Das Verwaltungsgericht Dresden gelangte in seinem Urteil vom 10. August 2010, mit dem es eine Klage der Stadt Görlitz gegen den Landkreis Görlitz abgewiesen hat (Az.: 7 K 679/09),
zu dem Schluss, dass die Stadt Görlitz den ehemaligen Aufsichtsräten der Stadtreinigung Görlitz GmbH
Schadensersatz nicht erstatten darf.
Dieses Urteil zeigt, dass Aufsichtsräte, die Fehler machen, grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen haften!
Worum ging es ?
Weil sie einen Vertrag mit einem Labor langfristig verlängert hatten, obwohl die zu analysierende Deponie verkauft werden sollte, hatten das Landgericht Görlitz und das Oberlandesgericht Dresden in mehreren Urteilen den ehemaligen Geschäftsführer und fünf Aufsichtsräte der Stadtreinigung Görlitz GmbH (SRG) zu Schadenersatzleistungen in Höhe von 376.000 Euro sowie Zinsen an die SRG verurteilt.
Aufsichtsräte und Geschäftsführer verklagen!
Es macht also immer Sinn, vor allen Dingen bei Bossing und Mobbing Geschäftsführer und Aufsichtsräte persönlich zu verklagen. Darauf werden wir künftig auch besonders achten.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –
.
.
.
: