Mobbing – wenn 13-jährige mobben, kann man nichts machen? – Falsch !

Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale

Immer wieder höre ich dieses Argument von Eltern,
Lehrern, Schulleitern, Polizei und Staatsanwaltschaft.
Dieses Argument ist einfach nur – falsch!

Es zeigt deutlich, wie sehr alle Beteiligten auf das Strafrecht fixiert sind.
Ein Jugendlicher unter 14 Jahren, der eine Straftat begeht, wird, besonders,
wenn er Ersttäter ist, von Gerichten milde beurteilt.

Regelmäßig fallen Bestrafungen wie Papiersammeln im Park
oder anderen sozialen Einrichtungen an, die von Jugendlichen
kaum ernst genommen werden.

Erwachsene fühlen sich hilflos und allein gelassen.
Selbst Lehrer und Polizisten wissen sich kaum einen Rat.

Straftaten lösen aber darüber hinaus in aller Regeln
auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus.
Bei Cyber-Mobbing mit sexuell beledigenden Inhalten
können diese leicht 20.000 € oder 70.000 € betragen.

Auch Neugeborene sind Menschen.
Ihre Würde ist durch Art. I GG genauso geschützt,
wie die Würde eines erwachsenen Menschen.
Selbst ein Neugeborener hätte also einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Wenn Jugendliche auf Facebook oder SchülerVZ andere Jugendliche beleidigen,
deren Fotos hochladen und mit beleidigenden Kommentaren versehen,
sie verleumden oder vertrauliche Informationen preisgeben,
dann lösen diese Straftaten regelmäßig Schadensersatzansprüche der Opfer aus.
Diese können auch durchgesetzt werden, indem man einen Anwalt beauftragt.
Unsere Anwälte nehmen solche Fälle sehr ernst.

Nun bekommt man in Deuschland erfahrungsgemäß nur so viel Recht,
wie man sich leisten kann.  –  Daher empfehlen wir Eltern
eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Nur so können Eltern ihr Kind effektiv vor Mobbing schützen.

Ein Hinweis noch an Lehrer:
Lehrer, denen ein Kind oder deren Eltern anzeigen, dass sie sich gemobbt fühlen,
und die nicht tätig werden, drohen ebenfalls hohe Schadenserrsatzforderungen.
Dasselbe gilt natürlich für Schulleiter.

Ich wünsche mir für die Zukunft, dass Eltern sich für die Rechte ihrer Kinder
stärker einsetzen und dass Lehrer sich fortbilden lassen.

Niemand darf bei Mobbing hilflos zusehen und Eltern erzählen,
man könne nichts dagegen tun! Das ist einfach nur – falsch!


.

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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6 Antworten zu Mobbing – wenn 13-jährige mobben, kann man nichts machen? – Falsch !

  1. Ricarda sagt:

    Hallo Betroffene Mama,

    das lasse ich jetzt mal so stehen. (Es war ein Gerichtsbeschluss, der den 13jährigen Dennis seinerzeit in ein Boot-Camp gebracht hat, weil er ständig Autos geknackt hatte.)

    Wir müssen unterscheiden zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Mobbing ist kein Standardfall, unsere Anwälte sind auch nicht Standard. urteile gibt es nicht, da alle Fälle verglichen wurden. Wir können aber gern telefonieren oder den Fall hier aufnehmen.

    • Mister X sagt:

      Bitte ich muste Mobbing und Cybermobbing 2. VOLLE Jahre miterleben. Ich war richtig kurz vom Selbstmord hab aber die Kurfe bekommen wegen meiner Familie. Meine Familie und ich haben den der mich über Facebook mit meinem Namen, und meinem Foto auf übelste niedergemacht hat (2. Wochen keine Schule wegen Nervenzusammenbruch) angezeigt.
      Im Moment läuft die Verhandlung.
      Durch all dies muss ich weil ich Physischen Probleme haben zur Kur.

  2. Betroffene Mama sagt:

    Na ja, also so ganz den Tatsachen entspricht Ihre Darstellung nicht.

    1) Ihre Aussage „Ein Jugendlicher unter 14 Jahren, der eine Straftat begeht, wird, besonders, wenn er Ersttäter ist, von Gerichten milde beurteilt.“ ist schlichtweg – falsch … ein Jugendlicher unter 14 Jahren kommt überhaupt nicht vor Gericht, da er strafunmündig ist. Es findet erst gar kein Prozess statt, die Akte wird maximal dem Jugendamt übergeben. Ihre Ausführung trifft auf Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres zu.

    „§ 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes
    Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“

    Bitte berichtigen Sie Ihre Ausführungen hierzu, vielen Dank.

    2) Schmerzensgelder zwischen 20.000 € und 70.000 € dürften in Standardfällen wohl eher Utopie sein … wir leben nicht in den USA … ich wäre an den Aktenzeichen der Urteile, welche Schmerzensgelder in dieser Höhe zugesprochen haben, sehr interessiert. Ich würde hier gerne recherchieren, da auch mein Sohn sexuell beleidigend gemobbt wurde und unser Anwalt von eventuellem Schmerzensgeld in deutlich darunter liegendem Ausmaß sprach.

    Vielen Dank 🙂

  3. Ricarda sagt:

    Hallo Ursula Schmid,
    wir sollten telefonieren.

  4. Ursula Schmid sagt:

    Hallo,
    mein Sohn wurde am vergangenen Dienstag (26.02.2013)von mehreren Klassenkameraden mit Fußtritten zusammengeschlagen. Die Schule bezeichnet es als ‚grobes Fehlverhalten der Schüler‘, der Anführer streitet wie üblich alles ab. Polizei, Klinikum, Jugendamt, eben das ganze Prozedere habe ich in Gang gesetzt. Die Schule macht am wenigstens. Mein Sohn hat Schmerzen am ganzen Körper, lt. Hausarzt dauert dies ca. 6 Monate an und hat starke Verfolgungsängste, daß dieser Anführer auch noch zu uns nach Hause kommt, um ihn zu schlagen. Dies geht jetzt bereits seit einem dreiviertel Jahr so mit immer steigenderer Tendenz, selbst der Treppenwurf, den sogar der Klassenlehrer gesehen hat, blieb ungeahndet und seine Ausreden ‚ich habe nichts gemacht’finden immer Gehöhr bei den Lehrern und der Schulleitung. Mein Sohn solle nicht so empfindlich sein und besser zum Psychologen, noch besser in eine psychiatrische Klinik gehen, lautet stets die Antwort.
    Ich könnte bereits ein Buch über die Ereignisse schreiben. Hilfe bekam und bekommt er von keiner Seite in der Schule.
    Noch ist er krank gemeldet und ich werde dem Schulleiter eine Mail schreiben, daß mein Sohn erst wieder zur Schule kommt, wenn er mir dessen Unversehrtheit an Leib und Leben garantieren kann und bis dahin bestehe ich auf die Informationen des Lerninhaltes, damit seine ‚Lücken‘ nicht zu groß werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ursula Schmid

  5. Guest sagt:

    Interessant, diesen Beitrag sollte man in den Schulen veröffentlichen.

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