Wegen der ständigen Probleme mit Leowald und eurer Fragen weise ich euch noch einmal auf das Beschwerderecht hin.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, mit seinen Entscheidungen nicht einverstanden ist oder mit seinem Ton, hat jederzeit die Möglichkeit sich über Leowald schriftlich zu beschweren.
Auch hier gilt: ihm dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.
Hier noch einmal der entsprechende Text:
§ 78 Aufgaben und Unterrichtung des Personalrats
4. Beschwerden und Anregungen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Personen, die nicht der Dienststelle angehören, jedoch für die Dienststelle oder ihr angehörende Angehörige des öffentlichen Dienstes in Angelegenheiten der Dienststelle tätig sind, entgegen-zunehmen und, falls sie begründet erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf die Erledigung der Beschwerden und die Berücksichtigung der Anregungen hinzuwirken,
Natürlich gehört Mut dazu, sich über einen Vorgesetzten zu beschweren.
Sollte Leowald allerdings zu Abmahnungen greifen oder sonstigen Möglichkeiten
der Schikane, kann es auch für ihn persönlich sehr problematisch werden,
bis hin zur Kündigung.
Vom Beschwerderecht wird allgemein zu selten Gebrauch gemacht,
dabei ist das eigentlich das vom Gesetzgeber vorgesehene Instrument.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –
.
.
.
:
Hi Ricarda,
der erste Schritt ist bekanntlich immer der schwerste.
Aber selber kann man sich auch an andere orientieren , die wenn man die Augen und Ohren offen hält in der SRH schon hier und dort gezeigt haben wie es geht.
Denn heutzutage lassen die Kollegen sich schon seit längeren nichts mehr gefallen und leiten dementsprechende Schritte dagegen ein.
LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland