Olaf Scholz im Gespräch

ScholzWir kommen gerade vom Gespräch
mit unserem Bürgermeister zurück.

Ich  habe ich mich kurz mit dem
Bürgermeister unterhalten und
er hat mir mitgeteilt,

dass er sich laufend über die Situation
mit der Stadtreinigung
informieren lässt.

Und wie es so meine Art ist, habe ich natürlich die Gelegenheit genutzt, um mit Bürgern ins Gespräch zu kommen und unsere Aufkleber zu verteilen.

Müllmann 3

Müllmann 4

Beinahe JEDER Besucher wurde
mit dem Aufkleber und dem Hinweis
auf die  ge-BOSS-ten  Müllmänner
begrüßt.

Müllmann 5

 

 

 

Daraus ergaben sich auch
einige kurze Gespräche

 

Müllmann 2

 

 


sowie
interessante Kontakte

 

 

Müllmann 1

… und Margit Ricarda Rolf im Gespräch mit Bürgermeister Olaf Scholz:
Scholz

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Sinn und Zweck der Arbeitskreise

LOGO_MZ_tel_2016a

Wenn bei uns mehr als ein Mobbing-Fall bekannt wird,
schlagen wir Mobbingbetroffenen vor,
einen Arbeitskreis zu gründen.
Alle Arbeitskreise werden als Bürgerinitiative gegründet
und haben daher einen Vorstand.
Er besteht aus mir als 1. Vorsitzender,
Karl-Peter als Schatzmeister und einem
Mobbingbetroffenen aus dem Unternehmen oder Bereich.
Dieser muss nicht namentlich in Erscheinung treten.

Es kommt vor, dass diese Person nach Beendigung seines Mobbing-Problems aus dem Arbeitskreis ausscheidet. Dann ruht der Arbeitskreis, wird aber nicht aufgelöst, denn es könnte ja passieren (und passiert auch), dass zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Fall auftaucht. Dann ist es gut, das Unternehmen mit den Altfällen konfrontieren zu können.

Werden Aktivitäten und Aktionen des Arbeitskreises im Internet veröffentlicht oder in den Medien, wie es z. B. bei den Arbeitskreisen VW und Aldi, AWO oder AMC Pancke AG geschehen ist, dann gibt es anderen die Gelegenheit, sich dem Arbeitskreis anzuschließen, sich zu informieren, von einer Bewerbung Abstand zu nehmen und vor allen Dingen:
.                                             Nicht in die Mobbing-Falle zu tappen.

Damit erfüllen die Arbeitskreise wichtige Funktionen:

Betroffene können sich austauschen,
auch anonym, und erfahren, dass das,
was ihnen passiert auch Kollegen passiert.
Sie können sich gegenseitig unterstützen.

Ich stehe als 1. Vorsitzende grundsätzlich vor den Betroffenen,
was die Öffentlichkeitsarbeit angeht und gebe Daten nicht heraus.
Niemand erfährt, wer dem jeweiligen Arbeitskreis angehört,
denn wir treffen uns nur sehr selten im realen Leben.

Wünscht jemand allerdings, dass sein Fall öffentlich bekannt wird,
z. B. durch einen Fernsehbeitrag oder die Medien, dann
begleiten wir ihn dabei und auch Mitglieder des Arbeitskreises
können diese Personen unterstützen durch Zeugenaussagen,
Prozessbegleitung und Info-Veranstaltungen.

So dienen die Arbeitskreise vor allen Dingen dem Schutz der Betroffenen.

Neben den im Internet veröffentlichten Arbeitskreisen gibt es auch solche,
die nur intern geführt werden. Die veröffentlichte Liste ist also nicht vollständig.
Das ist vor allen Dingen bei kleinen Unternehmen erforderlich.
Unser Ziel ist es ja nicht, ein Unternehmen zu ruinieren, sondern zu bewegen,
ein gutes Betriebsklima zu schaffen. Bei unternehmer-geführten Arbeitgebern
genügt es daher häufig, den Arbeitgeber mit der Tatsache zu konfrontieren,
dass bei uns mehrere Fälle aufgelaufen sind.
Öffentlichkeitsarbeit ist dort fast immer überflüssig.

Die Fälle bei der Stadtreinigung Hamburg werden übrigens alle
automatisch dem Arbeitskreis Hamburg zugeordnet, der seit 1998 besteht.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Britta Hildebrandt – Aromapraxis

britta-hildebrandt-foto.256x256

Britta Hildebrandt

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Mobbingbetroffene können nur sehr schwer abschalten, haben oft Schlafstörungen und sind erschöpft. Will man starke Medikamente vermeiden, sind ätherische Öle eine wunderbare sanfte Methode.

Britta Hildebrandt arbeitet mit hochwertigen Aromaölen und hilft Menschen zur Ruhe zu kommen und Kraft zu schöpfen.

 

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Christian Klöppner – für die Sicherheit

christian-klöppner-foto.256x256

Christian Klöppner

Es kommt vor, dass Mobbingbetroffene erklären,
die Mobber wären in ihrer Wohnung,
hätten einen Zweitschlüssel und würden dort ihr Unwesen treiben, wenn sie abwesend sind.

Dem begegnen wir ganz bodenständig.

Christian Klöppner hat ein Herz für diese Kunden und inspiziert die Wohnung. Er sucht nach Einbruchsspuren und Möglichkeiten, schlägt Lösungen vor die Wohnung so zu sichern, wie es sinnvoll ist und zum Geldbeutel des Kunden passt.

.
Besteht der Verdacht, dass eine Wohnung verwanzt ist oder
heimlich Kameras installiert sind, werden Netzwerkpartner
eingeschaltet, die hier nicht öffentlich sind.

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Karl-Peter – der Radikator

Karl-Peter-2016a

Karl-Peter – Der Radikator

Karl-Peter ist die Stütze der Mobbing-Zentrale, sozusagen Mädchen für alles oder besser:
Ein Mann für alle Fälle !

Karl-Peter hat u. a. das Abgrenzungstraining entwickelt, damit (nicht nur Mobbing-)Betroffene ihre Situation aushalten können und
ggf. beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber
sich das Drama nicht wiederholt.

Sein Programm Fahrplan durch´s Leben
hilft Menschen, die nicht wissen,
was sie eigentlich wollen.


Für Existenzgründer
richtet Karl-Peter einen Blog ein
und begleitet die Startphase.
Und ist der Ruf im Netz so richtig ruiniert,
begleitet er Betroffene beim Online-Reputationsmanagement
und als ausgebildeter Microsoft Office Specialist (MOS) Master
Microsoft Office Specialist Master - Certification 2009

hilft er, wenn es wo mangelt.
Ob Word, Excel, Powerpoint – Karl-Peter darf das alles schulen:
ComTIA - Classroom-Trainer Karl-Peter - 2009

Als Radikator löst er Traumata auf, macht Rückführungen
und hilft bei Schmerzen, Verlusten und Ängsten.

Kurz:  Karl-Peter bringt Dich (wieder) auf Deine SPUR.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Kilian Ackermann – Rechtsanwalt

ackermann-2

Kilian Ackermann

.
Rechtsanwalt
Kilian Ackermann
gehört schon viele Jahre
zu unserem Netzwerk.

Durch die Entfernung ist der persönliche Kontakt nicht gut möglich, aber er war auch schon in Hamburg.

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Prof. Dr. Klaus Alenfelder – Rechtsanwalt

Alenfelder

Prof. Alenfelder beschäftigt sich vor allen Dingen
mit Diskriminierung und hat bedeutende Erfolge errungen.

Nicht jeder Fall ist geeignet, als Diskriminierungs-Fall erfolgreich abgeschlossen zu werden.

Die Vorprüfung ist noch aufwendiger
als bei einem normalen Mobbing-Fall.

.
Ein chronologisch geführtes Mobbing-Tagebuch ist Voraussetzung für ein Tätigwerden.
Dabei helfen wir natürlich.

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Dr. Trutz Graf Kerssenbrock – Rechtsanwalt

TGK

Wir arbeiten schon viele Jahre erfolgreich zusammen.

Dr. Graf Kerssenbrock war lange für uns in Schleswig-Holstein tätig und steht jetzt auch in Hamburg zur Verfügung.

Er stand an meiner Seite, als ein Schulleiter meinte,
mich verklagen zu müssen, weil ich mich im Internet darüber ausgelassen hatte, dass er seine Lehrkräfte bespitzelte und schikanierte.

An diese Parade-Leistung für die Meinungsfreiheit denke ich gern zurück.
Er übernimmt aber natürlich auch Mandate unserer Kunden.

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Keine Angst vor großen Tieren

Karl-Peter-2016a

Karl-Peter

Bei der Pflege unserer Archiv-Daten
sind mir einige Videos aufgefallen.

Mit ein bisschen Abstand haben sie HEUTE
ein ganz anderes Gewicht.

Hier habe ich nun den Blickpunkt auf unseren Arbeitskreis VW   (gegründet 2004).

Diverse angekündigte Aktionen sind erfolgreich umgesetzt worden.
.


Das ist u. a. auch ein bisschen Zeitgeschichte:


Die Unterlagen wurden von der Staatsanwaltschaft zum Arbeitskreis VW
zurückgeführt, denn bei der Revision von VW wären sie untergegangen.

Unsere 3 Aktien ermöglichten uns den direkten Kontakt zur Führungsriege von VW
zu ermöglichen. Gespräche wurden abgelehnt und Briefe meist nicht beantwortet.
Aber, den Finger in die Wunde legen, das können und konnten wir:

Hochgeladen am 24.08.2010

Margit Ricarda Rolf von der Mobbing-Zentrale / „Arbeitskreis VW“ spricht
auf der „außerordentlichen Hauptversammlung von VW 2009“.

2011 Umwelt-Hauptstadt Europas
Autofreie Sonntage – wurde nicht angegangen
Einführung des Stadt-Fahrrades – erledigt !
Car-Sharing mit umweltfreundlichen Autos – erledigt !
Elektromobile Autos – Initialisiert und aktuell in Arbeit !

… und ein Interview zum Thema „Bossing“:

Hochgeladen am 25.08.2010

NDR – Paroli – Mobbing-Zentrale / Margit Ricarda Rolf & Bossing

Mehr zum VW-Skandal

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Stadtreinigung Hamburg – gesamtschuldnerische Haftung

Zu-gut-um-JPG-klein-RGB_300dpi

Alle 12 Aufsichtsräte haften den von Bossing Betroffenen gesamt-schuldnerisch.

Dadurch, dass alle 12 Aufsichtsräte mein Schreiben nicht beantwortet haben, sondern ich nur das Schreiben eines Anwaltes für den Aufsichtsrat als Gremium erhalten habe, für das dieser überdies vom Justitiar in Prokura für das Gremium bevollmächtigt war, nicht einzeln von den 12 Aufsichtsräten, die Frist inzwischen ohnehin verstrichen ist, ergibt sich:
die gesamt-schuldnerische Haftung aller 12 Aufsichtsräte.

Was bedeutet das ?

Jeder Müllmann, der die Aufsichtsräte verklagen will, kann sich aussuchen,
ob er alle 12 verklagen will oder nur einen oder mehrere.

Nehmen wir einmal an, der Schaden würde € 500.000 betragen.
Dann könnte er alle 12 verklagen und das Gericht würde möglicherweise entscheiden,
dass der Schaden in % je nach Anteil der Schuld getragen werden müsste.
Das wäre kompliziert, aber möglich.

Der Betroffene könnte sich aber auch entscheiden
nur den Hauptverursacher zu verklagen.
Da denken wahrscheinlich viele sofort an
den Personalrats-Vorsitzenden Rainer Hahn,
auf den ja viele Betroffene nicht gut zu sprechen sind.
Aber hätte der € 500.000,00  Privatvermögen ?
Wird der Prozess gewonnen und der Verurteilte kann nicht leisten,
dann hat man ein schönes Urteil, einen Anspruch, aber noch immer kein Geld.

Es macht also Sinn, vor einer Klage auch einmal zu schauen,
wer so viel Geld besitzt, dass er im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung
auch leistungsfähig ist.

Vor einer Klage gegen die Aufsichtsräte gilt es also Hausaufgaben zu machen!

Neben dem Streitwert wirkt sich auch die Zahl der Beklagten auf Anwalts- und Gerichtskosten aus.  – Auch hier gilt es vorher eine Kosten-Nutzen-Rechnung durchzuführen.
Aber dafür haben wir ja Anwälte.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg: Antwort Aufsichtsrat


Zu-gut-um-JPG-klein-RGB_300dpi

Der Aufsichtsrat setzt die Vogel-Strauß-Politik fort.
Heute kam dieses Schreiben zunächst per Mail.

Ich frage mich, ob die wirklich selbst glauben, was sie schreiben. Bossing gibt es bei uns nicht. Basta ! ???

Kann man tatsächlich so dumm sein ?

Ich bin ein ausgesprochen geduldiger Mensch und gebe jedem eine Chance falsches Verhalten zu korrigieren. Aber auch bei mir ist irgendwann eine Grenze überschritten.

Bisher habe ich mich mit den Medien noch zurück gehalten.
Ich fürchte aber, das muss sich bei so viel Ignoranz jetzt dringend ändern.

vangard-gesamtpdf-Nur Seite 1 + 2

Dieses Dokument beweist: spätestens seit diesem Brief handeln
alle 12 Aufsichtsräte vorsätzlich.

Und nur am Rande:
Dem Finanzausschuss, der das begutachtet hat,
gehört der Personalrats-Vorsitzende Rainer Hahn an.

Nochmal:
Bisher habe ich mich mit den Medien noch zurück gehalten.
Ich fürchte aber, das muss sich bei so viel Ignoranz jetzt dringend ändern.

Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –

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Wenn Aufsichtsräte haften

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Das Verwaltungsgericht Dresden gelangte in seinem Urteil vom 10. August 2010, mit dem es eine Klage der Stadt Görlitz gegen den Landkreis Görlitz abgewiesen hat (Az.: 7 K 679/09),
zu dem Schluss, dass die Stadt Görlitz den ehemaligen Aufsichtsräten der Stadtreinigung Görlitz GmbH
Schadensersatz nicht erstatten darf.

Dieses Urteil zeigt, dass Aufsichtsräte, die Fehler machen, grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen haften!

Worum ging es ?

Weil sie einen Vertrag mit einem Labor langfristig verlängert hatten, obwohl die zu analysierende Deponie verkauft werden sollte, hatten das Landgericht Görlitz und das Oberlandesgericht Dresden in mehreren Urteilen den ehemaligen Geschäftsführer und fünf Aufsichtsräte der Stadtreinigung Görlitz GmbH (SRG) zu Schadenersatzleistungen in Höhe von 376.000 Euro sowie Zinsen an die SRG verurteilt.

Aufsichtsräte und Geschäftsführer verklagen!

Es macht also immer Sinn, vor allen Dingen bei Bossing und Mobbing Geschäftsführer und Aufsichtsräte persönlich zu verklagen. Darauf werden wir künftig auch besonders achten.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Wenn das Betriebsklima vergiftet ist

Ricarda-P1

Stell dir vor, du gehst an deinen Arbeitsplatz, die Fenster sind geschlossen und dicke, stinkende Rauchschwaden umgeben dich. Dir fehlt die Luft zum Atmen und du hast das Gefühl zu ersticken.

Was würdest du tun?

Das Fenster öffnen? Den Raum verlassen? Nach der Ursache suchen und sie beseitigen?
Oder dich in dein Schicksal ergeben, weil man ja sowieso nichts ändern kann?

Ein gesunder Mensch würde aktiv werden und sein Leben und seine Gesundheit schützen.

Was wirst du tun, wenn das Betriebsklima vergiftet ist?

Was kannst du tun ?  – Mobbing macht krank.  Das ist bekannt.
Es führt langfristig zu Depressionen und womöglich in die Früh-Verrentung.
Je früher man etwas dagegen unternimmt, um so besser sind die Chancen,
die Gesundheit und die Lebensqualität zu erhalten.
Für Abhilfe sorgen, muss der Arbeitgeber,
unterstützt vom Betriebsrat, soweit vorhanden.
Das setzt voraus, dass er informiert wurde.
Das kann mündlich erfolgen, besser ist es jedoch schriftlich.
Wer sich beschwert, darf nicht benachteiligt werden.

Ändert sich trotz Beschwerde nichts, muss man zu anderen Mitteln greifen.  Eines davon ist das Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung gemäß § 273 BGB.
Wenn ich das erwähne, bekommen Anwälte häufig Angst.  –
Das ist kein Witz !

Einfach ausgedrückt besagt das Zurückbehaltungsrecht: „Wenn du, Arbeitgeber,
mir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellst, der mich nicht krank macht,
komme ich nicht zur Arbeit, bis du das geändert hast, aber du musst meinen Lohn trotzdem bezahlen.“

Warum wenden Rechtsanwälte das so selten an ?

Sie haben Angst, dass der Arbeitgeber darin eine Arbeitsverweigerung sieht
und den Lohn zurück behält.  –  Die Lösung ist jedoch ganz einfach !

Wer vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen möchte,
muss diesen Schritt durch eine einstweilige Verfügung flankieren,
die feststellt, dass die Wahrnehmung des Zurückbehaltungsrechts eben
gerade keine Arbeitsverweigerung ist.
Wird der Lohn dennoch nicht gezahlt, muss notfalls vollsteckt werden.

Es gibt Möglichkeiten sich effektiv gegen Mobbing zu wehren.
Man muss nur wissen, wie.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – und wieder einer weg!

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Und wieder ist eine Kollege der Stadtreinigung per Aufhebungsvertrag ausgeschieden.

Es ist der Fall 4,  jener Kollege, der das Thema Bossing auf der Personalversammlung angesprochen hatte.
Nach der Personalversammlung hat man bei der Stadtreinigung noch mal so richtig Gas gegeben und
den Kollegen observiert.

Fehl-Informationen, Kritik und die Suche nach Möglichkeiten für weitere Abmahnungen gaben wohl den Ausschlag.

Die Stadtreinigung verliert damit einen Kollegen, der sich für Andere eingesetzt hat,  der stellvertretender Personalrat und Vertrauensmann von Verdi war.

Der Kollege geht in die Selbständigkeit
und wir wünschen ihm damit viel Erfolg.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Als Autor mitwirken

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Als ich die Mobbing-Zentrale gegründet habe, war es immer mein Ziel gemeinsam mit anderen Menschen etwas gegen Mobbing zu tun.

Das erste Logo in meinem Konzept zeigt, wohin mich die Mobbing-Zentrale führen sollte.
Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Es gibt viele Möglichkeiten den Kampf gegen Mobbing aufzunehmen.

Von 1997 bis heute hat sich das Internet entwickelt.
Hier auf diesem Blog ist es möglich zu schreiben,
Fotos und Videos einzubinden und mit anderen zu diskutieren.

Natürlich kann man auch einfach nur mitlesen und Kommentare schreiben.

Man kann aber auch mitarbeiten und als Autor eigene Artikel verfassen.
Dazu muss man sich anmelden und mit mir darüber sprechen,
wie die Mitarbeit gestaltet werden soll.
Ich freue mich über jeden, der hier mitwirken möchte.

Selbstverständlich helfen wir und behalten uns vor,
Artikel redaktionell zu überarbeiten.
Das machen Zeitungen ja auch.
Ein Blog ist letztlich nichts anderes als eine online-Zeitung.

Margit Ricarda Rolf

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Stadtreinigung Hamburg – Aufsichtsratswahlen

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Am Dienstag werden jene vier Personen in den Aufsichtsrat gewählt, die von den Arbeitnehmern in freier Wahl zu wählen sind. Durch die Vertrauensleute wurden wohl neun Leute auf eine Verdi-Liste gewählt, darunter auch der Personalratsvorsitzende Rainer Hahn. Von ihm wird in nächster Zeit wohl noch häufiger in diesem Blog zu lesen sein.

Euch wünsche euch, dass er nicht wieder gewählt wird. Letztlich habt ihr das aber selbst in der Hand.

In einigen Gerichtsverfahren wurde die Frage erörtert, ob der Personalrat ordnungsgemäß gehört wurde. Seitens der Stadtreinigung wurde das stets behauptet, sogar in Kündigungen, die von Prof. Siechau unterschrieben wurden. Es bestehen jedoch an dieser Darstellung begründete Zweifel. Bei konkreten Nachfragen des Gerichts gab es nur ausweichende Antworten. Soweit die Zustimmungen zur Kündigung durch den Personalrat tatsächlich erfolgt sind, tragen sie Hahns Unterschrift.

Die Kündigungsschutzklagen wurden sämtlichst gewonnen. Das Gericht fand deutliche Worte, was die vorgebrachten Kündigungsgründe betraf. Wäre der Personalrat tatsächlich ordnungsgemäß angehört worden, dann hätte es dort mindestens einen Menschen geben müssen, den die Kündigungsgründe hätten stutzig machen müssen, denn sie waren einfach nur grotesk.

Da kann etwas nicht stimmen und wir werden dem nachgehen.

Wählt bitte in den Aufsichtsrat nicht aus Gewohnheit, wen ihr bisher auch gewählt habt, sondern macht euch Gedanken. Wenn ihr etwas ändern wollt, müsst ihr andere Leute wählen.

Nachtrag:

In einem Gerichtsverfahren, dem ich als Prozessbeobachterin beiwohnte, erklärte der Anwalt der Stadtreinigung, die Tatsache, dass der Kläger die Stadttreinigung auf Schadensersatz verklagt hätte, würde den Straftatbestand der Nötigung erfüllen und die Stadtreinigung würde deshalb Strafanzeige erstatten wollen. Die Richterin war ziemlich verdattert, schüttelte den Kopf und meinte, es sei doch keine Nötigung, wenn jemand eine berechtigte Klage vor dem Arbeitsgericht führt. Der Kläger gewann den Prozess – wieder einmal – und erhielt eine von Prof. Siechau unterschriebene Kündigung, weil er es gewagt hat, vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Auch diese erhält den Passus, der Personalrat sei ordnungsgemäß angehört worden.

Es ist doch schwer vorstellbar, dass niemand im Personalrat die Rechtswidrigkeit einer solchen Kündigung erkannt haben soll. Wenn ja, sollten dringend Neuwahlen stattfinden.

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Nötigung – ein Offizialdelikt

Becher- Mobbing- Zentrale -2015

Bereits der Petitons-Ausschuss hat 1997 darauf hingewiesen, dass Mobbing eine ganze Reihe von Straftatbeständen erfüllen kann.
Da gibt es die Beleidigung, üble Nachrede, Körperverletzung, seelische Körperverletzung
bis hin zum versuchten Totschlag oder Totschlag, wenn sich das Opfer das Leben nimmt.

Das alles sind Antragsdelikte.

Der Betroffene selbst muss einen Strafantrag stellen,
also den Antrag, die Strafsache zu verfolgen (oder seine Hinterbliebenen).

Ganz anders bei Nötigung!

Wenn jemand von einer Nötigung Kenntnis erhält, kann er dies anzeigen.
Die Staatsanwaltschaften müssen von Amts wegen die Ermittlungen aufnehmen.
Ein Strafantrag ist nicht erforderlich.

Das hat bei Mobbing/Bossing den besonderen Charme,
dass auch wir als Mobbing-Zentrale die Staatsanwaltschaften einschalten können.
Das würden wir natürlich nicht gegen den ausdrücklichen Willen unserer Kunden tun.
Wir nehmen aber dadurch die Betroffenen aus der direkten Schusslinie.
Noch vor zehn Jahren habe ich regelmäßig solche Anzeigen geschrieben.
Die Staatsanwaltschaften mögen das aber nicht
und mit den Einstellungsmitteilungen könnte ich tatsächlich tapezieren.

Mit den ersten Nötigungen wurden ich bereits kurz nach Gründung
der Mobbing-Zentrale konfrontiert.

Es gab in einer Hotelkette eine Häufung von türkischen und griechischen Zimmermädchen, die insofern auffällig waren, als alle mehr als 10 Jahren beschäftigt waren und nur wenig deutsch sprachen. Sie waren sehr ängstlich und wollten nicht sagen, warum sie plötzlich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben.

Kurze Zeit später lernte ich auf einem Seminar einen Mann kennen, der für diese Hotelkette als Führungskraft gearbeitet hatte.
Wir kamen ins Gespräch und er erzählte mir folgende Geschichte:

Die Hotelkette hatte einen ehemaligen Kripo-Mann als Hausdetektiv eingestellt.
Man wollte die Zimmermädchen, die einen Anspruch auf die Betriebsrente hatten, kostengünstig los werden. Also präparierte man 5-DM-Stücke und legte sei auf die Nachtschränkchen. Die Frauen steckten sie als Trinkgeld ein.

Dann rief man sie ins Büro, bat sie, ihre Hände in eine Schüssel zu tauchen und die Hände verfärbten sich. Man konfrontierte die Frau mit dem Vorwurf, es würden DM 1.000 aus der Kasse fehlen und wenn sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben würden, würde man darauf verzichten die Polizei zu holen. Die Frauen unterschrieben.
Mit unserem Seminarteilnehmer war so etwas nicht zu machen. Er kündigte.
Als Zeuge wollte er aber nicht zur Verfügung stehen. Ich schrieb zwei meiner Kundinnen an und fragte sie nach diesen Vorfällen. Wir trafen uns und sie berichteten unter Tränen – unabhängig voneinander – dass es sich genau so abgespielt hatte.
Nun wollte ich den Fall zur Anzeige bringen. Dazu kam es nicht.
Beide Frauen hatten Angst. Nicht vor der Polizei!
Sie hatten Angst vor den eigenen Ehemännern, die sie womöglich, sobald das Wort Polizei gefallen wäre, verprügelt hätten.

Von dem Hausdetektiv hat sich die Hotelkette nach kurzer Zeit getrennt.
Die Frauen haben alle in verschiedenen Häusern gearbeitet und kannten sich untereinander nicht.
Überflüssig zu erwähnen, dass es einen Betriebsrat ohnehin nicht gab.

Im Laufe der letzen 18 Jahre habe ich lernen dürfen, wie menschenverachtend Arbeitgeber sein können.  So viel Fantasie kann man nicht haben, um sich solche Geschichten auszudenken, wie das tägliche Leben sie uns tatsächlich bietet.

Immer wieder erlebe ich, dass Arbeitnehmer genötigt werden,
Dinge zu tun oder zu unterschreiben, die sie unter normalen Umständen nicht tun würden.

Ich möchte euch noch ein zweites Fallbeispiel nennen.

Eine Postbotin wurde verdächtigt, Geldbomben geklaut zu haben.
Der externe Sicherheitsdienst fing sie ab, führte sie in einen Raum
und nötigte sie über Stunden – ohne Gang zur Toilette – mit der
Durchsuchung ihrer Wohnung einverstanden zu sein.
Sie fuhren mit zwei Fahrzeugen zur Wohnung,
ohne dass die junge Frau ihren Verlobten informieren konnte.
Dann stellten sie die ganze Wohnung auf den Kopf – und fanden – nichts!

Wir haben diesen Fall einvernehmlich mit der Post und einem sehr kompetenten Betriebsrat gelöst und ein für alle mal klar gestellt, dass sich so etwas niemals wiederholen wird.

Der Fall liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück
und auch hier wurde von einer Anzeige abgesehen.

In beiden Fallbeispielen – reale Fälle aus meiner Praxis – dürfte der Straftatbestand der Nötigung erfüllt gewesen sein.

Im trockenen Juristendeutsch hört sich das übrigens so an:

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Aber ganz ehrlich, meine Fallbeispiele sind deutlicher.

Noch einen Fall zu guter letzt:

Eine junge Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse war schwanger.
Ihr Chef war homosexuell.
Er war wütend, weil sie in den Mutterschutz gehen würde
und schickte sie in den Keller.
Dort musste sie den ganzen Tag schwere Kisten stapeln.
Die Wehen setzen vorzeitig ein, sie brach zusammen
und kam in unsere Beratung.
Unter Tränen berichtete sie mir, der Chef hätte ihr gesagt:
„Das Balg ist ja auch in dich rein gekommen, dann wird´s schon wieder raus kommen.“ Das war im Keller – natürlich ohne Zeugen.

Ich schaltete das Amt für Arbeitsschutz ein und ihr Arzt zog sie aus dem Verkehr.
Auch hier wollte ich eine Anzeige erstatten.
Ihr Mann hat es, mit Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand – verhindert.
Leider, denn für diesen Vorgesetzten blieb das ohne Folgen.
Die junge Frau nahm nach der Geburt drei Jahre Elternzeit.
Im Öffentlichen Dienst kann man das.

Ich habe bei all diesen Fällen immer auch die Möglichkeit der Strafanzeige im Sinn.
Wenn es nur nach mir ginge, würde ich jeden Fall zur Anzeige bringen,
wie Ladenbesitzer es bei Ladendiebstahl auch machen.
Meine Möglichkeiten finden aber dort ihr Ende, wo mein Kunde „NEIN“ sagt.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – Altersdiskriminierung

Personalversammlung 3

Anlässlich der Personalversammlung bin ich mit vielen ins Gespräch gekommen.
Ich durfte ja nicht ins Gebäude, also blieb ich davor, lief zwischen Audi-Max und Mensa hin und her, verteilte unsere Aufkleber und wärmte mich hin und wieder in der Mensa auf.

Zwischendurch sprach ich einige an und erkundigte mich bei ihnen, wie es ihnen persönlich geht bei der Mülle. Dabei machte so mancher seinem Herzen Luft und plauderte aus der Schule.

Ich möchte zwei Gespräche heraus greifen:

Bei der Schließung der Mülldeponie wurde den Müllmännern nahe gelegt
in Altersteilzeit zu gehen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Darauf mögen wohl auch etliche eingegangen sein.
Grundsätzlich spricht ja auch nichts dagegen,
so eine Schließung zum Anlass zu nehmen
über den vorzeitigen Ruhestand nachzudenken.

Dabei kommt es aber immer auch das wie an!
Wenn einem Müllmann nach Jahrzehnten gedroht wird:
„Entweder du unterschreibst oder du gehst in orange!“ – was im Klartext heißt:
„Auf der Deponie haben wir keine Arbeit mehr für dich und wenn du nicht ausscheidest, dann darfst du Schwerstarbeit machen – wir kriegen dich schon klein!“ – dann könnte das den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.

Nun möchte ich natürlich niemanden in Gefahr bringen.
Es wurde aber bei diesem Gespräch sehr deutlich,
unter welchem Druck einige bei der Mülle stehen.
Gefolgt von dem Satz: „Ich hab´ja nur noch xxx Jahre bis zur Rente.
Das schaff ich schon.“ – stellt sich natürlich auch die Frage,
wie gefährlich es ist, wenn ein Müllmann die Arbeit
eigentlich nicht mehr schaffen kann, aber sich irgendwie durch den Tag quält.

Ein anderes Gespräch macht es noch deutlicher.
Die Bandscheibe quält ihn seit Jahren, aber er schleppt schwere Müllcontainer.
Auf meine Frage, warum er denn nicht einen leidens-gerechten Arbeitsplatz einfordert, die Antwort:
„Dann würde ich mir selbst den Ast absägen.
Die Mülle hat solche Arbeitsplätze nicht.
Dann wäre ich arbeitslos und danach in Hartz IV.“

Es gab ja mal eine Rückenschule bei der Mülle, ein Bus,
der gern als Vorzeigeprojekt das Image aufpolieren sollte.
Er wurde abgeschafft und auch dazu habe ich viel von den Müllmännern gehört.
„Die alten Zeiten gibt´s nicht mehr. Das ist lange vorbei.
Heute werden die Leute nur noch verheizt.“ – „Und der Personalrat?“ war mein Einwand. „Ach der…“ und dann legten sie richtig los!
Aber das ist ein anderes Thema.  Den habt ihr schließlich gewählt!

Und was ist mit der Sicherheit, wenn ihr nicht fit seid?“ wollte ich wissen.
Das Thema ruft dann doch eher Gelächter hervor.
Als wenn das noch irgend wen interessieren würde!
Geht doch alles nur noch um billiger billiger billiger
Da brauch´ ich mir doch nur mal die WERT angucken
und von denen macht bestimmt keiner den Mund auf.
(WERT ist ein Unternehmen, das über die Stadtreinigung Hamburg
zu 100% in die Freie und Hansestadt Hamburg eingebunden ist.)

Es waren interessante Gespräche, die ich geführt habe.
Die Aufsichtsräte wären gut beraten, sich auch mal unters Volk zu mischen
– nicht im Nadelstreifenanzug versteht sich –
und einfach mal genau hinzuhören, wo der Schuh drückt.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – Altersarmut

Zu-gut-um-JPG-klein-RGB_300dpi

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In meiner Beratung war ein ehemaliger Müllmann.
Ihm geht es sehr schlecht. Er gehört zu jenen tüchtigen Männern, die Jahrzehnte als Müllmann gearbeitet haben.

Er wurde lange schikaniert und hat es ertragen.
Das macht aber kein Mensch ewig mit.
So wurde auch er depressiv und arbeitsunfähig.

Nach langer Zeit bat man ihn abends, als alle weg waren, zu einem Gespräch.
Das war das Schlimmste, was er erlebt hatte.
Sie hielten ihm einen Aufhebungsvertrag vor die Nase
und nötigten ihn, zu unterschreiben.  – Er war ganz allein.
Keine Kollegen, kein Personalrat !
Schließlich unterschrieb er, weil er nur noch irgendwie raus wollte.

Mit dramatischen Folgen !

Etwa die Hälfte der Abfindung fraß das Finanzamt.
Es folgten drei Monate Sperrzeit durch das Arbeitsamt.
Man vermittelte ihn dann nach hier und da.
Inzwischen ist er wieder arbeitslos und trudelt auf Hartz IV zu.
Das Geld reicht hinten und vorn nicht;
der Lebensstandard ist schon lange nicht mehr zu halten
und die Sorgen rauben ihm den Schlaf.
An die Rente mag er gar nicht denken, denn so toll waren die letzten Löhne nicht.

Liebe Hamburger,

darf man so mit unseren Müllmännern umgehen ?
Wollen wir das zulassen ?
Verträgt sich das mit unserem hanseatischen Geist ?

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – Aufsichtsrat

Zu-gut-um-JPG-klein-RGB_300dpi

Im Zusammenhang mit Fragen rund um den Aufsichtsrat
habe ich mich mit den Grundlagen beschäftigt.

 

Dazu gehört auch das
Gesetz zur Errichtung der Stadtreinigung aus 1994.

Darin heißt es:
———————————————————————-

§ 6
Zusammensetzung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, darunter mindestens einem Vertreter der Aufsichtsbehörde als Vorsitzenden und einem Vertreter der für die Finanzen zuständigen Behörde, die – soweit sie nicht gemäß Absatz 2 zu wählen sind – vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg berufen und abberufen werden.
Stellvertreter von Aufsichtsratsmitgliedern können nicht bestellt werden.
(2) 1 Ein Drittel der Mitglieder wird in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Arbeitnehmern der Anstalt gewählt. 2 Die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit, das Wahlverfahren und das Ausscheiden der zu wählenden Mitglieder regelt der Aufsichtsrat durch eine Wahlordnung; sie ist den Arbeitnehmern bekannt zu geben.

————————————————————–

§ 11
Besondere Rechte der Aufsichtsbehörde und der für die Finanzen zuständigen Behörde
(1) Beschlüsse des Aufsichtsrats nach § 7 Absätze 2, 3 und 4 Nummern 4, 10 und 11, § 8 Satz 2 bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
(2) 1 Die für die Finanzen zuständige Behörde erteilt dem Aufsichtsrat die Entlastung. 2 Die Entlastung ist durch einen Vertreter der für die Finanzen zuständige Behörde auszusprechen, der nicht Mitglied des Aufsichtsrates ist. 3 Die Aufsichtsbehörde bestimmt nach Maßgabe von § 8 die Anzahl der Geschäftsführer und die Bedingungen der Anstellungsverträge sowie deren Änderung.

—————————————————————————————

Bisher habe ich die Wahlordnung noch nicht gefunden.
Dabei könntet ihr mir helfen.
Im Aufsichtsrat sitzen ja vier Personalräte.

Mir stellt sich gerade die Frage, ob das zwingend ist oder
ob auch jeder andere Arbeitnehmer Aufsichtsrat werden kann.

Dann würde es ja Sinn machen,
wenn ein Bossing-Betroffener sich zur Wahl stellen würde.

Margit Ricarda Rolf
 .– Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – Aufsichtsrat

Zu-gut-um-JPG-klein-RGB_300dpi

.
Ich habe mit heutiger Post Senator Kerstan
angeschrieben und beantragt,
den  Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

 

Wir bereiten die Klagen wegen Altersdiskriminierung vor.

Nach bisheriger Erkenntnis könnten auf die
Aufsichtsräte und Geschäftsführer Schadensersatz-Leistungen
von bis zu  15.000.000,00 €   (15 Millionen €)   zukommen.
Darüber sollte die Aufsichtsbehörde informiert sein.

Und natürlich habe ich auch unseren Bürgermeister informiert.

Nur nebenbei:

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dürfen natürlich
auch Haftpflichtversicherungen nicht zahlen.

Das sollte man schon wissen,
wenn man sich in einen Aufsichtsrat wählen lässt.
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Stadtreinigung Hamburg – Einstweilige Verfügung – Fortsetzung

Zu-gut-um-JPG-klein-RGB_300dpi

Mein Anwalt hat mich heute morgen angerufen.
Er hat Post von Frau Irion bekommen.
Ich muss sofort einen Text entfernen, weil ich damit gegen die Auflagen der einstweiligen Verfügung verstoßen würde.
Den Brief muss sie unmittelbar nach dem Gerichts-Termin am Freitag geschrieben haben, nachdem mein Anwalt Befangenheitsantrag gestellt hat.

Selbstverständlich habe ich den Text sofort entfernt !

Und um diesen Beitrag geht es:

anstößiger Text

Irgendwer hat offensichtlich viel Zeit meine Beiträge im Internet zu lesen.
Schön, wenn man so viele Fans hat.
Fortsetzung folgt ..
Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Mobbing – das wichtige Strafrecht nicht vergessen!

Ricarda-P1

Wenn man, so wie gestern, am Freitag, dem 13. (05.2016),
die Möglichkeit hat, im Anschluss an einen Gerichtstermin noch eine Weile zusammen zu sitzen, dann ergeben sich Gelegenheiten, die etwas stiefmütterlichen Themen bei Mobbing zu erörtern.
Dazu gehört das vernachlässigte Strafrecht.

Nun ist Mobbing nicht automatisch strafrechtlich relevant.
Die Staatsanwaltschaften lieben Strafanzeigen wegen Mobbing auch nicht wirklich.
Es gibt jedoch Ausnahmen und triftige Gründe über Strafanzeigen und Strafanträge nachzudenken:   Immer, wenn Mobbing vorsätzlich eingesetzt wird,
wie wir es bei Bossing immer haben, und wenn Betroffene durch Mobbing/Bossing arbeitsunfähig wurden, womöglich depressiv oder sogar suizidgefährdet waren oder sind, sollten Strafanzeigen erstattet werden.

Die Straftatbestände können sehr umfangreich sein und reichen von seelischer Körperverletzung, Beleidigung, übler Nachrede bis zum Offizialdelikt Nötigung, wenn die Absicht erkennbar ist, jemanden zu bewegen, das Arbeitsverhältnis zu beenden oder dem Betroffenen womöglich ein Aufhebungsvertrag unterbreitet wurde.

Bereits 1999 hat ein Anwalt aus meinem Netzwerk einen Artikel verfasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Form psychischer Gewalt, die Suizid-Gedanken auslöst den Straftatbestand des versuchten Totschlags erfüllt.
Nimmt sich ein Betroffener tatsächlich das Leben, so kommt auch Totschlag infrage.

Wir werden das Strafrecht bei Bossing wieder mehr in den Fokus rücken.

Einige Jahre hatten wir jeden Fall zur Anzeige gebracht, ähnlich wie Ladenbesitzer jeden Diebstahl zur Anzeige bringen. Es macht jedoch Sinn eine solche Anzeige von einem Anwalt für Strafrecht formulieren zu lassen. Das kostet zwar Geld, hat aber den Vorzug, dass die Staatsanwaltschaften die Anzeigen nicht einfach beiseite legen und aussitzen.

Und wen sollte man anzeigen ?

Den Arbeitgeber nur dann, wenn er eine Einzelperson ist.
Ansonsten immer den gesetzlichen Vertreter, also
häufig den Geschäftsführer oder Personen,
die in seinem Namen handeln,
also womöglich Vorgesetzte oder Personalchefs.
Problematisch wird es dann, wenn man den Arbeitsplatz behalten möchte.

Besteht allerdings die Chance, dass der Arbeitgeber sich womöglich
von den handelnden Tätern trennt oder dass man aufgrund
der schwere der Erkrankung in die Früh-Verrentung gehen muss,
dann sollte man diesen Schritt – bitte immer mit anwaltlicher Hilfe – erwägen.

Insoweit war auch der gestrige Tag wieder sehr interessant und hat uns einen Schritt weiter gebracht…

Margit Ricarda Rolf
.– Mobbing-Zentrale –

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altonale 18 im Jahr 2016

.. vom 1. – 17. Juli 2016  =  altonale 18

.. mit Aufnahmen von 2011:  

und nochmal Nachschlag:

Mehr zur  altonale

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