Es hagelte Abmahnungen. DM 5,– hätten in der Kasse gefehlt. Sie zählte das Geld allein. Als sie die Kasse gezählt hatte, stimmte es noch. Immer wieder fehlten kleine Geldbeträge. Angeblich könne sie nicht zählen. Beschwerden führten zu Abmahnungen wegen Störung des Betriebsfriedens. Schließlich wurde ein Anwalt eingeschaltet.
Die Württ. Gemeinde-Rechtsschutz-Vers. AG zog ihre Deckungszusage zurück, mit der Begründung, das Angebot des Arbeitgebers zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages stelle keinen Rechtsschutzfall dar. Die Betroffene blieb auf über DM 2.000 Rechtsanwaltskosten sitzen. Der Vorstand der Rechtsschutzversicherung schrieb uns, dass die Deckungszusage für die Herausnahme der Abmahnungen erteilt wurde, nicht jedoch für Verhandlungen zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Der Anwalt wollte sich zu der Sache nicht äußern und flog postwendend aus unserem Netzwerk. Es handelte sich um einen Anwalt, der sich angeblich auf Mobbing spezialisiert hatte und in vielen Broschüren der Gewerkschaften auftauchte.
Für uns ist immer wichtig, dass die Mandanten zufrieden sind. Das war hier eindeutig nicht der Fall.