Den Mitarbeitern der Recyclinghöfe wurde wohl mitgeteilt, für sie gelte die Regelung, dass Dienstgespräche innerhalb der regulären Arbeitszeit zu führen sind, nicht.
Sie müssten diese nach Feierabend führen.
Nun kenne ich die Arbeitsverträge nicht und kann nicht beurteilen, ob für diese Mitarbeiter der Tarifvertrag nicht gilt.
Wenn der Tarifvertrag gilt, sehe ich keinen Grund, dass diese Kollegen anders behandelt werden sollten als die übrigen. – Gilt er allerdings nicht, dann wäre die Rechtsgrundlage zu prüfen, nach der diese Kollegen schlechter behandelt werden.
Es wäre schön, wenn ihr das in Erfahrung bringen könntet
und mir entsprechende Unterlagen zukommen lasst.
Ein Arbeitsvertrag in Kopie wäre schon mal ein Anfang.
Persönliche Daten dürfen gern geschwärzt sein.
Es gilt ja auch hier, Klarheit zu schaffen.
Wenn sich die Kollegen jetzt benachteiligt fühlen und ihrem Unmut Luft machen,
ist das verständlich. – Besser jedoch ist es, Fakten zu prüfen.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –
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Hi Ricarda,
sicherlich wird der eine oder andere Kollege Dir die Info die Du brauchst zukommen lassen, mach Dir darüber keine Sorgen 😉
Lg an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland