Stadtreinigung Hamburg ./. Margit Ricarda Rolf 16.09.2016

Ricarda-P1

Margit Ricarda Rolf
– Mobbing-Zentrale –

Im Prozess gegen mich,
bekomme ich jetzt außergewöhnliche Unterstützung.

Niemand Geringeres als das
Bundesverfassungsgericht
kommt mir zu Hilfe.

Mit seinem Urteil zur Meinungsfreiheit
bringt es ganz klar zum Ausdruck,
wie eng die Grenzen gesetzt sind,
um den Persönlichkeitsrechten
eines einzelnen Vorzug zu geben
vor der Meinungsfreiheit.

.
Das Informationsrecht der Kunden, der Öffentlichkeit
und vor weiteren Schäden, ist höher zu bewerten,
als das einer Person, über die es zu berichten gilt.

Übertragen auf unseren Fall heißt das im Klartext:

Mein Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht der Müllmänner,
zu erfahren, was Siechau mit den Kollegen gemacht hat, ist höher zu bewerten,
als seine Persönlichkeitsrechte.

Was mich allerdings besonders freut, ist, dass das Bundesverfassungsgericht sich unmittelbar an die Pressekammer wendet und rügt, dass sowohl Richterin Käfer,
als auch Richter Buske das hohe Recht der Meinungsfreiheit nicht angemessen
gewürdigt haben.

Diese klare Aussage des Bundesverfassungsgerichts
dürfte sich auch auf Fälle wie den Böhmermann-Prozess auswirken.
Und auch dieser Prozess ist noch aktuell.

Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –

.   
.   
.   
:

Diesen Artikel mit anderen teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • XING
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Live-MSN
  • MySpace
  • MisterWong
  • Webnews
  • MyShare
  • Ask
  • email
  • Print

Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Arbeitskreis, Mobbing-Zentrale, Mobbingberatung, Politik, Rechte abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Stadtreinigung Hamburg ./. Margit Ricarda Rolf 16.09.2016

  1. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    und wenn man dann noch Wahrheitsgemäß (!) über die Person und den Sachverhalt berichtet, befindet man sich ebenso im „grünen Bereich“ gemäß Bundesverfassungsgericht.

    Deswegen sollte und muss die Stellungnahme der Pressekammer in Deinen Fall neu überdacht werden und kann eigentlich nur lauten, das der Fall von der Pressekammer abgewiesen wird !

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert