:
− die Analyse des Operativen Vorganges, insbesondere der Gruppenstruktur, wie
der Positionen der einzelnen Gruppenmitglieder und ihrer Aktivität, der Intensität
und des Umfangs der gegenseitigen Beziehungen der Gruppenmitglieder, der Be­
strebungen von Verdächtigen, sich aus der Gruppe zurückzuziehen und der Moti­
ve hierfür, des Charakters der persönlichen Beziehungen, des Umfangs und der
Intensität der Straftaten sowie der dazu vorhandenen Beweise. Dabei sind bei Berücksichtigung aller Risikofaktoren die Personen festzustellen,
die objektiv in der Lage sind, die erforderlichen Informationen und Beweise zu
erarbeiten und bei denen günstige Möglichkeiten der konspirativen Kontaktauf­
nahme, Werbung und inoffiziellen Zusammenarbeit bestehen;
− die weitere Aufklärung und Überprüfung von Personen, die in die engere Auswahl
für das Herausbrechen kommen, insbesondere hinsichtlich ihrer Eignung für eine
inoffizielle Zusammenarbeit. Dabei haben im Vordergrund zu stehen
ideologische, moralische und charakterliche Grundeinstellungen, die handlungs­
bestimmend sind, wie die Einstellung zur sozialistischen Gesellschaft, die Einstel­
lung zur Tätigkeit des MfS, die Einstellung zur feindlichen Tätigkeit, die Einstel­
lung zu bzw. die Bindung an Personen und Personengruppen;
Persönlichkeitseigenschaften wie Wille, Zuverlässigkeit, Disziplin u. a., die mit­
bestimmend sind für typische Reaktionsweisen;
Persönlichkeitseigenschaften, von denen auf die Wirksamkeit des vorhandenen
kompromittierenden Materials geschlossen werden kann bzw. die Grundlage und
Ausgangspunkt für die Schaffung von wirkungsvollem kompromittierendem Ma­
terial durch operative Kombinationen sein können;
− die Auswahl der herauszubrechenden Person;
sie hat im Ergebnis der gewissenhaften und sachkundigen Analyse des Operativen
Vorganges und der weiteren gezielten Aufklärung und Überprüfung zu erfolgen.
Es ist diejenige Person als Kandidat auszuwählen, mit der die größte politisch­
operative Wirksamkeit entsprechend den konkreten Zielstellungen des jeweiligen
Operativen Vorganges, unter Berücksichtung eines vertretbaren Risikos, erreicht
werden kann und die die entsprechenden Voraussetzungen für eine Zusammenar­
beit mit dem MfS bietet.
Die für die Kontaktaufnahme bzw. die Werbung erforderlichen politisch-operativen
Maßnahmen und das operativ-taktische Vorgehen sind im Vorschlag zum Herausbre­
chen festzulegen.
Dieser hat zu enthalten:
− die in der Bearbeitung erreichten Ergebnisse und die Einschätzung der politisch­
operativen Situation im Operativen Vorgang;
− die Notwendigkeit und die Zielstellung des Herausbrechens;
− den Plan der Werbung – Ort und Zeit, Art und Weise der Werbung, Anwendung
von kompromittierendem Material, Versionen über Reaktionen des Kandidaten
und die entsprechenden Entscheidungsvarianten des MfS, Überprüfungsmaßnah­
men während der Werbung, gezielte Kontrollmaßnahmen unmittelbar nach der
Werbung, Rückzugslegenden, erste Auftragserteilung und Instruierung, Verant­
wortlichkeit;
− die Risikofaktoren und die sich daraus ergebenden politisch-operativen Maßnah­
men zur weiteren Bearbeitung des Operativen Vorganges. Bei Personen, denen bereits Straftaten nachgewiesen werden können bzw. bei denen
im Verlauf der Befragung der dringende Verdacht erarbeitet wird, Straftaten begangen
zu haben, ist vor der Werbung die zuständige Untersuchungsabteilung zu konsultieren.
Der Vorschlag zum Herausbrechen ist durch die Leiter/Stellvertreter der Haupt-/
selbstständigen Abteilungen bzw. der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen zu bestäti­
gen. Die Vorbereitung und Durchführung des Herausbrechens ist von den Leitern der
operativen Diensteinheiten besonders zu unterstützen.
Der Kandidat kann nach erfolgter Bestätigung des Vorschlages konspirativ zur Befra­
gung zugeführt werden. Diese ist so zu gestalten, dass bis zur Verpflichtung die Mög­
lichkeit der Durchführung anderer politisch-operativer Maßnahmen einschließlich der
strafrechtlichen Verfolgung offenbleibt. Dazu erforderliche Entscheidungen sind vom
bestätigungsberechtigten Leiter einzuholen.
Entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen ist es auch möglich, die Wer­
bung unter geeigneten operativen Legenden durchzuführen, die sichern, dass der Kan­
didat die eigentlichen Absichten und Ziele des MfS nicht erkennt. Nach entsprechen­
der Bewährung und Überprüfung des unter Legende geworbenen IM ist der IM zur
Bearbeitung des Operativen Vorganges einzusetzen.
Nach dem erfolgten Herausbrechen sind verstärkt politisch-operative Maßnahmen zur
Überprüfung der IM durchzuführen. Feindlich-negative Einstellungen sind systema­
tisch, zielstrebig und individuell differenziert abzubauen.
Die Grundsätze des Herausbrechens aus feindlichen Gruppen sind bei der Werbung
von Personen, die selbst nicht feindlich tätig sind, jedoch unmittelbare enge persönli­
che Beziehungen zu Verdächtigen unterhalten, oder bei Personen aus negativen Grup­
pierungen analog anzuwenden.
Zur wirksamen Bearbeitung Operativer Vorgänge, in denen feindliche Gruppen bear­
beitet werden, die ihre Feindtätigkeit im Auftrage von Geheimdiensten, anderen feind­
lichen Zentren, Organisationen und Kräften durchführen, sind entsprechend den Mög­
lichkeiten Überwerbungen durchzuführen. Damit sind gleichzeitig im Rahmen der
Bearbeitung Operativer Vorgänge Voraussetzungen für die offensive Bearbeitung der
imperialistischen Geheimdienste, anderen feindlichen Zentren, Organisationen und
Kräfte zu schaffen.
2.3.5 Grundfragen der Zusammenarbeit mit den IM während ihres Einsatzes zur Bear­
beitung Operativer Vorgänge
Die qualifizierte Zusammenarbeit mit den IM, insbesondere die konkrete personen-
und sachbezogene Auftragserteilung, Instruierung, Berichterstattung und Auswertung
der Berichte, muss ständig auf die offensive Realisierung der politisch-operativen Ziele
der Operativen Vorgänge gerichtet sein.
Bei der Auftragserteilung und Instruierung sind folgende Grundsätze zu beachten: − Die Auftragserteilung an die eingesetzten IM hat insbesondere auf der Grundlage
der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen.
− Die eingesetzten IM haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen In­
formationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung zu erhalten.
Entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen ist gegenüber den IM das
Ziel ihres Einsatzes zu legendieren, insbesondere gegenüber IM, deren Zuverläs­
sigkeit noch nicht in vollem Umfang erwiesen ist.
− Die IM haben für die Erfüllung der Aufträge Verhaltenslinien zu erhalten, die es
ihnen gestatten, im Interesse der Erzielung optimaler Ergebnisse relativ selbst­
ständig und situationsgemäß zu reagieren. Sie sind mit operativen Legenden aus­
zurüsten, die die zielgerichtete Erfüllung der erteilten Aufträge und den erforderli­
chen Spielraum für die Anpassung an nicht vorhergesehene Situationen bzw. Re­
aktionen der verdächtigen Personen ermöglichen.
− Die IM müssen die konkreten Bedingungen, unter denen sie die Aufträge zu reali­
sieren haben, möglichst genau kennen.
− Die IM müssen die Gewissheit haben, dass vom MfS alles getan wird, um ihre
Sicherheit und die Konspiration zu gewährleisten.
− Die Aufträge, Verhaltenslinien und operativen Legenden für die in einem Opera­
tiven Vorgang eingesetzten IM sind sorgfältig aufeinander abzustimmen, um eine
hohe politisch-operative Wirksamkeit aller IM zu erreichen, ihre Überprüfung zu
ermöglichen und die Gefahr der Dekonspiration der IM gegenüber den verdächti­
gen Personen bzw. der IM untereinander auszuschließen.
− Die Aufträge, Verhaltenslinien und operativen Legenden sind so zu gestalten, dass
das Herauslösen der IM jederzeit möglich ist. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist
konsequent einzuhalten. Die IM dürfen nicht provozieren bzw. nicht zu Straftaten
anregen. Die scheinbare Beteiligung an Straftaten verdächtiger Personen darf nur
soweit erfolgen, wie es zur Realisierung der Ziele der Bearbeitung unumgänglich
ist. Sie bedarf einer gründlichen Prüfung und der Bestätigung des Leiters der
Diensteinheit.
− Zu den im Operativen Vorgang eingesetzten IM ist eine stabile Verbindung zu
gewährleisten, die den spezifischen Erfordernissen der Bearbeitung des jeweiligen
Operativen Vorganges entspricht und den IM die sofortige Verbindungsaufnahme
zum MfS ermöglicht.
Über die Durchführung der den IM erteilten Aufträge und die erreichten politisch­
operativen Ergebnisse ist eine konkrete, wahrheitsgemäße, alle für die Bearbeitung des
Operativen Vorganges bedeutsamen Details erfassende Berichterstattung zu gewähr­
leisten.
Nach den Treffs hat sofort die weitere und gründliche Auswertung der gewonnenen
Informationen zu erfolgen.
Dabei ist vor allem herauszuarbeiten: − Gibt es Hinweise auf feindlich-negative Handlungen, die sofortmeldepflichtig
sind bzw. die Einleitung von Sofortmaßnahmen erfordern?
− Was ist möglicherweise als Beweis zu verwenden, bzw. welche Hinweise sind
vorhanden, wo und unter welchen Umständen Beweise gesichert werden könnten?
− Welche politisch-operativen Maßnahmen ergeben sich aus den Informationen des
IM für die weitere Bearbeitung des Operativen Vorganges bzw. für die Auftrags­
erteilung und Instruierung?
− Gibt es Anzeichen für die Verletzung von Konspiration und Geheimhaltung und
welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bearbeitung des Operativen
Vorganges?
− Gibt es Widersprüche in den Informationen des IM in Bezug auf Personen, Perso­
nenbeschreibungen, Situationsschilderungen, Erfolge oder Misserfolge, erzielte
Ergebnisse, Reaktionen verdächtiger oder anderer Personen bzw. Widersprüche
zu bereits vorliegenden Informationen und was können die Ursachen dafür sein?
2.4 Die Arbeit mit operativen Legenden und operativen Kombinationen
2.4.1 Grundsätze der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden zur Bearbei­
tung Operativer Vorgänge
Ziel der Anwendung operativer Legenden ist der wirksame Einsatz der IM sowie ande­
rer Kräfte, Mittel und Methoden zur offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge,
insbesondere
− das Eindringen in die Konspiration des Feindes, indem verdächtige Personen
durch vorgegebene Motive, Begründungen, Erklärungen und Aussagen veranlasst
werden, Hinweise auf ihre feindlich-negativen Absichten, Handlungen und Ver­
bindungen preiszugeben,
− die Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten
und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden des MfS.
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, dass die schöpferi­
sche Arbeit mit operativen Legenden zur Lösung der vielfältigen politisch-operativen
Aufgaben zur Bearbeitung Operativer Vorgänge in ihrem Verantwortungsbereich stän­
dig und systematisch qualifiziert wird.
Bei der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden ist insbesondere von fol­
genden Grundsätzen auszugehen:
− Grundlagen für die Ausarbeitung operativer Legenden sind die konkrete, mit der
Anwendung der operativen Legenden verfolgte Zielstellung, die Analyse des Ope­
rativen Vorganges sowie die gründliche Kenntnis der Persönlichkeit der Zielper­
sonen, einschließlich ihrer Besonderheiten, Eigenarten und Gepflogenheiten.
− Operative Legenden müssen geeignet sein, die verhaltensbestimmenden Interes­
sen der Zielpersonen anzusprechen, um dadurch verhaltenswirksam zu werden. − Operative Legenden müssen weitgehend auf natürlichen und überprüfbaren
Grundlagen aufbauen, den üblichen Gepflogenheiten des Lebens entsprechen,
möglichst unkompliziert und glaubhaft sein.
− Die wirksame Anwendung operativer Legenden setzt die gründliche Kenntnis der
Möglichkeiten, Fähigkeiten, Eigenschaften und politisch-operativen Erfahrungen
der IM bzw. der Personen, die mit den operativen Legenden arbeiten sollen, vor­
aus. Sie müssen für ihren jeweiligen Träger passfähig sowie entwicklungs- und
ausbaufähig sein. Vor ihrer Anwendung sind sie mit den einzusetzenden IM zu
beraten und auf dieser Grundlage gegebenenfalls zu präzisieren.
− Die Anwendung operativer Legenden, die damit erreichten Ergebnisse sowie da­
bei aufgetretene Komplikationen sind exakt zu dokumentieren.
− Die schematische und wiederholte Anwendung operativer Legenden ist zu ver­
meiden.
2.4.2 Grundsätze der Ausarbeitung und Anwendung operativer Kombinationen zur
Bearbeitung Operativer Vorgänge
Ziel der Anwendung operativer Kombinationen ist die offensive, beschleunigte Bear­
beitung Operativer Vorgänge, insbesondere
− die Einwirkung mit komplexen, sich gegenseitig bedingenden und ergänzenden
sowie aufeinander abgestimmten politisch-operativen Maßnahmen auf die ver­
dächtigen Personen, um sie zu Reaktionen zu veranlassen, die Rückschlüsse auf
durchgeführte oder geplante staatsfeindliche Tätigkeit zulassen und die Sicherung
bzw. Dokumentierung entsprechender Beweise ermöglichen,
− die beschleunigte und effektive Lösung anderer komplizierter politisch-operativer
Aufgaben bei Wahrung der Konspiration über die Ziele, Absichten und Maßnah­
men, Kräfte, Mittel und Methoden des MfS.
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluss zu nehmen, dass durch
zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Quali­
tät der Bearbeitung Operativer Vorgänge in ihrem Verantwortungsbereich erreicht
wird. Sie haben den operativen Mitarbeitern bei der Erarbeitung und Durchführung
operativer Kombinationen die erforderliche Anleitung und Unterstützung zu geben.
Operative Kombinationen sind insbesondere anzuwenden
− bei komplizierten Werbungen, zur Heranführung von IM an die bearbeiteten Per­
sonen, zur Einführung von IM in die Bearbeitung Operativer Vorgänge, zum Her­
ausbrechen von Personen aus feindlichen Gruppen, zur Zusammenführung von
IM, zur Überprüfung eingesetzter IM sowie zum Herauslösen von IM aus der Be­
arbeitung Operativer Vorgänge;
− zum Erlangen von kompromittierendem oder anderweitig bedeutsamem operati­
vem Material einschließlich der Beschaffung und Dokumentation notwendiger
Vergleichsmaterialien; − zur Vorbereitung der Anwendung und zur Anwendung operativ-technischer und
kriminaltechnischer Mittel und Methoden;
− zur Sicherung strafprozessual verwertbarer Beweise bzw. zu deren Schaffung auf
der Grundlage inoffzieller Beweise und Informationen;
− zur Verhinderung geplanter Straftaten;
− zur Identifizierung unbekannter Täter;
− zur Gewährleistung konspirativer Festnahmen und Durchsuchungen;
− zur Desinformation des Gegners.
Bei der Ausarbeitung und Anwendung operativer Kombinationen ist insbesondere von
folgenden Grundsätzen auszugehen:
− Voraussetzung für die Durchführung operativer Kombinationen ist das Vorliegen
ausreichender und überprüfter Informationen über den Sachverhalt bzw. die ver­
dächtigen Personen und deren gründliche Analyse.
Darauf aufbauend hat die Erarbeitung der jeweiligen operativen Kombination ein­
schließlich der Zielstellung sowie Bestimmung des richtigen Zeitpunktes für ihre
Durchführung zu erfolgen. Dabei sind begründete Versionen zu den möglichen
Reaktionen der Verdächtigen auf die Maßnahmen des MfS zu erarbeiten und poli­
tisch-operativ zu bewerten.
− Die operativen Kombinationen einschließlich der Zielstellung sind durch die zu­
ständigen Leiter und operativen Mitarbeiter zu beraten. Die schematische und
wiederholte Anwendung operativer Kombinationen ist zu vermeiden. Es ist ein
vertretbares Verhältnis zwischen Aufwand und zu erwartendem Nutzen zu sichern
und davon auszugehen, dass die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den
Wert operativer Kombinationen sind.
− Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte
Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der vorgesehenen
Aufgaben geeigneter IM, der mit der Anwendung anderer operativer Mittel und
Methoden exakt abzustimmen ist, zu sein.
Die Auswahl, Vorbereitung und der Einsatz der IM hat [sic!] entsprechend den
Grundsätzen und Regelungen des Abschnittes 2.3 dieser Richtlinie zu erfolgen.
− Operative Kombinationen sind weitgehend auf natürlichen Umständen und Be­
dingungen aufzubauen. Die künstlich herbeigeführten Umstände müssen den tat­
sächlichen Gegebenheiten angepasst sein, auf diesen aufbauen und wie natürliche
wirken sowie möglichen Überprüfungen standhalten. Diese Anforderungen sind
analog auch an die im Rahmen operativer Kombinationen anzuwendenden opera­
tiven Legenden zu stellen.
Die unmittelbare Vorbereitung und Durchführung der operativen Kombinationen hat
auf der Grundlage des zu erarbeitenden Planes zu erfolgen.
Der entsprechend der logischen Folge des Ablaufes aufgebaute und mit den beteiligten
Diensteinheiten abzustimmende Plan hat zu enthalten: − das Ziel der operativen Kombination;
− die kurze Darstellung des zum Verständnis der operativen Kombination notwen­
digen Sachverhaltes;
− die konkreten politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen;
− das komplexe, zeitlich aufeinander abgestimmte Zusammenwirken der politisch­
operativen Maßnahmen;
− Festlegungen zum Einsatz der IM, ihre Aufträge und Verhaltenslinien, Festlegun­
gen zum Verbindungssystem;
− die Verantwortlichkeiten und Termine.
Er ist zu bestätigen:
− in den Hauptabteilungen durch die Leiter der Abteilungen bzw. deren Stellvertre­
ter;
− in den selbstständigen Abteilungen durch die Leiter der Unterabteilungen/Referate
bzw. deren Stellvertreter;
− in den Bezirksverwaltung/Verwaltungen durch die Leiter der Abteilungen, Kreis­
/Objektdienststellen bzw. deren Stellvertreter.
Bei Operativen Vorgängen, die von einem übergeordneten Leiter persönlich angeleitet
und kontrolliert werden, sind die Pläne von diesem zu bestätigen.
In politisch-operativ besonders bedeutsamen Fällen sind die Pläne mir bzw. meinem
jeweils zuständigen Stellvertreter zur Bestätigung vorzulegen.
Durch die straffe, einheitliche Leitung der Durchführung der operativen Kombinatio­
nen sind die ständige Einschätzung des Standes der Durchführung der jeweiligen ope­
rativen Kombination, das ständige, effektive und reibungslose Zusammenwirken der
beteiligten Kräfte und angewandten Mittel sowie die sichere Bewältigung evtl. auftre­
tender Komplikationen zu gewährleisten.
Die Ergebnisse der operativen Kombinationen sind gründlich auszuwerten. Es ist zu
sichern, dass entstandene günstige Bedingungen zielstrebig und offensiv zur weiteren
operativen Bearbeitung der verdächtigen Personen genutzt, Ursachen für Misserfolge
umfassend aufgedeckt und die erforderlichen Maßnahmen zu deren Überwindung
durchgeführt werden.
2.5 Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden
sowie die Einbeziehung von Kräften anderer Staats- und wirtschaftsleiten­
der Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftli­
cher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge
Die zielstrebige Bearbeitung Operativer Vorgänge erfordert im Zusammenhang mit
dem Einsatz der IM und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den
zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem MfS zur Verfügung stehenden Kräfte, Mit­
tel und Methoden sowie die Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirt­schaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftli­
cher Organisationen und Kräfte.
Ihr differenzierter Einsatz ist zweckmäßig mit dem Einsatz der IM zu kombinieren und
besonders darauf zu richten,
− Voraussetzungen für den zielgerichteten und wirksamen Einsatz der IM zu schaf­
fen;
− die von IM und mit anderen operativen Kräften, Mitteln und Methoden erarbeite­
ten Informationen zu überprüfen und zu vervollständigen;
− Beweise für die feindlichen Handlungen verdächtiger Personen zu erarbeiten.
Bei Entscheidungen über ihren Einsatz ist auszugehen:
− von den politisch-operativen Erfordernissen unter Beachtung des Aufwandes im
Verhältnis zu den [zu] erwartenden Ergebnissen;
− von den für den Einsatz dieser Kräfte, Mittel und Methoden jeweils geltenden
dienstlichen Bestimmungen und Weisungen.
Zur Bearbeitung Operativer Vorgänge sind insbesondere folgende Kräfte, Mittel und
Methoden einzusetzen:
− operative Ermittlungen und Beobachtungen durch Kräfte der Diensteinheiten der
Linie VIII und der vorgangsbearbeitenden Diensteinheit;
− operative Fahndungen nach Personen und Gegenständen unter Einbeziehung der
Fahndungsführungsgruppe bzw. der Möglichkeiten der Diensteinheiten der Linie
VI, der DVP und der Organe der Zollverwaltung der DDR;
− konspirative Durchsuchungen, insbesondere zur Feststellung und Dokumentation
von Beweisen;
− operative Mittel der Abteilungen M, Postzollfahndung und 26, insbesondere zur
Feststellung, Aufklärung und Dokumentation von feindlich-negativen Verbindun­
gen sowie nachrichtendienstlichen Mitteln und Methoden;
− operative Mittel und Methoden der Diensteinheiten der Linie IX sowie anderer
Linien, wie z. B. der Spezialisten für Schriftenfahndung und der Spezialisten der
Diensteinheiten der Linie XVIII für die Bearbeitung von Bränden und Störungen;
− Möglichkeiten der Spezialfunkdienste des MfS;
− operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen
sowie von Nachrichtenverbindungen;
− kriminaltechnische Mittel und Methoden;
− spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Operativ-Technischen
Sektors, z. B. zur Erarbeitung von Untersuchungsberichten, Expertisen und Gut­
achten;
− Nutzung der Informationsspeicher der Diensteinheiten der Linie VI über den
grenzüberschreitenden Verkehr sowie der Informationsspeicher anderer Dienst­
einheiten. Zur Gewinnung von erforderlichen Informationen für die Bearbeitung Operativer Vor­
gänge sind auch die Möglichkeiten der DVP, der Zollverwaltung der DDR, anderer
Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie
gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zielstrebig zu nutzen.
2.6 Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung
2.6.1 Zielstellung und Anwendungsbereiche von Maßnahmen der Zersetzung
Maßnahmen der Zersetzung sind auf das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Ver­
stärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften
zu richten, durch die sie zersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feind­
lich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert,
wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden.
In Abhängigkeit von der konkreten Lage unter feindlich-negativen Kräften ist auf die
Einstellung bestimmter Personen, bei denen entsprechende Anknüpfungspunkte vor­
handen sind, dahingehend einzuwirken, dass sie ihre feindlich-negativen Positionen
aufgeben und eine weitere positive Beeinflussung möglich ist.
Zersetzungsmaßnahmen können sich sowohl gegen Gruppen, Gruppierungen und Or­
ganisationen als auch gegen einzelne Personen richten und als relativ selbstständige
Art des Abschlusses Operativer Vorgänge oder im Zusammenhang mit anderen Ab­
schlussarten angewandt werden.
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, dass bei politisch­
operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der
offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden.
Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden:
− wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge die erforderlichen Beweise für das
Vorliegen eines Staatsverbrechens oder einer anderen Straftat erarbeitet wurden
und der jeweilige Operative Vorgang aus politischen und politisch-operativen
Gründen im Interesse der Realisierung eines höheren gesellschaftlichen Nutzens
nicht mit strafrechtlichen Maßnahmen abgeschlossen werden soll;
− im Zusammenhang mit der Durchführung strafrechtlicher Maßnahmen, insbeson­
dere zur Zerschlagung feindlicher Gruppen sowie zur Einschränkung bzw. Unter­
bindung der Massenwirksamkeit feindlich-negativer Handlungen;
− zur wirksamen vorbeugenden Bekämpfung staatsfeindlicher Tätigkeit und anderer
feindlich-negativer Handlungen, wie z. B.
• zur Verhinderung des staatsfeindlichen Wirksamwerdens negativer Gruppie­
rungen,
• zur Einschränkung der Wirksamkeit politisch zersetzender Auffassungen
bzw. von schadenverursachenden Handlungen,
• gegen Organisatoren und Hintermänner staatsfeindlicher Tätigkeit im Opera­
tionsgebiet; − gegen Personen, Personengruppen und Organisationen, von denen Aktivitäten zur
Verbreitung bzw. Forcierung der politisch-ideologischen Diversion und anderer
subversiver Maßnahmen gegen die DDR ausgehen.
2.6.2 Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung
Die Festlegung der durchzuführenden Zersetzungsmaßnahmen hat auf der Grundlage
der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen
Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Indivi­
dualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der jeweils zu erreichen­
den Zielstellung zu erfolgen.
Bewährte anzuwendende Formen der Zersetzung sind:
− systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Pres­
tiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und dis­
kreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit eben­
falls diskreditierender Angaben;
− systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur
Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen;
− zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimm­
ten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen
Perspektive;
− Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von
Gruppen, Gruppierungen und Organisationen;
− Erzeugen bzw. Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen,
Gruppierungen und Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher
Schwächen einzelner Mitglieder;
− Beschäftigung von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen mit ihren inter­
nen Problemen mit dem Ziel der Einschränkung ihrer feindlich-negativen Hand­
lungen;
− örtliches und zeitliches Unterbinden bzw. Einschränken der gegenseitigen Bezie­
hungen der Mitglieder einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation auf der
Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen, z. B. durch Arbeitsplatzbindun­
gen, Zuweisung örtlich entfernt liegender Arbeitsplätze usw.
Bei der Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen sind vorrangig zuverlässige, be­
währte, für die Lösung dieser Aufgaben geeignete IM einzusetzen.
Bewährte Mittel und Methoden der Zersetzung sind:
− das Heranführen bzw. der Einsatz von IM, legendiert als Kuriere der Zentrale,
Vertrauenspersonen des Leiters der Gruppe, übergeordnete Personen, Beauftragte
von zuständigen Stellen aus dem Operationsgebiet, andere Verbindungspersonen
usw.; − die Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, Telegramme, Telefonanrufe
usw., kompromittierender Fotos, z. B. von stattgefundenen oder vorgetäuschten
Begegnungen;
− die gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen einer Gruppe,
Gruppierung oder Organisation;
− gezielte Indiskretionen bzw. das Vortäuschen einer Dekonspiration von Abwehr­
maßnahmen des MfS;
− die Vorladung von Personen zu staatlichen Dienststellen oder gesellschaftlichen
Organisationen mit glaubhafter oder unglaubhafter Begründung.
Diese Mittel und Methoden sind entsprechend den konkreten Bedingungen des jewei­
ligen Operativen Vorganges schöpferisch und differenziert anzuwenden, auszubauen
und weiterzuentwickeln.
2.6.3 Das Vorgehen bei der Ausarbeitung und Durchführung von Zersetzungsmaß­
nahmen
Voraussetzung und Grundlage für die Ausarbeitung wirksamer Zersetzungsmaßnah­
men ist die gründliche Analyse des Operativen Vorganges, insbesondere zur Herausar­
beitung geeigneter Anknüpfungspunkte, wie vorhandener Widersprüche, Differenzen
bzw. von kompromittierendem Material.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse hat die exakte Festlegung der konkre­
ten Zielstellung der Zersetzung zu erfolgen.
Entsprechend der festgelegten Zielstellung hat die gründliche Vorbereitung und Pla­
nung der Zersetzungsmaßnahmen zu erfolgen. In die Vorbereitung sind – soweit not­
wendig – unter Wahrung der Konspiration die zur Bearbeitung des jeweiligen Operati­
ven Vorganges eingesetzten bzw. einzusetzenden IM einzubeziehen.
Die Pläne der Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen bedürfen der Bestätigung
durch den Leiter der jeweiligen Haupt-/selbstständigen Abteilung bzw. Bezirksverwal­
tung/Verwaltung.
Pläne zur Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen gegen
─ Organisationen, Gruppen, Gruppierungen oder einzelne Personen im Operations­
gebiet,
─ Personen in bedeutsamen zentralen gesellschaftlichen Positionen bzw. mit interna­
tionalem oder Masseneinfluss
sowie in anderen politisch-operativ besonders bedeutsamen Fällen sind mir bzw. mei­
nem jeweils zuständigen Stellvertreter zur Bestätigung vorzulegen.
Die Durchführung der Zersetzungsmaßnahmen ist einheitlich und straff zu leiten. Dazu
gehört die ständige inoffizielle Kontrolle ihrer Ergebnisse und Wirkung. Die Ergebnis­
se sind exakt zu dokumentieren.
Entsprechend der politisch-operativen Notwendigkeit sind weitere politisch-operative
Kontrollmaßnahmen festzulegen und durchzuführen. 2.7 Das Herauslösen der IM aus der Bearbeitung Operativer Vorgänge
2.7.1 Ziele und Grundsätze des Herauslösens
Mit dem Herauslösen ist zu sichern, dass
− die Konspiration der im Operativen Vorgang eingesetzten IM gewährleistet wird
und sie für die weitere Arbeit am Feind erhalten bzw. dafür noch bessere Mög­
lichkeiten geschaffen werden;
− durch die Nutzung und Schaffung günstiger Umstände, Bedingungen oder Situati­
onen der Feind nachhaltig von den IM abgelenkt wird und die Ursachen für die
Entlarvung in vom MfS angestrebten Zusammenhängen sucht und findet;
− die Tatsache sowie die Art und Weise des Einsatzes der IM gegenüber den bear­
beiteten Personen, ihrer Umgebung, den feindlichen Stellen sowie der Öffentlich­
keit konspiriert und geheimgehalten wird und dadurch die persönliche Sicherheit
der IM gewährleistet ist sowie ihr Vertrauen zum MfS weiter gefestigt wird.
Das Herauslösen der IM ist in allen Operativen Vorgängen als eine ständige und offen­
sive Aufgabenstellung anzusehen und durchzusetzen. Es ist so früh wie möglich vor­
zubereiten und zu planen.
Entsprechend dem Bearbeitungsstand ist das Herauslösen kontinuierlich und zielstre­
big, vor allem durch eine gut durchdachte Auftragserteilung, Instruierung und Legen­
dierung der IM zu verwirklichen. Auf der Grundlage der exakten Berichterstattung der
IM sind alle Hinweise, die für das Herauslösen Bedeutung haben oder haben können,
herauszuarbeiten und sorgfältig zu nutzen. Ausgehend von der Spezifik des Operativen
Vorgangs ist einzuschätzen bzw. festzulegen:
− der weitere politisch-operative Einsatz und die wesentlichsten Aufgabenstellungen
der herauszulösenden IM;
− der Charakter, konkrete Inhalt sowie die Tiefe des Vertrauensverhältnisses zwi­
schen den IM und den verdächtigen Personen, die Umstände und Bedingungen,
unter denen die IM die operativ bedeutsamen Informationen und Beweise einer
staatsfeindlichen Tätigkeit oder anderen Straftat erarbeitet haben, Art und Umfang
der scheinbaren Beteiligung der IM an Straftaten;
− der Charakter und der Beweiswert der erarbeiteten Beweise und damit die Be­
weislage insgesamt;
− die mögliche Nutzung dritter Personen bzw. die Schaffung günstiger Umstände,
um von den herauszulösenden IM abzulenken.
Die Leiter haben zu sichern, dass im Verlauf der Bearbeitung und des Abschlusses
Operativer Vorgänge das Herauslösen der eingesetzten IM gewährleistet wird.
2.7.2 Varianten des Herauslösens
Bewährte Varianten des Herauslösens sind:
− das Organisieren des scheinbar zufälligen Auffindens oder Entdeckens von Be­
weismitteln; − der Einsatz von IM, um Zeugen strafbarer9
Handlungen zu einer Anzeige oder
Mitteilung bei den Schutz- und Sicherheitsorgangen bzw. zuverlässigen offiziellen
Kräften zu bewegen;
− das Einleiten von strafprozessualen Maßnahmen wegen der Begehung von Strafta­
ten der allgemeinen Kriminalität sowie die Ausnutzung von Kenntnissen über die
Verletzung von Rechtsnormen außerhalb des Strafrechts, um dadurch zu Bewei­
sen für eine staatsfeindliche Tätigkeit zu gelangen;
− die Anwendung der Zersetzung, um nachhaltig von herauszulösenden IM abzu­
lenken;
− die Verbreitung von Beweistatsachen in einem größeren Personenkreis;
− die Befragung Verdächtiger gemäß § 95 (2) StPO;
− die Festnahme bearbeiteter Personen nach einer vorangegangenen Vernehmung
Dritter.
Diese Varianten sind, ausgehend von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Ope­
rativen Vorganges, einzeln oder kombiniert schöpferisch anzuwenden.
Die Bestätigung des konkreten Vorgehens zum Herauslösen und der dazu erforderli­
chen politisch-operativen Maßnahmen obliegt den zuständigen Leitern. Sie haben zu
sichern, dass die dazu notwendigen Abstimmungen mit der Untersuchungsabteilung
und anderen Fachabteilungen erfolgen.
2.8 Der Abschluss der Bearbeitung Operativer Vorgänge
2.8.1 Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlussarten
Der Abschluss Operativer Vorgänge hat stets den politischen Interessen der DDR zu
dienen. Die dafür erforderlichen politisch-operativen Voraussetzungen sind in der Be­
arbeitung und beim Abschluss zu schaffen bzw. maximal zu nutzen. Die Leiter haben
zu sichern, dass bereits während der Bearbeitung Operativer Vorgänge alle Möglich­
keiten zur Stärkung der DDR, z. B. zur Unterstützung von Maßnahmen in der Außen­
politik, im Außenhandel, auf ökonomischem und wissenschaftlich-technischem Gebiet
rechtzeitig erkannt und zielstrebig genutzt werden.
Das Ziel des Abschlusses muss darin bestehen:
− die vorliegende und bereits erkannte staatsfeindliche Tätigkeit bzw. andere
Straftaten möglichst umfassend zu beweisen und zu unterbinden10;
− ihre konkreten Ursachen, begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Ein­
flussnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe,
Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen
weitgehend auszuräumen;
9 Druckfehler gemäß beiliegendem Korrekturblatt handschriftlich korrigiert.
10 Druckfehler gemäß beiliegendem Korrekturblatt handschriftlich korrigiert. − weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern
und Maßnahmen zur Gewährleistung oder Wiederherstellung von Sicherheit und
Ordnung im jeweiligen Bereich einzuleiten bzw. diese zu erhöhen;
− die innere Sicherheit im Verantwortungsbereich maximal zu gewährleisten und
damit die Politik von Partei und Regierung insgesamt durchsetzen zu helfen.
Arten des Abschlusses Operativer Vorgänge sind insbesondere:
− Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit bzw. ohne Haft;
− Überwerbung;
− Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung;
− Anwerbung;
− Verwendung des Vorgangsmaterials als kompromittierendes Material gegenüber
Konzernen, Betrieben, Institutionen, staatlichen Organen der BRD, anderer
nichtsozialistischer Staaten bzw. Westberlins;
− Einleitung spezifischer Maßnahmen gegen bevorrechtete Personen;
− Übergabe von Material über Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere
Schutz- und Sicherheitsorgane;
− öffentliche Auswertung bzw. Übergabe von Material an leitende Partei- und
Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur
Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.
Bei jedem Vorgangsabschluss sind jene Abschlussarten bzw. auch Teilabschlüsse fest­
zulegen, die den größten sicherheitspolitischen Nutzen erbringen.
Die Leiter haben bei der Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung von Operativen
Vorgängen unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ständig
zu prüfen, ob die politisch-operativen Zielstellungen mit der notwendigen Qualität und
im notwendigen Umfang, insbesondere durch den Nachweis des dringenden Verdachts
einer Straftat, realisiert wurden bzw. vorhandene oder drohende Gefahrenzustände, wie
geplante Terrorverbrechen, gewaltsame Grenzdurchbrüche, Geiselnahmen, den Ab­
schluss notwendig machen.
Die Hauptabteilungen bzw. Abteilungen der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen ha­
ben die vorgangsbearbeitenden Diensteinheiten beim Abschluss von Operativen Vor­
gängen zu unterstützen. Das hat, insbesondere durch aktive Mitwirkung bei der Erar­
beitung von Beweisen, beim Einsatz der operativen Kräfte und Mittel sowie durch ge­
meinsame Festlegung und Realisierung der politisch-operativ zweckmäßigsten Ab­
schlussart zu erfolgen.
2.8.2 Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Ope­
rativer Vorgänge
Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und
Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den
Abschluss zu beurteilen und die Art des Abschlusses festzulegen.
Dazu ist es – insbesondere unter Beachtung der konkreten Klassenkampfsituation bzw.
politisch-operativen Lage – erforderlich:
− das Vorgangsmaterial analytisch zu durchdringen, um seine politisch-operative
und strafrechtliche Bedeutsamkeit festzustellen;
− die Tatbestandsmäßigkeit des im Operativen Vorgang erarbeiteten Materials, den
Charakter und Umfang der Straftat, ihre gesellschaftsschädigenden Folgen, die
Mittel und Methoden ihrer Begehung und Verschleierung sowie die mit der Tat
angestrebten Ziele herauszuarbeiten (objektive und subjektive Anforderungen,
Beteiligungsformen, Entwicklungsstadien);
− die Beweislage in be- und entlastender Hinsicht einzuschätzen (strafprozessual
verwertbare und inoffizielle, direkte und indirekte Beweise, Beweiswert,
Beweisführungsmöglichkeiten);
− Möglichkeiten der Herauslösung der IM bzw. den Stand der dazu bereits eingelei­
teten politisch-operativen Maßnahmen zu prüfen;
− den Verdächtigen möglichst allseitig sowie den Inhalt und Umfang seiner Verbin­
dungen zu beurteilen.
Im Ergebnis dieser Einschätzung ist durch die Leiter vorzuschlagen bzw. zu entschei­
den, mit welcher Zielstellung der konkrete Operative Vorgang abzuschließen ist, wel­
che Abschlussart die größte gesellschaftliche Wirksamkeit hat bzw. welcher politisch­
operative Nutzeffekt mit ihr für die weitere Arbeit am Feind sowie die ideologische
Offensive der Partei erzielt werden kann.
Beim Abschluss Operativer Vorgänge ist durch die vorgangsbearbeitende Dienstein­
heit – in Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen – ein Abschlussbericht zu
fertigen. Dieser muss die erreichten wesentlichen politisch-operativen und strafrechtli­
chen Ergebnisse, insbesondere die geschaffenen Beweise und den erreichten Stand bei
der Klärung der Verdachtsgründe und der Herauslösung der IM, ausweisen sowie den
Vorschlag zum Abschluss und die zu wählende Abschlussart begründen.
Im Abschlussbericht müssen vorgesehene weitere politisch-operative Maßnahmen, wie
Einleitung der OPK, Reisesperren u. a., zu den im Operativen Vorgang erfassten Per­
sonen ersichtlich sein. Der Abschlussbericht muss eine rationelle Wiedergewinnung
erarbeiteter Informationen für die künftige politisch-operative Arbeit ermöglichen.
Die Bestätigung des Abschlussberichtes und der darin enthaltenen Vorschläge erfolgt
─ in den Hauptabteilungen/selbstständigen Abteilungen durch die Leiter oder deren
Stellvertreter,
─ in den Bezirksverwaltungen/Verwaltungen durch die Leiter der Bezirksverwal­
tungen/Verwaltungen oder deren Stellvertreter Operativ. 2.8.3 Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung
politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluss
Der Abschluss von Operativen Vorgängen ist so vorzubereiten und durchzuführen,
dass die vorgesehene Zielstellung mit hoher Qualität erreicht wird. Das dazu erforder­
liche operativ-taktische Vorgehen, insbesondere zur Erarbeitung weiterer Beweismit­
tel, zur Schadenverhütung, zur Ausräumung begünstigender Bedingungen und Um­
stände ist festzulegen und durch die Leiter zu bestätigen.
Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt-/selbstständigen
Abteilung bzw. Bezirksverwaltung/Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen
vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsver­
fahren durch den Leiter der Hauptabteilung IX bzw. der Bezirksverwal­
tung/Verwaltung.
Die Durchführung von Ermittlungsverfahren obliegt der Untersuchungsabteilung und
hat unter strikter Einhaltung der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbe­
sondere der StPO, zu erfolgen. Die vorgangsbearbeitenden Diensteinheiten und zu­
ständigen Fachabteilungen haben mit der Untersuchungsabteilung bei Einleitung von
Ermittlungsverfahren insbesondere festzulegen:
− Art und Weise der Verhaftung oder Festnahme sowie der Durchsuchung und Be­
schlagnahme;
− politisch-operativ zu beachtende Umstände in der Erstvernehmung, um eine
schnelle Aussagebereitschaft zu erreichen;
− erforderliche politisch-operative Maßnahmen zur Kontrolle der verdächtigen Per­
sonen bei Ermittlungsverfahren ohne Haft;
− die unverzügliche Überprüfung von Aussagen und andere Maßnahmen zur Erar­
beitung und Sicherung weiterer strafprozessual verwertbarer Beweise sowie den
Informationsfluss über alle das Ermittlungsverfahren betreffenden Fragen;
− die Weiterführung des Herauslösens der IM;
− politisch-operative Maßnahmen zur Schadenverhütung sowie zur Feststellung von
Reaktionen der imperialistischen Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Or­
ganisationen und Kräfte, der Hintermänner, Inspiratoren, Mittäter, Angehörigen
usw.
Soweit erforderlich, sind solche Entscheidungen auch bei anderen Abschlussarten zu
treffen.
Bei allen Abschlussarten sind grundsätzlich Konsultationen mit der Untersuchungsab­
teilung vorzunehmen. Die mit und nach dem Abschluss Operativer Vorgänge arbeits­
teilig zu lösenden Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie
zur Ausräumung begünstigender Bedingungen und Umstände haben dabei im Mittel­
punkt zu stehen. Die Leiter der vorgangsbearbeitenden Diensteinheiten haben dazu
gemeinsam mit den zuständigen Leitungen der Partei und den staatlichen Leitern ent­sprechende Festlegungen zu treffen sowie darauf Einfluss zu nehmen, dass die not­
wendigen Maßnahmen ausgearbeitet und durchgeführt werden.
Die eingeleiteten Maßnahmen sind durch den Einsatz operativer Kräfte und Mittel zu
kontrollieren bzw. zu unterstützen, um auch nach dem Vorgangsabschluss die Realisie­
rung der angestrebten Ziele zu gewährleisten.
Die Durchführung strafprozessualer Maßnahmen oder rechtlicher Sanktionen sowie
die verstärkte Einschaltung des Staatsanwaltes im Rahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht
obliegt der Untersuchungsabteilung oder wird von ihr veranlasst. Die Übergabe von
Materialien an andere Schutz- und Sicherheitsorgane, andere Staats- und wirtschafts­
leitende Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftliche Or­
ganisationen hat entsprechend meinen grundsätzlichen Weisungen zur Informationstä­
tigkeit des MfS an leitende Partei- und Staatsfunktionäre zu erfolgen.
Alle Materialien aus den Bereichen der Haupt-/selbstständigen Abteilungen und be­
sonders bedeutsame operative Materialien aus den Bereichen der Bezirksverwaltun­
gen/Verwaltungen sind mir zur Entscheidung vorzulegen.
Die Ergebnisse wichtiger politisch-operativer Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
Abschluss Operativer Vorgänge sind in den Operativen Vorgängen zu dokumentieren.
2.8.4 Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung
Operativer Vorgänge
Die Bearbeitung Operativer Vorgänge ist einzustellen, wenn
− die Verdachtsgründe, die zum Anlegen des Operativen Vorganges führten, ein­
deutig und nachweisbar widerlegt und somit weder Straftaten noch andere
Rechtsverletzungen begangen wurden bzw. die Voraussetzungen für eine Straf­
verfolgung nicht mehr gegeben sind (wie Verjährung, Tod des Verdächtigen, Zu­
rechnungsunfähigkeit) oder
− zurzeit objektiv keine Möglichkeiten vorhanden sind, die Verdachtsgründe zu
klären.
Die Leiter der die Operativen Vorgänge führenden Diensteinheiten haben zu sichern,
dass die Gründe für das Einstellen von Operativen Vorgängen gewissenhaft geprüft,
notwendige vorbeugende oder der Einhaltung/Wiederherstellung der Gesetzlichkeit
dienende Maßnahmen eingeleitet bzw. veranlasst und Abschlussberichte gefertigt wer­
den. Die Entscheidung über das Einstellen treffen die für das Anlegen und den Ab­
schluss Operativer Vorgänge entscheidungsberechtigten Leiter. Durch sie ist gleichzei­
tig zu prüfen, ob zu festgestellten Rechtsverletzungen, Mängeln, Missständen usw.
eine öffentliche Auswertung bzw. die Übergabe von Material an leitende Partei- und
Staatsfunktionäre erfolgen soll.
Abgelegte Operative Vorgänge sind, insbesondere beim Bekanntwerden neuer operativ
bedeutsamer Tatsachen zur Person und zum Sachverhalt, bei Veränderungen der poli­
tisch-operativen Lage sowie daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen durch die Diensteinheit, die den jeweiligen Operativen Vorgang bearbeitete oder in deren
Zuständigkeitsbereich die Person anfällt, erneut einzuschätzen und auf die Notwendig­
keit einer Wiederaufnahme der Bearbeitung zu überprüfen.
3. Grundsätzliche Aufgaben der Leiter zur Qualifizierung der Entwick­
lung und Bearbeitung Operativer Vorgänge
3.1 Analysierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im
Verantwortungsbereich sowie die Festlegung erforderlicher Maßnahmen
Die bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbe­
reich erzielten Ergebnisse sind ständig und im Zusammenhang mit der Erarbeitung der
Jahresanalyse einzuschätzen.
Die Ziele und Aufgaben der Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operati­
ver Vorgänge sind entsprechend der Richtlinie Nr. 1/70 in die Arbeitspläne der Leiter
aufzunehmen.
Durch die analytische Tätigkeit sind insbesondere zu bewerten:
− die Erarbeitung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge und deren si­
cherheitspolitische Bedeutung;
− die Qualität der Beweisführung, insbesondere der politisch-operative Wert und die
Verwendbarkeit der gewonnenen inoffiziellen und offiziellen Beweismittel für ei­
ne wirksame Feindbekämpfung;
− erfolgreiche Abschlüsse Operativer Vorgänge entsprechend den im Abschnitt 2.8
angeführten Abschlussarten und die damit erzielte sicherheitspolitische Wirkung;
− erreichte Aufklärungsergebnisse über die Geheimdienste, andere feindliche Zent­
ren, Organisationen und Kräfte sowie deren Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel
und Methoden;
− erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr bzw. Einschränkung geplanter
feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadenverhinderung und Auf­
rechterhaltung bzw. Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung;
− die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie
die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen
Nutzen;
− die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge;
− erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, bei der vorbeu­
genden Verhinderung von Schäden und Gefahren und erkannte Ursachen für die
Nichtrealisierung festgelegter Zielstellungen für die Entwicklung und Bearbeitung
Operativer Vorgänge;
− die Veränderungen im Bestand und in der sicherheitspolitischen Bedeutung Ope­
rativer Vorgänge im Vergleich zum Vorjahr; − die Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen zur Qualifizierung der Bearbeitung
Operativer Vorgänge;
− die von den Leitern und operativen Mitarbeitern bei der Entwicklung und Bearbei­
tung Operativer Vorgänge geleistete Arbeit, Ergebnisse der Zusammenarbeit mit
anderen Diensteinheiten sowie das Zusammenwirken mit anderen Organen.
Die bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge sowie durch gründli­
che Auswertung abgeschlossener Operativer Vorgänge gewonnenen Erkenntnisse und
Erfahrungen sind sorgfältig zu speichern und für die Planung und Organisierung der
politisch-operativen Arbeit, insbesondere für
─ die weitere Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge
sowie
─ die systematische, vorgangsbezogene Qualifizierung und Entwicklung der opera­
tiven Mitarbeiter
ständig zu nutzen.
Jeder abgeschlossene Operative Vorgang ist hinsichtlich seiner Eignung zur Schulung
der operativen Mitarbeiter einzuschätzen.
Für die zentrale Aufbereitung geeigneter Operativer Vorgänge für Schulungszwecke
sind – bei Gewährleistung der erforderlichen Abstimmungen – die operativen Haupt-/
selbstständigen Abteilungen in enger Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Kader
und Schulung und der Juristischen Hochschule Potsdam verantwortlich.
Hervorragende Leistungen operativer Mitarbeiter bei der Entwicklung und Bearbei­
tung Operativer Vorgänge und wertvolle Beiträge anderer Diensteinheiten sind ent­
sprechend zu würdigen.
3.2 Gewährleistung der ständigen Einflussnahme auf die zielstrebige Entwick­
lung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich
Die Leiter haben ständig zu sichern, dass die Entwicklung von perspektivvollen Aus­
gangsmaterialien vorrangig in den politisch-operativen Schwerpunktbereichen und zur
Bearbeitung politisch-operativer Schwerpunkte erfolgt und die Operativen Vorgänge –
insbesondere die mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung – zügig und mit hoher
Qualität bearbeitet werden.
Dazu ist insbesondere erforderlich:
− Gewährleistung der Kontrolle und Übersicht über die Entwicklung von Aus­
gangsmaterialien für Operative Vorgänge;
− Differenzierung der Operativen Vorgänge im Verantwortungsbereich nach ihrer
sicherheitspolitischen Bedeutung;
− Bestimmung des Einsatzes der operativen Kräfte, Konzentration der qualifiziertes­
ten operativen Kräfte auf die Operativen Vorgänge mit hoher sicherheitspoliti­
scher Bedeutung, Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen entsprechend den politisch-operativen Erfor­
dernissen;
− Festlegung der Verantwortlichkeit für die Anleitung und Kontrolle der für die
Bearbeitung der Operativen Vorgänge verantwortlichen operativen Mitarbeiter,
Festlegung der persönlichen Kontrolle und Anleitung bei Operativen Vorgängen
mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung;
− rechtzeitige und sorgfältige Entscheidungen über das Anlegen, über erforderliche
Maßnahmen zur zügigen Bearbeitung und zum Abschluss Operativer Vorgänge;
− exakte Kontrolle der qualitäts- und termingerechten Durchführung der in den
Operativplänen festgelegten politisch-operativen Maßnahmen;
− Unterstützung der operativen Mitarbeiter bei der Auswahl und beim Einsatz der
IM sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombina­
tionen;
− Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit
den Diensteinheiten der Linie IX;
− Organisierung der erforderlichen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten
und des Zusammenwirkens mit anderen Organen;
− Gewährleistung der ständigen Auswertung der im Prozess der Entwicklung und
Bearbeitung Operativer Vorgänge erarbeiteten Informationen über das Vorgehen
des Gegners, insbesondere über neue Pläne, Absichten, Mittel und Methoden und
Angriffsobjekte, sowie über entstehende Gefahren und Auswirkungen. Sofortige
Informierung der zuständigen Diensteinheiten und der zuständigen Partei- und
Staatsorgane sowie Einleitung der erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen;
− Gewährleistung der Durchführung erforderlicher politisch-operativer Maßnahmen
nach dem Abschluss Operativer Vorgänge wie z. B. die Gewährleistung der Si­
cherheit der IM, die Kontrolle der Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung
begünstigender Bedingungen und Umstände, die weitere Kontrolle von Verbin­
dungen der im Operativen Vorgang bearbeiteten Personen u. dgl.
Die Leiter der Haupt-/selbstständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen/Verwal­
tungen haben auf ihrer Linie bzw. in ihrem Verantwortungsbereich die operativen
Diensteinheiten bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen mit hoher sicherheits­
politischer Bedeutung wirksam zu unterstützen, insbesondere durch
− die ständige Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung;
− den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM;
− den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel.
Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in
Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu
sichern, dass alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und ex­
akt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert wer­
den. 3.3 Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der be­
freundeten sozialistischen Staaten
Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwir­
ken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich
ist, haben die Leiter der operativen Diensteinheiten Ersuchen an die Sicherheitsorgane
der befreundeten sozialistischen Staaten
− zur Durchführung politisch-operativer Maßnahmen durch die Sicherheitsorgane
der befreundeten sozialistischen Staaten,
− zur gemeinsamen Durchführung politisch-operativer Maßnahmen,
− um Zustimmung dieser Sicherheitsorgane zur Einbeziehung von Bürgern dieser
Staaten in die Bearbeitung Operativer Vorgänge bzw. in die inoffizielle und offi­
zielle Zusammenarbeit
nach Abstimmung mit dem Leiter der jeweils federführenden Diensteinheit an die Ab­
teilung X zu richten.
Die Übergabe im Prozess der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge er­
arbeiteter politisch-operativer Hinweise zu Personen und Sachverhalten, für deren wei­
tere Auswertung und Bearbeitung die Sicherheitsorgane der befreundeten sozialisti­
schen Staaten zuständig sind, hat analog zu erfolgen.
Ersuchen um Rechtshilfe an die Sicherheitsorgane befreundeter sozialistischer Staaten
(Festnahme, Durchsuchung, Vernehmung, Suche und Sicherung anderer strafprozessu­
aler Beweise) sind rechtzeitig mit der Hauptabteilung IX abzustimmen.
Fahndungsersuchen sind nach Abstimmung mit der Hauptabteilung IX über die Fahn­
dungsführungsgruppe einzuleiten und der Abteilung X zu übergeben.
Festnahmeersuchen bedürfen meiner Bestätigung.
Den Einsatz operativer Technik oder die operative Beobachtung durch die Sicherheits­
organe befreundeter sozialistischer Staaten betreffende Ersuchen sowie Ersuchen in
anderen politisch-operativ besonders bedeutsamen Fällen bedürfen der Bestätigung
durch mich bzw. meinen jeweils zuständigen Stellvertreter.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Die Registrierung Operativer Vorgänge, die Erfassung von Personen und Objek­
ten auf der Grundlage Operativer Vorgänge und die Führung der Vorgangsakten
haben entsprechend der 1. Durchführungsbestimmung zu dieser Richtlinie zu er­
folgen.
4.2 Diese Richtlinie ist von den Leitern der operativen Diensteinheiten persönlich
aufzubewahren. Über die Einsichtnahme ist Nachweis zu führen.
4.3 Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1.1.1976 in Kraft.

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Mobbing – Buchtipp: Günter Wallraff – Aus der schönen neuen Welt

Ricarda-iGF

Durch den Arbeitskreis Naujoks haben wir uns das Buch von Günter Wallraff zugelegt. Er beschreibt in dem Kapitel Mit aller Gewalt Anwälte des Schreckens ab S. 303 das Schicksal von Betriebsräten verschiedener Firmen, die von Arbeitgebern gemeinsam mit RA Naujoks entsorgt wurden. RA Naujoks und andere Rechtsanwälte schulen in Seminaren, wie man Betriebsräte und andere unkündbare Arbeitnehmer los wird.

Wir empfehlen Betriebsräten, sich mit der Problematik vertraut zu machen, denn es ist zu befürchten, dass diese Praxis Schule macht. RA Naujoks geht systematisch vor, wie bei einem Drehbuch zu einem schlechten Film. Dabei werden gezielt Gerüchte gestreut, die Belegschaft von Betriebsräten trennen. Arbeitnehmer werden aufgefordert sich vom Betriebsrat zu distanzieren. Ist ein Keil zwischen Betriebsrat und Belegschaft getrieben, werden Neuwahlen forciert und der Arbeitgeber ersetzt den Betriebsrat, teilweise durch Massenkündigungen seiner Mitglieder, durch willfähriges Personal.

Hat RA Naujoks seine schmutzige Arbeit erledigt, zieht er weiter, prahlt mit seinen angeblichen Erfolgen und hinterlässt verbrannte Erde. Die geschassten Betriebsräte verbringen ihre Zeit bei den Arbeitsgerichten oder in Kliniken, das Unternehmen hat Mühe seine Reputation wieder herzustellen und die Kranken- und Rentenversicherungen tragen letztlich den Schaden, damit auch unsere Volkswirtschaft.

Wenn Betriebsräte den Verdacht haben, hinter merkwürdigen Entwicklungen könnte sich RA Naujoks verbergen oder einer seiner Nachahmer, dann lest dieses Buch, damit ihr das Drehbuch versteht, werdet Mitglied des Arbeitskreises und wehrt euch! Wir helfen euch!

Aus der schönen neuen Welt – Günter Wallraff
Verlag Kiepenhauer & Witsch
ISBN 978-3-462-04315-0
€ 9,99



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Mobbing – Arbeitskreis Naujoks – Strafanzeige

Ricarda-iGF

Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15

20355 Hamburg
Hamburg, 14.06.2013

Nötigung durch Georg Hofers und RA Helmut Naujoks
Strafanzeige

Guten Tag,

wir sind mit einem neuen Fall von Mobbing und Nötigung durch den Rechtsanwalt Helmut Naujoks, Elbchausee 83, 22763 Hamburg konfrontiert worden. Dieser Anwalt wirbt auf seiner Internetseite http://www.anwaltskanzlei-naujoks.de und in den Medien damit, dass es ihm gelingt Betriebsräte und andere unkündbare Personen aus dem Unternehmen zu entfernen. In dem Buch Aus der schönen neuen Welt von Günter Wallraff sind entsprechende Vorfälle ab S. 301 nachzulesen. Ich habe von diesen Einzelfällen erst jetzt Kenntnis erlangt und erstatte hiermit Anzeige wegen Nötigung gegen Rechtsanwalt Helmut Naujoks und den ehemaligen Geschäftsführer der Kabel BW GmbH, Herrn Georg Hofer u.a.

Die beiden Herren haben Herrn Roland Renger, den Betriebsratsvorsitzenden der Kabel BW GmbH, mit einer Vielzahl von fristlosen Kündigungen überzogen, in der Absicht ihn zu zermürben und zur Aufgabe seines Arbeitsverhältnisses zu nötigen. Auch, wenn sich die Vorfälle im Jahre 2007 zugetragen haben, beginnt die Verjährungsfrist erst bei Kenntnis der Straftat zu greifen. Die Schadensersatzansprüche der Opfer verjähren bei Straftaten erst nach 30 Jahren.

Da Nötigung ein Offizialdelikt ist, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen von Amts wegen zu führen. Sollte beabsichtigt sein das Verfahren einzustellen, weil

1. der Täter nicht zu ermitteln ist, werden wir bei der Ermittlung behilflich sein
2. kein öffentliches Interesse, erklären wir ausdrücklich unser öffentliches Interesse und werden auch die Öffentlichkeit, inkl. Medien unterrichten, sobald das Aktenzeichen bekannt ist.

Wir haben die Bürgerinitiative Mobbing-Zentrale Arbeitskreis Naujoks gegründet, deren 1. Vorsitzende ich bin. Wir werden nach weiteren Betroffenen suchen und diese bitten, dem Arbeitskreis beizutreten. Sowohl die Mitglieder des Arbeitskreises, als auch alle Helfer und die Öffentlichkeit werden laufend über den Stand des Verfahrens informiert. Parallel zur Strafanzeige werden wir politisch relevante Stellen einschalten, sowie das Justizministerium. Es ist nicht hinnehmbar, dass seit 15 Jahren alle Strafverfahren eingestellt werden, wenn es um Mobbing geht.
Diese Strafanzeige wird im Internet veröffentlicht.

Mit freundlichem Gruß
M. Rolf



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