Es war voll. Richter Albers verabschiedete die Presse mit den Worten, nun ist genug.
Dann erörterte er die Sach- und Rechtslage. Vorab informierte er die Öffentlichkeit darüber,
dass dies eine Güteverhandlung ist und keine Entscheidung getroffen wird.
Der Termin dient der Erörterung und Absprache des weiteren Verfahrens.
Dabei ist nur von Interesse, was die Parteien vortragen. weder das einstweilige Verfügungsverfahren ist von Belang,
noch alles, was sonst so geschrieben und berichtet wird.
Die Klage lautet auf:
Weiterbeschäftigung im Jobcenter. Inge Hannemann ist seit 22.04.2013 vom Dienst suspendiert.
Richter Albers ließ das Jobcenter wissen, dass das keine Dauerlösung sein könne und wollte wissen,
was denn die Lösung aus dortiger Sicht sein solle. – Das Jobcenter ging darauf nicht ein.
Inge Hannemann ließ Richter Albers wissen, dass auch sie klar darlegen müsse,
welche Tätigkeit sie sich vorstellen könne, beim Jobcenter oder der FHH (Freie und Hansestadt Hamburg).
Richter Albers stände für eine zweite Güteverhandlung zur Verfügung, wenn die Parteien an einer Lösung interessiert seien,
würde aber auch Richterkollegen damit beauftragen können.
Dazu müssen sich die Parteien nun bis zum 09.09.2013 schriftlich äußern.
Selbstverständlich könne man auch ins Hauptverfahren gehen und entscheiden, in erster Instanz und beim LAG.
Dann müsse darüber befunden werden, ob die Freistellung rechtens war oder ggf. Ansprüche gegen das Jobcenter bestehen,
ob ein Weiterbeschäftigungsanspruch gegen das Jobcenter besteht und wo Inge Hannemann einzusetzen ist,
oder ob der Anspruch gegen die FHH besteht und diese, von der Inge Hannemann entleihen worden ist,
zur Weiterbeschäftigung verpflichtet ist. – Das Klageverfahren würde dann wohl nach der 2. Instanz enden.
Die Frage, inwieweit das Recht auf Meinungsäußerung dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspräche
und Inge Hannemann zur Loyalität verpflichtet hätte, dürfte zweitrangig sein.
Tatsache ist, dass sie bei der Stadt beschäftigt ist und lediglich eine – einvernehmliche – Entsendung
an das Jobcenter stattgefunden hat, so die erste Einschätzung von Richter Albers,
wobei er der Kammer nicht vorgreifen würde.
Sollten die Parteien eine einvernehmliche Lösung nicht anstreben,
dürfte die Hauptsache wohl Anfang November verhandelt werden.
Dann müsste Richter Albers alles das lesen, was die Parteien in ihren Schriftsätzen vortragen.
Das würde er auch tun.
Vor allen in Richtung Jobcenter betonte Richter Albers noch einmal,
dass sein Ansatz Konfliktlösung sei und das setze die Gesprächsbereitschaft beider Parteien voraus.
Die Wellen, die der Fall geschlagen hat, gehen auf das zurück, was die Medien draus gemacht haben,
nicht auf tatsächliche Äußerungen von Inge Hannemann.
Damit rückt die Möglichkeit den Arbeitsplatz zu erhalten für Inge Hannemann in greifbare Nähe;
einen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz dagegen hat sie nicht.
Das gibt der Arbeitsvertrag nicht her und steht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers entgegen.
Deutliche Worte! An beide Parteien.
Am unmenschlichen Hartz IV wird dieser Prozess also nicht viel ändern.
Aber vielleicht dieses Lied:
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Die Umfragen werden noch immer über das Festnetz gemacht. Damit erreicht man überwiegend CDU-Wähler. Die jungen Wähler nutzen Handys.
JEDER klagt über die jetzige Regierung, aber bei Umfragen liegt sie merkwürdigerweise immer noch vorne. Hier sind zwei Videos mit interessanten Daten und Links in den Beschreibungen:
http://youtu.be/fxmeDxyFzQ8
http://youtu.be/6HnBkjuagX8
AUFWACHEN und unbedingt Schwarz-Gelb ABWÄHLEN, da sie sonst ihre bisherige ungerechte Sozialpolitik fortsetzen!!! U. von der Leyen hat schon angekündigt, im Amt bleiben zu wollen!!!