Stadtreinigung Hamburg – heute aus dem Arbeitsgericht Hamburg

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Heute, Mi., 6.07.2016,  wurden Fall 5 und Fall 3
vor Gericht verhandelt.

Es macht immer wieder Spaß, zu sehen, wie viele Einzelheiten man über die Verhältnisse bei der Stadtreinigung erfährt.

Manchmal ist es nur eine Nebensatz,
der aber zeigt, wo der Hase im Pfeffer liegt.

13 Uhr bei Richterin Dr. Hoops

RA Vogt stellt den Antrag aus der Klageschrift,
die Stadtreinigung beantragt Klageabweisung.

Worum geht es ?

Die Stadtreinigung hat die Touren umgestellt und verlangt nunmehr,
dass die Kollegen Termine wie die jährliche Sicherheitsunterweisung,
Zielvereinbarungen u. a. nach der regulären Arbeitszeit
als Überstunden ableisten müssen.
Dagegen wehrt sich der Kläger.

Überstunden erfordern die Zustimmung des Personalrates.
Diese wurde von Frau Supper behauptet, von RA Vogt bestritten
und konnte nicht nachgewiesen werden.
RA Vogt trug überzeugend vor, dass nach eigenem Gutachten
der Stadtreinigung die Arbeitszeit nicht durch harte Arbeit
verdichtet werden dürfe und die weiche Arbeit im Anschluss daran zu leisten wäre.

Referendar Justel erwiderte, die Kollegen würden bei Bedarf
die Touren auch in weniger Zeit schaffen, was dazu berechtigen würde,
die Touren zu verdichten.

Auf Nachfrage des Gerichts, ob auch auf die Zukunft gerichtet
mit diesem Verfahren gerechnet werden müsse, bejahte Justel dies.
Auf weitere Nachfrage, warum man nicht zur alten Regel zurück kehren würde,
erklärte Frau Supper, das könne sie nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens,
sie sei ja nicht die Geschäftsleitung.

Völlig klar also, wer für diese krank machende Verdichtung der Touren verantwortlich ist. Ein Grund mehr, Siechau persönlich für Schäden zu verklagen.

Das Urteil erging am Ende der Sitzung. Der Kläger hat gewonnen !
Begründung des Gerichts: Es ist nicht einzusehen, dass die alte Praxis,
diese Arbeit innerhalb der regulären Arbeitszeit zu organisieren,
nicht beibehalten wird.

14 Uhr bei Richterin Ullmann

Die Stadtreinigung wird vertreten von RA Lademann oder Lohmann
(war schwer zu verstehen wegen einer lauten Klimaanlage).
Er gefiel mir übrigens gut.

Er schlug einen Vergleich vor, durch den festgelegt werden sollte,
dass Herr Z. als Fahrer beschäftigt wird, jedenfalls leidens-gerecht,
wenn möglich in 5 festgelegten Stufen des Einsatzbereiches.

Der Anwalt des Klägers machte die Verhandlungen schwierig,
was letztlich damit endete, dass der Kläger dem Vergleich zustimmte
und die Richterin sein zustimmendes Nicken noch einmal ausdrücklich betonte.
Damit hat der Kläger sein Klage-Begehren verwirklicht.
Er sagte: „Nur, warum nicht gleich so.“  –  Damit hat er Recht.

Mir sagte er zum Abschied: „Beim nächsten Mal….“
und ich antwortete: „Das wird es nicht geben!
Ich bin sicher, die Stadtreinigung wird sich an diesen Vergleich tatsächlich halten.“

Ganz ehrlich: alles andere wäre ja auch sehr unvernünftig.

Nachtrag auf Wunsch der Kollegen:

In diesem Rechtsstreit ging es darum, ob der Kläger einen Anspruch hat,
ausschließlich als Fahrer eingesetzt zu werden.
Die Müllmänner haben grundsätzlich einen Vertrag als Entsorger.
Viele fangen als Aushilfen an und arbeiten sich dann hoch.
Irgendwann werden sie Fahrer und bekommen eine andere Lohnstufe – als Fahrer.
Damit ändert sich jedoch nicht der Arbeitsvertrag und auch, wenn jemand 20 Jahre oder länger als Fahrer gearbeitet hat, ist es schwierig, daraus ein Gewohnheitsrecht abzuleiten.

Ist jemand Jahrzehnte bei der Mülle, dann geht das auf die Knochen.
Auch Müllmänner werden älter und krank.
Mancher wird schwerbehindert und kann dann nicht mehr so, wie die Jungen.
Früher war es bei der Mülle selbstverständlich, dass darauf Rücksicht genommen wurde. Das ist heute anders.

Der Kläger musste nach Jahrzehnten das Fahrerhaus räumen und durfte als Auflader so schwere Arbeit machen, dass er krank wurde.
Nun hat man sich endlich per Vergleich geeinigt, dass er wieder als Fahrer eingesetzt wird. Die Stadtreinigung hat sich verpflichtet ihn nicht mehr als Auflader im Hausmüll zu beschäftigen.  – Er soll eine feste Tour als Fahrer beim Bio-Müll bekommen, wo er auch jetzt schon eingesetzt wird.

Bei Gericht wird zunehmend verstanden – nicht nur in diesem Fall – dass sich bei der Stadtreinigung etwas ändern muss.
Mit Kollegen, die der Stadtreinigung Jahrzehnte treu gedient haben,
darf man so nicht umgehen. Das haben jetzt mindestens 5 Richter betont,
bis hin zum Landesarbeitsgericht.
Hoffen wir mal, dass das jetzt endlich bei der Stadtreinigung verstanden wird.

Jetzt genug Info, Kollegen ?
Margit Ricarda Rolf
 – Mobbing-Zentrale –

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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2 Antworten zu Stadtreinigung Hamburg – heute aus dem Arbeitsgericht Hamburg

  1. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    herzlichen Glückwunsch an beide Kollegen !!!

    was für ein toller Tag, was für tolle Kollegen und viel mehr was für tolle Urteile 😉

    Das geht einen runter wie Öl 🙂

    Hier kann man mal wieder sehen, man muss sich nicht immer alles gefallen lassen und die Gerichte Urteilen objektiv für die Angestellten der SRH !

    Bitte um Kenntnisnahme seitens der SRH die dieses hier als dauer Gäste bestimmt wiedereinmal verfolgen, die Urteile gingen zu Lasten der SRH und nicht das wieder von einen Regionaleiter in Altona zum wiederholten male erzählt wird (wie im Fall des Hausmeister in Altona) die SRH hätte wieder vor Gericht gewonnen !

    Nicht nur Sicherheitsunterweisungen und Zielvereinbarungen tragen zu Überstunden bei, sondern ebenso Unterbesetzung und Touren Fehlplanung !
    Und immer wieder wird gedroht mit Abmahnungen!

    Das hier wiedereinmal Frau Suppert Märchengeschichten dem Gericht durch angebliche Zusage des PR wegen der Überstunden auftischen will, wundert mich nicht, denn das ist ihre und der SRH ihre Masche.

    Wie man weiter sieht handelt es sich bei Herr Jüstel wohl um einen totalen Anfänger und Dilettant , denn wenn man wüsste wie es in der Praxis läuft, würde man so eine lapidare Äußerung gar nicht erst treffen.
    Es sei denn man führt böses im Schilde und will den Kollegen körperlichen Schaden zufügen.
    Ebenso seine Äußerung auf Nachfrage dieses Verfahren in Zukunft weiter zu führen untermauert dieses weiter !
    Mit Frau Suppert Aussage sie sei nicht die Geschäftsleitung rundet es die Sache komplett ab, so das man nun sehr genau erkennen kann wer der Störenfried (!) in unseren Betrieb wirklich ist und es nicht an nur einen einzigen angestellten in der SRH liegt, sondern wie ich hier schon des öfteren erwähnt und gesagt habe unsere Geschäftsführung !

    Das die Kolonnen ihre Touren mal früher schaffen und d.h. nicht automatisch jeden Tag kann verschiedene Gründe haben, die für jeden normal Bürger auch nachvollziehbar sind :

    1. Ferien und dadurch weniger Verkehr
    2. Durch Ferien weniger Müll
    3. Stammpersonal auf Tour, dadurch besserer Ablauf
    4. Kompakterer Tour, als alles auseinander
    5. Fahrer steigt mit aus, was nicht geplant ist
    6. Kolonne holt raus, während Fahrer Kippen fährt (was ebenso nicht geplant ist!)
    7. Bei schlecht Wetter (Regen,Schnee und Hitze) arbeiten alle aus Gesundheitsgründen ein bisschen schneller
    8. Etc.

    Für einen Drehstuhl Ranger wie Herr Jüstel und andere wohl nicht gewollt nachvollziehbar und verständlich, nur diese Herren sitzen eben ihren ganzen Tag nur auf ihren geliebten A… und brauchen sich am Tag nicht viel bewegen, es sei denn es geht Richtung Kantine um evtl. Thrombose in ihren Beinen vorzubeugen und selbstverständlich halten sie ihre ihnen zustehende Pause von 30 min. am Tag genau ein 😉

    Im anderen Fall sieht man mal wieder wie man mit behinderten in unserer SRH umgeht, wo man doch nach außen hin so tut wie Sozial dieser Betrieb doch ist.
    Auch hier muss der Kollege erst Klagen um zu sein Recht zu kommen, wo auch dieses wie viele andere Fälle auch hätte schon im Vorfeld vermieden werden können und so wieder nur unnötig (!) Steuergelder verschwendet wurden und wohl noch weiterhin werden !

    Warten wir mal lieber ab was im Stillen Kämmerlein vielleicht wieder ausgeheckt wird gegen die beiden Kollegen, denn gerade in jüngster Vergangenheit hat uns ein Fall eines besseren belehrt seit seiner Aussage auf der PR-Versammlung und der Kollege ist leider jetzt von sich aus gegangen!

    Diese Urteile sollten allen Kollegen den Mut geben sich nicht alles gefallen zu lassen und sich hilfesuchend an Anwälte oder auch hier an die Mobbing Zentrale von Frau Rolf zu wenden, denn hier bei ihr seit ihr wirklich gut aufgehoben.

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

    • Ricarda sagt:

      Oha. Langer Text. Morgen vielleicht mehr dazu.

      Was mich heute wirklich gefreut hat, ist, dass bei Gericht verstanden wurde, dass es so nicht geht. Und daran hat auch der RA Vogt seinen Anteil. Da ist in mir dieses Bild der Zitrone, die man aus quetscht. Auch das hat Grenzen. Irgendwann geht nichts mehr. Man kann verdichten, aus Arbeitnehmern noch mehr raus holen, Personalkosten einsparen, sich damit womöglich beim Bürgermeister lieb Kind machen, und dann knallt es womöglich. Nun hat ja Olaf Scholz bekanntlich keine Kinder. Wäre es anders, was wäre wohl, wenn irgendwann sein Kind unter einem Fahrzeug läge, weil ein Müllmann einfach zu erschöpft ist? Oder noch schlimmer. Damit habe ich ihn persönlich konfrontiert. Was wäre, wenn sich ein Kind – ich spreche von einem Kind von 6 Jahren – stranguliert? Vielleicht, weil sein Vater Müllmann ist? Wir haben in Deutschland jährlich 1.300 Suizide wegen Mobbing ca. und das jüngste Opfer war 6 Jahre alt! Das wird von unseren Politikern alles toleriert. Haben die so gar keine Gefühle? Und niemals vergessen werde ich Joel: http://blog.mobbing-zentrale.de/allgemein/toedliche-facebook-botschaft-der-fall-joel-heute-in-bild-am-sonntag.html

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