Mobbing- wo geht die Reise hin?

1,3 Millionen für 3 Jahre Mobbing !  –  Das hat Helen Green in London erreicht.
Alle schreien nach Europa. Dazu gehört aber auch, dass die Schadensersatz-Höhen europäisch angeglichen werden.

Das Ziel unserer Anwälte ist zunächst die Million!

Nicht ganz einfach, aber auch nicht unmöglich, wie die Ergebnisse zeigen:

Erfolge

Und mal ganz ehrlich: ist das nicht grundsätzlich jeder Müllmann wert,
der für uns den Dreck weg macht?

In diesem Sinne:  Müllmänner:

Lasst euch nicht mit Taschengeld abspeisen !

Das gilt natürlich nicht nur für Müllmänner,
sondern grundsätzlich für alle Mobbingbetroffenen.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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12 Antworten zu Mobbing- wo geht die Reise hin?

  1. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    argumentiert wird nur von Vorgesetzten, das erst einmal die Regionen mit diesen jeweiligen“ Problemfällen“ mit über 30 Krankheitstagen diese dort erst einmal in den Griff kriegen müssen, bevor diese wechseln dürfen.
    Personalrat ? Soll man dazu noch was sagen, ich glaube das erübrigt sich wohl von selbst, besonders was den alten PR betrifft !
    Denn auf genauer Auskunft und Zuhalt zum Personal kann man sich beim PR nicht verlassen !
    Ob es eine Dienstvereinbarung darüber oder was anderes schriftliches gibt weiß ich natürlich nicht, nur das es anscheinend die vorgehensweise in der SRH bei den einzelnen Regionen ist !

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

    • Ricarda sagt:

      Unabhängig davon, wie man über den Personalrat denkt, gilt es immer ihn in die Handlungsnot zu bringen. Wer den Personalrat nicht aufgefordert hat, einen Missstand zu ändern, wird sich entgegen halten lassen müssen, der hätte ja nichts gewusst.

      Der offizielle Weg ist immer die schriftliche Beschwerde mit dem Auftrag, dem Missstand abzuhelfen und natürlich eine Fristsetzung. Wenn der Personalrat dann untätig bleibt, hat er spätestens beim Rechenschaftsbericht ein Problem. Eine Personalversammlung, bei der diverse Bescherdeführer dem Personalrat Untätigkeit oder Inkompetenz vorwerfen, dürfte für keinen Personalrat ein vergnügen sein. Es liegt also auch an den Kollegen, Änderungen konkret einzufordern.

      Einen Kollegen, den das Betriebsklima krank macht, weil seine Krankheitstage 30 überschreiten, nicht an einen Arbeitsplatz zu versetzen, der geeignet wäre, Abhilfe zu schaffen, wäre aus meiner Sicht ein Fall für den Betriebsarzt! Der Weg zum Arbeitsgericht ist ja immer offen.

  2. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    immer wieder müssen Kollegen und auch ich sich anhören nicht versetzt werden zu können, weil man nicht pro Jahr über 30 Tage Krankheit kommen darf und dieses ganze über mindestens 3 Jahre hintereinander erreichen müsste !

    Ansonsten muss man in der jeweiligen Region verweilen !!!

    Dieses ist für Kollegen und mich diskriminierend, wegen Krankheit einen Steine in den Weg zu legen um Versetzt zu werden !

    Uns allen stellt sich aber die Frage, ob dieses gegenüber den Kollegen und mir nicht auch schon Mobbing ist, aufgrund Krankheitstage die einen vorgeworfen wird ?!

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

    • Ricarda sagt:

      …aufgrund genau welcher Rechtsgrundlage? Gibt es eine Dienstvereinbarung, die besagt, dass jemand nur versetzt werden kann/darf, wenn er 30 Krankheitstage nicht überschreitet? Wie wird argumentiert und was sagt der Personalrat dazu? Gibt es dazu etwas schriftlich?

  3. K.W. sagt:

    Ein erfahrener Strafverteidiger geht im Falle von Bossing über einen längeren Zeitraum von einer strafbaren Handlung aus, die den Straftatbestand der „Seelischen Körperverletzung“ erfüllen könnte und -je nach Schwere der einzelnen Umstände- sogar von versuchten Totschlags.
    Bossing in ihrer schweren Form ruiniert das wirtschaftliche und persönliche Umfeld des Betroffenen, isoliert ihn mental und beeinträchtigt seine seelische und körperliche Gesundheit nachhaltig. Bossing bringt den Betroffenen an seine Grenzen und oft darüber hinaus. Bossing bringt und hält den Betroffenen in einer schweren Notlage und nimmt vielleicht sogar das Ende eines Menschenlebens in Kauf.
    Schwere Spätfolgen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und nicht mehr zu Ruhe finden, sind bereits schon lange vorher die Folgen. Menschen, die dies zu verantworten haben, sollten im Wiederholungsfall für eine Zeitlang „Einrücken“.
    Bei diesen Strafsachen werden die Compliance-Verantwortlichen des Unternehmens persönlich in die vollumfängliche Haftung genommen und ggf. bestraft.
    Wenn ein Arbeitsrechtler und ein Strafverteidiger zusammen arbeiten, könnte das bald das Ergebnis sein.
    Vor diesem rechtlichen Hintergrund greift die persönliche Durchgriffshaftung durch die Justiz gegen die Verantwortlichen zur wirtschaftlichen und strafrechtlichen Ahndung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Vollumfänglich.
    Karl.

    • Ricarda sagt:

      Hallo Müllmann,

      ich hatte ja sowohl Siechau persönlich, als auch alle Aufsichtsräte einzeln, den Bürgermeister und darüber die Aufsichtsbehörde angeschrieben. Das ist Voraussetzung für jede persönliche Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

      Exemplarisch sei hier die Satzung
      der Stadtreinigung zitiert. Die Haftung des Geschäftsführers ergibt sich aus § 1, die des Aufsichtsrats aus § 4 der Satzung in Verbindung mit Art 34 GG bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

      Einen Ombudsmann gegen Bossing zu bestellen, hat eher den Charakter einer Alibi-Handlung und ersetzt einen Mobbingbeauftragten nicht, ebenso wenig wie eine Dienstvereinbarung gegen Mobbing, die dringend erforderlich wäre. Inwieweit allerdings die persönliche Haftung greift, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

      Der Personalratsvorsitzende im Aufsichtsrat, der seit Jahren mit den Fällen betraut wurde, ist sicher anders zu bewerten, als z. B. die Aufsichtsrätin vom Mieterbund, die die Interna nur bedingt kennt. In jedem Fall ist zu prüfen, wann jemand Kenntnis erlangt hat und dies beweisbar ist.

      Deshalb fordere ich Betroffene immer auf, alles schriftlich zu machen und die Verantwortlichen in Verzug zu setzen. Ich kann natürlich auch verstehen, dass das Betroffenen manchmal Angst macht, wenn sie oder wir z. B. den Vorstandsvorsitzenden anschreiben. Ich halte es so aber seit fast zwei Jahrzehnten grundsätzlich.

  4. K.W. sagt:

    Unternehmen in denen Mobbing oder gar Bossing betrieben werden, um ihre alten treuen Mitarbeiter abzuschieben, sollten mit drakonischen Wiedergutmachungen belegt werden.
    Verantwortliche die dies zulassen oder gar vorgeben, sollten mit empfindlichen „Gewinnabschöpfungen“ nachhaltig wieder auf Kurs gebracht werden.
    Die ständige Rechtssprechung sieht das ebenso. (BAG) Hierzu gibt es ausformulierte Rechtsgrundsätze, gerade in Hinsicht einer „heilenden“ und dauerhaften Wiederherstellung der rechten Umgangs und besonders seiner abschreckenden Wirkung.
    Karl.

    • Ricarda sagt:

      Wir orientieren uns derzeit am Lohn von Beginn der Mobbinghandlungen bis zur Verrentung plus eingerechneter Lohnerhöhungen. Lege mal ein Jahresgehalt von € 40.000 und ein Alter von 55 Jahren zugrunde., mal ca. 12 Jahre, die noch gearbeitet werden müssten, dann sprechen wir hier über € 468.000. Hinzu käme ein Schmerzensgeldanspruch, der in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, für chronische Erkrankungen, Verlust der Lebensqualität usw. Deutsche Gerichte akzeptieren hier inzwischen € 50.000. Dann kämen wir auf € 518.000.

      Damit haben wir Helen Green noch nicht erreicht, aber wir sind auf einem guten Weg. Praktisch umgesetzt werden, kann das nur, wenn die Beweise gesichert sind. Richter müssen ja nachvollziehen können, was genau passiert ist.

  5. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    das ist die Situation die ich letztes mal gemeint habe, an einen Scheidepunkt zu kommen wo derjenige nur noch zwei Möglichkeiten sieht.
    Entweder er selbst oder andere müssen leiden die ihm das angetan haben.

    Denn wenn man die beiden letzten Sätze ließt,sollte man äußerst besorgt um die Kollegin sein,denn dann könnte dieser Fall vielleicht eintreffen !

    Ich hoffe das dieses natürlich nicht passiert, aber es ist schon ein riesen großer Hilfeschrei von der Kollegin den man ernst nehmen sollte, besonders seitens der Geschäftsführung.

    Werden diese in diesen Fall nicht umgehend und angemessen tätig, tragen die Herren in unserer Geschäftsführung die volle (!) Verantwortung was dann passieren könnte !!!

    Falls es zu eine Klage kommen sollte wünsche ich jetzt schon gutes gelingen und viel Erfolg !

    Sollte so eine Klage wie die in England bald auch bei uns in EU und Deutschland möglich sein, was ich sehr begrüßen würde um angemessen abzuschrecken und zu entschädigen !
    Nur dieses würde bei unseren gesamten Zustand innerhalb der Stadtreinigung den totalen Bankrott bedeuten, denn es gibt gibt reichlich betroffene die sich nur zurück halten aus Angst.

    Außerdem, unter welchen Punkt sollte dieses in einen Konzernbericht auftauchen und abgeschrieben werden ?
    Und wer kommt für solche Fälle dafür auf ?
    Die Geschäftsführung oder wieder einmal der Steuerzahler ?!

    Wie würde es eigentlich mit einer Sammelklage der gesamten betroffenen gemobbten kollegen/in aussehen ?
    Wäre das überhaupt möglich ?

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

    • Ricarda sagt:

      Ich habe es nicht so verstanden, dass es sich um eine Kollegin bei der Stadtreinigung handelt.

      Aber zu deiner grundsätzlichen Frage einer Mobbingklage:

      Rechtsanwälte machen noch immer den Fehler, dass sie die Ansprüche nicht sortieren. sie verklagen ausschließlich das Unternehmen. Bei Bossing sollten jedoch regelmäßig alle Ansprüche geltend gemacht werden. Das hieße im Falle der Stadtreinigung:

      1. Stadtreinigung Hamburg

      2. die Geschäftsführer Siechau und Lange

      3. alle 12 Aufsichtsräte

      In den Fällen zu 2 haften die Geschäftsführer persönlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäß Satzung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht als Geschäftsführer, denn Bossing ist immer vorsätzlich.

      In den Fällen zu 3. haften die Aufsichtsräte, sobald sie Kenntnis vom Vorwurf des Bossing haben und nicht entschieden und nachweislich tätig werden, um Bossing zu beenden, gemäß $ 4 der Satzung in Verbindung mit Art 34 GG. Die Kosten für Schadensersatz dürfen nicht von der Stadtreinigung übernommen werden. Dazu gibt es Rechtssprechung. Die Damen und Herren in Geschäftsführung haften also mit ihren jeweiligen Privatvermögen und genau hier fangen solche Klagen an Spaß zu machen!

      Ich habe das für die Betroffenen der Stadtreinigung vorbereitet, indem ich den Aufsichtsrat in Verzug gesetzt habe. Ich werde jeden Betroffenen, der wünscht eine solche Klage zu führen, dabei unterstützen. Also, unterschreibt nicht voreilig Aufhebungsverträge und schließt nicht irgendwelche Vergleiche, bevor wir nicht geprüft haben, ob eine solche Klage Sinn macht.

  6. petra zakens sagt:

    seit 2011 wurde ich systematisch fertig gemacht, von Personalratsmitglieder und in erster linie von der Bezirksschwerbehindertenvertretung. Alle Bemühungen die ich versucht hatte dies zu beenden scheiterten. Alle die das Mobbing beenden hätten können waren der Meinung ich solle es einfach vergessen. Es tut aber so weh! Ich möchte einfach nur, dass die Personen die mir dies angetan haben zur rechenschaft gezogen werden. Ich habe viel über Mobbing gelessen und immer soll sich das Opfer wehren aber wie wenn es keinen interresiert. Alle anderen schauen weg und keiner hat den Mut die Wahrheit zu sagen. Die ganzen Übergriffe gegen meine Person bis in mein Privatleben haben mich zu tiefst verletzt. Jetzt habe ich nur noch Angst….Ich weis einfach nicht mehr weiter. Ich halte es bald nicht mehr aus.

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