Und nochmal:
Leowald war nicht anwesend und hat die Erläuterungen der Richter nicht gehört.
Es geht zwar in diesem Verfahren um das Recht eines Einzelnen,
die Richter haben das aber festgemacht an der Planbarkeit.
Alle sich wiederholenden Einsätze sind planbar,
und rechtfertigen Überstunden außerhalb der Regelarbeitszeit nicht.
Das gilt sogar für Einsätze wie den Schlager-Move,
nicht aber für abgeknickte Bäume und Laub nach einem Orkan.
Darüber wurde – mit Beispielen – im Prozess diskutiert.
Der Richter (Arbeitnehmerseite) sagte ungefähr, es wäre nicht einzusehen,
warum etwas, was 25 Jahre gängige Praxis war, plötzlich nicht mehr gehen soll.
Die Ausrede, das sei mit dem Personalrat abgesprochen, sei nicht schlüssig,
denn Absprachen könne man ändern, und Frau Supper antwortete auf die Nachfrage,
ob und wann der Personalrat denn zugestimmt hätte, das hätte er wohl,
was jedoch von Klägerseite bestritten wurde.
Beweise konnte sie nicht vorlegen.
Wenn Leowald die Frage gestellt hat, wer wohl lügt,
er oder die Mobbing-Zentrale, dann unterstellt er mir,
bewusst falsch zu zitieren.
Böse, böse.
Wenn er wirklich Lust hat, die Urteile auszuhängen, kann er das gern tun,
sollte aber daran denken, die Namen zu schwärzeln.
Sollte er Überstunden nach 14:07 Uhr anordnen,
jemandem mit Abmahnung drohen, wenn er das nicht möchte
oder gar mit Kündigung und nicht respektieren, dass diese Überstunden
nur auf freiwilliger Basis zu leisten sind, dann muss das eben prompt
wieder zu Gericht gehen, notfalls mit einstweiliger Verfügung.
Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –
.
.
.
: