Mobbing-Alarm an Hessens Schulen -Impressumspflicht

„Kinder, Lehrer und Eltern sind bestürzt und fassungslos: Eine Mobbing-Seite im Internet sorgt für Angst an unseren Schulen. Die Frankfurter Wöhlerschule warnt nun offiziell vor dieser Seite.

Beschimpfen, beleidigen und denunzieren: Auf einer neuen Internetseite ist das besonders leicht möglich – und zwar anonym. Schlimmer ist jedoch, dass weder die Beiträge gelöscht werden können, noch kann die IP-Adresse verfolgt werden – frech wirbt der Betreiber sogar damit. Die Mobbing-Seite, deren Name hr3 aus Rücksicht auf die oft minderjährigen Mobbing-Opfer nicht veröffentlicht, stammt aus Neuseeland. Detailliert sind hessische und andere Schulen aufgelistet. Völlig anonym können Teenager Mitschüler mobben.

Schulleiter wendet sich an Schüler und Eltern
Vergangene Woche schickte der Leiter der Frankfurter Wöhlerschule, Norbert Rehner, einen Brief mit einem Hilferuf an die Eltern. Darin warnt er, die Internetplattform begünstige Mobbing. Er schreibt: „Darin werden Jugendliche geradezu ermuntert, andere zu mobben, zum Beispiel, indem garantiert wird, dass Absender beziehungsweise Verfasser durch Verschlüsselung nicht zurückverfolgt werden können, also auch Anzeigen ins Leere laufen. Dazu kommt, dass es offensichtlich überhaupt keinen Filter oder irgendwelche Beschränkungen gibt.“ Weiter heißt es in dem Elternbrief, „die Jugendlichen können also völlig unbesorgt alles Mögliche, selbst die übelsten Behauptungen über Mitschüler und Mitschülerinnen aufstellen und machen auch Gebrauch davon, leider auch an unserer Schule.“

Abstimmungen über die hässlichsten Schüler
In den Einträgen zur Wöhlerschule sollen beispielsweise zwei Mädchen etwa als „die größten Schlampen auf der ganzen Schule“ bezeichnet worden sein. Andere Nutzer riefen auf der Internetseite zu Abstimmungen über die hässlichsten Schüler der Klasse auf. Noch sind der Polizei die Hände gebunden. Erst, wenn ein gemobbter Schüler wirklich Anzeige erstattet, beispielsweise wegen Verleumdung oder Beleidigung, kann das Internetkommissariat tätig werden.

Schon Erfahrung mit Internet-Mobbing? Schreiben Sie uns!
Haben auch Sie schon Erfahrungen mit diesem Portal oder anderen Internetseiten gemacht oder wurden Sie oder Ihre Kinder schon gemobbt? Schreiben Sie uns auf der hr3-Facebook-Seite.“

Quelle: hr-online.de

Immer wieder haben wir mit Fällen von Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking zu tun. Versucht man gegen die Täter vorzugehen, dann sind Kripo und Staatsanwaltschaften hilflos. Die IP-Adressen landen im Nirwana.

Feigheit ist Mode geworden. Es ist inn ein Impressum irgendwo im Ausland zu besitzen und anonym über andere herzufallen. Höchste Zeit für unsere Regierung sich Gedanken zu machen. Es sollte möglich sein jeden Betreiber zu einem Impressum zu verpflichten mit einer ladungsfähigen Anschrift. Stellt sich heraus, dass eine Anschrift nicht ladungsfähig ist, muss man den Betreiber belangen und die Seite vom Netz nehmen können.

Nur so sind die Opfer von Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking zu schützen.

Wir arbeiten an diesem Thema schon lange, besonders im Bereich Mobbing unter Schülern. Hier müssen internationale Vereinbarungen her.

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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2 Antworten zu Mobbing-Alarm an Hessens Schulen -Impressumspflicht

  1. Ricarda sagt:

    Hallo Heiner,

    die Chinesen löschen deutsche Seiten und sperren sie. Das wird man also ohnehin in einigen Staaten nicht verhindern können. Daum geht es ja auch nicht.

    Jeder kann seine Meinung sagen, aber bitte mit Impressum und im Rahmen der freien Meinungsäußerung. Haßreden, Beleidigungen, psychische Gewalt oder Mobbing und Stalking gehören nicht dazu. Wer im Internet anonym Straftaten begeht oder auf seiner Seite zuläßt muss belangt werden können. Das geht nur durch eine internationale Impressumspflicht mit ladungsfähiger Anschrift. Stellt sich heraus, dass die Anschrift im Impressum falsch ist, muss die Verpflichtung bestehen, die Seite vom Netz zu nehmen, auch im Interesse der Provider, die sonst selbst in der Haftung sind.

    Im Übrigen ist es ein Irrtum zu glauben, eine im Ausland gehostete Seite würde vor dem Zugriff durch Geschädigte schützen. In anderen Staaten sind die Gesetze zum Schutz von Kindern oft noch viel schärfer.

  2. Wenn eine internationale Vereinbarung bestimmen soll, was im Internet veröffentlicht werden darf und was nicht, ist es unwahrscheinlich, dass die Kriterien unserer deutschen oder europäischen Rechtsauffassung entsprechen. Wenn deutsche Behörden die Möglichkeit bekommen, eine Seite zu löschen, die z.B. in China gehostet ist, wären im Umkehrschluss auch chinesische Behörden in der Lage, in Deutschland gehostete Seiten zu löschen, vielleicht auch die von Regimekritikern. Wollen wir das wirklich?

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