Heute Morgen hat Leowald mal wieder versucht,
die Kollegen einzunorden, was zu nicht unerheblicher Verunsicherung geführt hat.
Im Gegensatz zu ihm war ich bei der Verhandlung
in erster Instanz anwesend und habe gehört und gesehen, was die Richter gesagt und beanstandet haben. Es geht im Kern eben gerade nicht nur um die Sicherheits-Schulung und bestimmte Gespräche
nach 14:07 Uhr, sondern um die Planbarkeit.
Alle Schulungen und Rücksprachen mit Vorgesetzten sind wiederkehrende Gespräche, die jedes Jahr stattfinden und daher für alle Mitarbeiter planbar sind. Sie sind zwingend nach Tarifvertrag in die Regelarbeitszeit zu legen! Das war die letzten 25 Jahre so, und es war für die Richter nicht einsehbar, warum das jetzt anders sein sollte.
Kein Müllmann würde es nicht einsehen, wenn z. B. durch Eisregen oder Orkan unerwartet Überstunden angeordnet werden müssten, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten. – Dagegen würde sich ja auch niemand wehren.
Was aber überhaupt nicht geht, ist, dass Müllmänner bei Schichtende rein gerufen werden, ohne zu wissen, warum, man es ihnen auch auf Nachfrage nicht sagt, und sie dann wegen irgend etwas zusammen faltet, wie es sich zunehmend eingebürgert hat bei der Mülle. – Das ist sogar Missbrauch. Einige wurden festgehalten und konnten ihr Kind nicht aus der Kita holen. Das war nicht Gegenstand der Verhandlung.
Ich weiß aber von solchen Fällen zur Genüge.
Die Drohung, man würde Minuten sammeln und dann die Schulung samstags machen, widerspricht dem Urteil und dem Vergleich und hätte sofort die Folge, dass es zu weiteren Klagen kommt.
Wer bei der Mülle hart arbeitet, hat ein Recht auf Feierabend und Erholungszeiten.
Die derzeitige Praxis verstößt gegen geltendes Recht.
Und: Auch eine Dienstvereinbarung darf eben gerade nicht
. gegen geltendes Recht verstoßen.
Wer freiwillig Überstunden macht, kann das gern tun,
solange er seine Gesundheit nicht gefährdet.
Arbeitsschutzgesetze sind einzuhalten.
Die bei Gericht eingeteilten harten und weichen Arbeitszeiten,
also körperliche Maloche und Schulungen fallen beide,
zum Schutz der Arbeitnehmer in die Regelarbeitszeit.
Überstunden sollten immer die Ausnahme bleiben.
Gerade deshalb fallen sie ja unter das Mitbestimmungsrecht.
Fallen quasi regelmäßig Überstunden an,
darf der Personalrat eben nicht zustimmen,
sondern muss darauf hinwirken, mehr Personal einzustellen.
Basta. – Habe fertig, Leowald !
Klage nun verstanden ???
Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –
.
.
.
:
Leowald versteht nicht? Leowald will nicht verstehen!
Leowald kann nicht verstehen! Er nimmt vieles gar nicht wahr, weil er es ausblendet. Ich halte das in einer Führungsposition für problematisch.
Genau so war und ist die Rechtslage und genau das sagt auch unser Tarifvertrag aus.
Der gerichtliche Vergleich zeigt die 180 Grad Kehrtwende des Arbeitgebers deutlich und hat Signalwirkung auf „alle Überstunden“!
Falls dies dem Herrn immer noch nicht klar sein sollte, könnten weitere, deutliche Zeichen in Form einer Klagewelle folgen und für Überzeugung sorgen.
Der Arbeitgeber sollte sich besonders jetzt daran halten und nicht riskieren die Geduld der Mitarbeitern zu überfordern.
Wenn sich ein Vorgesetzter mehr und mehr zu einem Schädling entwickelt und die Mitarbeiter vorsätzlich falsch informiert, sollte der Arbeitgeber Handlungsbedarf sehen!
Das Unternehmen sollte rasch Schadenbegrenzung betreiben.
Sonst könnten Andere dies übernehmen…
Karl
Ich bin ja ohnehin ein Freund der persönlichen Haftung und so allmählich verstehen auch immer mehr Anwälte die Notwendigkeit. Leowald wird ganz sicher in die persönliche Verantwortung kommen.