Mobbing ist ein eskalierter Konflikt.
Schenkt man ihm nicht die erforderliche Aufmerksamkeit,
verselbständigt er sich und gerät außer Kontrolle.
Der Schaden wirkt sich nicht nur auf das Opfer aus.
Alle Konflikt-Beteiligten leiden und werden krank.
Das Betriebsklima ist vergiftet. Die guten Mitarbeiter suchen das Weite.
Der Schaden für das Unternehmen geht in die Millionen.
Der volkswirtschaftliche Schaden beträgt jährlich mehrere Milliarden.
Das hat man in Europa verstanden.
Die Sozialpartner haben am 26.04.2007 in Brüssel
die Rahmenvereinbarung IP 07/569 unterzeichnet und sich geeinigt, gegenüber Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz eine Null-Toleranz-Strategie umzusetzen.
Dazu wurden den Nationalstaaten drei Jahre eingeräumt.
In Frankreich, Schweden und Österreich (für den Öffentlichen Dienst)
wurde dies umgesetzt in Form von Anti-Mobbing-Gesetzen.
Deutschland drückt sich bis heute davor – mit fadenscheinigen Ausreden.
Das ändert nichts daran, dass sich diese Rahmenvereinbarung auf alle europäischen Arbeitgeber auswirkt. In welcher Form ein Arbeitgeber eine Null-Toleranz-Strategie umsetzt, gehört sicherlich in den Bereich der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit, solange alle anderen Gesetze eingehalten werden. Dazu gehören Art 1 GG, § 75 BetrVG, entsprechende Rechtsvorschriften der jeweiligen Personalvertretungsgesetze und Vorschriften des Arbeitsschutzes, hier insbesondere zum Themenkomplex psychische Belastungen am Arbeitsplatz.
Einige Arbeitgeber haben sich entschlossen, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen abzuschließen und/oder Mobbingbeauftragte zu bestellen.
Dabei wurden und werden viele Fehler gemacht.
Häufigster Fehler dürfte wohl sein, einfach
ein Betriebsratsmitglied zum Mobbing-Beauftragten zu bestellen,
in der Hoffnung, er könne das so nebenbei mit erledigen,
die Opfer würden sich dann wohl schon melden.
Womöglich liegt das Büro noch gegenüber dem des Personalchefs
und man darf sicher sein, dass niemand den Mobbing-Beauftragten
jemals aufsuchen wird. Es ist ohnehin naiv zu glauben,
wenn ein Mobbing-Beauftragter bestellt ist, würden die Betroffenen
sich schon von allein melden.
Natürlich gehört es zu den Aufgaben des Mobbing-Beauftragten,
Ansprechpartner für Betroffene zu sein.
Das ist jedoch nur ein winziger Teil seiner wichtigen Funktion.
Zuvorderst ist seine Aufgabe die Rahmenvereinbarung IP 07/569 praktisch umzusetzen, damit gewährleistet ist, dass Mobbing oder Bossing, Gewalt am Arbeitsplatz und sexuelle Übergriffe nicht stattfinden.
Sorge zu tragen für ein gesundes, förderndes Betriebsklima
ist sein alltäglicher Auftrag, im Interesse der Arbeitnehmer und im Interesse des Unternehmens und seiner Reputation. Gerade deshalb ist es wichtig,
dass der Mobbing-Beauftragte weder der Geschäftsleitung noch dem Betriebs- oder Personalrat zu nahe steht, denn er soll beide kompetent beraten.
Ist dem Mobbing-Beauftragten freie Hand gegeben, kann er sich vielfältig Informationen beschaffen über die Zufriedenheit der Mitarbeiter, deren Gesundheit, Arbeitsabläufe, psychische Belastungen u.v.m. – Weil hier viele vertrauliche Informationen gesammelt werden, ist es erforderlich, dass diese niemandem – wirklich niemandem – zugänglich sind. Neben Mitarbeiter-Befragungen kann ein Mobbing-Beauftragter auch selbst aktiv werden und Praxis-Tage in den verschiedenen Abteilungen verbringen.
Dann weiß er aus eigener Erfahrung, wie schwer die einzelnen Arbeiten sind und wie belastend sie für die Arbeitnehmer sein können.
Weiterbildungen sind erforderlich, vor allen Dingen in den Bereichen Moderation, Verhandlungs-Techniken, Erhebung empirischer Daten usw.
Man mag im ersten Moment denken, eine Mediations-Ausbildung sei von Vorteil.
Eine Mediation sollte allerdings niemals zu den Aufgaben des Mobbing-Beauftragten gehören! Er sollte vielmehr heraus arbeiten, ob eine Mediation zielführend ist und behilflich sein, einen Mediator zu finden, mit dem alle Konfliktparteien gut leben können. Wer ein guter Mobbing-Beauftragter sein will, muss stets neutral bleiben und möglichst nicht Teil des Systems sein.
Was gehört zum System?
Das große System ist das Unternehmen an sich.
Die kleineren Systeme sind die Abteilungen, darunter die Teams,
Gruppen, selbst, wenn sie nur aus zwei Personen bestehen.
Ein Mobbing-Beauftragter, der vom Unternehmen bezahlt wird, ist also immer auch Teil des Systems. Die Ausgestaltung seiner Befugnisse (und sein Etat) entscheiden letztlich wie wirkungsvoll seine Arbeit ist.
Wer einen Mobbing-Beauftragten bestellt, was ich ausdrücklich begrüße,
sollte sich viele Gedanken machen …
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –
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Meine Schwester wird in Stuttgart von ihrem Schulleiter seit über einem Jahr systematisch gemobbt. Sie hat ein detailliertes Mobbingtagebuch angelegt. Welche Stellen gibt es in Stuttgart an die sie sich wenden kann? Oder wo kann sie sich Rechtsbeistand einholen, z.B. gibt es Rechtsanwälte die auf Mobbingverfahren spezialisiert sind?
Ist es ratsam und zu empfehlen als BR.Mitglied gleichzeitig als Mobbingbeauftragter zu arbeiten?
Mein Bruder ist im Halböffentlichen Dienst und ist nebenbei Selbstständig. Diese Selbstständigkeit besteht schön länger als seine Arbeitsstelle im Halböffentlichen Dienst und ist angemeldet und auch schon von seinem Arbeitgeber beauftragt worden. Jetzt wird er von seinem direkten Vorgesetzten gemobbt. Wie kann man ihm helfen? Er hat schon gesundheitliche Probleme dadurch.