Stadtreinigung Hamburg – Nichtraucherschutz

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Am Freitag wurde auch kurz angesprochen, dass ein Kollege sich mit einer Petition eingebracht hat, weil er sich gesundheitlich dadurch beeinträchtigt fühlt, dass immer noch in den Fahrzeugen geraucht wird.
Es wurde eindringlich gebeten, das doch bitte sein zu lassen.

Das genügt mir nicht!

Deshalb poste ich hier mal einen Hinweis zum Nichtraucherschutz.

Wie richtig festgestellt wurde, hat ein Arbeitnehmer
zunächst einmal einen Unterlassungsanspruch.
Kommen die Beeinträchtigung weiterhin vor,
kann er von seinem Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung
Gebrauch machen  (Bitte nie ohne Anwalt und einstweilige Verfügung).

Soweit ich es verstanden habe, setzen sich über das Rauchverbot vor allen Dingen Führungskräfte hinweg, also jene, die eigentlich für die Einhaltung des Rauchverbotes verantwortlich sind.
Daher möchte ich diese Personen noch einmal ganz freundlich darauf hinweisen,
dass auf Schadensersatz nicht nur der Arbeitgeber verklagt werden kann, sondern
auch alle einzelnen handelnden Personen.

Sollte eine Führungskraft, die das Rauchverbot auf Fahrzeugen ignoriert und dort womöglich selbst raucht auf Schadensersatz verklagt werden, weil ein Kollege nachweislich dadurch gesundheitlich beeinträchtigt wurde und womöglich in Frühverrentung gehen muss, eine teure medizinische Behandlung benötigt und dauerhaft in seiner Lebensqualität eingeschränkt ist, dann könnte das sehr teuer werden.

Ob das von einer privaten Haftpflichtversicherung gedeckt wird,
darf bezweifelt werden, denn das Rauchverbot auf Fahrzeugen besteht eindeutig.
Ein Verstoß dagegen erfolgt auch nicht versehentlich, sondern vorsätzlich.

Ganz ehrlich: So viel kann euch der Glimmstengel gar nicht wert sein,
als dass ihr den Rest eures Lebens bereit seid, monatlich auf einige Hundert Euronen
zu verzichten!

Und hier kommt einmal ein Richter zu Wort.

Margit Ricarda Rolf
. – Mobbing-Zentrale –

Siehe auch:   „Rauchen

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Über Ricarda

Margit Ricarda Rolf - Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale mit mehr als 12.000 erfolgreich beendeten Mobbingfällen.
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9 Antworten zu Stadtreinigung Hamburg – Nichtraucherschutz

  1. K.W. sagt:

    Beim Nichtraucherschutz kommt es wohl nicht so genau drauf an…oder ?Es darf doch nicht wahr sein, daß in den Fahrzeugen der Stadtreinigung Hamburg noch immer geraucht wird und die Stadtreinigung offensichtlich zuguckt und nichts wirksames unternimmt. Was sind das nur für Zustände. Interessiert es die Unternehmensführung nicht ? Ist die Gesundheit der Mitarbeiter Latte ?
    Jeder Mitarbeiter, der sich dadurch belästigt und eingeschränkt fühlt sollte sich überlegen, seinen Arbeitgeber für diese Gesundheitsbelastung in Anspruch zu nehmen. Je länger und öfter in dieser Situation gearbeitet und geatmet wird, umso wahrscheinlicher sind Spätfolgen durch Rauchen und Passivrauchen. Das weis doch heute jedes Kind, nur der SRH geht das offensichtlich am Rücken vorbei. Vereinzelte Hinweise des Arbeitgebers auf ein Rauchverbot dürften hier zu wenig und zudem unwirksam sein.
    Wer Mitarbeiter wissentlich Gesundheitsgefahren (besonders Tabackrauch und deren Bestandteile) aussetzt, macht sich Ersatzpflichtig und u.U. sogar strafbar. Die schwerwiegenden Gesundheitsgefahren des rauchens führten 2007 zum Bundesweiten Gesetz Rauchverbot. Die schwerwiegenden Gesundheitsgefahren des passiv-rauchens kurze Zeit später zum Landesgesetz Passivraucherschutz.
    Besonders in den kleinen Fahrerhauskabinen herrscht durch den sehr begrenzten Raumluftinhalt die besondere Gefahr der weit höheren Nikotin und weiteren Schadstoffkonzentrationen. Abgesehen davon haften die Gesundheitsschädlichen Bestandteile in den Sitzbezügen, Dämmstoffen Lüftungsanlage und allen Ritzen usw. und werden bei Luftbewegung wieder neu in der Kabine aktiviert.
    Das sollte verboten werden.
    Trotzdem werden jetzt Müllfahrzeuge mit benutzten Aschenbecher vorgefunden.
    Was ist das nur für ein Zustand. Man sollte etwas tun.
    Karl.

  2. K.W. sagt:

    Es wird immer noch in den Fahrzeugen der Stadtreinigung Hamburg geraucht.
    Die Firmenleitung hat es noch immer nicht geschaft dieses wirksam abzustellen.
    Das entsprechende Bundes und Landesgesetzt haben seit 2007 Rechtkraft.
    Muß erst ein Mitarbeiter zu schaden kommen ? Muß es erst richtig Euros kosten ?
    Was für ein Saustall mit Hochglanzfassade.
    Muß das zu Herrn Scholz, oder woanders hin ?
    Karl.

    • Ricarda sagt:

      Das sollte in einer Anfrage an den Senat münden. Die Abgeordneten müssen nach der Sommerpause erst einmal wieder ankommen.

    • Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

      Richtig, Karl !

      Dann muss eben die große Keule aus dem Sack geholt werden und das nicht nur in diesen Fall 😉

      Und die Euros fließen dann aus der eigenen Tasche der verantwortlichen 🙂

      Mal sehen wie es denen in so einen Fall dann schmecken würde !

      LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

  3. Alter Hase sagt:

    Mobbing ist in den letzten Jahren zu einem ernsten Problem geworden – auch beim Nichtraucherschutz. Viele Arbeitnehmer haben ihren rauchfreien Arbeitsplatz mit jahrelangem Mobbing sowohl durch rauchende Kollegen als auch durch Vorgesetzte bezahlt.
    Die Beweise für die fatalen Auswirkungen des Passivrauchens auf die Gesundheit sowohl von Kindern als auch Erwachsenen sind erdrückend. Nunmehr ist Handeln angesagt. Abwarten wäre im wahrsten Sinn des Wortes tödlich.
    Wirksam ist der Nichtraucherschutz nur dann, wenn kein Tabakrauch zu riechen ist!

    Wer sein Recht wahrnehmen will und dabei den gegenwärtigen Zustand verändern muss, gerät leicht in die Gefahr, als Störenfried angesehen und als solcher behandelt zu werden.

    • Ricarda sagt:

      Rauchen am Arbeitsplatz ist schon seit Jahrzehnten ein Streitpunkt, der uns begleitet. Zahlreiche Prozesse wurden geführt, bis der Gesetzgeber reagiert hat. Es ist erstaunlich, dass es noch immer nicht in den Köpfen angekommen ist, dass Passivrauchen krank macht.

      Viel schlimmer finde ich persönlich aber, dass es werde Mütter gibt, die rauchen und junge Mütter, die ihr Kind rauchend durch die Gegend schieben.

      Vor vielen Jahren haben die Krankenkassen intensiv aufgeklärt. Viele Prominente haben im Fernsehen öffentlich erklärt, mit dem Rauchen aufzuhören. Werbung für Rauchwaren und Alkohol wurden im Fernsehen verboten. Heute sind diese Zeiten längst vergessen und junge Menschen ruinieren ihre Gesundheit wieder durch den blauen Dunst. Eine traurige Entwicklung.

  4. Gemobbter Müllmann aus SRH sagt:

    Hi Ricarda,

    beinhaltet Raucherschutz nicht sichtbar, hörbar und riechbar ?!

    Denn dann geht es nicht nur um das Rauchen in den Fahrzeugen, sondern ebenfalls um das Rauchen auf dem Gelände, sowie Rauchen vor Gebäudeeingänge !

    Denn gerade das letztere findet überall vermehrt in den Regionen häufiger statt Tag für Tag, als das Rauchen in den Fahrzeugen.

    Beides sollte natürlich nicht nur vom AG, sondern auch von den Kollegen beachtet und ge/verfolgt werden und nicht abgetan werden in dem man sich bessere Düfte in die Fahrzeuge sprühen soll 😉

    LG an alle nicht (!) mobbenden Kollegen der SRH und anderen in ganz Deutschland

    • Ricarda sagt:

      Der Nichtraucherschutz darf nicht den Charakter einer erzieherischen Maßnahme annehmen. Auch Raucher haben grundsätzlich das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Sie findet allerdings dort ihre Grenze, wo andere durch Passivrauchen beeinträchtigt werden. Klar ist das in Gebäuden und in Fahrzeugen. Klar ist es auch in eigens eingerichteten Raucherräumen, die so ausgelegt sind, dass sie abgeriegelt sind.

      Was du jetzt ansprichst, sind die Eingangsbereiche. Klug ist, wer Raucherzonen so einrichtet, dass Personen, die ein Gebäude betreten oder verlassen nicht unmittelbar gefährdet sind. Eine Raucherzone direkt am Eingang ist unglücklich gewählt und wird sicher immer wieder Anlass zu Beschwerden geben. Das Problem haben wir auch bei öffentlichen Gebäuden und Bahnhöfen. Geht man mit frisch gewaschenen Klamotten durch eine Wolke qualmender Raucher, dann stinkt man auch beim ersten Weg, als käme man aus einer Raucherkneipe. Grundsätzlich entscheiden Arbeitgeber das in Abstimmung mit der Personalvertretung. Ist die Beeinträchtigung allerdings begründet, kann der Arbeitnehmer klagen.

      Wenn man bedenkt, dass es Arbeitsplätze gibt, bei denen es überhaupt nicht möglich ist, zu rauchen – 8 Stunden lang – dann sollte man über die Diskussion nachdenken. In der Lebensmittelindustrie und in der Chemie müssen Arbeitnehmer durch sterile Schleusen. Verlassen sie den sterilen Bereich zur Pause – egal wie lange – beginnt der gesamte Prozess der Sterilisation erneut – und kostet Zeit. Deshalb ist es nicht möglich den Arbeitsplatz – mal eben – zu verlassen.

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