Eine kleine Apothekerin wurde so fertig gemacht, dass sie heulend zusammen brach. Sie lief zu ihrem Spind, nahm ihre Sachen und sagte unter Schluchzen zu ihrer Kollegin, sie würde jetzt zum Arzt gehen.
Ihre Chefin sah darin eine Eigenkündigung und zahlte ihr keinen Lohn.
Arbeitsgericht Hamburg 5 Ca 596//97 und Landesarbeitsgericht Hamburg 5 Sa 55/98
Kündigung hätte laut Tarifvertrag schriftlich erfolgen müssen. 14-Tage-Frist wurde versäumt. Eine Krankheit, die man schon spürt, darf angekündigt werden. Das Verfahren endete durch Vergleich in der 2. Instanz.
Die junge Apothekerin arbeitet heute zufrieden in einer großen Apotheke in Hamburg.