Stadtreinigung Hamburg – Einstweilige Verfügung – Befangenheitsantrag

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Heute, 13. Juni 2016, kam der Beschluss Az.: 324 O 116/16

Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt durch Richterin Mittler, Richterin Dr. Gronau und Richter Dr. Linke.

Dabei geht die Kammer auf unsere Argumentation nicht ein.

Obwohl sie einleitend auf das Gleichbehandlungsgebot eingeht,
sieht die Kammer darin, dass einseitig nur ich persönlich geladen wurde,
nicht aber Prof. Siechau keine Ungleichbehandlung.

Nachvollziehbar ist diese Entscheidung nicht !

Ich werde nach Ende des Verfahrens darauf noch einmal näher eingehen.
Jetzt warten wir zunächst auf die neue Terminierung durch Richterin Käfer.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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Eine Antwort zu Stadtreinigung Hamburg – Einstweilige Verfügung – Befangenheitsantrag

  1. Gemobbter Muellmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    auf eine Argumentation nicht einzugehen ist nicht wirklich nachvollziehbar und stößt ebenfalls auf Unverständnis .
    Bin schon jetzt sehr gespannt wie Richterin Käfer weiter den Fall beurteilt, auch wegen des Befangenheitsantrag gegen ihr !

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

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