Stadtreinigung Hamburg – Aushang Gesundheits-Schutz

Diesen Aushang hat jemand an das schwarze Brett geheftet:
aushangZum besseren Lesen:

z2-headline-pngPsychische Gefährdungsbeurteilung:  Langfristig zahlt sich Gesundheitsschutz immer aus
Expertin rät:    Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren:

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Arbeit darf per Gesetz nicht krank machen.

 

 

 

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Arbeitskreis VW – Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte

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Bereits am 05.12.2005 hatte ich alle damaligen Vorstände und Aufsichtsräte einzeln angeschrieben und auf ihre persönliche Haftung bei Verletzung der Sorgfaltspflicht nach dem Aktiengesetz hingewiesen.

Damals war übrigens noch Christian Wulff Ministerpräsident und auch ihn hatte ich angeschrieben.

Der Arbeitskreis hat eine Aktie erworben, was mir ermöglicht auf der Hauptversammlung vom Rederecht der Aktionäre Gebrauch zu machen.

Auch in Sachen Mobbing zogen sich die Vorstände darauf zurück, sie hätten nichts gewusst oder das wäre ja alle gar kein Mobbing. Ich hatte mir damals die Mühe gemacht Gegenanträge zu formulieren zum Tagesordnungspunkt „Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte“. Der vorteil so vorzugehen liegt darin, dass VW alle Gegenanträge auf der eigenen Internetseite veröffentlichen muss. So verlangt es das Aktiengesetz.

Jeder also, der sich für die Gegenanträge interessiert hat, konnte nachlesen, dass ich VW Mobbing vorwerfe. Die Gegenanträge bleiben auch nach der Hauptversammlung noch einige Monate online. So können Aktionäre, die auf der Hauptversammlung nicht mitbekommen haben, worum es mir ging, es später noch nachlesen.

Ich denke, es ist an der Zeit, wieder aktiv zu werden. Nicht wegen aktueller Mobbingfälle bei VW, sondern weil diese kriminelle Bande – Prof. Selenz nannte sie öffentlich eine kriminelle Vereinigung – offensichtlich so gar kein Gewissen hat.

Auch in Deutschland sollten wir über eine Klage nachdenken. Skrupelos haben die VWler in Kauf genommen, das Bürger mit Asthma, Alte und Kleinkinder erhöhten Stickoxiden ausgesetzt sind, ihre Gesundheit leidet und es zu verfrühtem Tod kommen kann.

Nun hat sich auch der Staat Missouri einer Umweltklage angeschlossen.

Das Aktiengesetz ist eindeutig. Aber wie so oft hat das bisher kaum jemanden interessiert.

§ 93
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die den Vorstandsmitgliedern durch ihre Tätigkeit im Vorstand bekanntgeworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren. Die Pflicht des Satzes 3 gilt nicht gegenüber einer nach § 342b des Handelsgesetzbuchs anerkannten Prüfstelle im Rahmen einer von dieser durchgeführten Prüfung.

(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast. Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen.

(3) Die Vorstandsmitglieder sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn entgegen diesem Gesetz

1. Einlagen an die Aktionäre zurückgewährt werden,
2. den Aktionären Zinsen oder Gewinnanteile gezahlt werden,
3. eigene Aktien der Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft gezeichnet, erworben, als Pfand genommen oder eingezogen werden,
4. Aktien vor der vollen Leistung des Ausgabebetrags ausgegeben werden,
5. Gesellschaftsvermögen verteilt wird,
6. Zahlungen entgegen § 92 Abs. 2 geleistet werden,
7. Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder gewährt werden,
8. Kredit gewährt wird,
9. bei der bedingten Kapitalerhöhung außerhalb des festgesetzten Zwecks oder vor der vollen Leistung des Gegenwerts Bezugsaktien ausgegeben werden.

(4) Der Gesellschaft gegenüber tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Beschluß der Hauptversammlung beruht. Dadurch, daß der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann erst drei Jahre nach der Entstehung des Anspruchs und nur dann auf Ersatzansprüche verzichten oder sich über sie vergleichen, wenn die Hauptversammlung zustimmt und nicht eine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, zur Niederschrift Widerspruch erhebt. Die zeitliche Beschränkung gilt nicht, wenn der Ersatzpflichtige zahlungsunfähig ist und sich zur Abwendung des Insolvenzverfahrens mit seinen Gläubigern vergleicht oder wenn die Ersatzpflicht in einem Insolvenzplan geregelt wird.

(5) Der Ersatzanspruch der Gesellschaft kann auch von den Gläubigern der Gesellschaft geltend gemacht werden, soweit sie von dieser keine Befriedigung erlangen können. Dies gilt jedoch in anderen Fällen als denen des Absatzes 3 nur dann, wenn die Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gröblich verletzt haben; Absatz 2 Satz 2 gilt sinngemäß. Den Gläubigern gegenüber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich der Gesellschaft noch dadurch aufgehoben, daß die Handlung auf einem Beschluß der Hauptversammlung beruht. Ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, so übt während dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter das Recht der Gläubiger gegen die Vorstandsmitglieder aus.

(6) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren, bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren.

§ 116
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 93 mit Ausnahme des Absatzes 2 Satz 3 über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Sie sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn sie eine unangemessene Vergütung festsetzen (§ 87 Absatz 1).

Ich glaube nicht, dass Piech und Winterkorn die nötige Sorgfalt haben walten lassen, wenn es möglich war, seit 2006 zu betrügen. Damit sollten sich dann doch einmal Gerichte befassen.

Und ganz nebenbei: es trifft ja keinen Armen. Piech ist Milliardär.

Und tatsächlich: Winterkorn hat es gewusst und vertuscht. In dem Artikel heißt es:

Wie die Zeitung weiter berichtet, hätten die Ermittler beschuldigten VW-Ingenieuren bereits angeboten, im Falle eines Schuldeingeständnisses mit Bewährungsstrafen und Geldstrafen in Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro davon zu kommen. Jedoch lehnten die Verdächtigen ab, da sie sonst den Rechtsschutz durch VW verloren hätten und ihre Anwaltskosten hätten selbst tragen müssen.

Und hier heißt es: Piechs Kultur der Angst sei die Ursache für den Abgaskandal. Das sehe ich übrigens genauso.

 

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Bundesweite Konferenz gegen BR-Mobbing

BR-Mobbing und kein Ende? Jetzt konsequent Widerstand leisten! Entschließung der 3. bundesweiten Konferenz „Betriebsräte im Visier“ Dem fortgesetzten Skandal des BR-Mobbing muss ein Ende bereitet werden. Wir erneuern deshalb unseren Mannheimer Appell vom 11. Oktober 2014. Nach wie vor wird die Wahl von Betriebs- oder Personalräten be- oder gar verhindert. Nach wie vor werden bestehende Betriebsratsgremien bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags blockiert. Und noch schlimmer: Nach wie vor werden aktive Betriebsräte und GewerkschafterInnen gemobbt und ihre berufliche sowie ihre finanzielle Existenz zerstört. Dies sind kriminelle Angriffe auf engagierte Menschen, und das sind schwere Verletzungen ihrer Rechte aus dem Grundgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz. Das BR-Mobbing ist in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil der strategischen Gewerkschaftsbekämpfung (des „Union Busting“). Immer mehr Firmenleitungen versuchen dadurch, eine Interessenvertretung von Beschäftigten und gewerkschaftlichen Einfluss in Betrieben entweder von vorneherein zu verhindern oder – wenn bereits vorhanden – zu zerschlagen. Alle öffentlich bisher bekannt gewordenen Fälle sind nur die sichtbare Spitze des Eisberges. Schon jetzt sind hunderte von aktiven Betriebsratsmitgliedern eingeschüchtert und gekündigt worden. Zehntausende der von ihnen vertretenen Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben haben bis heute die Demontage ihrer demokratisch gewählten Interessenvertretungen durch Unternehmensleitungen und deren Helfershelfer erleben müssen. Den Kampf gegen BR-Mobbing mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu organisieren, ist deshalb eine elementare Aufgabe der Gewerkschaften. Wir freuen uns, dass im Oktober 2015 der 23. Ordentliche Gewerkschaftstag der IG Metall mit dem Beschluss zum Kampf gegen BR-Mobbing einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht hat. Wir freuen uns auch, dass es ähnliche Beschlüsse bei ver.di und entsprechende Überlegungen bei der IG BCE gibt. Aber dies alles reicht bei weitem nicht aus. Es müssen wirksame Sofortmaßnahmen folgen! Wir fordern daher unsere Gewerkschaften und den DGB auf, sich dafür einzusetzen: – dass die Regierungen der Landes- und Bundesebene alle Fälle von BR-Mobbing dauerhaft erfassen, spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften bilden und endlich ein wirksames Anti-Mobbing-Gesetz beschließen lassen – dass der Kampf gegen BR-Mobbing im Bundestagswahlkampf 2017 Gehör findet – dass die Unternehmerverbände den Einsatz von Anwälten und Beratern, die BR-Mobbing anleiten und unterstützen, in ihren Mitgliedsfirmen unterbinden – dass die Anwaltskammern, diesen „Unrechtsanwälten“, die das Recht nicht pflegen, sondern missachten, die Zulassung zumindest für das Gebiet des Arbeitsrechts entziehen – dass schnelle gewerkschaftliche Einsatzgruppen gebildet werden, die gewerkschaftsübergreifend die umfassende Abwehr von BR-Mobbing unterstützen und gemeinsam mit den KollegInnen vor Ort Widerstand organisieren. Wir rufen alle von BR-Mobbing betroffenen KollegInnen auf: Wehrt Euch! Leistet Widerstand! Fordert die Öffentlichkeit, Eure Gewerkschaften, politische Organisationen und die regionalen Solidaritätskomitees zur Solidarität auf! Nur gemeinsam sind wir stark! Die TeilnehmerInnen der 3. bundesweiten Konferenz „Betriebsräte im Visier“, Mannheim, den 15. Oktober 2016

Quelle: http://www.gegen-br-mobbing.de/

Um Verbreitung wurde ausdrücklich gebeten! Diesem Wunsch kommen wir natürlich gern nach.

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Arbeitskreis VW – Infostand

Das war wirklich witzig damals. Wir waren zum 5jährigen Jubiläum zur Autostadt gekommen und haben einen Infostand aufgebaut – direkt dort, wo VW Kunden in Empfang nimmt, um ihre Autos abzuholen.

Beim Aufbau war es so windig, dass uns der Pavillon weg flog. Also, was tun?

Ich ging schnurstraks in den Laden der Autostadt und habe gefragt, ob wir unseren Infostand vor deren Schaufenster aufbauen dürfen. Wer wir denn sind und was für ein Infostand das ist, wollten die wissen. Ich zeigte ihnen unser Flugblatt, das wir verteilen wollten.

Mobbing in der Autostadt?

Ja, klar dürfen wir dort aufbauen! Wenn wir Hilfe brauchen, sollen wir Bescheid sagen. Es waren zwei tolle Tage dort. Alle Kunden der Autostadt mussten direkt an uns vorbei und wir hatten viele tolle Gespräche.  Sogar Mobbingbetroffene von VW kamen an den Stand und klagten uns ihr Leid.

Wir haben wirklich schon verrückte Sachen gemacht.

Und danke dann auch noch mal an Karl-Peter, der immer ganz lieb alles mitgetragen hat.

Was man im Netz so alles findet! Hier noch ein Artikel der taz.

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Stadtreinigung Hamburg – Arbeitskreis – Prozess gegen Siechau

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Noch warten wir auf den Schriftsatz der Gegenseite,
der bis zum 26.Oktober 2016 bei Gericht sein muss.
Termin wird dann erst im nächsten Jahr sein.

Ich möchte mich aber schon jetzt bei allen bedanken,
die dieses Gerichtsverfahren möglich gemacht haben.
Ohne die Mitglieder des Arbeitskreises wäre das
nicht möglich gewesen.

Es war und ist eine tolle Zusammenarbeit mit EUCH.

Ich hatte ja schon angedeutet, dass Siechau versucht über diesen Prozess
an die Namen der Mitglieder des Arbeitskreises zu kommen.
Ganz egal, was geschieht:  Die bleiben unter Verschluss !
Mir würde andernfalls wohl auch zu Recht
der Hamburger Datenschutzbeauftragte aufs Dach steigen.

Gerade in der Opfer-Hilfe ist es Voraussetzung, dass niemand erfährt,
wer Hilfe in Anspruch genommen hat, es sei denn, er möchte es ausdrücklich selbst,
z. B., indem er mit seinem Klar-Namen an die Presse geht.

Wenn wir diesen Prozess endgültig hinter uns haben,
wartet eine Überraschung auf alle, die ihn unterstützt haben.
Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

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Arbeitskreis VW – VW-Skandal – in USA klagen!

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Unsere Politiker wollen offensichtlich VW schützen,
schreibt heute die Süddeutsche Zeitung.
Eine Sammelklage wie in den USA wird es in Deutschland
nicht geben.

Dann sollten deutsche Geschädigte darüber nachdenken,
in den USA zu klagen.
Das ist unter bestimmten Umständen möglich.

Ich werde das mal anregen, wenn unser Anwalt aus dem Urlaub zurück ist.
Vielleicht spielen die Richter in Washington mit.

Darüber könnten wir auf der nächsten Hauptversammlung sprechen.
Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

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Gedächtnis-Schwund ? – bei (fast) allen Führungskräften.

Das Hauptproblem ist immer wieder die eigene Verantwortlichkeit.
Hinterher will es keiner gewesen sein ..

Die VW-Story :
Der Film macht deutlich, wie in der Führungsetage des Konzerns ein Geflecht aus Abhängigkeiten sowie ein Klima aus übertriebenem Ehrgeiz und Angst entstand.

Übertragbar in viele andere große Unternehmen.
Aber am Ende steht das große Gejammer.

Und die nächsten Unternehmen stehen bereits bereit …

Demnächst mehr.
Karl-Peter – Der Radikator

Weitere Filme zum Abgas-Skandal:
 
NDR – Abgas-Skandal: Der VW-Krimi   Frontal21 v 16.2.2016 „Die Abgas-Lüge“


arte:  Die Macht und ihr Preis-Akte VW  Klaus-Joachim Gebauer über VW-Skandale


ZDF-info:      VW Skandal – Betrug vom größten Autobauer

Die Messwerte aus Berlin zeigen deutlich, dass VW weit mehr Schuld hat,
als bisher angenommen.
Jeder, der atmet (also auch Tiere) haben eigentlich einen Anspruch auf Schadensersatz,
quasi weltweit !   –  Jetzt interessieren mich aber erstmal die Werte von Hamburg.
11 Millionen Fahrzeuge mit deutlich zu hohen Stickoxid-Werten machen mit den Atemwegen genau was ???

Und Müller sagt im Interview, er versteht nicht,
dass VW ethische Vorwürfe gemacht werden.
Es sei doch nur eine technische Schwierigkeit gewesen.

Übrigens: Piech und Winterkorn haben seit Jahren das Elektroauto verhindert!
Hinter vorgehaltener Hand munkelt man sogar, Piech hätte bei der Porsche-Übernahme einen Deal mit Katar gemacht und VW verpflichtet weitere 40 Jahre deren Rohstoffe abnehmen im Gegenzug zum Einstieg bei VW.
Ob das stimmt, weiß ich nicht.  – Es würde aber deren Verhalten erklären.

Und was man uns sonst noch so alles erzählt, ist großer Schwachsinn,
denn General Motors hatte bereits ein top-Elektro-Auto.
Das wurde einfach eingestampft.

Margit Ricarda Rolf
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Missgeschick – aber witzig

Ricarda-P1

Manchmal passieren Missgeschicke,
die sind einfach nur witzig.

Haben mich doch grad´ zwei E-Mails erreicht.

Die erste war nicht für mich angedacht.
Es war ein Hinweis von einem Rechtsanwalt,
der Gegenseite, an seine  Mandantin.

Diese Mail war nun wirklich nicht für mich bestimmt!!!!

Dann kam die an mich, mit der Entschuldigung,
mir vorher die falsche E-Mail zugeschickt zu haben.
Ich habe angerufen, aber der junge Anwalt ist bereits im Wochenende.

Mir tut das junge Häschen (die Sekretärin) schon jetzt Leid.
So was Dummes!

Ich bin aber sicher, das wir nächste Woche
zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werden.
Alles andere wäre ja wirklich Mega-peinlich.

Diese unkonzentrierten jungen Dinger aber auch….

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Stadtreinigung Hamburg – Schulung nach 14.07 Uhr

rahlau

Obwohl das Arbeitsgericht entschieden hat, dass Schulungen und Rücksprachen
nur innerhalb der regulären Arbeitszeit durchgeführt werden dürfen,
setzt sich die SRH darüber hinweg.

Wahrscheinlich wird man das wieder damit begründen,
dass die SRH Berufung eingelegt hat
und das Urteil dadurch noch nicht rechtskräftig ist.

Mir zeigt dieses Verhalten einfach nur einen Mangel an Respekt
vor richterlichen Entscheidungen.
Diese Haltung wurde ja auch schon durch Leowald deutlich,
der behauptete, das Urteil würde in der Berufung kassiert werden.

Das wäre doch eigentlich ein Grund für eine weitere Petition,
findet ihr nicht auch ?

Von freiwilligen Überstunden kann hier jedenfalls nachweislich nicht die Rede sein,
wenn groß drüber steht:    Anwesenheitspflicht

Diese Anordnung der Sicherheitsunterweisung ist jedenfalls
ein ganz eindeutiger Beweis im Berufungsverfahren.  – Gesichert !

Und wo bleiben Personalrat und Gewerkschaft ?

Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – SRH ./. Rolf – Einstweilige Verfügung

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Der eine oder andere hat sich vielleicht schon gefragt,
warum hier kaum neue Blog-Artikel erscheinen.

Wir waren jetzt tagelang mit dem Schriftsatz beschäftigt,
der ja bis zum 05. Oktober bei Gericht sein musste.
Das war wirklich Fleißarbeit. Danke an die fleißigen Helfer.

Wir haben alle Urteile und Schriftsätze seit 2007 durchgearbeitet,
geordnet und geprüft, Tabellen erstellt, Kopien angefertigt und als Beweise beigefügt.

Da sind andere Sachen eben liegen geblieben.

Die SRH muss ihren Schriftsatz jetzt bis zum 26. Oktober bei Gericht einreichen.

Margit Ricarda Rolf
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Stadtreinigung Hamburg – SRH ./. Rolf – Hauptsache

Ricarda-P1

Mir liegt nun die Klageschrift im Hauptsacheverfahren vor. Siechau lässt u. a. vortragen, dass ihm der Kreis der Personen,
die Kenntnis von meinem Schreiben an Wensch haben,
nicht bekannt ist.

Was ihn offensichtlich besonders nervt, ist, dass er nicht weiß, welche Müllmänner zum Arbeitskreis gehören.

Nun, einmal abgesehen davon, dass das natürlich unter den Datenschutz fällt,
wäre es vielleicht nützlich, wenn sich der eine oder andere Müllmann,
der inzwischen ausgeschieden ist, die Frage stellt, ob er nicht auch Lust hat,
als Zeuge gegen Siechau auszusagen.

Ich werde in den nächsten Tagen einige ausgeschiedene Müllmänner ansprechen.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Mobbing – Seelenmörder auf Kaninchenjagd

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Zitat:

„Operation Kaninchenjagd“ stand auf dem Papier, das in der CDU im Main-Kinzig-Kreis zirkulierte. Und mit dem Kaninchen war anscheinend Anne Höhne-Weigl gemeint, die Kreisgeschäftsführerin. War das ein Aufruf zum brutalen Mobbing? Ach was! Kaninchen stehen nicht auf der Liste der geschützten Arten, sie dürfen gejagt werden. Wo es zu viele Kaninchen gibt, spricht man von einer „Plage“.

schreibt heute der Spiegel

und: Zitat

Jedes Mobbing folgt einem Drehbuch, ähnlich dem jetzt aufgetauchten anonymen Papier bei der CDU im Main-Kinzig-Kreis.

Der Autor kommt zu dem Schluss Zitat:

Hat Deutschland ein Mobbing-Problem? Absolut. Aber das Problem sind nicht die einzelnen Mobber, wie möglicherweise der heutige CDU-Generalsekretär Peter Tauber – sondern Firmenstrukturen, die ein Mobbing zulassen, Chefs, die dabei zusehen, und ein Gesetzgeber, der Mobbing-Opfern eine unzumutbare Beweislast aufbürdet.

Das greift leider zu kurz!

Ich habe Olaf Scholz bereits 2008 auf die Rahmenvereinbarung IP 07/569 hingewiesen, habe jeden Justizminister angeschrieben, zuletzt Heiko Maas.

Es ist politisch nicht gewollt!

Und wie wir es auch bei der Stadtreinigung Hamburg erleben, versucht man den Skandal unter den Teppich zu kehren.

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Stadtreinigung Hamburg – Dienstwagenregelung

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Einige Fahrer wurden aufgefordert, ein Papier zu unterzeichnen, das uns in Kopie zugeschickt wurde.
Es trägt weder den Briefkopf der Stadtreinigung,
noch zeichnet irgendwer verantwortlich.
Es scheint aber von Gruppenleitern verfasst worden zu sein.

Die Fahrer wurden aufgefordert, es zu unterzeichnen.

Es ist über schrieben mit:

Dienstwagenregelung – KFZ-Nutzungsverbot

In einem Absatz heißt es:

Verstöße gegen diese Arbeitsanweisung können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen , insbesondere haftet der/die Beschäftigte für Steuerforderungen des Finanzamtes, die sich aus der unberechtigten und unerlaubten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges ergeben können im Rahmen der Schadenersatzpflicht gegenüber seinem Arbeitgeber.

Diese Formulierung wirft Fragen auf.
Warum sollte das Finanzamt auf die Idee kommen,
ein Müllmann hätte ein Dienstfahrzeug womöglich benutzt,
um damit seinen Wochenendeinkauf zu tätigen ?
Warum sollte das Finanzamt wegen dieser Nutzung
eine Steuerforderung stellen und mit welcher Begründung ?

Natürlich darf der Arbeitgeber bestimmen,
dass Firmenfahrzeuge nicht privat genutzt werden dürfen.
Das wird ja vor allen Dingen begründet mit mangelndem Versicherungsschutz.
Aber welches Interesse sollte das Finanzamt daran haben, zu prüfen,
ob ein Müllmann auf dem Weg zum Bullerdeich womöglich angehalten haben könnte,
um sich schnell noch ein paar Brötchen oder Zigaretten zu kaufen ?
Das hört sich ja so an, als hätte man beim Finanzamt nichts zu tun.

Wer hat denn diesen Text nun bloß wieder verbrochen ?

Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

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Mobbing – Tochter SOFORT kündigen. Ermahnungen und Abmahnungen beginnen

Ricarda-P1

Margit Ricarda Rolf

Unter der Überschrift
Pflegehinweise für das Kaninchen
ist ein Papier aus dem Jahre 2006 aufgetaucht,
mit dem CDU-Funktionäre den Rauswurf der Kreisgeschäftsführerin betrieben.

Es beschreibt Verhaltensweisen, die heute überall
in Unternehmen üblich geworden sind.

.

Es heißt dort auch :

Zitat: 

„Wenn das Kaninchen zum Gegenangriff ausholt,
muss die Jagd natürlich sofort abgeblasen werden;
dann muss aber SOFORT die Schlagzahl erhöht werden.
“ Dazu gehöre: „Tochter SOFORT kündigen.
Ermahnungen und Abmahnungen beginnen.“

Wir erleben in vielen Unternehmen, dass Mobbing-Betroffenen gedroht wird,
wenn sie einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben würden, dann würden
Angehörige gekündigt werden. – So erging es auch Rainer Beutler von VW.

Die Staatsanwaltschaften stellen Strafanzeigen wegen Nötigung allerdings ein.
Sie sehen den Gesamtzusammenhang nicht, obwohl er für Otto-Normalverbraucher vollkommen klar ist.

Und was machen jetzt unsere Politiker ?

Statt diesen Fall zum Anlass zu nehmen,
endlich ein Anti-Mobbing-Gesetz zu verabschieden,
das solche Dinge regeln könnte, sind sie damit beschäftigt,
zu bestreiten, das Papier verfasst zu haben.

Das berichten heute die Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Rundschau

Wer so etwas verfasst, sollte den Mut haben,
die Verantwortung zu übernehmen – und zurück zu treten.
Das gilt auch für alle, die davon gewusst haben
und nicht aktiv gegen Mobbing tätig geworden sind.

Margit Ricarda Rolf

 

 

 
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Mobbing – Selbstmord

Ricarda-P1

Margit Ricarda Rolf

Es gibt manchmal komische Situationen.

Wir haben jedes Jahr unseren Notdienst:
am Heiligen Abend, wenn irgendwelche Chefs
sich einfallen lassen, die fristlose Kündigung
gegen Mittag per Boten zu übermitteln.

Wir sind bereit !

.
Es war
an irgendeinem 24. Dezember, gegen 23 Uhr.
Das Telefon klingelte und ein verzweifelter Familienvater sagte mir,
er stände auf dem Dach eines Hochhauses. Er hatte drei Kinder, hat die fristlose Kündigung erhalten und wollte sich vom Dach stürzen.

Das ist grundsätzlich schon eine außergewöhnliche Situation.
Also gut durchatmen.

OK

„Gut. Wenn Sie jetzt springen, können wir uns nicht mehr unterhalten. Ok ?“
Dann hat er erstmal erzählt.

Nachdem er seine Situation darstellte und eine Sprach-Pause einlegte, sagte ich zu ihm:
„Ok. Ich möchte Ihnen von einem Mann erzählen, der von der Golden Gage Brücke gesprungen ist.  Er hat den Sprung überlebt.
Aber als er ab sprang, wurde ihm sofort klar, alle anderen Probleme sind lösbar!“

Wir haben in dieser Nacht noch lange geredet und er ist nicht gesprungen.
Wir haben sogar gelacht und er hat verstanden, dass die Situation eine gewisse Komik hatte.  Er ist wieder nach unten gegangen, zurück zur Familie.
Sie weiß nichts von unserem Telefonat. Er kam einfach nur zu spät nach Hause.

Wer weiß. Vielleicht erinnert er sich daran.

Ich kenne seinen Namen nicht.
Nicht seine Telefonnummer.
Er hat einfach nur in meinem Herzen einen festen Platz.
Nicht mehr – nicht weniger.

Einfach nur eine Erfahrung nach 18 Jahren,
die ich anderen erzähle, die mutlos sind.

In Erinnerungen
Margit Ricarda Rolf

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Stadtreinigung Hamburg – Bedrohung

Zu-gut-um-JPG-klein-RGB_300dpi

Also liebe Müllmänner,

meine Mutter hat zu mir gesagt, als ich noch ein Kind war,
ich würde ja wohl mit dem Gesetzbuch unterm Arm rumlaufen.

Ganz Unrecht hatte sie wohl nicht.

Aus gegebenem Anlass!

§ 241
Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht,
dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

_______________________________

Und mehr sag ich jetzt mal nicht dazu.
_______________________________

Es mag ja sein, dass Müllmänner gern die Muskeln spielen lassen.
Und natürlich gibt es bei der Mülle pro und contra,
was meine Aktivitäten angeht.
Aber auch Müllmänner sind doch zivilisierte Menschen.

In diesem Sinne also an alle:
Schönen Feierabend, fahrt mal runter
und morgen sieht die Welt schon wieder anders aus.

Mein Angebot:

man kann über alles reden.

Das Angebot habe ich übrigens von Anfang an gemacht.
Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – und der Bürgermeister schweigt

taz-maulkorb

Ich habe unseren Bürgermeister angeschrieben und auf die Missstände hingewiesen.
Mein Schreiben wurde weitergeleitet an den Senator, von dort an den Mitarbeiter Wensch, der dem Aufsichtsrat angehört.

Senator und Aufsichtsrat sitzen die Angelegenheit aus.
Niemand geht den Vorwürfen tatsächlich nach.

Ganz ehrlich ?  – Das wäre einem Helmut Schmidt nicht passiert,
um es mal mit aller Deutlichkeit zu sagen.

Ich werfe inzwischen Olaf Scholz vor, seit Jahrzehnten untätig zu bleiben,
denn ich hatte ihn bereits persönlich aufgefordert,
ein Anti-Mobbing-Gesetz auf den Weg zu bringen, als er noch Arbeitsminister war.
Olaf Scholz ist also mit der Problematik vertraut.
Er weiß, dass sich jährlich ca. 1.300 Betroffene das Leben nehmen.

München hat einen Mobbing-Beauftragten – Hamburg nicht !

Es geht hier also durchaus auch um Versäumnisse der Politik in HAMBURG.

Deshalb möchte ich eine Petition mit euch formulieren,
die diese Versäumnisse in unserer Stadt zum Inhalt hat.
Wir werden an dieser Petition als Gemeinschaftsprojekt arbeiten.
Margit Ricarda Rolf
.
– Mobbing-Zentrale –

Mehr zum Artikel vom Montag

… und ein Blick auf den Anfang
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Stadtreinigung Hamburg – Gerüchteküche um Leowald

Zu-gut-um-JPG-klein-RGB_300dpi

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Man Männers,
Ihr seid ja schlümmer as alle Klatschwiber
von düsse Welt tosamm.

.

Was mich heute erreicht hat war von:

Leowald is wech…
.                      he is dod…
.                               he is verschwunn up Sylt…
.                                           De har hin sin Auto wech nümm…

Ja wat denn nu ?

Fakten wär´n ja mal nich schlecht.  – Lift hey noch ?

Es geht doch nichts über die Gerüchteküche !
Sie ist die Schwungfeder jedes Unternehmens.

Margit Ricarda Rolf
.
– Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – Maulkorb für Mobbing-Vorwurf

einstweilige-2

.

Wir waren am Freitag, 16.09.2016
nicht allein im Gerichtssaal,
sondern wurden begleitet von
Kai von Appen.

Das Ergebnis findet ihr
HEUTE  in der taz (Tages-Zeitung).

Darf der Chef der Hamburger Stadtreinigung
öffentlich des „Bossings“ gegen Mitarbeiter beschuldigt werden ?

Genau um solche Fragen geht es im Prozess.

Klasse Artikel !  –  Und das Foto ist super gewählt.

Vielen Dank !

Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

 

Und hier der Artikel von HEUTE, Montag, 19. September 2016:

Arbeitnehmerechte

Maulkorb für Mobbing-Vorwurf

Darf der Chef der Hamburger Stadtreinigung öffentlich des „Bossings“
gegen Mitarbeiter beschuldigt werden ?
Darüber verhandelt jetzt das Landgericht.

Hamburg taz |
Es stehen handfeste Vorwürfe gegen das Personal-Management der Stadtreinigung im Raum. Doch Ricarda Rolf von der Beratungsfirma „Mobbing-Zentrale“, die sie erhebt, darf sie seit fast einem halben Jahr nicht öffentlich äußern. Die Pressekammer des Landgerichts hat ihr im März auf Antrag der Stadtreinigung ohne Anhörung im Eilverfahren einen Maulkorb verpasst. Am vergangenen Freitag wurde nun ihr Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung verhandelt. Doch die Stadtreinigung wollte sich auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichts nicht einlassen.
Nun ist eine Beweisaufnahme erforderlich.

Es geht um den Vorwurf „Bossing“. Das ist die englische Umschreibung dafür, dass Mitarbeiter auf der Abschussliste der Bosse stehen; dass sie systematisch gedemütigt, als Person demontiert und zum Ausscheiden aus dem Unternehmen getrieben werden sollen. So etwas werde bei der Stadtreinigung gerade gegenüber älteren Müllmännern praktiziert, behauptet Rolf. Für sie ist das eindeutig eine Form der Altersdiskriminierung.
„15 Fälle sind mir namentlich bekannt“, sagte Rolf der taz.

Mehrere ältere Müllmänner hätten ihr berichtet, dass sie zur Aufgabe ihres Jobs gedrängt worden seien. Denn die Stadtreinigung wolle ihre Personal verjüngen. Entweder sollten Mitarbeiter einen Auflösungsvertrag unterschreiben oder in Altersteilzeit gehen oder sie würden „auf orange“ geschickt – die verharmlosende Umschreibung dafür, mit besonders schweren Arbeiten betraut zu werden. Rolf ist ein Fall bekannt, in dem ein Müllmann trotz Schwerbehinderung und Platzangst in einem engen Raum arbeiten musste, bis er krank wurde und einen Auflösungsvertrag unterzeichnete.

Betreuerin Rolf wandte sich Anfang des Jahres mit einem Schreiben an Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sowie an einen Referenten der Aufsicht führenden Behörde für Umwelt und Energie sowie an die Aufsichtsräte der Stadtreinigung. Diese sollten den Chef der Stadtreinigung, Rüdiger Siechau, anweisen, diese Praxis einzustellen.

Dabei benutzte Rolf scharfe Formulierungen, die zurzeit nicht wiedergegeben werden dürfen. Das Schreiben landete bei Siechau und der rief das Landgericht an, diese Formulierungen untersagen zu lassen. Denn wären sie wahr, könnte der Einruck entstehen, Siechau wäre „nicht geeignet “, das in ihn gesetzte Vertrauen eines Geschäftsführers eines öffentlich rechtlichen Unternehmens zu erfüllen.

In der mündlichen Verhandlung am Freitag bekam die Pressekammer nun im Fall des Müllmannes Michael Harder einen konkreten Eindruck, der sich seit Jahren in einem Arbeitsrechtskonflikt mit der Stadtreinigung befindet. Die Führungskraft war zwischenzeitlich zur „blauen Tonne“ abkommandiert worden, musste Hundekot im Park einsammeln und ist nun aktuell in einem kleinen kargen Büro separat von Kollegen untergebracht.

Rolfs Anwalt Trutz von Kerssenbrock legte mehrere rechtskräftige Urteile der Arbeitsgerichte gegen die Stadtreinigung vor. „Die Parteien streiten hoffnungslos darüber, ob die Beschäftigung angemessen ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Insofern seien gewisse Formulierungen Rolfs wohl als Meinungsäußerung zulässig, auch wenn sie auf Siechau gemünzt seien. „Er ist nun mal der Chef“, sagte Käfer. Eine endgültige Meinung wird sich die Kammer aber erst nach der Beweisaufnahme bilden.
Hamburg taz |
taz (Tages-Zeitung)

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Stadtreinigung Hamburg ./. Rolf – einstweilige Verfügung – aus dem Gerichtssaal

einstweilige-1

Zeugen warten draußen !

Was sich im Saal abgespielt hat,
wissen sie nicht. Deshalb ist es wichtig, sich die Zeit zu nehmen, zu erklären, was passiert ist.

Ich hatte Gelegenheit vor Gericht darzulegen,   was Harder
von 2007 bis heute angetan worden ist
.

Richterin Simone Käfer machte einen Vergleichsvorschlag,
den wir bereit waren anzunehmen.
Die Stadtreinigung Hamburg lehnte ab.

Daher müssen wir jetzt alles, was heute im Gericht besprochen wurde,
in einem Schriftsatz zusammen fassen;  bis zum 05.Oktober,
die Gegenseite muss erwidern bis 28. Oktober 2016.

Danach wird die Richterin einen neuen Termin anberaumen,
der erst im nächsten Jahr liegen wird.
Dann geht es in die Beweisaufnahme
und Harder wird als Zeuge vernommen werden, aber auch Rechtsanwalt Fehr.

einstweilige-3einstweilige-4

einstweilige-2

Da hat Harder sich gefreut, als ich ihm erzählt habe, dass ich vor Gericht sogar anbringen konnte, dass die Stadtreinigung ihn zur blauen Tonne abgeordnet hatte, um Hundekot einzusammeln.
Da hätte er ja zu gern Mäuschen gespielt, um die Gesichter zu sehen.

freude-harder-2_klein

.  Aber Zeugen müssen nun mal draußen warten !

Ach ja…. und er war viel aufgeregter als ich !!!!
Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

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Freitag, 16. September 2016 – 10:30 – Es geht weiter

Zur Erinnerung:

Gerichtstermin  mehr…

Gruß
Karl-Peter

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Heimliche Video- und Tonaufnahmen

Ricarda-P1

Jeder weiß, dass es „streng“ verboten ist,
heimlich Aufnahmen zu machen.
Deshalb ist die Angst ja auch groß.

.
Aber stimmt das eigentlich ?

Es ist natürlich eine große Einschüchterung, wenn man mit dem Strafgesetzbuch droht. Auch da wird allerdings nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Schauen wir uns das mal etwas genauer an.

§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen
auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht
oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2
Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen
im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.
Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung
zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter
die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

.
Im Fall der Müllmänner nehme ich für mich in Anspruch
überragendes öffentliches Interesse zu wahren.

Es kann nicht sein, dass unsere Müllmänner dermaßen verheizt werden,
wie es derzeit geschieht.
Die Verantwortlichen müssen in die Pflicht genommen werden.
Bis hoch zu Bürgermeister und Senator, die das einfach so laufen lassen.
Man kann sie haft-rechtlich leider nicht belangen, ihre Wiederwahl verhindern;
jedoch, ihren Rücktritt durchsetzen, könnte man aber sehr wohl.

Das wäre, zum Wohl unserer Stadt, zum Wohl der Stadtreinigung Hamburg,
ganz sicher ein überragendes öffentliches Interesse.
Denn so kann und darf es nicht weiter gehen !

Was ich damit sagen will:  Lasst euch bitte nicht einschüchtern !

Wir leben nicht mehr im Mittelalter !
Mobbing, Bossing, Straining, Bullying sollten der Vergangenheit angehören.
Dafür kämpfe ich seit Jahrzehnten.
Das ist ganz sicher  ein überragendes öffentliches Interesse.

Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – Leowald beleidigt Richter

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Uns ist eine weitere Aufzeichnung zugesandt worden.
Den Inhalt finde ich extrem empörend.

Leowald hält eine Ansprache und äußert sich zum Urteil,
das die Überstunden betrifft. Dabei sagt er, die SRH würde das Urteil in der Berufung „kassieren„,  weil es handwerklich so stümperhaft sei, dass es so noch nicht einmal in einer Kneipe zustande gekommen wäre.

Wenn ein Vorgesetzter der SRH meint, Richter in dieser Form beleidigen zu müssen,
dann bin ich nicht bereit, dass kommentarlos hinzunehmen.
Ich werde die Kammer davon in Kenntnis setzen.

Wir werden im Arbeitskreis beraten,
ob wir diese Äußerung zum Anlass einer Beschwerde nehmen werden
und /oder eine Petition verfassen.

Hier ist Leowald entschieden zu weit gegangen.
Er hätte so einen Spruch vielleicht privat äußern dürfen,
aber ganz sicher nicht in seiner Eigenschaft als Vorgesetzter.

Margit Ricarda Rolf
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– Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – Nichtraucherschutz

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Der Petitionsausschuss hat sich mit dem Problem,
dass noch immer in den Fahrzeugkabinen bei der SRH geraucht wird, in seiner Sitzung am 08.08.2016 befasst und sieht Handlungsbedarf.
Die Bürgerschaft hat sich damit
am 08.09.2016 beschäftigt.

Der Senat soll nun Maßnahmen erwägen,
die Führungskräfte der SRH für den Arbeits-
und Gesundheitsschutz zu sensibilisieren
und Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Da sind wir aber mal gespannt !

Die Senatssitzungen finden jeweils dienstags statt.
Da sitzen dann also der Bürgermeister mit den Senatoren zusammen
und überlegen gemeinsam, wie der zuständige Senator Kerstau denn
nun Handlungsoptionen für die Führungskräfte der SRH entwickelt.
Theoretisch könnte das also morgen passieren.

Danach müsste der Senator das praktisch umsetzen.
So etwas könnte in der Form erfolgen, dass er dem Geschäftsführer
einen schriftlichen Katalog mit Handlungsoptionen überreicht,
die dieser danach praktisch umzusetzen hätte.

Vielleicht stellen sie einen vierbeinigen Schnüffler ein,
der sofort losbellt,  wenn im Fahrerhaus geraucht wurde.

dsc08526

Der wäre jedenfalls unbestechlich.
Margit Ricarda Rolf
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Stadtreinigung Hamburg – Lass´ mal Party machen !

Kein Bock auf Überstunden ?

So kann man natürlich auch Stimmung machen !
Wer es wagt für seine Rechte vor dem Arbeitsgericht einzutreten,
der wird verunglimpft.

„auf freiwilliger Basis“ heißt genau was ?

Wir schicken auch diesen Beitrag zur Akte der Staatsanwaltschaft.
Ob das nun den Straftatbestand der Nötigung erfüllt, muss dort entschieden werden.
Wir helfen nur, Beweise zu sichern.

Liebe Müllmänner,

ihr feiert grade Party am Bullerdeich.
Wenn mir so ein Beweis zugeschickt wird, feier ich auch.
In diesem Sinne:    P r o s i t   !

Lass mal Party machen !
Margit Ricarda Rolf
– Mobbing-Zentrale.de –

=======================================

So, die Party ist vorbei.
Auf Wunsch der Müllmänner
folgen die beiden Abschnitte :

Damit stellt sich die Stadtreinigung ein Armutszeugnis aus.
Die Behauptung, die permanente Unterbesetzung würde der Mülle
noch lange erhalten bleiben, soll wohl den Eindruck erwecken,
diese Personalpolitik sei alternativlos.

Tatsächlich zeugt das nur von einer schlechten Planung.
Wer dauerhaft zu wenig Personal beschäftigt,
ruiniert die Gesundheit der Stamm-Mitarbeiter – und das wohl vorsätzlich.
Für den Öffentlichen Dienst ist das inakzeptabel.

Es zieht sich ja aber leider durch.
Ob es die Mülle ist, unsere Schulen, Krankenhäuser…
… überall herrscht Personalmangel  bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit.
Und jetzt kommt mir bitte nicht mit dem Thema Fachkräftemangel !

Nach dieser Aussage ist es angebracht nicht nur die Staatsanwaltschaft einzuschalten, sondern auch erneut das Amt für Arbeitsschutz und die Unfallkasse.

Das stellt auch eine kontinuierliche Verletzung der Fürsorgepflicht dar
und es ist eine Schande, das der Personalrat
dem nicht entschieden einen Riegel vorsetzt.

Übrigens:

Wenn ihr EUREN Personalrat absetzen wollt,
braucht ihr ein Viertel Unterschriften der wahlberechtigten Mitarbeiter.
Darüber dürft ihr auch gern einmal nachdenken.

Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –

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