Jeder dritte Jugendliche Opfer von Cyber-Mobbing

Hamburg (dpa) – Sie werden beleidigt, bedroht oder verunglimpft: Gut jeder dritte Jugendliche ist einer Studie zufolge schon einmal im Internet gemobbt worden.

«Was früher als „Klassenkloppe“ galt, kommt im 21. Jahrhundert als „Cybermobbing“ daher», warnte die Techniker Krankenkasse (TK) am Dienstag in Hamburg. «Virtuell und anonym fallen Kinder und Jugendliche dabei im Internet gezielt übereinander her.» Die Kasse hatte die repräsentative Umfrage unter bundesweit rund 1000 Schülern zwischen 14 und 20 Jahren in Auftrag gegeben.

Jeder Zehnte hat nach eigenen Angaben im Cyberspace bereits selbst gemobbt – und jeder Fünfte hält es für wahrscheinlich, Täter zu werden. Die Schikanen im Netz haben für die Opfer oft harte Folgen: Jeder Fünfte fühlt sich demnach verzweifelt oder hilflos, jeder Dritte sei sich sehr verletzt, zwei Drittel der Befragten wütend. 18 Prozent gaben an, Schlafstörungen zu haben, und auch Kopf- und Bauchschmerzen führten die Schüler auf die Internet-Attacken zurück (je sechs Prozent).

Was genau passiert beim Cyber-Mobbing? An erster Stelle kommen laut Umfrage Drohungen und Beleidigungen (18 Prozent), gefolgt von übler Nachrede (13 Prozent). Außerdem klagen die Jugendlichen über Identitätsmissbrauch (acht Prozent) und die unberechtigte Weitergabe privater Mails oder Fotos (drei Prozent).

99 Prozent der Befragten erklärten, sie nutzten das Internet zu Hause. Neun von zehn Schülern besuchen dabei auch soziale Netzwerke – 66 Prozent sogar täglich. An zweiter Stelle steht die Schule (59 Prozent), an Platz drei das gemeinsame Surfen bei Freunden (54 Prozent). Jeder Vierte hat auch mobil Zugriff auf das Internet.

«Die Befragung zeigt auch, dass Täter weitestgehend ungehindert auf das World Wide Web zugreifen», heißt es in der Auswertung der Studie. Nur bei 17 Prozent der Befragten sind Seiten gesperrt, und lediglich bei rund jedem Zweiten nehmen Eltern Einfluss auf Dauer (58 Prozent) oder Inhalte (41 Prozent) der Internet-Nutzung.

Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1199256



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Mobbing – Schulanfänger aufgepasst!

In Hamburg sind die ersten Schulanfänger jetzt seit einigen Tagen unterwegs. In anderen Bundesländern haben sie noch Schonfrist. Aufgeregt waren sie, die kleinen Jungen und Mädchen, die mir begegneten. Einige überschlugen sich beim Plappern, andere schwiegen angespannt und hielten Muttis Hand ganz fest. Jeden Morgen begegnen sie mir, wenn ich mein Frühstück besorge, denn ich gehe direkt an der Grundschule vorbei.

Ich wünsche allen Schulanfängern, dass sie den Einstieg gut schaffen und wir nie beruflich miteinander zu tun bekommen, es sei denn, ich komme in den Unterricht zu einem Projekttag oder ich begleite eine Projektwoche. Ich wünsche euch allen, dass ihr die Schulzeit gut übersteht und Freude habt am Lernen in einer harmonischen Atmosphäre.

An die Muttis und Vatis möchte ich aber noch ein paar Worte richten.

Für Ihr Kind ist jetzt alles neu und aufregend. Vieles versteht es noch nicht, kommt sich vielleicht verloren vor und weiß auch nicht, welche Fragen es stellen soll. Beobachten Sie ihr Kind. Geht es gern zur Schule? Ist es begeistert und erzählt voller Freude über die vielen neuen Eindrücke und Erlebnisse? Oder kommt es müde und erschöpft nach Hause, möchte womöglich erstmal schlafen und zieht sich zurück? Und wie reagiert es am nächsten Tag? Freut es sich auf die Schule? Nehmen Sie sich Zeit für Ihr Kind.

Wenn sich das Kind verändert, wenn kleine Jungen Bauchschmerzen bekommen, um die Nabelgegend herum, wenn Mädchen zunehmend blass sind, antriebslos, keinen Appetit haben, dann sollten Sie diese Beschwerden medizinisch abklären, aber auch hinterfragen. Wie ist das Verhältnis zu den anderen Kindern? Gibt es da jemanden, der Ihr Kind lächerlich macht, es ausgrenzt, schubst oder gar schlägt?

In der ersten Klasse? werden Sie fragen. Ja, solche Dinge beginnen sogar schon im Kindergarten. Wenn Ihr Kind nicht gern zur Schule geht, üben sie keinen Druck aus, sondern nehmen Sie sich die Zeit, herauszufinden, was die Ursache ist. Zeigen Sie Ihrem Kind unbedingt, dass Sie zu ihm stehen. „Wehr dich!“ ist der falsche Rat. Das war auch nicht schon früher so, zu Ihrer Kinderzeit. Das hat es auch nicht immer schon gegeben. Die Herausforderungen an Eltern und Lehrer sind heute um ein Vielfaches größer. Daher ist es wichtig, dass sie gerade jetzt einen guten Kontakt zu Ihrem Kind haben.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind einen mobbingfreien Schulalltag. Und sollte es doch einmal Probleme geben, wenden Sie sich frühzeitig an mich.

Ihre
Margit Ricarda Rolf



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google+-Kurs in Hamburg

Wir haben bisher 42 % der Mobbingbetroffenen in die Existenzgründung begleitet. Aber auch jene Mobbingbetroffenen, die als Arbeitnehmer unterwegs sind, nutzen zunehmend die neuen Medien, um sich über das Internet ein Zubrot zu verdienen. Eine große Rolle spielen dabei die neuen Netzwerke.

google+ ist noch ganz neu. Viele Profile sind noch nicht ausgefüllt. Vielleicht trauen sich einige nicht oder wissen nicht, was in ein Profil sinnvollerweise gehört. Wir wollen mit einem Kurs helfen.

Der Kurs ist natürlich ncith nur für Mobbingbetroffene interessant, sondern für jeden, der mit dem Intenet arbeiten möchte.


Für die weiteren Schritte – Bitte die eMail eintragen und absenden:  

Vorname Nachname
Name:
eMail:
Telefon:
Betreff:
Nachricht:

1

2

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
und bleiben höchst vertraulich.
Margit Ricarda Rolf

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SCHIKANEN AM ARBEITSPLATZ – WENN DER CHEF MOBBT

Ständige Schikanen am Arbeitsplatz, das Verbreiten von Halbwahrheiten oder das Entziehen wichtiger Aufgaben – die Erscheinungsformen von Mobbing sind vielfältig und oft subtil.

Wer das Gefühl hat, am Arbeitsplatz systematisch gedemütigt, herabgewürdigt, bevormundet oder gar bedroht zu werden, sollte dies nicht akzeptieren. 

Richtig reagieren

Gute Miene zum bösen Spiel ist auf Dauer das falsche Mittel. Der Vorgesetzte kann sich hierdurch sogar noch ermutigt fühlen. Dagegen kann es sinnvoll sein, ein offenes Gespräch mit ihm zu suchen. Oftmals erfährt man dabei ein paar Hintergründe für sein Verhalten, zum Beispiel wenn ein Kollege in der Abteilung den Mitarbeiter diffamiert hat. Manche Missverständnisse lassen sich durch ein Vier-Augen-Gespräch beseitigen. Zudem werten viele Vorgesetzte direkte Fragen positiv und als Indiz für Mut.

Beschwerde
Hilft auch das nichts, kann man sich in einer Beschwerde an die Personalabteilung oder den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Da eine Beschwerde allerdings weitreichende Konsequenzen haben kann, sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Vor allem kann sie nur erfolgreich sein, wenn sich der Übergriff auch beweisen lässt, was häufig ein gravierendes Problem darstellt. Deshalb sollte der Sachverhalt am besten umgehend schriftlich in einem Mobbingtagebuch festgehalten und nach Möglichkeit mit der Angabe von Zeugen versehen werden. Zudem kann eine Unterredung mit dem Betriebsrat hilfreich sein, der in größeren Unternehmen als Ansprechpartner im Konfliktfall zur Verfügung steht. Auch eine professionell geführte Mediation kommt in Frage.

Rechtliches Vorgehen 
Gibt es weitere Betroffene, die Ähnliches erlitten haben, kann auch deren Aussage die Position des Opfers stärken. Damit wird es leichter, gegen die Schikanen rechtlich vorzugehen: So kann man zum Beispiel auf Unterlassung des Mobbings, auf Beseitigung der Mobbingfolgen (z. B. Widerruf der falschen Aussagen) und auf Schadenersatz (z. B. Arztkosten) klagen.

Weiter = http://blog.mobbing-zentrale.de/?p=934

 

 

Quelle:  DAS-Rechtsschutzversicherung

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Cybermobbing ist nicht gleich Cybermobbing

Eine Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Sebastian Dosch, Heidelberg.

Spricht man mit Nichtbetroffenen über Mobbing, Cyberbullying oder auch Cybermobbing – also das gezielte Beleidigen, Bloßstellen und „Fertigmachen“ im Internet – so hört man oft Sätze wie „Das hat es doch früher auch schon gegeben – die Leute sollen sich nicht so anstellen.“

Tatsächlich hat es Mobbing auf dem Schulhof schon immer gegeben, aber das Tatmittel Internet verschlimmert einiges: Die Beleidigungen wirken sich nicht nur im begrenzten Umfeld aus, sondern sind weltweit abrufbar. Und sie sind dauerhaft: Ein einmal veröffentlichtes herabwürdigendes Foto kann (und wird häufig) kopiert und an anderer Stelle weiterverbreitet werden – selbst wenn es an der Stelle der ursprünglichen Veröffentlichung gelöscht wird, kann man sich nie sicher sein, ob es nicht dort oder anderswo wieder an die Öffentlichkeit gelangt. Gleiches gilt natürlich für Texte oder Audio-Mitschnitte.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat jetzt eine interessante und gut abgewogene Entscheidung zu einer im Internet veröffentlichten Beleidigung getroffen, die die Grenze zwischen dem altbekannten „Offline“-Mobbing und dem derzeit grassierenden Cybermobbing anspricht und gut nachvollziehbar darstellt. Im Ergebnis kam das Gericht dazu, dass ein Schulausschluss Unterrichtsausschluss* dann nicht verhältnismäßig sei, wenn insbesondere der Name des Opfers nicht angegeben wird.

Was war geschehen?

Ein Mädchen, das offenbar neu in eine Klasse gekommen war, wurde von einer Mitschülerin „gedisst“, und zwar nicht nur auf dem Schulhof: Auf kwick.de, der „Communitiy zum Chatten, Flirten und neue Leute Kennenlernen“, schrieb sie einen Blog-Eintrag, in dem sie das Mädchen – ohne dabei aber deren Namen zu nennen –

als „Punkbitch“, „schon bisschen Asozial“ und „Assi“ (wiederholt) bezeichnet, ihr „Mut zur Hässlichkeit“ attestiert, behauptet „schließlich darf ich später dein Hartz IV finanzieren“ und damit schließt „Ja des Wort Assi gefällt mir, na und? Ich sag’s wenigstens bloß, und bin’s nicht“.

Die Beleidigungen kamen auch an, worauf die Schule nach Aussage der Richter vorbildlich reagierte, indem mehrere Klassengespräche geführt wurden.

Zudem wollte die Schule die Mitschülerin vom Unterricht ausschließen und ordnete dies auch nach § 90 Absatz 6 SchG (Schulgesetz Baden-Württemberg) an. Die ließ sich das jedoch nicht gefallen und ging gerichtlich gegen den Unterrichtsausschluss vor.

Der VGH Mannheim hatte jetzt im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes darüber zu entscheiden – und hatte

„erhebliche Zweifel daran, dass sämtliche Voraussetzungen dafür gegeben sind, um gegenüber der Antragstellerin einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht nach § 90 Abs. 6 Satz 1 SchG auszusprechen.“

Weiter führte das Gericht aus:

„Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht […] [ist] nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet[…]. 

  • Im vorliegenden Fall ist der Antragstellerin zwar ein Fehlverhalten durch ihren Webblog-Eintrag am 03.12.2010 anzulasten […]. 
  • Sie hat hierdurch auch ihre Pflichten gegenüber der Schule verletzt […]. 
  • Es erscheint jedoch fraglich, ob die Antragstellerin angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Falls dadurch die Rechte ihrer Mitschülerin oder die Erfüllung der Aufgabe der Schule in einer ausreichend schwerwiegenden Weise gefährdet hat, die die Verhängung eines zeitweiligen – wenn auch nur eintägigen – Unterrichtsausschlusses rechtfertigt […]“

Das Mobbing fand zwar außerhalb der Schule – nämlich in einem Internet-Forum – statt, wirkte sich aber in der Schule und insbesondere in der Klasse des gemobbten Mädchens aus. Der Blog-Eintrag sei auch nur für diejenigen verständlich, die sowohl Täter als auch Opfer kannten, was primär für die Klassen- bzw. Schulkameradinnen und -kameraden gelten dürfe.

Allerdings, so das Gericht, hätten sich im konkreten Fall nicht die besonderen Gefahren des Internet verwirklicht. Lesenswert führt das Gericht dazu aus:

„[Diese Gefahr verwirklicht sich zweifellos dann], wenn der Adressat entsprechender Äußerungen auch für Dritte klar zu identifizieren ist. Dies ist hier aber nicht der Fall. Der Webblog enthält weder den Klar- noch den Benutzernamen der Betroffenen. Auch mit einer bildlichen Darstellung der Betroffenen sind die Eintragungen der Antragstellerin nicht verknüpft. Damit sind die genannten Beleidigungen allein von denen der Betroffenen zuzuordnen, die diese bereits kennen oder von der Antragstellerin ausdrücklich darauf hingewiesen worden sind. Damit dürfte dieser Eintrag in seiner Bedeutung eher einer Beleidigung im Kreis der Bekannten vergleichbar sein, als dass sich darin gerade die typischen Gefahren der Verbreitung von Beleidigungen an eine unüberschaubare Zahl von Internet-Nutzern realisiert hätten.“

Zudem hat die Betroffene offenbar ihren Eintrag sofort wieder gelöscht, als sie darauf angesprochen worden war – die Beleidigungen waren also nur über einen kurzen Zeitraum im Internet abrufbar.

So kam das Gericht dann zu der Auffassung, dass ein Unterrichtsausschluss – zumindest im Lichte der im Eilverfahren gebotenen nur eingeschränkten Aufklärung der Sachlage – nicht verhältnismäßig und damit nicht angemessen gewesen wäre.

Wie man an diesem Fall sieht, ist Cybermobbing nicht gleich Cybermobbing. Wie ich finde, eine durchaus durchdachte Entscheidung.

Noch einmal in aller Deutlichkeit: Ein Unterrichtsausschluss – und sei es auch nur für einen Tag – darf in Baden-Württemberg nach geltendem Recht nur dann erlassen werden, „wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet.“ Und diese Voraussetzungen sah das Gericht hier aufgrund der nur lokalen Wirkung des Mobbings als eher nicht gegeben.

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2011, Aktenzeichen: 9 S 1056/11

*Hinweis:
Weil es in den Medien häufig falsch berichtet wurde: In dem Verfahren ging es nicht um einen Schulausschluss, sondern um einen Unterrichtsausschluss. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Beide Ordnungsmaßnahmen sind zwar in § 90 SchulG (baden-württembergisches Schulgesetz) genannt. Der Schulausschluss geht aber wesentlich weiter als der Unterrichtsausschluss.

Schauen wir uns § 90 SchulG genauer an – insbesondere dessen Absatz 6:

Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, seine Androhung oder eine Androhung des Ausschlusses aus der Schule sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet. Ein Ausschluss aus der Schule ist zulässig, wenn es einem Mitschüler wegen Art und Schwere der Beeinträchtigungen und deren Folgen nicht zumutbar ist, mit dem Schüler weiter dieselbe Schule zu besuchen, oder einer Lehrkraft, ihn weiter zu unterrichten; dem Schutz des Opfers gebührt Vorrang vor dem Interesse dieses Schülers am Weiterbesuch einer bestimmten Schule. Im Übrigen ist ein Ausschluss aus der Schule nur zulässig, wenn neben den Voraussetzungen des Satzes 1 das Verbleiben des Schülers in der Schule eine Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung, die sittliche Entwicklung, Gesundheit oder Sicherheit der Mitschüler befürchten lässt.

  • Unterrichtsausschluss
    bedeutet einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht – das baden-württembergische Recht kennt hier zunächst einen Ausschluss von bis zu 5 Unterrichtstagen, der aber bei Bedarf auch auf bis zu 4 Unterrichtswochen ausgeweitet werden kann. Der betroffene Schüler kann danach wieder in den Unterricht zurückkehren.Voraussetzungen für die Verhängung eines Unterrichtsausschlusses sind

    • ein schweres oder wiederholtes Fehlverhalten des Schülers,
    • wodurch entweder Rechte anderer gefährdet oder die Schule an ihrer Aufgabenerfüllung gehindert werden.
  • Schulausschluss
    ist das, was man gemeinhin als „von der Schule fliegen“ kennt. Der betroffene Schüler darf diese Schule nicht mehr besuchen und muss sich eine neue suchen (oder wird einer solchen zugewiesen). Damit ist diese Maßnahme die gravierendste Ordnungsmaßnahme, die der Schule zur Verfügung steht.Voraussetzungen für die Verhängung eines Schulausschlusses:

    • Es müssen die oben genannten Voraussetzungen für einen Unterrichtsausschluss vorliegen,
    • darüber hinaus darf es einem Mitschüler oder einem Lehrer nicht zumutbar sein, weiterhin mit dem Schüler auf eine Schule zu gehen, und
    • es muss eine Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung, die sittliche Entwicklung, Gesundheit oder Sicherheit der Mitschüler bestehen.

    Außerdem wird auf Wunsch des Schülers oder der Erziehungsberechtigten die Schulkonferenz angehört.


Wenn Sie eine Frage zum Artikel haben…

…stellen Sie sie mir doch einfach:

Sebastian Dosch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Fon: 06221 8713-400
E-Mail: kanzlei@dosch-digital.de
Skype: kLAWtext

Sebastian Dosch ist Mitglied im Juristischen Fachausschuss der Mobbing-Zentrale

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Eon – Stellenabbau – na hoffentlich trifft´s die Richtigen!

Wir erinnern uns an den großen Mobbing-Fall, der bis zum BAG ging. Vor Gericht wurde gelogen, der Betriebsrat litt unter falsch verstandener Arbeitgeberloyalität, Briefe wurden nicht beantwortet. Man saß es halt aus.

Die Geschäftsleitung von Eon besaß damals keine Führungsqaulitäten und besitzt sie heute auch nicht. Sie haben sich verkalkuliert, sind langfristig an teure Gasverträge gebunden und jetzt drückt der Atomausstieg gewaltig. Mit der bisherigen Politik haben sie auf Sand gebaut, sich auf Leute wie Frau Merkel verlassen. Den Aktionären sollen sie Rechenschaft ablegen und was fällt ihnen ein? Leute entlassen.

Dabei trifft es noch nicht einmal die Falschen. Es sind die Möglichmacher der vergangenen Jahre, jene, die immer weggeschaut haben, wenn ein Kollege gemobbt und schikaniert wurde. Die Vorgesetzten und Manager, die Jahrzehnte feist auf ihrem hohen Roß saßen, dürfen jetzt schon mal ahnen, was es bedeutet, nicht mehr vermittelbar zu sein, ein Jahr Alu I und dann Hartz IV. Das haben sie anderen angetan.

Man sollte meinen, das wenigstens einige Eonesen zu gebrauchen wären für den Mittelstand im Fachbereich erneuerbare Energien. Der Markt boomt bekanntlich. Aber ich hörte gerade den netten Satz: „Von denen würde ich keinen einstellen!“ Eon hat es jahrzehnte versäumt seine Mitarbeiter für die neuen Märkte fit zu machen. Zu sehr vertrauten sie auf ihre guten Verbindungen in der Politik. Und die Eonesen liefen hinter dem Manegement her wie die Lemminge. Recht geschieht ihnen.

Ob ich schadenfroh bin? Es hat so ein Wenig davon, als würde Dr. Peter hartz jetzt Hartz IV beantragen müssen. Eon fliegt es grad um die Ohren und zwar kräftig. Die Jedi-Ritter sind überall und eon hat zu viele Baustellen.

Und wer mich noch unterstützen will beim Klimaschutz in Sachen VW kann das hier tun: http://www.vwdarkside.com/de/jedi/margit-ricarda-rolf-177040

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Mobbing – Zoff bei den Tower-Wächtern – Mobbing und Lotterleben

Europa
03.08.2011
Von unsererem dpa-Korrespondenten und Europe Online
Jahrhundertelang haben sie für Ordnung gesorgt, hinter den dicken Mauern des Tower of London. Nun kommt Unruhe in die ehrwürdige Wache der Yeomen Warders. Wenn die Touristen weg und die schweren Tore zu sind, sollen Lotterleben und Mobbing an der Tagesordnung sein.

London (dpa) – Wenn die «Beefeater» in London die Geheimnisse des Tower erklären, dann dreht sich alles um eine Frage: Wer hat wem, wann und wo genau den Kopf abgeschlagen? Die Geschichte des Tower ist eine blutige. Die Geschichte seiner königlichen Wächter – im Volksmund «Beefeater» («Fleischesser») genannt, droht eine schmutzige zu werden. Der ehemalige Chef der erlesenen Truppe angeblich tadelloser Soldaten, Keith Cima, hat jetzt vor Gericht ausgepackt: Mobbing, Korruption und Lotterleben sollen bei den ach so korrekten Gardesoldaten zur Tagesordnung gehören wie die abendliche Schlüsselzeremonie.

Mit den Frauen war es schon immer schwierig im Tower. Schon bei Mary Stuart und Elizabeth I. Aber nun fing alles 2007 an, als sich mit der Schottin Moira Cameron erstmals eine Frau den blauroten Uniformrock mit der Krone auf der Brust überzog. 500 Jahre lang zuvor war die Bewachung des Towers und seiner Kronjuwelen Männersache. Mindestens 22 Jahre müssen sie in der Armee Ihrer Majestät vorzüglich gedient haben, ehe sie sich zum erlauchten Kreis der Tower-Wachen überhaupt nur bewerben dürfen.

Das blieb bis heute so, obwohl die Wachen inzwischen überwiegend Staffage und vor allem für das Herumführen von Touristen zuständig sind. Erhalten blieben auch viele Privilegien. So haben die «Beefeater» exklusiven Zugang zu einem eigenen Pub im Tower und dürfen innerhalb der Festung in Londoner 1-A-Lage in schmucken Dienstwohnungen residieren. Nur die früher übliche Rindfleischration als Teil des Soldes, die der Garde ihren Spitznamen einbrachte, gibt es nicht mehr.

Die Schottin beschwerte sich schnell über Mobbing einiger ihrer 36 männlichen Kollegen. Einer der ehrwürdigen Yeomen Warders, wie die Tower-Wache offiziell heißt, musste seinen imposanten Hut nehmen – später wurde er wieder entschädigt. Doch Ruhe wollte hinter den dicken Mauern der Festung an der Themse, wo ein Wachoffizier schon im Jahr 1598 «Trunksucht, Unordnung und Zank» in der Truppe diagnostiziert hatte, dennoch nicht einkehren. Im Gegenteil.

Nach und nach kamen immer mehr Vorwürfe auf, wie es wirklich zugehen soll bei den Wächtern der unschätzbar wertvollen Kronjuwelen. Junge Touristinnen sollen nicht nur Gratisführungen durch die Juwelenkammer, sondern sogar Übernachtungen in den Wohnungen der Gardisten erhalten haben. Mitten im Allerheiligsten der britischen Krone sollen nicht nur Cannabis-Pflanzen gediehen sein, sondern auch der Schwarzmarkt mit Eintrittskarten. In der Krypta der königlichen Kapelle soll es «nicht genehmigte Empfänge» gegeben haben.

All diese Vorwürfe kamen ans Licht, weil Garde-Chef Keith Cima 2009 gefeuert wurde. Er hatte damals öffentlich geäußert, der Tower habe sich «prostituiert» – unpassend für einen Soldaten seines Dienstgrades, empfand sein Vorgesetzter. Cima musste gehen. Der frühere Generalmajor der britischen Streitkräfte klagt jetzt auf Wiedereinstellung – und nutzte die Gelegenheit seines Auftrittes vor dem Arbeitsgericht in London zur Abrechnung. Cimas früherer Vorgesetzter, Michael Day, hält dieses Ansinnen für «undenkbar».

Quelle: http://www.europeonline-magazine.eu/zoff-bei-den-tower-waechtern—mobbing-und-lotterleben_146194.html?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter

Kommentar:
London ist gut für Überraschungen. Verdanken wir dem dortigen Gericht doch das erste urteil über 1,2 Millionen Schadensersatz im Fall Helen Green ./. Deutsche Bank, London.
Interessant dürfte hier aber auch das neue Urteil sein im Whistleblowing-Fall vor dem EGMR
http://www.mobbing-zentrale.de/04-mob-block/mobbing/mobbingberatung/mobbing-whistleblowing-urteil-des-egmr.html
So leicht werden Arbeitgeber Personen, die Missstände melden, nicht mehr los in Europa.

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Facebook Cybermobbing – “Anonymität im Internet muss abgeschafft werden”

Randi Zuckerberg, Marketing-Chefin von Facebook, fordert die Abschaffung der Anonymität im Internet. Ihrer Ansicht nach ließen sich Beleidigung, Belästigung oder Mobbing im Internet vermeiden, wenn Nutzer gezwungen wären sich mit ihren echten Namen zu registrieren.
“Anonymität im Internet muss abgeschafft werden”
Randi Zuckerberg, Marketing-Chefin von Facebook und Schwester des Facebook-Gründers Mark Zuckerberg, sieht im Identitätszwang die Lösung gegen Beleidigung, Belästigung oder Mobbing. Denn sobald Internetnutzer sich nicht mehr hinter ihren Pseudonymen verstecken können, werden sie mehr auf ihr Verhalten achten, ist die junge Frau überzeugt.

In der Zeitschrift Marie Claire erklärt Randi Zuckerberg: „Menschen benehmen sich deutlich besser, wenn ihre echten Namen angegeben sind. Ich glaube, die Menschen verstecken sich hinter der Anonymität und haben das Gefühl, sie könnten hinter verschlossenen Türen sagen was immer sie wollen“.
Mehr zum Thema: Facebook

Facebook fordert seine Mitglieder bei der Anmeldung auf, ihre echten Namen und E-Mail-Adressen anzugeben. Angesichts massiver Angriffe durch Spam, Phishing und Identitätsdiebstahl Raten Datenschutzbeauftragte jedoch ernsthaft davon ab.

03.08.2011 (Huffington Post/BM)

Quelle: http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachnews/201canonymitat-im-internet-muss-abgeschafft-werden201d

Kommentar:
Ich schließe mich der Forderung von Randi Zuckerberg vollumfänglich an, gerade nach den Erfahrungen, die wir mit IShareGossip gemacht haben. Cyber-Mobbing greift mehr und mehr um sich. Es werden Blogs betrieben und wenn ein Impressum vorhanden ist, befindet es sich im Ausland, in Riga, Vietnam oder sonstwo. Provider müssen verpflichtet werden, Seiten und Blogs vom netz zu nehmen, wenn beim Impressum falsche Angaben gemacht werden. Trotz der Bedenken der Datenschützer halte ich diese maßnahme zum Schutz der Opfer und insbesondere unserer Kinder und Jugendlichen für unverzichtbar.

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Cybermobbing – Kein Schulausschluss bei Mobbing – Urteil – IshareGossip

(red/pm) Einen eintägigen Schulausschluss wegen Mobbings im Internet hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als unverhältnismäßig eingestuft und der Klage einer Realschülerin statt gegeben. Damit bestätigte der VGH einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Die 15-jährige Schülerin einer Realschule im Ostalbkreis hatte auf ihrer persönlichen Seite eines Internet-Forums einen Blog-Eintrag veröffentlicht, in dem sie eine Mitschülerin – ohne Namensnennung – als „Punkbitch“, „schon bisschen asozial“ und wiederholt als „Assi“ bezeichnete. Außerdem attestierte sie ihr „Mut zur Hässlichkeit“ und behauptete „schließlich darf ich später Dein Hartz IV finanzieren“. Der Eintrag schloss mit den Worten „Ja, das Wort Assi gefällt mir, na und ? Ich sag´s wenigstens bloß, und bin´s nicht“.

Diese Äußerungen im Internet durfte die Schule nach Auffassung des VGH zum Anlass für Ordnungsmaßnahmen nehmen. Die Schülerin habe die Gemeinte in übler Weise beleidigt; die Grenzen einer vom allgemeinen Meinungsäußerungsrecht gedeckten Kritik seien klar überschritten. Von besonderer Bedeutung für den VGH war dabei, dass diese Beleidigungen nicht nur ausgesprochen oder – etwa durch einen Aufschrieb an der Tafel – nur innerhalb der Klasse verbreitet, sondern ins Internet gestellt worden sind, wo sie von allen Nutzern zur Kenntnis genommen werden konnten. Gerade der Einsatz des Internets, die damit verbundene unkontrollierbare Verbreitung und der Umstand, dass selbst nach Löschung Inhalte vielfach nicht mehr vollständig zurückgenommen werden könnten („das Netz vergisst nichts“), begründe ein erhebliches Fehlverhalten, das einer Reaktion bedürfe.

Dass die Schülerin ihre Äußerungen in ihrer Freizeit ins Internet gestellt hatte, war für den VGH unerheblich. Es komme allein darauf an, ob sich das Verhalten – wie hier – störend auf den Schulbetrieb auswirke. Auch der Umstand, dass die Ordnungsmaßnahme erst knapp zwei Monate nach dem Fehlverhalten erfolgte, stehe einer Ordnungsmaßnahme nicht entgegen, zumal die Schule frühzeitig auf mögliche schulrechtliche Konsequenzen hingewiesen und die Einberufung der Klassenkonferenz angekündigt habe.

Dennoch sah der VGH den Schulausschluss als zu weitgehend an. Ob ein so schweres Fehlverhalten vorliege, das die Verhängung eines Unterrichtsausschlusses rechtfertige, hänge insbesondere von der Frage ab, ob die Betroffenen individualisierbar bezeichnet seien und sich mit dem Eintrag so die besonderen Gefahren des Internets realisiert hätten. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Der Webblog enthalte weder den Klar- noch den Benutzernamen der Betroffenen. Auch mit einer bildlichen Darstellung der Betroffenen seien die Eintragungen nicht verknüpft. Allein diejenigen, die die Betroffene bereits kennen würden oder von der Schülerin ausdrücklich darauf hingewiesen worden seien, könnten die genannten Beleidigungen daher der Betroffenen zuordnen. Damit dürfte der Eintrag in seiner Bedeutung eher mit einer Beleidigung im Kreis der Bekannten vergleichbar sein, als dass sich darin gerade die typischen Gefahren der Verbreitung von Beleidigungen an eine unüberschaubare Zahl von Internet-Nutzern realisiert hätten. Zudem seien die Eintragungen sofort gelöscht worden, nachdem die Schülerin mit ihren Äußerungen konfrontiert worden sei.

Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 9 S 1056/11).

Quelle: http://bildungsklick.de/a/79758/kein-schulausschluss-bei-mobbing/?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter&utm_campaign=Feed%3A+BildungsklickdeAufmacher+%28bildungsklick.de+|+Aufmacher%29&utm_content=Twitter

Kommentar:
Die Richter sehen hier grundsätzlich eine Berechtigung der Schule, tätig zu werden, stellen jedoch bei der Höhe der Bestrafung darauf ab, ob Realnamen und Fotos der beleidigten Person zu sehen waren. Vor diesem Hintergrund müssen sich alle Personen, die auf IShareGossip Realnamen genannt haben und Fotos eingestellt haben darauf vorbereiten, von jenen Personen belangt zu werden, die sie beleidigt haben. Dieses Urteil ist ealso ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es zeigt auch klar, dass Ausgrenzung der Täter keine Lösung ist. Bleibt zu überlegen, was bei Cybermobbing setiens der Schule jeweils angemessen ist. Unberührt davon bleiben natürlich alle zivil- und strafrechtlichen Ansprüche.

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Mobbing – Whistleblowing – Urteil des EGMR

Gerichtlicher Erfolg der Altenpflegerin Brigitte Heinisch
Von Sofia Staubach
28. Juli 2011

Unerträgliche Zustände in Altenpflegeeinrichtungen haben in den vergangenen Jahren die Runde gemacht. Jetzt hat die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die die Missstände an ihrem Arbeitsplatz aufgedeckt hatte und deshalb fristlos gekündigt worden war, nach jahrelangem Kampf vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Sieg errungen.

Das Straßburger Gericht urteilte am 21. Juli, die fristlose Kündigung einer Beschäftigten wegen der Veröffentlichung von Missständen an ihrem Arbeitsplatz verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Brigitte Heinisch hatte als Altenpflegerin seit 2002 in einem Pflegeheim der „Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH”, Berlins größtem Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, gearbeitet. Dort war sie mit katastrophalen Zuständen konfrontiert.

Pflegebedürftige Heimbewohner wurden ohne richterlichen Beschluss ans Bett gefesselt, um sie ruhig zu stellen, und lagen oftmals bis zum Mittag in Urin und Kot, weil zu wenig Personal vorhanden war, um sie zu waschen. Zeitweise war Brigitte Heinisch als einzige examinierte Pflegekraft auf der Station verantwortlich für 45 Pflegebedürftige auf zwei Etagen, musste gleichzeitig behandeln, waschen, pflegen und unzureichend ausgebildete Hilfskräfte beaufsichtigen. Die Pflegerinnen wurden von der Heimleitung zur Falschdokumentation veranlasst: das heißt, Behandlungen, die so nie stattgefunden hatten, sollten dennoch aufgezeichnet werden.

Sie machte zunächst intern die Vorgesetzten auf den Notstand aufmerksam, ohne Erfolg! Dann reagierte sie mit Überlastungsanzeigen, die mehrere Kollegen unterschrieben. Bestätigt wurde sie vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der bereits 2003 die mangelhaften Befunde im Haus Teichstraße in Reinickendorf protokolliert hatte. Doch weder die Heimleitung noch der Betriebsrat reagierten darauf. Sie erklärten Heinisch vielmehr, man könne nichts machen. Ein Kollege, der in einem anderen Heim in Berlin-Zehlendorf eine Überlastungsanzeige unterschrieben hatte, wurde abgemahnt.

Schließlich erstattete Brigitte Heinisch im Dezember 2004 gegen ihren Arbeitgeber Anzeige wegen Abrechnungsbetrug. In der Anzeige heißt es unter anderem: „So werden Bewohner etwa nur einmal in der Woche geduscht und müssen teilweise stundenlang in ihren Exkrementen liegen, bevor sie gewaschen und das Bett gereinigt werden.“ Daraufhin wurde sie Anfang 2005 fristlos entlassen, mit der Begründung, die Offenlegung der innerbetrieblichen Missstände schädige das Unternehmen in einem Maße, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar sei.

Das Verfahren gegen Vivantes aufgrund der Anzeige stellte die Staatsanwaltschaft Berlin schon im Mai 2005 ein; die fristlose Kündigung der Altenpflegerin aber wurde 2006 in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Berlin bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht ließ keine Klage zu.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist diese gerichtlichen Entscheidungen nun zurück. Der Ruf der Firma könne nicht schwerer wiegen, als das öffentliche Interesse an der Aufdeckung von Missständen in Pflegeanstalten. Auf frühere Hinweise an die Geschäftsleitung habe das Unternehmen nicht reagiert, wodurch sich der Verdacht auf bewusste Vertuschung erhärtet habe. Brigitte Heinisch wurden vom EGMR 15.000 Euro Schadensersatz zugesprochen.

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige nicht nur für die deutsche Justiz, sondern auch für den Berliner Senat und seine Regierungsparteien SPD und Die Linke, die die Teilprivatisierung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vorangetrieben haben. Die Linkspartei stellt mit Katrin Lompscher die Gesundheitssenatorin, die auch im Aufsichtsrat des Vivantes-Konzerns sitzt. Ebenfalls im Aufsichtsrat vertreten sind der Finanzsenator Ulrich Nussbaum (parteilos, für die SPD) und die Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Marzahn Dagmar Pohle (Die Linke).

In dem 2001 gegründeten Berliner Klinikkonzern Vivantes GmbH wurden ehemals städtische Krankenhäuser Berlins zu einem Unternehmen mit privatwirtschaftlicher Rechtsform zusammengeschlossen. Das Land Berlin ist alleiniger Gesellschafter und damit für die Firmenpolitik verantwortlich. Die Pflegeeinrichtungen wurden in die Tochterunternehmen „Forum für Senioren” ausgegliedert und auf marktwirtschaftliche Kriterien ausgerichtet bzw. zu „Profitcentern” ausgebaut, wie es dazu im Vivantes-Geschäftsbericht 2003 heißt.

Nach der Gründung von Vivantes GmbH hat die Stadt 230 Millionen Euro in das Unternehmen gesteckt. Mit neun Krankenhäusern und zwölf Pflegeeinrichtungen in Berlin konnte Vivantes im Jahr 2010 6,3 Mio Euro Gewinn einfahren. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Jahr 2009 erwirtschaftet wurde (2,6 Mio). Auch der Umsatz konnte von 785 Mio Euro 2009 auf 837 Mio Euro 2010 gesteigert werden.

Dabei befand sich der Konzern zu Beginn seiner Laufzeit tief in den roten Zahlen, und es drohte die Zahlungsunfähigkeit. 2004 wurden die Beschäftigten in einer Vereinbarung der Gewerkschaft ver.di mit dem Vorstand gezwungen, auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu verzichten, um die drohende Insolvenz zu verhindern.

Als Kehrseite der Gewinnmedaille wurde über die vergangenen Jahre stetig Personal abgebaut. Ende 2005 entfielen bereits 350 von 1.500 Arztstellen. Viele Zeitverträge sollten bis 2008 auslaufen. Im Ganzen wurden von 2001 bis 2010 rund 125 Millionen Euro an Personalaufwand eingespart und 3.000 von einst 15.500 Stellen gestrichen.

Das hinderte Senatorin Katrin Lompscher allerdings nicht daran, in ihrer Rede zum Festakt „10 Jahre Vivantes“ am 10. Februar 2011 im Roten Rathaus das Unternehmen in den höchsten Tönen zu loben. Vivantes leiste „zuverlässig eine hochwertige Patientenversorgung” und stehe zusammen mit den Universitätskrankenhäusern Charité als „Leuchtturm für den Gesundheitsstandort Berlin” (Vivantes-Geschäftsbericht 2010). Zum Zeitpunkt dieser Rede lag die Akte „Heinisch” bereits beim EGMR!

Das „Leuchten” des Gesundheitsstandortes Berlin gibt es weder für Patienten noch für die Arbeitnehmer. Mitschuld daran hat die Gewerkschaft ver.di. Sie hat zwar Brigitte Heinisch arbeitsrechtlich vertreten, wenn auch erst ab 2006 mit der Begründung, dass Heinisch erst im Verlauf des Verfahrens in die Gewerkschaft eingetreten sei. Doch gleichzeitig trägt ver.di eine Hauptverantwortung für den Arbeitsplatzabbau und die verschlechterten Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals und damit auch sinkende Qualität der Pflege in den vergangenen Jahren.

Die verheerende Rolle von ver.di wurde erst im Mai diesen Jahres erneut deutlich, als das Pflegepersonal der Berliner Charité tagelang in einen Streik trat, um für bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung zu kämpfen. Die zuständigen ver.di-Funktionäre sorgten dafür, den Streik im entscheidenden Moment abzuwürgen und die Tarifverhandlungen im Sinne des Unternehmens zu entscheiden. Durchgesetzt wurde ein Tarifvertrag, der den etwa 10.000 Pflegekräften eine Tariflaufzeit von fünf Jahren aufzwingt, in der Arbeitskämpfe rechtlich nicht zulässig sind.

Auch die Teilprivatisierungen und Ausgliederungen im Krankenhaus- und Pflegebereich tragen die Unterschrift der Gewerkschaftsvertreter. Im Aufsichtsrat der Vivantes GmbH befinden sich mit der Berliner Vorsitzenden Susanne Stumpenhusen und der Gewerkschaftssekretärin Heike Spies gleich zwei ver.di-Funktionäre sowie drei Betriebsräte. Während sie sich nach außen den Mantel des Arbeitnehmerschützers umwerfen, sitzen sie mit den Unternehmern an einem Tisch, um den „Gesundheitsstandort Berlin” und die „Gesundheitswirtschaft” möglichst profitabel zu gestalten.

Quelle: http://www.wsws.org/de/2011/jul2011/hein-j28.shtml

Kommentar:
So sehr ich es begrüße, dass der EGMR der Betroffenen eine Entschädigung zugesprochen hat, so wenig finde ich die Höhe angemessen. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist keine Bagatelle. Nun ist das Urteil zum einen noch nicht rechtskräftig, zum anderen liegt uns der Text noch nicht vor, sodass über die Entscheidungsgründe noch nichts gesagt werden kann.

Dennoch ist dieses Urteil wohl insoweit bahnbrechend, als unsere deutsche Justiz mal eine Grenze gesetzt bekommt. Entscheidend wird jetzt sein, was unsere Anwälte in Deutschland daraus machen. Sobald wir mehr wissen, werden wir diesen Fall im Juristischen Fachausschuss erörtern und auch überlegen, ob die handelnden Personen jetzt ebenfalls zu verklagen wären. Auch Politiker hätten hier Verantwortung zu übernehmen.



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Mobbing-Zentrale – Manager für Projekte gesucht!

Mobbingbetroffenen droht häufig Arbeitslosigkeit. Dem beugen wir vor, indem wir 42 % der Betroffenen in die Existenzgründung führen. Vernetzt sind wir mit einer Vielzahl von Partnern rund um die Existenzgründung.

Nicht jedes angedachte Projekt kann verwirklicht werden. Einige Projekte bleiben in der Gründerphase stecken, andere liegen brach.
Ich kann Menschen helfen ihr Potenzial zu enddecken, kann sie bei der Erarbeitung ihrer Geschäftsidee unterstützen und ich kann Partner zusammenführen, die ein Projekt gemeinsam angehen können.

Manchmal bilden sich Teams und wir beginnen ein Projekt gemeinsam, z. B. als Verein. Auch das ist ja bekanntlich eine Unternehmensform. Vereine kann ich gründen und begleiten. Aber ich kann einen Verein nicht allein mit Leben füllen. Auch ein Projekt kann ich nicht allein mit Leben füllen. Deshalb suchen wir für viele Projekte Partner, vor allen Dingen Manager, die Lust haben, neue Projekte mit aufzubauen.

Wir werden einzelne Projekte jeweils dienstags um 14 Uhr in Hamburg Altona vorstellen. Anmeldungen erbeten unter:


Für die weiteren Schritte – Bitte die eMail eintragen und absenden:  

Vorname Nachname
Name:
eMail:
Telefon:
Betreff:
Nachricht:

1

2

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
und bleiben höchst vertraulich.
Margit Ricarda Rolf

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Mobbing – Oberarzt klagt auf 500.000 Euro Schadenersatz

25. Juli 2011 09:04
Lünen. Weil er sich gemobbt fühlte, hat ein Oberarzt einen Chefarzt des St.-Marien-Hospital in Lünen auf Schadensersatz in Höhe von einer halben Million Euro verklagt. Am Montag werden am Landesarbeitsgericht Hamm weitere Zeugen zu dem Fall gehört.

Seit 1987 ist der 61-jährige Kläger im St.-Marien-Hospital beschäftigt. 2001 bewarb er sich auf die vakante Chefarztstelle, die dann aber extern besetzt wurde. Im März 2003 erhob er erste Mobbing-Vorwürfe gegen den neuen Chefarzt. Da er aufgrund des Mobbings zeitweilig erkrankte, will er für die Einkommenseinbußen nun entschädigt werden.

Zunächst verklagte der 61-Jährige seinen Arbeitgeber. Dieser sollte den Chefarzt entlassen und Schmerzensgeld zahlen. Die Klage wurde vom Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht abgewiesen, das Bundesarbeitsgericht hob das Urteil auf. Arzt und Klinik schlossen einen Vergleich.

Inzwischen ist der Kläger wieder im Hospital tätig und stellt jetzt Schadensersatzansprüche gegen den Chefarzt. Durch die Vielzahl von Übergriffen sei er psychisch erkrankt und arbeitsunfähig geworden. Der Chefarzt erklärt, er habe sich nicht pflichtwidrig verhalten. Auseinandersetzungen und Verstimmungen habe es gegeben, weil der Kläger ihn als Chefarzt nicht akzeptieren wollte.

Das Arbeitsgericht Dortmund hatte die Klage abgewiesen. Es ließe sich nicht feststellen, dass der Chefarzt die Würde des Klägers verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen habe

Hiergegen hat der Kläger Berufung eingelegt, über die das Landesarbeitsgericht Hamm zu entscheiden hat. Bereits im April wurden Zeugen vernommen.

Quelle: http://www.stimberg-zeitung.de/nachrichten/region/Oberarzt-klagt-auf-500-000-Euro-Schadenersatz;art999,518788

Kommentar:
Zur Zeit ist die Zeugenvernahme im LAG Hamm. Vertreten wird der Oberarzt von Rechtsanwalt Michale Hiesgen aus Hattingen

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Mobbing – Arbeitskreise der Mobbing-Zentrale – Zeuge meldet sich!

Wie wichtig es ist, die Arbeit unserer Arbeitskreise im Blog, also im Internet, zu veröffentlichen, zeigte ein Anruf heute morgen.
Der ehemalige Vorgesetzte einer Mobbingbetroffenen meldete sich hier, bestätigte den Sachverhalt und ist bereit im Prozess als Zeuge gegen den ehemaligen Arbeitgeber auszusagen.

So etwas passiert bisher nur sehr selten. Es macht aber Mut und lässt hoffen. Wenn sich immer mehr Menschen bei uns melden würden, die aus einem Unternehmen ausgeschieden sind, in dem Mobbing gezielt eingesetzt wird, um Arbeitnehmer loszuwerden, dann hätten die Mobber keine Chance mehr.

Ich hoffe und wünsche, dass diesem Beispiel noch viele andere folgen werden.

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Video gegen Vorurteile – toll gemacht!

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Unterschrift unter Kündigungen – ungültig?

21.07.2011
Unterschreiben Sie richtig?
Schauen Sie mal nach, ob man Ihre Unterschrift als solche erkennen kann, sonst könnte sie im Fall der Fälle vielleicht unwirksam sein und – beispielsweise – eine Kündigung zunichte machen. So geschehen vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht.

so oder so ähnlich
könnte die „Unterschrift“
ausgesehen haben
Besteht Ihre Unterschrift vielleicht

„…aus einem von links nach rechts führenden Bogen in der Waagrechten mit einem anschießenden senkrechten Strich, der beim ersten Zeichen in einem Aufwärtshaken nach rechts und beim zweiten Zeichen in einem Aufwärtshaken nach links endet“?

Dann könnte sie in bestimmten Fällen nicht der so genannten Schriftform im Sinne des § 126 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) entsprechen.

Dieser Paragraph regelt nämlich, dass bestimmte Verträge und Urkunden „von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift […] unterzeichnet werden“ müssen. Das ist beispielsweise der Fall bei Kündigungen von Arbeitsverträgen. Denn § 623 BGB schreibt die Schriftform einer Kündigung ausdrücklich vor – und nimmt damit Bezug auf § 126 BGB. Fehlt eine solche Unterschrift, ist die Kündigung null und nichtig – das wiederum steht in § 125 BGB.

Die oben beschriebene „Unterschrift“ zierte eine Kündigung, die vor den Arbeitsgerichten landete. Hier wurde der Schriftzug untersucht, festgestellt, dass zwar eine „Lesbarkeit“ nicht gefordert werden könne.

„Es ist aber auch noch nicht einmal erkennbar, ob das Gebilde unter den beiden Kündigungserklärungen überhaupt noch einen Bezug zu einem Namen hat. Irgendwelche Buchstaben oder Andeutungen von Buchstaben fehlen. […] Selbst wenn man in diesem Zeichen beim äußersten Wohlwollen vielleicht ein „J“ und ein „g“ erkennen wollte, bleibt immer noch möglich, dass das Gebilde ein Namenskürzel, eine Paraphe, darstellt, die […] dem Schriftformerfordernis nicht genügt.“

Auch wenn man schon jahrelang so unterschrieben habe und dies bekannt sei, könne man sich darauf nicht mit Erfolg berufen, so das Gericht. Denn darauf komme es nach Sinn und Zweck der Unterschriftspflicht nicht an.

Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22.03.2011, Aktenzeichen: 13 Sa 1593/10
Quelle: http://klawtext.blogspot.com/2011/07/unterschreiben-sie-richtig.html
RA Dosch ist Mitglied unseres Juristischen Fachausschusses der Mobbing-Zentrale

Kommentar:
Tolles Urteil. Damit dürften ganze Reihen von Kündigungen wohl nicht gültig sein. Jedenfalls mal ein Interessanter Kündigungsgrund und eine erzieherische Maßnahme in Richtung Chefetagen.

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Greenpeace mit Jedi-Rittern gegen die VW-Klimaschutzpolitik

28.06.2011, veröffentlicht von Lena Küpper
Seit einigen Wochen ist ein neuer VW-Werbespot im Fernsehen zu sehen: Ein Kind im Darth-Vader-Kostüm möchte mit Hilfe der Macht den Alltag bezwingen, aber scheitert kläglich – außer beim VW Passat. Die Werbung lässt den Zuschauer schmunzeln, doch dahinter steckt ein Automobilkonzern, der tatsächlich eine dunkle Seite besitzt.
Ein Greenpeacer ist – als Stormtrooper verkleidet – in London unterwegs, um auf die dunkle Seite des VW-Konzerns aufmerksam zu machen.
Mit einer Parodie auf den VW-Spot The Force wirft Greenpeace Großbritannien jetzt ein Licht auf die dunkle Seite des Konzerns: der Konzern bekämpft schärfere Klimaschutzgesetze. Das Video ist ab heute unter www.vwdarkside.com/de zu sehen. Dabei handelt es sich um eine Weiterführung der Original-VW-Werbung. In der Hauptrolle: der Autohersteller als der böse Darth Vader, den die Kinder, allesamt Star-Wars-Charaktere, im Visier haben.
Der Marktführer trägt Verantwortung

Hintergrund ist ein heute von Greenpeace veröffentlichter Bericht, der zeigt: Als europaweit größter Konzern mit dem höchsten CO2-Fußabdruck trägt VW eine überragende Verantwortung bei der Verbrauchsminderung. Greenpeace fordert VW daher auf, die dazu notwendige und bereits vorhandene Spritspar-Technologie ohne Aufpreis für jeden Kunden verfügbar zu machen. Auf der oben genannten Website können sich User direkt an dieser Rebellion beteiligen.
Darth Vader: Die dunkle Seite eines Konzerns
„Entgegen seiner öffentlichen Selbstdarstellung und trotz seines überragenden Potentials hat VW ein schwaches umweltpolitisches Profil“, erklärt Wolfgang Lohbeck, Klima- und Verkehrsexperte bei Greenpeace. „Wir hoffen, mit unserer Kampagne die guten Seiten bei VW hervorzulocken.“ Aus dem Bericht geht hervor, wie der Autohersteller seit Jahren mit der Entwicklung von Ein-, Zwei- und Drei-Liter-Autos verblüfft – während er im Verkauf vor allem auf Spritschlucker setzt. Die vorhandene Technik (BlueMotion) gibt der Autohersteller nur in geringem Umfang und zu erhöhten Preisen an seine Kundschaft weiter. Des Weiteren ist der Konzern mit Lobbyarbeit gegen den Klimaschutz aktiv.
Schlaglicht auf die dunkle Seite des Volkswagen-Konzerns
Greenpeace-Anzeige in London gegen die dunkle Seite des VW-Konzerns

Der Einfluss von VW ist nicht nur bestimmend für die gesamte europäische Modellpolitik anderer Hersteller, er geht weit darüber hinaus: Der Konzern ist zum Beispiel dagegen, dass die europäischen CO2-Grenzwerte verschärft werden und gegen die Festschreibung eines europäischen Klimaziels von 30 Prozent. Der Automobilhersteller argumentiert, dies würde zu einer „Deindustrialisierung Europas“ führen.

Greenpeace fordert, dass der Marktführer seine besonders rückständige und verbrauchsintensive Version des Golfs ersatzlos vom Markt nimmt und dass der nächste Golf (Golf VII) weniger als drei Liter verbraucht. Außerdem soll sich der Konzern an die Spitze der Bewegung für scharfe Abgasgrenzwerte und mehr Klimaschutz setzen. „Wir wollen erreichen, dass Volkswagen sich von seiner dunklen Seite emanzipiert und auf die helle Seite kommt“, so

Kommentar:
Ich unterstütze diese Aktion: http://www.vwdarkside.com/de/jedi/margit-ricarda-rolf-177040 Und du?



Seit Jahren werfe ich dem VW Vorstand und Piech vor, den Anschluss verpasst zu haben, bei der Entwicklung des Elektroautos. Ich glaube auch nicht, dass sich ein Piech noch bekehren läßt. Aber vielleicht hilft der öffetnlich Druck ja und zwingt VW einzulenken. Jedenfalls bekommen die Politiker Probleme, die Piech noch immer unterstützen.

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Mobbing als Chance begreifen – Tagesseminar

Mobbingbetroffene haben verloren,
.                                 was der Seele gut tut.

Die Gedanken kreisen unentwegt um die krankmachende Situation am Arbeitsplatz.

Wie kommt man aus diesem Gedanken-Karussell heraus
… und findet zurück zur Lebensqualität ?

Vom Arbeitsplatz hängt die Existenz ab.

Selbst zu kündigen ist nicht die beste Option.
Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit verbleiben Betroffene
viel zu lange in der krank-machenden Situation.

Es gibt Auswege !

Mobbing ist auch eine Chance ganz neue Wege zu gehen,
ganz neue Gedanken zu erleben und letztlich endlich das zu TUN,
was man schon immer tun wollte.

In diesem Tagesseminar zeigen wir, dass JEDER einzelne
seine Chance ergreifen kann.

  • Du kannst Mobbing sofort beenden,
  • Aussteigen und zur Lebensqualität zurückfinden.

Wir beginnen um 10 Uhr mit einer Bestandsaufnahme.
Um 17 Uhr sollte jeder Teilnehmer wissen, was er tun muss,
um SEINE Mobbingsituation zu beenden.

Jeder Teilnehmer entwickelt eine eigene neue Perspektive und weiß
durch welche Schritte er zur Lebensqualität zurückfindet.

Für die Teilnahme wird ein Kostenbeitrag von xxx,– €  erhoben.

Nächster Seminar-Termin auf Anfrage :   0152 34 34 30 70.                                                      .                                                                     Margit Ricarda Rolf

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Mobbingbetroffene für Fernsehproduktion des ZDF gesucht

Die Firma Granada Produktion für Film und Fernsehen Gmbh ist für eine ZDF-Sendereihe auf der Suche nach Menschen, die von Mobbing betroffen sind oder waren und öffentlich darüber sprechen wollen, damit andere nicht in eine ähnliche Situation geraten.

Wir suchen Personen, die bereit und stark genug sind, uns und den Zuschauern von ihrem Schicksal zu erzählen. Uns ist es sehr wichtig, echte Menschen und echte Geschichten vorzustellen.
Der Zuschauer erfährt durch die Sendung nachhaltige Ratschläge zur Prävention von Mobbing, praktische Hinweise für den Alltag und Verhaltensvorschläge für kritische Situationen.

Wenn Sie an unserer Idee interessiert ist, melden Sie sich ganz unverbindlich und vertraulich unter:

suche@granadamedia.de

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xing-Moderatoren-Treffen in Hamburg

Liebe MitstreiterInnen,
ich möchte euch alle gern nach Hamburg einladen zu einem regen Gedankenaustausch. Was haltet ihr von einem Treffen im Stadtpark zum Grillen. Jeder bringt seinen Kram mit. Vielleicht an einem Samstag. Wer hilft mir bei der Organisation? – Thema natürlich: Das neue XING. Wir können das Treffen offiziell anmelden und dadurch (in bescheidenem Rahmen) Lautsprecher benutzen. Grillen wird von der Stadt Hamburg im Stadtpark geduldet.
Meine Fragen an euch: An welchem Samstag passt es? Wer ist dabei? Welche Themen brennen euch unter den Nägeln?
Gruß
Ricarda

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Arbeitskreis Rechtsanwalt Naujoks – neue Vorwürfe

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VW und die dunkle Seite der Macht

Diesen Hinweis erhielt ich heute Abend von einem Mitglied unseres Arbeitskreises. Auf Youtube ist der Film wegen Verletzung des Urheberrechts gesperrt. Piech scheint ihn wohl nicht zu mögen.

http://vimeo.com/25839073

http://www.vwdarkside.com/

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Initiativgruppe untersucht am Immanuel-Kant-Gymnasium Mobbing-Fälle

BAD OEYNHAUSEN
130 Schüler fühlen sich am Gymnasium schikaniert

Bad Oeynhausen (sba). Nina Peters (Name von der Redaktion frei erfunden) hat Angst, ist verzweifelt. Die 14-Jährige wird fast täglich von ihren Mitschülern schikaniert. Sie verstecken Ninas Schulsachen, beschimpfen sie als fette Sau und meiden sie bei Gruppenarbeiten.

Nina ist ein Mobbing-Opfer und kein Einzelfall: Jeder vierte Schüler am Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) ist davon betroffen, jeder zehnte Schüler wird akut gemobbt. Diese erschreckenden Zahlen fand eine Initiativgruppe des IKG heraus, die Ergebnisse präsentierten sie am Mittwoch beim Elternabend.

549 Schüler der Jahrgangsstufe 6 bis 9 befragte die Anti-Mobbing-Gruppe vergangenes Frühjahr. Heraus kamen harte Fakten: 130 Mal fühlten sich IKG-Schüler gemobbt, 15 Mal sogar durch Lehrer.
Mobbing-Fälle am IKG leicht über dem Durchschnitt der Schulen
Damit ist das Gymnasium leicht über dem Durchschnitt anderer Schulen. „Aber auch das ist ein Problem“, sagt Vater Henning Möller. „Das muss gelöst werden.“

Wie genau die Lösung am IKG aussehen wird, steht noch nicht fest. „Wir stecken noch in den Kinderschuhen“, sagt Kinder- und Jugendtherapeutin Alexandra Möller-Mingers. Wichtig sei jetzt erstmal, dass die Kinder Anlaufstellen kennen und sich nicht scheuen, diese zu nutzen.

Ansprechpartner für Kinder und auch Lehrer sind: Beratungslehrer, die Senior Partners in School (donnerstags von 9.30 bis 13 Uhr Sprechstunde), die Streitschlichter und ganz neu sind auch die Cyber Cops (helfen bei Mobbing über digitale Medien). Als Mittler bietet sich die Initiativgruppe Anti Mobbing an. „Wir können den passenden Ansprechpartner finden“, so Möller.

Info
Mobbing in der Schule
Die dauerhaften Schikanierungen können erflogreich nur von der Schule und in der Schule beendet werden. Dabei spielen die Eltern eine wichtige Rolle.

So besser nicht:

selbst mit den Eltern der Täter oder den Aktiven selbst sprechen.
dem Kind zu Gegengewalt raten.
dem Kind raten, sich mit Süßigkeiten oder Geld freizukaufen.
Ganz wichtig: Keine persönlichen Angelegenheiten oder vertraulichen Äußerungen des Kindes weitererzählen.

Besser so:

selbst gefasst bleiben, wenn das Kind von Mobbing erzählt. Sonst kann es passieren, dass das Kind wegen der heftigen Reaktionen der Eltern nichts mehr erzählen mag.
Vorfälle möglichst genau dokumentieren (Vorfall, Täter, Zeugen).
dem Kind deutlich machen, dass es keine Schuld trägt.
gemeinsam mit dem Kind überlegen, welcher Ansprechpartner mit einbezogen werden soll.

Quelle: http://www.nw-news.de/lokale_news/bad_oeynhausen/bad_oeynhausen/4669273_130_Schueler_fuehlen_sich_am_Gymnasium_schikaniert.html

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Mobbing im Internet – Frontal 21

Belästigt und erniedrigt
von Ingo Dell

Die Schülerinnen Anna aus Leipzig und Sharon aus Berlin sind Opfer von Cybermobbing geworden. Im Internet wurden sie aufs Übelste beschimpft und verleumdet – zwei Betroffene von vielen.

Nach einer gerade veröffentlichten Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) war zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen mehr als jeder dritte Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren in bereits einmal Opfer einer Cybermobbing-Attacke. Jeder fünfte betroffene Schüler wurde der Umfrage zufolge im Internet oder per Handy direkt bedroht oder beleidigt.

Die Psychologin Stephanie Pieschl von der Universität Münster hat die Umfrage wissenschaftlich ausgewertet und stellt im Interview mit Frontal21 fest: „Die Forsa-Studie bestätigt unsere Erfahrungen. Cybermobbing ist kein Randphänomen.“ In den Schulen müsste deshalb mehr aufgeklärt, vorbeugend gegen Cybermobbing vorgegangen werden.

Tatort Internet

Auch der Gesetzgeber müsse handeln, fordert Margit Ricarda Rolf von der Mobbing-Zentrale Hamburg. Denn die Strafverfolgungsbehörden hätten große Schwierigkeiten der Täter habhaft zu werden, weil sie sich anonym im Netz bewegen könnten.

Quelle: http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,8248306,00.html

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Zwei Millionen wegen Mobbing – werden Anwälte mutiger?

Von Hariett Drack, 28.06.11, 18:03h
Auf zwei Millionen Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld hat Angestellter seinen Arbeitsgeber verklagt. Er sei in der Firma wegen seiner Homosexualität ständig gedemütigt, beleidigt und benachteiligt worden.

Köln – Ein Personalmanager hat vor dem Arbeitsgericht seinen ehemaligen Arbeitgeber auf knapp zwei Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Er sei während seiner zweijährigen Zeit als Personalmanager in der Kölner Niederlassung des amerikanischen Konsumgüter-Konzerns ein Opfer „ständiger Demütigungen und Beleidigungen“ gewesen, behauptet der 38-jährige gebürtige Grieche und bekennende Homosexuelle Ünal D. in seiner 95-seitigen Klageschrift. Er sei deshalb mit den Nerven völlig am Ende.

Sein Arzt hat ihn wegen Depressionen, Migräne-Anfällen und Panik-Attacken bis auf weiteres krankgeschrieben. Ünal D. sehe sich als Mobbing-Opfer und berufe sich auf das Antidiskriminierungsgesetz, das „eine Benachteiligung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung verbiete“, heißt es in der Klageschrift.

„Völlig haltlose Behauptungen“ erklärte die Gegenseite am ersten Prozesstag, dem ein jahrelanges Verfahren durch sämtliche Instanzen folgen könnte. Zu sehr liegen die streitenden Parteien auseinander. „Sticheleien und boshafte Bemerkungen waren an der Tagesordnung“, sagt Ünal D., der überzeugt ist, „bewusst bei Gehaltserhöhungen und Beförderungen übergangen worden zu sein“. Immer wieder hätten sich Kollegen über seine Homosexualität lustig gemacht.

Man habe ihm signalisiert, dass ein Abteilungsleiter „ein Problem mit Schwulen“ habe. Diese Mobbing-Atmosphäre habe ihn krank gemacht. In einer ärztlichen Bescheinigung heißt es, die Erkrankung stehe „im kausalen Zusammenhang mit seiner beruflichen Situation und den betrieblichen Vorfällen“. Die immense Summe, die D. einklagt, sieht sein Anwalt Stephan Pflug im Einklang mit dem Antidiskriminierungsgesetz. Jeder einzelne Verstoß könne mit bis zu drei Bruttogehältern geahndet werden.

Zuletzt habe Ünal D. 5200 Euro brutto verdient. In der Klageschrift sind allein 30 Verstöße aufgelistet. Hinzu komme die Lohnfortzahlung seit einem Jahr. „Es ist geradezu perfide, wie hier ein Großkonzern die Leute kaputt macht“, findet der Anwalt. Vor Gericht hat der Fall offensichtlich weniger gute Karten. Die Richterin zog es in der mehrstündigen Verhandlung vor, lediglich kündigungsrechtliche Aspekte zu diskutieren, weil sie hinsichtlich der Diskriminierungsvorwürfe einen „konkreten Vortrag“ vermisse. Sie schlug eine Vergleichszahlung von 65 000 Euro vor – was beide Seiten empört ablehnten. Anwalt Pflug signalisierte Kampfbereitschaft: „Notfalls ziehen wir vor das Bundesarbeitsgericht.“

Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1309183845253.shtml

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Mobbing als Chance begreifen – Tagesseminar

Gestern fand wieder unser Tagesseminar für Mobbingbetroffene statt. Zum Inhalt:

Raus aus dem Hamsterrad!

Die Gedanken kreisen und kreisen. Das kennt jeder Mobbingbetroffene. Es scheint keinen Ausweg aus der festgefahrenen Situation zu geben. Subjektiv ist dieser Eindruck richtig, aber die Erfahrungen aus weit mehr als 4.000 Einzelfällen zeigen jedoch, dass es Auswege gibt. In unserem Seminar :

„Mobbing als Chance begreifen“

halten wir das Hamsterrad an. Für den Mobbingbetroffenen scheint das unmöglich; für den Helfer jedoch ist es ganz einfach. Wir helfen dem Betroffenen auszusteigen.

Durch einfache Kommunikations-Regeln lernt und trainiert der Betroffene sich gezielt abzugrenzen. Wir lernen die Spiegeltechnik und weisen Schuld zurück. Wir lernen unseren Raum einzunehmen und gegen Übergriffe zu verteidigen. Der Selbstwert wird analysiert und gezielt gestärkt.

Für viele Mobbingbetroffene waren diese einfachen Techniken eine Hilfe die Situation am Arbeitsplatz grundlegend zu ändern und den Arbeitsplatz zu erhalten. Es geht also auch um Bewusstseinsprozesse. Andere erkannten ihre eigene Verhärtung in Ihrer Einstellung, lernten diese loszulassen und die Prioritäten neu zu ordnen und der Situation neu zu begegnen. Das Leben bietet weit mehr als ein Arbeitsplatz, an dem man gemobbt wird.

Beruf kommt von Berufung

Nur wenige Menschen machen sich Gedanken über ihren Beruf. Dabei sagt es das Wort doch schon :

Beruf kommt von Berufung. Wer in seiner Berufung ist leidet nur selten unter Mobbing.

In meiner Beratung stellt sich oft heraus, das Arbeiten verrichtet werden, die der Begabung nicht entsprechen oder die zur leidigen Routine gehören und den Betroffenen nicht befriedigen. In unserem Seminar erarbeiten wir die Begabungen des Einzelnen heraus, analysieren seine Fähigkeiten und Talente und halten diese Ergebnisse schriftlich fest.

Wer seine Talente schwarz auf weiß sieht erfährt auch seine Berufung. Nun gilt es auch diese in eine schriftliche Form zu bringen und den Weg zur Berufung zum Ziel zu formulieren. Ich habe 42 % der Mobbingbetroffenen in den vergangenen vier Jahren in die Existenzgründung begleitet. Vielen anderen habe ich geholfen ihren Lebenstraum zu verwirklichen. Das muss nicht immer der Beruf sein, sondern kann auch durchaus ein erfüllendes Hobby sein, für das man sich bisher wegen des Hamsterrades nicht die nötige Zeit genommen hat. Aber auch so wichtige Themen wie Familienleben oder Pflege des Freundeskreises können einen höheren Stellenwert erhalten und aus der Mobbing- situation führen. Es gilt hier neue Prioritäten zu setzen. Wir lernen die Lebenstorte neu zu ordnen.

Ziele

Trotz der vielen Bücher über Zielsetzung und Lebensplanung ist es erschreckend wie wenig Mobbingbetroffene heutzutage wissen über :

• Positives Denken,
• Autosuggestion,
• Zielsetzung,
• Selbstmanagement und Affirmation.

Nach dem Ausstieg aus dem Hamsterrad und der Neuordnung der Lebenstorte ist daher Zielsetzung der Schwerpunkt des Seminars.

Bearbeitet werden Fragen wie:

Was unterscheidet ein Ziel von einem Wunsch ?
Wie lege ich Ziele fest ?
Was sind Teilziele ?
Wie programmiere ich mich auf Erfolg ?
Wann ist ein Ziel erreicht ?
Wie viele Ziele kann ich gleichzeitig verfolgen, ohne mich zu verzetteln ?
Wie erkenne ich mein Lebensziel ?

Am Ende des Seminartages hat jeder Teilnehmer seine Ziele herausgearbeitet und das erste Ziel formuliert. Er ist seiner Berufung auf der Spur und weiß welche Schritte er einleiten muss, damit er seine Berufung erreichen kann.

Jeder Mensch ist einmalig in seiner Begabung und seinen Fähigkeiten. Der Alltag hindert uns oft daran das zu erkennen. Mobbingbetroffene tun sich besonders schwer. Unser Seminar erleichtert den Ausstieg.

Jeder einzelne, der Nutzen aus diesem Seminar zieht und sein Leben und seine Prioritäten neu ordnet, läßt Mobbing einfach hinter sich.

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