
Heute, Mi., 6.07.2016, wurden Fall 5 und Fall 3
vor Gericht verhandelt.
Es macht immer wieder Spaß, zu sehen, wie viele Einzelheiten man über die Verhältnisse bei der Stadtreinigung erfährt.
Manchmal ist es nur eine Nebensatz,
der aber zeigt, wo der Hase im Pfeffer liegt.
13 Uhr bei Richterin Dr. Hoops
RA Vogt stellt den Antrag aus der Klageschrift,
die Stadtreinigung beantragt Klageabweisung.
Worum geht es ?
Die Stadtreinigung hat die Touren umgestellt und verlangt nunmehr,
dass die Kollegen Termine wie die jährliche Sicherheitsunterweisung,
Zielvereinbarungen u. a. nach der regulären Arbeitszeit
als Überstunden ableisten müssen.
Dagegen wehrt sich der Kläger.
Überstunden erfordern die Zustimmung des Personalrates.
Diese wurde von Frau Supper behauptet, von RA Vogt bestritten
und konnte nicht nachgewiesen werden.
RA Vogt trug überzeugend vor, dass nach eigenem Gutachten
der Stadtreinigung die Arbeitszeit nicht durch harte Arbeit
verdichtet werden dürfe und die weiche Arbeit im Anschluss daran zu leisten wäre.
Referendar Justel erwiderte, die Kollegen würden bei Bedarf
die Touren auch in weniger Zeit schaffen, was dazu berechtigen würde,
die Touren zu verdichten.
Auf Nachfrage des Gerichts, ob auch auf die Zukunft gerichtet
mit diesem Verfahren gerechnet werden müsse, bejahte Justel dies.
Auf weitere Nachfrage, warum man nicht zur alten Regel zurück kehren würde,
erklärte Frau Supper, das könne sie nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens,
sie sei ja nicht die Geschäftsleitung.
Völlig klar also, wer für diese krank machende Verdichtung der Touren verantwortlich ist. Ein Grund mehr, Siechau persönlich für Schäden zu verklagen.
Das Urteil erging am Ende der Sitzung. Der Kläger hat gewonnen !
Begründung des Gerichts: Es ist nicht einzusehen, dass die alte Praxis,
diese Arbeit innerhalb der regulären Arbeitszeit zu organisieren,
nicht beibehalten wird.
14 Uhr bei Richterin Ullmann
Die Stadtreinigung wird vertreten von RA Lademann oder Lohmann
(war schwer zu verstehen wegen einer lauten Klimaanlage).
Er gefiel mir übrigens gut.
Er schlug einen Vergleich vor, durch den festgelegt werden sollte,
dass Herr Z. als Fahrer beschäftigt wird, jedenfalls leidens-gerecht,
wenn möglich in 5 festgelegten Stufen des Einsatzbereiches.
Der Anwalt des Klägers machte die Verhandlungen schwierig,
was letztlich damit endete, dass der Kläger dem Vergleich zustimmte
und die Richterin sein zustimmendes Nicken noch einmal ausdrücklich betonte.
Damit hat der Kläger sein Klage-Begehren verwirklicht.
Er sagte: „Nur, warum nicht gleich so.“ – Damit hat er Recht.
Mir sagte er zum Abschied: „Beim nächsten Mal….“
und ich antwortete: „Das wird es nicht geben!
Ich bin sicher, die Stadtreinigung wird sich an diesen Vergleich tatsächlich halten.“
Ganz ehrlich: alles andere wäre ja auch sehr unvernünftig.
Nachtrag auf Wunsch der Kollegen:
In diesem Rechtsstreit ging es darum, ob der Kläger einen Anspruch hat,
ausschließlich als Fahrer eingesetzt zu werden.
Die Müllmänner haben grundsätzlich einen Vertrag als Entsorger.
Viele fangen als Aushilfen an und arbeiten sich dann hoch.
Irgendwann werden sie Fahrer und bekommen eine andere Lohnstufe – als Fahrer.
Damit ändert sich jedoch nicht der Arbeitsvertrag und auch, wenn jemand 20 Jahre oder länger als Fahrer gearbeitet hat, ist es schwierig, daraus ein Gewohnheitsrecht abzuleiten.
Ist jemand Jahrzehnte bei der Mülle, dann geht das auf die Knochen.
Auch Müllmänner werden älter und krank.
Mancher wird schwerbehindert und kann dann nicht mehr so, wie die Jungen.
Früher war es bei der Mülle selbstverständlich, dass darauf Rücksicht genommen wurde. Das ist heute anders.
Der Kläger musste nach Jahrzehnten das Fahrerhaus räumen und durfte als Auflader so schwere Arbeit machen, dass er krank wurde.
Nun hat man sich endlich per Vergleich geeinigt, dass er wieder als Fahrer eingesetzt wird. Die Stadtreinigung hat sich verpflichtet ihn nicht mehr als Auflader im Hausmüll zu beschäftigen. – Er soll eine feste Tour als Fahrer beim Bio-Müll bekommen, wo er auch jetzt schon eingesetzt wird.
Bei Gericht wird zunehmend verstanden – nicht nur in diesem Fall – dass sich bei der Stadtreinigung etwas ändern muss.
Mit Kollegen, die der Stadtreinigung Jahrzehnte treu gedient haben,
darf man so nicht umgehen. Das haben jetzt mindestens 5 Richter betont,
bis hin zum Landesarbeitsgericht.
Hoffen wir mal, dass das jetzt endlich bei der Stadtreinigung verstanden wird.
Jetzt genug Info, Kollegen ?
Margit Ricarda Rolf
– Mobbing-Zentrale –
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