Gestern habe ich meinen Vormittag mal wieder im Arbeitsgericht Hamburg verbracht. Der Geschäftsführer der AXRO Bürokommunikation Distribution Import Export GmbH, Spielberg hat wohl dasselbe getan, denn um 10:15 fand in der Kammer von Richterin Plate der Gütetermin Jana Müller ./. Axro GmbH statt und um 12:00 in der Kammer von Richter Dr. Hennings der Gütetermin G. L. ./. Axro GmbH.
Nicht untypisch überreichte die Rechtsanwältin der Axro einen Schriftsatz – verspätet – so etwas ist eine beliebte Taktik. Sie heißt wohl Heidasch, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann trägt sie vor, dass sich ein Teil der Anträge erledigt hätte durch Erfüllung, nämlich die Gehaltsabtrechnungen August, September und Oktober, sowie das angeforderte Zwischenzeugnis. Da fragt man sich natürlich als Öffentlichkeit, wieso ein Arbeitgeber erst anwaltlich aufgefordert werden muss drei Gehaltsabrechnungen zu schicken. Einen guten Eindruck macht das jedenfalls nicht. Dann trug sie zu den Urlaubsansprüchen vor, die sie teilweise bestritt und zur vertragsgemäßen Beschäftigung. Frau L. sei Verkaufssachbearbeiterin und das wäre sie auch immer noch, leider seit September 2010 arbeitsunfähig.
Sie unterstellte Frau L., sie habe ursprünglich das Unternehmen verlassen wollen und sei nur auf eine Abfindung aus. Insgesamt seien alles provokante Ansprüche, die da vorgetragen worden seien.
Rechtsanwalt Jansen trug vor, das Arbeitsverhältnis sei belastet. Man habe Frau L. Kunden weggenommen, was sich auf die Provision ausgewirkt habe und Frau L. wolle weiterbeschäftigt werden, aber zu den bisherigen Bedingungen. Die Gehaltsabrechnungen würden keinen Aufschluss über die Zusammensetzungen der Provisionen geben. Deshalb habe er einen Auskunftsanspruch, den er jetzt einklage. Etwaige Abfindungsspekulationen wies er zurück. Frau L. wolle ihre Kunden wiederhaben, die man ihr weggenommen hätte.
Die Rechtsanwältin der Gegenseite trug nun vor, niemand hätte Anspruch auf bestimmte Kunden, Provision gäbe es ohnehin nur für selbstaquirierte Kunden.
Richter Hennings griff ein und erklärte, man müsse wohl prüfen, ob hier der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch gemacht hätte, wobei hier die Grundsätze des billigen Ermessens eine Rolle spielten, oder ob es sich hier um willkürliche Schikane gehandelt habe. Es sei der Hintergrund der Maßnahmen darzulegen, sagte er zu Axro und zu Rechtsanwalt Jansen, die Beschäftigung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen sei als Klagantrag zu unbestimmt. Es seien ja Kunden in erheblichen Umfang weggenommen worden und hier müsse er im Klagantrag wohl noch mal nachlegen. Dann wies Richter Hennings beide Parteien darauf hin, dass rechtlich wohl nur ein Ausschnitt aus dem Arbeitsverhältnis behandelbar sei, wenn es denn fortgesetzt werden solle und empfahl eine gerichtliche Mediation.
Das lehnte die Anwältin der Gegenseite sofort entschieden ab. (Da sieht man mal woher der Wind weht. Einen Betriebsrat gibt es übrigens auch nicht!)
Nun meldete sich erstmals Spielberg zu Wort. Ganz devot, er sei sich nicht sicher, ob er überhaupt etwas sagen dürfe. Und dann schoß er los. Aus seiner Sicht gäbe es für einen Klaganspruch überhaupt keine Basis. Er sei schließlich Unternehmer und was solle man denn machen, wenn eine Mitarbeiterin im Vertrieb 9 Monate krank sei. Frau L. seien Kunden weggenommen worden, aber man müsse sich mal das Zahlenmaterial ansehen. So habe von den aufgelisteten Kunden einer nur € 500 Umsatz gemacht. Das entspräche einer Provision von € 5,–. Man müsse auch mal sehen wie viel Umsatz die Kunden gemacht hätten und wie hoch der Deckungsbeitrag jeweils sei. Außerdem hätte Frau L. nur Anspruch auf Provisionen, wenn sie einen Neukunden aquiriert hätte. Er hätte gar keine andere Wahl gehabt, als Frau L. die Kunden wegzunehmen, denn viele Kunden wollten von ihr nicht mehr betreut werden. Es gab zahlreiche Beschwerden und wenn ein Großkunde droht abzuspringen, wenn Frau L. ihn weiter betreut, dann müsse er handeln. Es gab viel schwelenden Streit und es wurden Gespräche mit Frau L. geführt..
Rechtsanwalt Jansen nahm noch einmal dazu Stellung, dass er deshalb ja Klage erhoben habe und einen Auskunftsanspruch habe. Er nahm auch noch einmal auf Verletzungen im Arbeitsverhältnis bezug und wies darauf hin, dass Frau L. 15 Jahre und 6 Monate im Unternehmen sei. Man habe ihr die umsatzstärksten Kunden weggenommen.
Die Rechtsanwältin wandte sich nun direkt aggressiv an Frau L. und wollte in schulmeisterhafter Art von ihr wissen: „Haben Sie wirklich alle Kunden auf der Liste selbst aquiriert?“ Frau L. antwortet: „Zwei nicht.“ Und noch bevor sie etwas erklären konnte, kam ein lautes „Aha“ von der Rechtsanwältin. Frau L. machte den Versuch zu erklären, dass sie zwei Kunden von einer Kollegin übernommen und reanimiert habe, aber das könnte auch in den lautstarken Bemerkungen von Spielberg und seiner Rechtsanwältin untergegangen sein, die sich ergossen in Äußerungen wie „Alles Taktik, sag ich doch.“ „Der geht´s nur um die Abfindung“ usw.
Rechtsanwalt Jansen wand noch einmal ein, das das aus den Abrechnungen nicht hervorging und sie wenig transaparent seien.
Nun nahm noch einmal Spielberg seine Chance wahr und tönte, es sei überhaupt kein Problem, er könne alles beweisen. Das wäre zwar viel Arbeit, aber die würde er sich machen. Es wäre nur dumm, wenn er viele Abteilungen bemühen müsse, um dann am Ende kleinlaut zu hören, man habe sich einfach nur geirrt. Er wolle entweder loyale Mitarbeiter haben oder er könne sich auch vorstellen das Arbeitsverhältnis zu beenden. Er könne jedenfalls auch eidesstattliche Versicherungen von Mitarbeitern beibringen. Und in Richtung L., man solle doch bei der Wahrheit bleiben, vor allen Dingen vor Gericht!
Richter Hennings griff ein und wies darauf hin, so sei es im Leben. Viele Jahre wäre im Arbeitsleben alles in Ordnung und dann, wenn das nicht mehr der Fall sei, fänge man eben an über Ansprüche nachzudenken. Er stellte fest, dass die Ansprüche von Frau L. jedenfalls nicht verjährt wären. Von daher sei es legitim die Provisionsabrechnungen der letzten drei Jahre zu betrachten.
Spielberg wurde nun emotional und rief zu Frau L. herüber, dann müsse sie aber auch damit rechnen, dass eine Überprüfung zu ihren Ungunsten ausginge. Und dann würde er auch alle zu Unrecht gezahlten Provisionen zurückfordern. (An dieser Stelle hätte sich eigentlich die erhobenen geballte Faust gut gemacht.)
Richter Hennings erklärte, dass er angesichts der gegensätzlichen Standpunkte keine Idee für eine gütliche Einigung hätte und terminierte die Hauptverhandlung.
Wir sehen uns wieder am 15.09.2011 um 11:30 im Saal 109
Ich lade alle ein dieser Hauptverhandlung beizuwohnen, insbesondere bitte ich Jana Müller sich zu melden und jene Kollegin, die dummerweise bereits selbst gekündigt hat. Aber auch für diese Kollegin wäre es noch möglich die Provisionabrechnugnen der letzten drei Jahre überprüfen zu lassen.
Und wenn Mitarbeiter der Axro GmbH jetzt auf die Idee kommen würden, dass es doch Sinn machen würde einen Betriebsrat zu gründen, dann sollten wir uns treffen und mal darüber reden. Man kann sich nämlich auch Arbeitgeber erziehen. Wenn Spielberg meint alles nur aus unternehmerischer Sicht sehen zu müssen, ist es vielleicht angezeigt, ihm beizubringen, dass es auch eine arbeitnehmerische Sicht der Dinge gibt.
Ich habe am Samstag ein Seminar und werde daher nicht auf das anberaumte Treffen kommen. Das Treffen ist auch keine offizielle Veranstaltung des Arbeitskreises. Zu einem solchen Treffen werde ich gesondert einladen, wenn die Vorausetzungen dafür geklärt sind.
Ich habe jetzt die vorhergehenden Texte gelöscht, weil sie nichts mit den von mir betreuten Fällen zu tun haben. Ich betreue hier ausschließlich Arbeitnehmer der Axro und ehemalige Arbeitnehmer der Axro.
Ich bin am Wochenende auf der Altonale Stand V104 in der Mottenburger Straße. Wir können aber auch morgen telefonieren. 040/219 83 289 ab 9 Uhr.
Die Idee einen Betriebsrat zu gründen, finde ich prima.
Hallo Yvonne,
bei so einem Treffen wäre ich gern dabei. Es geht doch nichts über Insiderwissen. Auf diese Weise könnten Herrn Spielberg die Argumente ausgehen. Und natürlich lade ich euch alle ein mit in den Gerichtssaal zu kommen.
ich freu mich ebenfalls aus diesem „Geschäft“ raus zu sein. Eine wahre Befreiung und das seit 3 Jahren. Virginie – meinen Respekt, ich hoffe es geht dir gut. Wir ExAxro treffen uns ab und zu habt ihr Interesse?
Hallo, schön, dass du dich meldest. Wollen wir mal telefonieren? 040/219 83 289